Beiträge von Ullie

    Rund zwei Monate nach dem schrecklichen Unfall an der Vahrenwalder Straße / Ecke Industrieweg nutzte ich die Gelegenheit, als ich in der Nähe war, und habe dieses Foto aufgenommen. ( http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…agen-ueberrollt ) Auch wenn das möglicherweise nicht abschließend geklärt ist, ob diese rote Streifen ein Sicherheitsplus bieten, zumindest hat die Stadtverwaltung zeitnah reagiert! Bemerkenswert ist die Markierung in allen Richtungen. Nicht nur entlang der stark befahrenen Einfallstraße auch an der weniger stark befahrenen querende Straße sind die Radfurten rot markiert.

    Zum Vergleich das Bild von vor ca. 8 Wochen:

    Baustellen-Beschilderung ist bisweilen sehr willkürlich. Gesehen auf der Fahrt mit der Stadtbahn durch Laatzen, Erich-Panitz-Straße. Das Foto wurde durch die Scheibe aufgenommen.

    Ich hatte ja kürzlich von dem schweren Verkehrsunfall in Hannover berichtet, bei dem ein radfahrendes Kind von einem rechtsabbiegenden Laster totgefahren wurde. Der Unfall ereignete sich an einer von Hannovers stark befahrenen Einfallstraßen. Dieser Tage hatte ich dann an der Vahrenwalderstraße, an der der Unfall geschah, diese neuen Rotmarkierungen an mehreren Kreuzungen entdeckt. Vermutlich wurde auch die Unfallkreuzung entsprechend farblich gestaltet. Da bin ich noch nicht wieder vorbeigekommen. Eine schnelle Reaktion der Verwaltung:

    In Hamburg ist mir kürzlich dieser Radfahrstreifen am Steintordamm beim Hauptbahnhof aufgefallen. Der könnte sicher auch gut eine Einfärbung gebrauchen:

             

    Hallo,

    hier mehr Erklärungen im Hochbahn-Blog:

    Autonome E-Busse für Hamburg – Das Projekt HEAT

    Edit: Sorry, das ist noch ein weiteres Projekt...

    Stefan

    Trotzdem Danke für den Link. Bei der Beschreibung des Hochbahnprojekts wird deutlich, was das für viereckige Sateliten-Schüsseln sind. Das sind ortsfeste Antennen, die die Umgebung scannen und die Daten mit den Daten der fahrzeugeigenen Scanner abgleichen. (Wenn ichs richtig verstanden habe.) Das heißt du wirst zum Beispiel als Fahrradfahrer von zwei oder noch mehr Positionen aus gesehen. Nichts mehr mit "toter Winkel"!

    Der nächste Unfall in Norderstedt: Radler (65) wird bei Unfall schwer verletzt

    Das Zeitungsfoto, zu dem dein Link führt, zeigt auf der rechten Radwegseite ein grünes Gatter, dass für Radfahrer, die den Radweg an der rechten Straßenseite in die richtige Richtung benutzen, ein Linksabbiegen in die Querstraße verhindert. Sehe ich das richtig? Gibt es ein googlestreetview-Bild oder eigene Fotos von der Stelle, an der der Unfall passierte?

    Nein, das ist Käse. Einzig [Zusatzzeichen 1022-10]könnte man links aufstellen, aber da mangelt’s dann auch gleich wieder an den notwendigen Voraussetzungen wie der Breite und so weiter. Wenn man keine vernünftige Führung für den Radverkehr hinbekommt, sollte man es lieber bleiben lassen als so etwas anzuordnen.

    [Zusazzeichen 1000-32] oder dieses [Zusatzzeichen 1022-10] und weitere Schilder dieser Machart heißen doch alle Zusatzschilder. Bedeutet das nicht, dass es dazu auch ein "Hauptschild" geben muss? Dann kann man das Zusatzschild doch eigentlich nicht alleine aufstellen.

    [Zusatzzeichen 1000-33] ohne [Zeichen 240] kann ich anbieten. Hamburg Rahlstedt.

    Ist das so zulässig?

    Dort mehrfach anzutreffen. Teils auch [Zusatzzeichen 1000-33] mehrere Meter vorm [Zeichen 267].

    Stefan

    Ich würde das als nichtbenutzungspflichtigen Radweg interpretieren, der in beide Richtungen benutzt werden kann. Was in dem Fall schon Sinn macht, weil ja der möglicherweise ebenfalls nicht benutzungspflichtige Radweg auf der anderen Seite durch die Baustelle blockiert ist.

    In Hamburg wird eine Strecke mit selbstfahrenden Autos geplant: hier ein Artikel vom NDR.

    Was für Autos sollen denn da fahren? In dem Artikel wird ein Minibus gezeigt. In dem Filmbeitrag ein PKW. Wozu die Teststrecke dienen soll, bleibt unklar. Ein Mann hält ein technisches Gerät hoch, so eine Art viereckige Satellitenschüssel mit Stäben dran. Auch das bleibt unklar. Zum Ende hin der Hinweis, dass Hamburg 2021 den ITS-Kongress, einen Verkehrskongress, zu Gast hat. Ich bezweifle, dass sich dadurch irgendwas zum Besseren wenden wird. Obwohl in dem Beitrag auch an einer Stelle von mehr Verkehrssicherheit die Rede ist.

    In Hamburg wird eine Strecke mit selbstfahrenden Autos geplant: hier ein Artikel vom NDR.

    Am Ende des Artikels wird noch erwähnt, daß in Hamburg 44 automatische Fahrradzähler installiert werden sollen. Hatte ich bisher gar nicht mitbekommen. Offensichtlich gab es wohl bei den Behörden/dem Senat die gleichen Argumente gegen die Einmalzählungen, wie hier im Forum.

    Da hab ich wohl was nicht mitbekommen. Gegen was genau gab es denn da Argumente gegen Zählstationen oder waren es Argumente für Zählstationen, aber gegen die Einmalzählungen und was ist darunter zu verstehen?

    Hier ein Foto von zwei Zählstation in Hannover:

    Friedrichswall

    Schwarzer Bär

    Und eine Karte auf Grundlage von openstreetmap.de, auf der auch die dritte Fahrradzählstation verzeichnet ist, von der ich leider kein Foto habe. So weit ich weiß, gibt es nur diese drei in Hannover. Da finde ich Hamburg - trotzdem es natürlich sehr viel größer ist - sehr ambitioniert mit 44 Zählststationen. Oder sollen die gar nicht so im Straßenbild sichtbar sein, wie in Hannover?

    Der nächste Fall drunten in Harburg: Wieder Radfahrer beim Abbiegen angefahren: Lebensgefahr

    Es handelt sich wohl um diese Stelle. Grundsätzlich herrschen dort aber auch ganz gute Sichtverhältnisse. Tragischerweise muss das unmittelbar nach der Fahrradsternfahrt passiert sein, so ziemlich genau gegen 12 Uhr bin ich dort an der Kreuzung im Teilnehmerfeld vorbeigefahren.

    Diese Stelle wirft natürlich sofort wieder die Frage auf, wäre es besser gewesen, den Radweg schnurgerade ohne die leichte Verschwenkung zu bauen, so dass der Radfahrer besser gesehen wird von dem abbiegenden Autofahrer.

    Oder wäre es besser, den Radweg noch sehr viel stärker zu verschwenken, so dass ein abbiegender Autofahrer sich zunächst voll und ganz auf den Abbiegevorgang selbst konzentrieren kann und erst dann mit der Situation konfrontiert wird, dass ein Radweg seine Fahrbahn kreuzt.

    Th(oma)s hatte ja in diesem Zusammenhang ja schon mal von der "niederländischen Lösung" (starkes Verschwenken) berichtet, die aber nur dann funktioniert, wenn der Radweg auf einem "Drempel" also einer deutlichen Aufpflasterung verläuft.

    Auch in Gegenrichtung?

    Zunächst mal würde ich aufgrund des Bauzauns eher nicht davon ausgehen, dass das Verkehrsschild überhaupt irgendeine Gültigkeit hat. ERs sieht eher so aus wie auf der Baustelle aus Versehen stehen gelassen.

    Aber davon mal ab.

    Es ist ja lustig, dass das Zusatzschild [Zusatzzeichen 1022-10] unter dem Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg angebracht ist. Das halte ich aber für ein unbeabsichtigtes Versehen.

    Kann es tatsächlich die Bedeutung haben, dass man dann den gemeinsamen Fuß- und Radweg auch entgegengesetzt der Fahrtrichtung benutzen darf? Müsste dann nicht dieses Zusatzschild angebracht sein: [Zusatzzeichen 1000-33] ? ... oder dieses: [Zusazzeichen 1000-32] ?

    Die Räder sind auf diesem Foto so stark eingeschlagen, dass der LKW sämtliche Schilder abräumen würde. Warum wird so ein Quatsch überhaupt produziert?

    Mir fällt dazu folgende Erklärung ein: Mittelalterliche Burganlagen verfügen in der Regel über einen sogenannten Bergfried. Ein besonders stark befestigter Turm, der als letzter Rückzugsort im Falle eines Überfalls auf die Burganlge diente.

    Viele dieser Bergfriede, aber auch andere Burg-Türme wurden Untersuchungen von Militärhistorikern zufolge völlig überdimensioniert gebaut, deutlich größer und höher als es den militärischen Erfordernissen entsprochen hätte.

    Denn diese Türme sollten vor allem eines: Beeindrucken durch ihre Größe. Sie stellen ein Phallussymbol dar.

    Kennt man doch von den völlig überzogen langen Motorhauben mancher Autos und LKW's.

    Oder von den völlig überdimensionierten Auspuff-Öffnungen und den diversen "Verzierungs"-Anbausätzen, die dafür erhältlich sind.

    Wenn du dir das Foto anschaust, dann ist doch der Vergleich mit dem Burgturm völlig offensichtlich. http://transporter-news.de/newssys/galeri…2_1_350x525.jpg

    Zur Aufnahme des Blickkontaktes kann es beitragen, wenn man klingelt, so eine Art "Pass auf ich bin auch noch da - hast du mich auch wirklich gesehen? - Klingeln". Allerdings, wenn der Brummi-Fahrer meterhoch über den Wolken schwebt. Nutzt das oft auch nicht viel.

    Trotzdem klingele ich gerne und viel, wenn ich auf einem Radweg, Fahrradstreifen oder Schutzstreifen neben potenziell rechtsabbiegenden Autos stehe und versuche so, auf mich aufmerksam zu machen.

    Dass das Klingeln dazu beitragen kann, den hoch gepriesenen "Sichtkontakt" aufzubauen, wird allerdings nach meiner Beobachtung auch nirgends erwähnt bei den zahlreichen Tipps zum richtigen Verhalten, um Rechtsabbiege-Unfälle zu vermeiden.

    Der Segensvorgang beinhaltet unter anderem ein Besprengen mit Weihwasser. An Reifen wird nicht geschnitzt. ;) Ich will hier aber auch keinen bekehren, bis auf den Hinweis, dass es nichts mit Aberglauben zu tun hat. Aber das müssen wir jetzt auch nicht unbedingt vertiefen.

    Mich interessiert vor allem, ob eine vergleichbare Einladung zur Fahrzeugsegnung auch andernorts üblich ist und so gemacht wird, wie es in der Einladung steht, in der ausdrücklich "Fahrrad oder Auto, Laufrad, Rollator oder Kinderwagen" erwähnt werden.

    Man findet natürlich auch 'ne Menge darüber im Netz, zum Beispiel das hier: Bei 110 Stundenkilometer steigt St. Christophorus aus - „Doch fahre nur so schnell wie dein Schutzengel :saint: fliegen kann, denn bei 110 Stundenkilometer steigt St. Christophorus aus, bei 120 Stundenkilometer steigt der Teufel :evil: ein und bei 140 Stundenkilometer fängt das Autoradio von selbst an zu spielen: "Näher mein Gott zu dir"...", begann Pater Sabu seine Predigt zur Segnung." Schwäbische Zeitung, 30.4.18 https://www.schwaebische.de/landkreis/land…d,10861894.html

    Aber es ist noch mal etwas anderes, wenn wer was aus eigener Erfahrung berichtet.

    "Die Fahrzeugsegnung ist eine Segnung der katholischen und orthodoxen Kirche. (...) Zu den Fahrzeugen, die die Kirche segnet, gehören auch Schiffe, neue Eisenbahnlinien und ihre Fahrzeuge, Motorräder und Fahrräder." Mehr dazu auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugsegnung

    Seit mehreren Jahren ist es in unserer katholischen Gemeinde üblich, dass auch Fahrräder gesegnet werden. Das ging natürlich im Prinzip schon immer, aber es musste wohl erstmal wer auf die Idee kommen, dass Fahrräder ebenfalls für eine Segnung in Frage kommen. Interessanterweise hielt man lange Zeit wohl nur Autos für Fahrzeuge, die gesegnet werden sollten.

    Der Termin dafür ist in der Regel einer der letzten Sonntagsgottesdienste vor den Sommerferien. Es würde mich sehr freuen, wenn jemand hier darüber berichten würde, wie sich das in seiner Gemeinde mit der Segnung von Fahrrädern entwickelt hat.

    Hier ein Zitat aus dem aktuellen Großen Pfarrbrief:

    Fahrzeugsegnung

    Wie schon in den Vorjahren bieten wir nach den Gottesdiensten vor den Ferien eine Segnung von Fahrzeugen an.

    Egal, ob Fahrrad oder Auto, Laufrad, Rollator oder Kinderwagen – für den sicheren Weg im Straßenverkehr erbitten wir Gottes Segen.

