Andererseits ist es kleinkarierte Hühnerkacke, ich scann doch nicht die ganze Zeit, welches Auto, mit welcher Variante an Türen und Sonderaustattung parkt, und eier dann in Zickzack die Straße entlang am Optimum.
Sondern ich wähle einen praxisgerechten Abstand, der zwischen 1,2 - 1,5m liegt und den halte ich.
Das entspricht der Empfehlung der ADFC INITIATIVE FAHRRADFREUNDLICHES GRIESHEIM "Radfahrende sollen an einer Parkreihe dennoch keine Schlangenlinien fahren, sondern in möglichst gerader Linie vorbeifahren. Der Referenz-Mindestabstand muss somit nicht nur für die kleinsten Autotüren, sondern mindestens für alle üblichen Türbreiten sicher ausreichen. (...)
Zwar ist die tatsächliche volle Türöffnungsbreite meist ca. 10-15% geringer als die Türbreite. Bei einem gewöhnlichen aktuellen VW Golf Zweitürer (1,30 m) liegt sie z.B. bei 1,13 m. Bei einem Mindestabstand von 1,20 m würde somit nur noch ein hauchdünner Puffer-Abstand von 7 cm verbleiben, also gerade noch die Chance bestehen, als Radfahrer/in haarscharf nur mit dem Schrecken davon kommen. Dasselbe gilt nicht etwa nur für exotische Sportcoupés, sondern bereits für alle gängigen zweitürigen Kleinwagen, vom beliebten Fiat 500 über den Opel Corsa oder Mini bis zum Smart. Damit wird deutlich: 1,2 Meter sind das aktuelle Minimum einer wirksamen Dooring-Unfall-Prävention für den Radverkehr!"
Silence hatte diese Quelle weiter oben schon einmal verlinkt.
Die ADFC-Initiative Fahrradfreundliches Griesheim weist außerdem auf die VCD-Empfehlung hin, die in diesem Bild* zum Ausdruck kommt:
https://www.fairkehr-magazin.de/fileadmin/user_upload/fairkehr/redaktion/fk_0419/VCD_aktiv/Frauen_Fahrrad_Abstandhalter.jpg
Demnach sollte der Abstand von Fahrradfahrer*innen zu parkenden Autos 1,20 m betragen und der Abstand eines überholenden Fahrzeuges sollte 1,50 m betragen.
Der Abstand von 1,50 m für überholende Fahrzeuge ist in der StVO festgeschrieben:
"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m." §5, Abs. 4 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html
https://fahrradfreundliches-griesheim.de/dooring-unfall…notwendig-sind/
Hier sind Türbreiten von diversen Kfz aufgelistet. Da sich die Türen idR nicht bis zu 90° öffnen lassen, ist der reale Abstand vermutlich etwas geringer.
Der ADFC-Bundesverband schreibt dazu:
"Der ADFC empfiehlt Radfahrenden im Interesse ihrer eigenen Sicherheit, gegebenfalls auf die Fahrbahn zu wechseln, wenn auf dem Radweg kein ausreichender Abstand zu parkenden Autos möglich ist. Auch auf der Fahrbahn sollten sie stets mit mehr als einem Meter Abstand an parkenden Autos vorbeifahren."
Meines Erachtens ist es in Zeiten der ständig an Breite zunehmenden Autotüren richtig, für Fahrräder 1,50 m für das Vorbeifahren an parkenden Autos als empfohlener Abstand in der StVO festzuschreiben!
*Das Bild ist in diesem Artikel der VCD Zeitschrift 4/2019 eingebettet: