Parken im öfftl Raum - Gehweg, Fahrbahn, Parkbuchten

  • Ärgerlich und gefährlich an Wohnmobilen und Wohnwagen, die in Wohngebieten abgestellt sind, ist auch, dass immer wieder wichtige Verkehrsschilder verdeckt werden:

    Laut bussgeldkatalog.org ist es verboten, vor einem Vorfahrt achten [Zeichen 205]Schild zu halten oder zu parken und wird mit 20 Euro Bußgeld geahndet:

    "unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
    - näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt : 20 €"

    Halten und Parken: Vorschriften und Bußgeldkatalog 2024
    llll➤ Der neue Bußgeldkatalog & Bußgeldrechner 2024 zum Halten & Parken z.B. halten/parken in zweiter Reihe, auf der Autobahn, im Park- & Halteverbot usw.
    www.bussgeldkatalog.org

    Dort zu parken, wird mit 25 Euro geahndet.

    Aber wie ist das geregelt, wenn zum Beispiel ein Achtung Fußgänger*innen verdeckt wird:

  • "Kürzlich sorgten Wildparker am Murner See in der Oberpfalz für Ärger bei den Behörden: Bei einem Rettungseinsatz war der Weg für die Feuerwehr verstopft."

    Bayern: Neue Maßnahmen gegen Parkchaos am Murner See
    Kürzlich sorgten Wildparker am Murner See in der Oberpfalz für Ärger bei den Behörden: Bei einem Rettungseinsatz war der Weg für die Feuerwehr verstopft. Damit…
    www.tagesschau.de

    Wer Zufahrten und Rettungsgassen in Naherholungsgebieten blockiert, dessen Fahrzeug wird, falls das überhaupt jemand kontrolliert, ein bisschen umgesetzt.

    Aber wehe, es blockiert jemand von der letzten Generation die Fernreisewege. Das führt dann zu einer Pressemeldung des Bundesverkehrsministers, in der bis zu fünf Jahren Haft gefordert wird:

    "Bundesregierung beschließt Entwurf für Änderung des Luftsicherheitsgesetzes / Bei Mitführen verbotener Gegenstände bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich"

    BMDV - Mehr Sicherheit an Flughäfen: Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bei unberechtigtem Eindringen auf Rollfelder oder Landebahnen

  • Noch ein Beispiel dafür, dass Wohnmobile (und Wohnwagen) sehr schnell den Verkehr gefährden, wenn sie am Fahrbahnrand geparkt werden:

    Street View · Google Maps
    Explore a place in a more immersive way in Google Maps.
    www.google.de

    Die Heesestraße mündet hier auf die Stephanusstraße. Die Heesestraße ist Einbahnstraße entgegengesetzt der Fotografier-Richtung. Der Fahrradverkehr darf die Heesestraße auch gegen die Fahrtrichtung benutzen. Aber woher soll ein*e Fahrradfahrer*in wissen, dass an der Einmündung nicht rechts vor links gilt, sondern dass "Vorfahrt gewähren" [Zeichen 205]gilt?

    Das entsprechende Schild für den Fahrradverkehr jedenfalls ist von dem parkenden Wohnmobil verdeckt und erst zu sehen, wenn man schon fast mitten auf der Kreuzung steht und sich nach hinten umdreht:

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  • Der Fall ist schon geregelt, also anzeigen:

    Zeichen 205

    Vorfahrt gewähren.

    Ge- oder Verbot

    1. Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren.

    2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

  • Danke für Hinweis auf Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen, lfd. Nr. 2 https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html Scheint bei Wohnmobilen häufiger vorzukommen:

    Dasselbe Schild wie auf der rund zwei Jahren alten Streetview-Aufnahme ist immer noch von einem Wohnmobil verdeckt.

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  • Gleich noch zwei Bilder und vier Fragen hinterher:

    Das Wohnmobil auf dem Bild und auch das auf dem Bild im vorigen Beitrag hat jeweils eine am Heck befestigte Parkwarntafel. Laut StVO §17 Abs (4) gilt: "Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen."

    Dürfen diese Parkwarntafeln auch für Fahrzeuge mit niedrigerem zul. Gesamtgewicht benutzt werden?

    Ist es so, dass manche Wohnmobilbesitzer solche Parkwarntafel auch dann benutzen, wenn sie Fahrzeuge haben, die weniger als 3,5 t wiegen?

    Kommt es häufiger vor, dass Wohnmobile mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht ohne Parkwarntafel parken?

