Beiträge von Ullie

    Dazu kommt das Autofahrer gerade das Gefühl haben, ihnen wird was weggenommen. Was ja auch nicht ganz unrichtig ist.

    Autofahrer*innen wird nichts weggenommen, sondern sie werden (ein ganz klein bisschen, an ganz wenigen Stellen) dazu gebracht, dass sie ein ganz klein wenig von dem zurückgeben, dass sie und ihre Helfershelfer sich widerrechtlich angeeignet haben. Das Wutgeheul, das deshalb manche Autofahrer*innen anstimmen, ist dermaßen absurd. Kürzlich sprach ich mit einer Autofahrerin, die sich bitterlich darüber beklagte, dass sie enteignet worden sei, weil vor dem Haus, in dem sie wohnt, ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet wurde. Geht's noch?

    Tatsächlich geschädigt werden die vielen Menschen, die an den Auspuffabgasen erkranken und die bei Unfällen verletzt und getötet werden, weil Politik und Verwaltung dem teilweise auch im engeren Sinne kriminellen Treiben der Autokonzerne viel zu lange schon tatenlos zugeschaut haben.

    das ist doch mit den geschilderten Vorfällen, bei denen mit Fz Gewalt gegen Menschen ausgeübt oder angedroht wird, überhaupt nicht vergleichbar.

    Das sind zum einen OWis (Falsches Parken), zum anderen stumpfe Sachbeschädigungen, wie sie auch tagtäglich anderenorts vorkommen. Hier legt man eben VZ um, die "nur" den ruhenden Verkehr betreffen. Woanders besprüht man Wände oder wirft Farbbeutel gegen Fassaden.

    Was oben beschrieben wurde ist aber nunmal direkte Gewalteinwirkung gegen Menschen...

    Es ist auch nicht vergleichbar, ob jemand androht, mit seinem Fahrzeug Gewalt gegen Personen auszuüben oder ob er das tatsächlich tut. Trotzdem ist beides schlimm. Auch wenn manche glauben, es sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, wenn jemand sagt: "Dich sollte mal wer mit der Stoßstange küssen."

    Wenn jemand Halteverbotsschilder abbaut, weil er gerne weiter den Fußweg zuparken will, dann zwingt derjenige Fußgänger*innen dazu, sich unnötig in Gefahr zu begeben. Das ist auch eine Form von Gewalt.

    Und noch übler sind diejenigen, die Geschwindigkeits-Kontrollgeräte zerstören. Denn die tun es ja deshalb, weil sie die Lust aufs Rasen für höherwertig halten als die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

    Vordergründig ist das eine Gewalt gegen eine Sache. Tatsächlich ist es eine erhebliche Gefährdung anderer Menschen.

    wie war das mit überflüssigen Verkehrszeichen und deren Zulässigkeit? :rolleyes:

    Sag das den Mitarbeitern des Abfallentsorgungsbetriebes!

    Aber was solls, wenn die neue Regelung greift, dann ist auch dieses Schild Geschichte, denn dann wird nur noch auf einer Seite geparkt werden können. Die Verwaltung ist gerade dabei im Zooviertel, wo ich das Schild fotografiert habe, einseitiges Parken durchzusetzen.

    Wenn ein Schutzstreifen aber nur 80 cm breit ist, fahren erfahrene Radfahrer links davon, was einige Kfz-Führer über Gebühr provoziert und die unsichereren fahren garantiert im Dooring- Bereich.

    Vielleicht hilft ein solches Plakat oder Hinweisschild (zum Beispiel zum Befestigen am Fahrradkorb)?

    angeregt von der Internetseite des ADFC Griesheim (s.u.)

    Es ist schwer, die Empfehlungen der Polizei auszuhebeln, die in dieser Frage nach meiner Erfahrung eher dazu neigt, die Autofahrer-Perspektive einzunehmen, nach der Radverkehr auf der Fahrbahn nichts zu suchen hat, bzw. die Radfahrer*innen empfehlen, bis auf 70 cm an die parkenden Autos heranzufahren. Und die Autofahrer*innen für hinreichend zuverlässig halten, dass sie die Tür nicht öffnen, wenn sich Fahrradfahrer*innen von hinten nähern. Das ist der Grund, warum ich diesen Thread gestartet habe.

    Besonders hilfreich fand ich den Link zur Internetseite der Initiative fahrradfreundliches Griesheim mit dieser Faustformel zur Türöffnungsbreite: "Die tatsächliche volle Türöffnungsbreite ist meist ca. 10-15% geringer als die Türbreite." https://fahrradfreundliches-griesheim.de/dooring-unfall…notwendig-sind/

    Silence hatte das verlinkt.

    Seit ein paar Wochen habe ich ein Maßband dabei, um Türbreiten zu messen. Die Faustformel entspricht etwa, meinem Versuch, mit den trigonometrischen Formeln zu rechnen plus den Abzug, der sich daraus ergibt, dass ein kleiner Teil der Tür ins Karosserieinnere verschwindet. Autogenix hatte darauf hingewiesen.

    Es ist gut, im Gespräch mit anderen (auch oder gerade Polizei) genaue Zahlen nennen zu können und auf eigene Untersuchungen hinweisen zu können!

    Eine zweispurige Straße erhöht nach Ansicht des interviewten FDP-Verteters Andy Becht das Unfallrisiko.

    Kein Wort davon, dass tatsächlich eine niedrigere Geschwindigkeit das Unfallrisiko senkt.

    Reine Raser-Ideologie, mit der die FDP immer noch und immer wieder durchkommt, weil sie es versteht, die breiten Straßen als ein Plus an Sicherheit zu verkaufen.

    Und immer wieder fallen die Leute drauf rein, oder verbreiten es sogar selbst weiter, viele alleine deshalb, weil ihnen Sicherheit sowieso am "Allerwertesten" vorbeigeht und für sie nur das Ergebnis zählt: Breite Straßen zum schnellen Fahren. ;(

    Im Gegenteil, da es Radfahrer dazu verleitet, zu wenig Abstand zu halten.

    Autofahrer*innen werden durch Fahrradfahrer*innen, die in eine plötzlich sich öffnende Tür hineinfahren, nicht so sehr gefährdet, wie die Fahrradfahrer*innen selbst. Gab es denn tatsächlich schon Dooring-Unfälle, bei denen der Autofahrer verletzt wurde oder erheblich verletzt wurde? Dagegen gab es schon zahlreiche Dooring-Unfälle, bei denen Fahrradfahrer*innen schwer verletzt oder gar getötet wurden.

    Ob Autofahrer nennenswert davon abgehalten werden, weiter rechts zu fahren als sie es ohnehin tun würden, wenn rechts am Fahrbahnrand ein Schutzstreifen markiert ist? Bei einigen Autofahrern erkennt man schon das Bemühen, den Schutzstreifen wirklich nur dann zu nutzen, wenn es die Verkehrslage unbedingt erfordert, weil zum Beispiel ein LKW entgegenkommt. Andere Autofahrer*innen wiederum sehen die Notwendigkeit auf den Schutzstreifen auszuweichen auch dann gegeben, wenn sie "keine Lust haben" bei Gegenverkehr etwas langsamer zu fahren (zum Beispiel die erlaubte Höchstgeschwindigkeit einzuhalten).

    Ich vermute, die Verletzungsgefahr für Sehbehinderte und Blinde, die von zu niedrig hängenden Verkehrsschildern oder krumm gefahrenen Verkehrsschildern ausgeht, wird vor allem aus zwei Gründen unterschätzt:

    1. Die Gruppe derer, für die diese Unfall-Gefahr besteht, ist relativ klein.

    2. Blinde und stark sehbehinderte Menschen schränken ihre Mobilität ein, um Gefährdungen zu vermeiden.

    Der zweite Punkt ist übrigens auch bei Fahrradfahrern (und normal sehenden Fußgängern) zu beobachten, wenn die vorhandene Verkehrsinfrastruktur Gefahren erzeugt. Leider wird auch darüber zu wenig berichtet.

    Worüber dagegen deutlich intensiver berichtet wird (vermutlich jedoch immer noch zu wenig), sind Verkehrsteilnehmer*innen, auch Fußgänger*innen, die sich quasi selbst zu Sehbehinderten machen, indem sie sehr intensiv ihr Smart-Phone nutzen. Besonders gefährlich ist es jedoch, dass Autofahrer*innen sich mit dem Smartphone oder der Bord-Elektronik ablenken. Und die schränken sich nicht in ihrer Mobilität ein. Die unterschätzen einfach die Gefahr des "Blindflugs".

    Während jedoch die "Smartphone-Erblindung" selbst verursacht wird, entstehen viele Gefahren für Blinde daraus, dass sie bei der Gestaltung des Verkehrsraumes oft auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn es eigentlich keine großen Umstände macht und mit keinem oder nur einem geringen zusätzlichen Kostenaufwand verbunden ist.

    Ein krumm gefahrenes Schild muss sowieso ersetzt werden, warum also nicht gleich. Oder warum wird es nicht wenigstens besser abgesichert? Und zwar so, dass daraus nicht neue Gefahren entstehen?

    Unabhängig davon habe ich festgestellt, dass Hinweise auf krumm gefahrene Schilder, die eine Gefährdung besonders auch für blinde Menschen darstellen, oft dazu führen, dass schnell für Abhilfe gesorgt wird.

    Hier ist ein anderes Beispiel für die zunehmende Gewaltbereitschaft der Autofahrenden, oder besser: für die Besitzer*innen von immer größer werdenden Stehzeugen (statt Fahrzeugen).

    Vor mehreren Jahren wurde der Bürgersteig noch so gepflastert, dass er zum halbseitigen Hochbordparken einlädt.

    Jetzt hat die Verwaltung auch im Hinblick auf das Bremer Urteil zum unerlaubten Hochbordparken festgestellt, dass der verbliebene Platz für Fußgänger von 1 m zu wenig ist und für eine der beiden Seiten in der Holteistraße (und weiteren Straßen) ein Halteverbot erlassen. Das wird zwar hier zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme eingehalten, aber auf der anderen Seite wird immer noch der Bürgersteig zugeparkt, obwohl auf der Fahrbahn genug Platz ist zum Parken.

    Und nicht nur das: Die HAZ berichtete:

    Schilder umgelegt: Widerstand in Hannovers Zooviertel gegen Parkverbote

    Schilder umgelegt: Widerstand in Hannovers Zooviertel gegen Parkverbote
    Um Platz auf den Gehwegen zu schaffen, hat die Stadt Hannover in Straßen im Zooviertel die Hälfte der Parkplätze gestrichen. Anwohner sind verärgert - und…
    www.haz.de

    "In mehreren Straßen im Zooviertel hat die Stadt Hannover die Hälfte der Parkplätze gestrichen, um mehr Platz auf dem Bürgersteig zu schaffen. Bereits wenige Tage nach der Ankündigung der neuen Regeln Anfang Juni per Schreiben an die Anwohner stellte sie dort Halteverbotsschilder auf. Diese wurden jedoch schon bald darauf von Gegnern der Maßnahme wieder entfernt."

    Immerhin, die Stadt hat, wie es auf dem aktuellen Foto zu sehen ist, inzwischen feste Schilder aufgestellt und die werden hoffentlich Bestand haben.

    Immerhin gibt es den gern vergessenen 50cm Sicherheitsstreifen, auch wenn die Spiegel dort normalerweise nicht reinragen sollten.

    Aber mit der Mindestbreite von 1,25 m, ohne die Linien, hat es irgendwie nicht geklappt. Womöglich wollte man Geld für die nirgendwo geforderte rote Farbe sparen...

    Die Verwaltung argumentiert (meines Erachtens nicht ganz zu Unrecht), dass die verbliebene Fahrbahnbreite nicht ausreicht. Immerhin geht auch eine Omnibuslinie durch die Königstraße.

    Wenn diese Aussage der Verwaltung zutrifft, dann könnte ja der Parkplatzstreifen umgebaut werden zu einem richtigen Fahrradweg, oder Radfahrstreifen oder einem deutlich breiteren Schutzstreifen.

    Und als Sofortmaßnahme: Der viel zu schmale Schutzstreifen ist zu entfernen.

    In Hannovers Zooviertel wohnen sehr viele eher gut begüterte Bürger*innen der Stadt.

    Da es bei vielen Bewohner*innen des Zooviertels nicht am nötigen "Kleingeld" mangelt, werden auch dort die Autos immer breiter, das zeigt sich dann unter anderem an dem gezeigten Schild.

    Und führt dazu, dass zunehmend die Fußwege zugestellt werden:

    Es fehlt halt dieser Hinweis:

    Nicht, wenn diese Entscheidungen gegen geltendes Recht verstoßen.

    Dieses "Argument" mit demokratischer Entscheidung höre ich immer wieder. Da könnten die gewählten Vertreter ja auch demokratisch beschließen, dass am nächsten Sonntag nach der hl. Messe der Dorfdepp gelyncht wird. Kein Problem, wenn die Mehrheit dafür ist...

    Nur noch auf einer Seite darf geparkt werden.

    Dass die Entscheidungen gewählter Vertreter bisweilen gegen geltendes Recht verstoßen, ist richtig. Aber Parlamente sind die gesetzgebende Gewalt. Gerichte prüfen einerseits, ob bestimmte Entscheidungen gegen geltendes Recht verstoßen. Dann müssen Entscheidungen zurückgenommen werden oder die entsprechenden Gesetze geändert werden.

    Gerichte entscheiden aber auch, ob Gesetze gegen Grundrechte verstoßen. Da ist es dann schon deutlich schwieriger, für das Parlament geltende Gesetze zu ändern.

    Ein Beispiel, das hier gerade in Hannover aktuell ist:

    Schilder umgelegt: Widerstand in Hannovers Zooviertel gegen Parkverbote
    Um Platz auf den Gehwegen zu schaffen, hat die Stadt Hannover in Straßen im Zooviertel die Hälfte der Parkplätze gestrichen. Anwohner sind verärgert - und…
    www.haz.de

    Leider ist der ganze Artikel hinter einer Bezahlschranke, aber der Titel und das Bild sind schon sehr aussagekräftig:

    Schilder umgelegt: Widerstand in Hannovers Zooviertel gegen Parkverbote

    In dem Artikel steht, dass Anwohner gegen die Entscheidung der Verwaltung, nur noch einseitiges Parken zuzulassen, klagen wollen. Hier geht es also noch gar nicht einmal um eine Entscheidung des Stadtparlamentes, sondern um die Entscheidung der Verwaltung, mit einem gewählten Bürgermeister an der Spitze.

    Ich hoffe sehr, dass das Gericht die Entscheidung der Verwaltung bestätigt!

    Bei Rechtsparkern erhöhe ich den Abstand auf jeden Fall deutlich.

    In Hannover ist es in der Königstraße nötig, den Schutzstreifen so zu verstehen, dass es ein Streifen ist, auf dem Fahrradfahrer*innen nicht fahren sollten, weil sie sonst zu eng an den Autotüren fahren:

    Also besser auf der Fahrbahn fahren, außerhalb des Schutzstreifens. Das legen die Empfehlungen von ADFC und VCD ganz klar nahe! Oder absteigen und auf dem Bürgersteig schieben? Auf den Bürgersteig weichen tatsächlich einige Fahrradfahrer*innen aus, manche steigen auch ab und schieben ...

    Mit Funktionären wollte ich nie was zu tun haben, schon gar nicht mit Stadträten, die haben ja dafür gesorgt, dass es heute so aussieht.

    Was meinst du denn, wer etwas dafür tun kann, dass es anders aussieht, als es heute aussieht? Man kann sicher einiges an gewählten Stadträten vorbei bewirken, über Gerichtsentscheidungen zum Beispiel. Aber im Prinzip gilt in einer Demokratie, dass Entscheidungen von gewählten Vertretern in den Parlamenten getroffen werden. Deshalb halte ich es für richtig und wichtig, mit gewählten Vertretern in den Kommunalparlamenten Kontakt zu halten oder sich selbst zur Wahl zu stellen.

    Weil sie zu schnell dagegen Laufen (und auch noch ohne Helm!) oder warum? Drüber stolpern werden sie ja nicht.

    Dazu dieser interessante Bericht über ein Urteil des Sozialgerichts Koblenz:

    Eine blinde Frau hatte auf Kostenübernahme der Krankenkasse für einen Laser-Langstock geklagt:

    Die Krankenkasse wollte nur einen einfachen Blindenstock finanzieren. "Der einfache Blindenstock sei als Hilfsmittel ausreichend. Dem hielt die Versicherte entgegen, dass der beantragte Laser-Langstock nicht mit einem herkömmlichen Blindenstock vergleichbar sei. Mit dem einfachen Blindenstock könne sie nur Hindernisse wahrnehmen, die sich in unmittelbarer Bodennähe befinden. Hindernisse, die oberhalb der Hüfte in den Weg ragten (wie z. B. auf Bauch- oder Kopfhöhe herabgelassene Hebebühnen von LKW, herabhängende Äste, tiefhängende Werbeschilder oder in den Fußweg hereinragende Sonnenschirme), könne sie nicht rechtzeitig wahrnehmen, was schon häufig zu Verletzungen geführt habe."

    Tatsächlich habe ich mich mit blinden Menschen über diese Unfallgefahr unterhalten und bestätigt bekommen, dass auch krumm gefahrene Verkehrs-Schilder eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen. Mit einem normalen Langstock kann es passieren, dass das krumm gefahrene Schild zu spät "gesehen" wird.

    Vorsicht mit solchen Vermutungen:

    Weil sie zu schnell dagegen Laufen (und auch noch ohne Helm!) oder warum? Drüber stolpern werden sie ja nicht.

    Ich habe es noch nicht selbst ausprobiert, blind irgendwo zu gehen und mich einzig mit einem Langstock zu orientieren. Aber eins muss klar sein: Blinde kann man nicht dazu verpflichten, sich im Schneckengang fortzubewegen oder einen Helm zu tragen (oder einen Laserstock zu benutzen).

    Schon das Tragen der gelben Armbinde mit den drei schwarzen Punkten wird von den meisten Blinden abgelehnt. Die Rechtssprechung lässt als Alternative den weißen Langstock gelten.

    Blinde, die den weißen Langstock benutzen, machen sich damit ausreichend als Blinde erkennbar, sodass ihnen im Falle eines Unfalls nicht vorgeworfen werden kann, sie hätten sich nicht ausreichend als Blinde kenntlich gemacht.

    Andererseits ist es kleinkarierte Hühnerkacke, ich scann doch nicht die ganze Zeit, welches Auto, mit welcher Variante an Türen und Sonderaustattung parkt, und eier dann in Zickzack die Straße entlang am Optimum.

    Sondern ich wähle einen praxisgerechten Abstand, der zwischen 1,2 - 1,5m liegt und den halte ich.

    Das entspricht der Empfehlung der ADFC INITIATIVE FAHRRADFREUNDLICHES GRIESHEIM "Radfahrende sollen an einer Parkreihe dennoch keine Schlangenlinien fahren, sondern in möglichst gerader Linie vorbeifahren. Der Referenz-Mindestabstand muss somit nicht nur für die kleinsten Autotüren, sondern mindestens für alle üblichen Türbreiten sicher ausreichen. (...)

    Zwar ist die tatsächliche volle Türöffnungsbreite meist ca. 10-15% geringer als die Türbreite. Bei einem gewöhnlichen aktuellen VW Golf Zweitürer (1,30 m) liegt sie z.B. bei 1,13 m. Bei einem Mindestabstand von 1,20 m würde somit nur noch ein hauchdünner Puffer-Abstand von 7 cm verbleiben, also gerade noch die Chance bestehen, als Radfahrer/in haarscharf nur mit dem Schrecken davon kommen. Dasselbe gilt nicht etwa nur für exotische Sportcoupés, sondern bereits für alle gängigen zweitürigen Kleinwagen, vom beliebten Fiat 500 über den Opel Corsa oder Mini bis zum Smart. Damit wird deutlich: 1,2 Meter sind das aktuelle Minimum einer wirksamen Dooring-Unfall-Prävention für den Radverkehr!"

    Silence hatte diese Quelle weiter oben schon einmal verlinkt.

    Die ADFC-Initiative Fahrradfreundliches Griesheim weist außerdem auf die VCD-Empfehlung hin, die in diesem Bild* zum Ausdruck kommt:

    https://www.fairkehr-magazin.de/fileadmin/user_upload/fairkehr/redaktion/fk_0419/VCD_aktiv/Frauen_Fahrrad_Abstandhalter.jpg

    Demnach sollte der Abstand von Fahrradfahrer*innen zu parkenden Autos 1,20 m betragen und der Abstand eines überholenden Fahrzeuges sollte 1,50 m betragen.