    Wie kann man erkennen, ob ein Wohnmobil die 3,5-t-Grenze überschreitet, muss das irgendwo am Fahrzeug ablesbar angegeben sein?

  • Zumindest der schwarze Fiat wird die Warntafel nicht wegen des Gewichts sondern wegen des Fahrrads haben. Unter anderem in Italien ist diese mittlerweile bei Fahrradträgern Pflicht.

    Vielen Dank für den Link. Demzufolge wird diese*r Wohnmobilist*in voraussichtlich eher nicht nach Italien fahren, oder muss noch nachrüsten:

  • Neues aus den Verhandlungen: Trierer CDU-Vorstand: „Anwohnerparkgebühren am liebsten ganz abschaffen“
    Die Trierer CDU fordert in den Bündnisverhandlungen mit Grünen und FDP, dass die Anwohnerparkgebühren in der Innenstadt wieder auf 30,70 Euro pro Jahr…
    www.volksfreund.de

    Am Ende erhalten die Parker noch eine Prämie. Je größer die Karre, desto höher...

    Mal schauen, was dabei wieder rauskommt :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

  • https://www.volksfreund.de/region/trier-t…n_aid-117396923

    Am Ende erhalten die Parker noch eine Prämie. Je größer die Karre, desto höher...

    Mal schauen, was dabei wieder rauskommt :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

    "Bewohnerparkausweise können online oder schriftlich beim Amt für Bürgerdienste beantragt werden. Sie kosten 200 Euro und sind zwölf Monate lang gültig. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung zu beantragen. Das Datum ist auf dem Ausweis abgedruckt. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Ausweis gut sichtbar im Auto abgelegt ist. Genehmigungen werden für Pkw und motorisierte Zweiräder ausgestellt."

    Stadt Trier - Bewohnerausweis beantragen
    Bewohnerparkausweise müssen im Amt Bürgerdienste beantragt werden.
    www.trier.de

    Wann ist ein PKW ein PKW?

    Ist das noch ein Pkw oder ist das schon ein Camper?

    Und das?

    Das ist jetzt aber doch bestimmt schon mehr als ein Camper?

    Oder das? Das ist jetzt aber doch ganz bestimmt kein PKW mehr oder doch?

    Für welches dieser Fahrzeuge würde ein Trierer, der in einer Anwohnerparkzone wohnt, keinen Ausweis bekommen?

    Solche Fahrzeuge stehen zuhauf in vielen Stadtteilen von Hannover rum. Nicht nur mal eben für ein paar Tage zum Einladen oder Ausladen, sondern ganzjährig. Ich weiß nicht, ob in Trier mit seinen 200 Euro teuren Anwohner-Jahresparkausweise, die nur für PKW ausgestellt werden, weniger Wohnmobile in den Anwohnerparkzonen stehen? Aber ich vermute mehr Parkplätze für PKW-Nutzer, die klamm bei Kasse sind und trotzdem dringend auf ihr Auto angewiesen sind, erhält man nicht durch Abschaffen von Anwohner-Parkausweisen. Im Gegenteil!

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (6. August 2024 um 23:41) aus folgendem Grund: Link nach Trier ergänzt

  • Kommt drauf an, was Du als "Camper" definierst.

    Wenns um den Zulassungstypen geht, bei 1 und 2, musst Du in die ZB schauen, beides ist möglich. Da beide keine originalen VW-Camper sind, eher PKW, schätze ich mal.

    3 ziemlich sicher, muss aber auch nicht sein, 4 ganz sicher als Womo zugelassen.

  • Kommt drauf an, was Du als "Camper" definierst.

    Wenns um den Zulassungstypen geht, bei 1 und 2, musst Du in die ZB schauen, beides ist möglich. Da beide keine originalen VW-Camper sind, eher PKW, schätze ich mal.

    3 ziemlich sicher, muss aber auch nicht sein, 4 ganz sicher als Womo zugelassen.

    Das heißt, der graue VW-Transporter mit dem Hochdach könnte entweder als PKW oder als Wohnmobil zugelassen sein? Und die Fahrzeugklasse "Camper" gibt es als solche nicht.

    Ganz schön mächtiger "PKW". (Wenn das so ist.)

  • Genau, eine Aufbauklasse Camper gibts nicht.

    Man muss ein KFZ nicht unbedingt zum Womo zulassen. Genauer Sonder-KFz Wohnmobil.