    Der Abstand von 1,50 m für überholende Fahrzeuge ist in der StVO festgeschrieben:

    "Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m." §5, Abs. 4 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

    https://fahrradfreundliches-griesheim.de/dooring-unfall…notwendig-sind/

    Hier sind Türbreiten von diversen Kfz aufgelistet. Da sich die Türen idR nicht bis zu 90° öffnen lassen, ist der reale Abstand vermutlich etwas geringer.

    Der ADFC-Bundesverband schreibt dazu:

    "Der ADFC empfiehlt Radfahrenden im Interesse ihrer eigenen Sicherheit, gegebenfalls auf die Fahrbahn zu wechseln, wenn auf dem Radweg kein ausreichender Abstand zu parkenden Autos möglich ist. Auch auf der Fahrbahn sollten sie stets mit mehr als einem Meter Abstand an parkenden Autos vorbeifahren."

    Plötzlich öffnet sich die Autotür
    Überraschend geöffnete Autotüren sind der Schrecken aller Radfahrenden. Wenn Autofahrer oder Fahrgäste beim Aussteigen nicht auf den Radverkehr achten, sind…
    www.adfc.de

    Meines Erachtens ist es in Zeiten der ständig an Breite zunehmenden Autotüren richtig, für Fahrräder 1,50 m für das Vorbeifahren an parkenden Autos als empfohlener Abstand in der StVO festzuschreiben!

    *Das Bild ist in diesem Artikel der VCD Zeitschrift 4/2019 eingebettet:

    Autofahrer auf Abstand halten
    Mit seiner Erfindung hat ein Bonner Team den VCD-Crowdfunding-Wettbewerb für nachhaltige Mobilitätsideen gewonnen.
    www.fairkehr-magazin.de

    Bei einem 15 Jahre alten Kia Carens öffnen sich die 103cm breiten Türen 86 cm.

    Das entspräche dann einem Öffnungswinkel von 57°.

    Allerdings hatte Thomas ja zu Recht zu bedenken gegeben:

    Die Drehachse/das Scharnier sitzt idR im Verhältnis zur vorderen Blechkante ein Stück nach hinten-innen versetzt, so dass die ersten 10-15 cm in die Lücke hineindrehen.

    Also ist der Öffnungswinkel tatsächlich noch etwas weiter.

    Wenn ich von der Hypotenuse 10 cm abziehe, dann komme ich auf einen Winkel von 67°.

    Genau den Kreisel meine ich. 2008 in Streetview war da noch eine Kreuzung – zwar hässlich wie die Nacht, aber eben mit Radwegen, auf denen einem die Blechkaravane egal sein konnte.

    Und zu Herrn Wissing und seinem "durch müssen": Hier muss eben niemand DURCH, weil dafür gibt's die Umgehung. Die echten Durchgangsstraßen haben ja in größeren Städten normalerweise längst Radwege und ähnliches – muss man halt Standards festlegen, wann 50 is und wann nicht.

    Man braucht keine starren Standards, wenn grundsätzlich gilt: Innerorts ist maximal Tempo 30 erlaubt. In Wohngebieten reicht Tempo 20.

    Das oft angelegte "Korsett", Tempo 30 > es dürfen keine Radwege sein, Tempo 50 > Radwege müssen sein und sie müssen benutzungspflichtig sein, ist zu eng!

    Entscheidend ist: Ist die Situation für Fahrradfahrer, Fußverkehr und ÖPNV gut!

    Völlig beknackt ist dieser ovale Kreisel in Finkenwerder wie viele andere Kreisel, weil Fahrradfahrer zu Umwegen gezwungen werden, die sie nicht bereit sind zu fahren. Stattdessen fahren viele ordnungswidrig auf Gehwegen. Ich heiße das nicht gut, aber es ist doch ein sehr verständliches Verhalten, denn dieser Kreisel ist wie viele andere Kreisel ein reines "Autofahrer-Ding". Für Fahrradfahrer Quatsch. Wenn wenigstens da wo der Fischkutter steht, noch eine Querung für den Fuß und Radverkehr wäre.