    Hat vor und Nachteile.

    Nr 3 ist erst einmal ein Crafter, wie ihn viele auch als "nicht Womo" nutzen und der hat imho ab Werk eine PKW-Zulassung. Ob der dann umgetragen wird, ist wahrscheinlich, aber eben kein muss. Liegt am Um-Ausbauer.

    Gerade bei den Transportern von VW, also das was allg. als Bus bezeichnet wird, sind die Ausbauten oft schnell demontierbar um das Auto auch zu anderen Zwecken nutzen zu können.

  • Genau, eine Aufbauklasse Camper gibts nicht.

    Man muss ein KFZ nicht unbedingt zum Womo zulassen. Genauer Sonder-KFz Wohnmobil.

    Hat vor und Nachteile.

    littlet hatte ja den Artikel veröffentlicht, das die CDU die Anwohnerparkzonen in Trier abschaffen will.

    Neues aus den Verhandlungen: Trierer CDU-Vorstand: „Anwohnerparkgebühren am liebsten ganz abschaffen“
    Die Trierer CDU fordert in den Bündnisverhandlungen mit Grünen und FDP, dass die Anwohnerparkgebühren in der Innenstadt wieder auf 30,70 Euro pro Jahr…
    www.volksfreund.de

    Für die Anwohner gibt es aber nur für PKW diese Bewohnerparkausweise.

    Stadt Trier - Bewohnerausweis beantragen
    Bewohnerparkausweise müssen im Amt Bürgerdienste beantragt werden.
    www.trier.de

    Liest sich so, als könnte es von Nachteil sein, wenn jemand in Trier sein Wohnmobil als " Sonder-KFZ Wohnmobil" anmeldet, weil er dafür keinen Bewohnerparkausweis bekommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (8. August 2024 um 06:24) aus folgendem Grund: Rechtschreibkorrektur

  • Gefährliches Parken - Zebrastreifenschild verdeckt:

    Wer ein Wohnmobil oder anderes Fahrzeug von dieser Größe parkt, der verdeckt mitunter in gefährlicher Weise ein Zebrastreifen-Schild und Fußgänger*innen werden dahinter unsichtbar.

  • Geschäftsschädigendes Parken - Unsichtbares Schaufenster

    Immer wieder gerne klagen Ladenbesitzer darüber, es gäbe zu wenig Parkplätze rund um ihr Geschäft. Werden zum Zwecke der Verkehrsberuhigung gar Parkplätze zurückgebaut, dann geht angeblich der Laden bankrott.

    Im gezeigten Fall beansprucht Ladenbesitzer den Parkplatz vor seinem Geschäft für sich. Wie gut für den Ladenbesitzer, dass die meisten Kunden zu Fuß kommen, mit dem ÖPNV oder mit dem Fahrrad.

    Von seinem hübsch dekorierten Schaufenster kriegen aber viele gar nichts mit, weil das Fahrzeug des Ladenbesitzers das ganze Fenster verdeckt. Und nicht nur das. Darüber hinaus wird das Vorfahrt-Achten-Schild verdeckt.

  • Parken mit dem Wohnmobil macht Tempo 30 nur für Fußverkehr

    Von der Fahrbahn aus ist nicht zu erkennen, dass hier eine Tempo 30 Zone beginnt. Für den Fußverkehr dagegen ist das klar erkennbar, obwohl der ohnehin nicht mit Tempo 30 unterwegs ist.

  • Parken mit dem Wohnwagen entkräftet Vorrang gewähren

    Da muss die Fahrerin oder der Fahrer bei der Anfahrt an diese Kreuzung schon den berühmten "7. Sinn" haben, um frühzeitig zu erkennen, dass der Wohnwagen ein Vorrang gewähren Schild verdeckt.

  • Wie wird die Abteilung Verkehrsordnungs­widrigkeiten im Fachbereich Öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Hannover hier entscheiden?

    Parkt das blaue Auto im Halteverbot oder parkt es gegen die Fahrtrichtung?

    Und das sillbergraue Auto, parkt es auf dem Bürgersteig? Oder parkt es im Halteverbot.

    Gibt es da Richtlinien für solche Entscheidungen?
    Zum Beispiel der gravierendere Verstoß wird zur Anzeige gebracht? Oder der weniger gravierende Verstoß wird verfolgt? Oder werden jeweils beide Verstöße geahndet?

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (15. September 2024 um 16:23) aus folgendem Grund: Doppelsatz gekürzt