    Maria Trost

    nach dem Gottesdienst am 24.06. um 10.30 Uhr.

    St. Benno

    nach dem Gottesdienst am 24.06. um 12.00 Uhr.

    Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten und der Segnung! Dort können Sie auch Christophorus-Plaketten, Aufkleber und besondere Parkscheiben mit Segenssprüchen erwerben.

    http://www.st-godehard-hannover.de/homepage/upload/Ausgabe22018.pdf

    Diese AfD'ler Rede erinnert doch sehr an das, was die Stadt Hamburg 1964 erwogen und der ADAC dringend empfohlen hat, als nämlich die sog. Lex Zebra erlassen wurde, das Gesetz, das den Fußgängern klar den Vorrang gegenüber den Autofahrern am Zebrastreifen einräumt. Das war nach der Einführung der ersten Zebrastreifen Anfang der 50er Jahre durchaus nicht so klar geregelt. Viele Autofahrer ignorierten Fußgänger, die am Zebrastreifen die Straße queren wollten. Die Autofahrer fühlten sich unzulässig in ihrer automobilen Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

    1964 wurde in die StVO die "Lex Zebra" aufggenommen: §26 StVO, Abs. 1, "An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten."

    Als Reaktion auf das Gesetz erfolgte die Überlegung, dass man nun das endgültige Verkehrschaos nur dadurch verhindern könne, indem man Fußgänger dazu zwingt, dem Autoverkehr komplett aus dem Weg zu gehen. Und aus dem Zitat ist klar erkennbar, dass der Spiegel völlig einvernehmlich voll auf der Seite der Auto-Vernarrten steht:

    "Das sicherste Mittel - völlige Trennung von Fußgängern und Autoverkehr - wird vorerst nur von Hamburgs Polizei und vom ADAC gefordert: Anschaffung von transportablen Fußgängerbrücken, die an Brennpunkten aufgestellt werden sollen." Der Spiegel vom 10.6.1964, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46173825.html

    Der AfD-Sprecher steht da in seiner Rede heute noch dazu. Es fehlt nur noch, dass er auch diese transportablen Fußgängerbrücken in seiner Rede erwähnt. Vielleicht trägt dieser kleine Ausflug in eine Zeit, als das Lieblingsfeindbild der AfD und vieler Autofahrer, "Die Grünen", noch nicht existierte, dazu bei, die Haltung mancher Autofahrer zu ändern?

    Hallo Christoph S,

    dass LKW keinen toten Winkel mehr haben, hält allerdings viele nicht davon ab, weiterhin diesen Eindruck zu erwecken.

    Siehe zum Beispiel dieses Zitat aus der Neuen Presse Hannover: "Doch bis Technik Brummifahrer beim Rechtsabbiegen vor Menschen im toten Winkel warnt, leben vor allem Radfahrer gefährlich."

    NP vom 14.6.18, "So beugen Radler Abbiege-Unfälle vor"

    http://www.neuepresse.de/Mehr/Auto-Verk…ge-Unfaelle-vor

    Warum eigentlich wird immer wieder diese "Tote Winkel" thematisiert?

    a) Du nennst ja die Kleintransporter, die tatsächlich anders als die echten LKW einen toten Winkel haben. Eigentlich müsste man sich doch dann vor denen besonders in Acht nehmen. Soll hier eigentlich das Problem Kleintransporter haben einen Toten Winkel thematisert werden?

    b) Vorsicht ist immer besser als Überfahren zu werden, mögen diejenigen denken, die so was wie das Zitierte schreiben. Sie könnten ja auch schreiben: Vor rechts abbiegenden LKW braucht niemand Angst zu haben, der auf Geradeausfahrt oder beim Geradausgehen eine einmündende Straße oder eine Ein-/Ausfahrt überquert, denn der LKW-Fahrer verfügt über ausreichend Spiegel, so dass er in jedem Fall den vorrangberechtigten Geradausverkehr erkennt. Das erscheint jedoch manchen Autoren zu riskant. Das verhält sich so ähnlich wie die Sache mit dem Helm tragen. Da ist auch nur selten zu lesen: Es gibt keine Helmtragepflicht. Und das Fahrrad ist auch kein Verkehrsmittel, dass das Tragen eines Helms sinnvoll erscheinen lässt.

    c) Mein Eindruck ist jedoch, dass diese Botschaft hinter der "Legende vom Toten Winkel" steckt: "Radfahrer kapiert's endlich: Ihr habt auf der Straße gar nichts zu melden, also verkrümelt euch gefälligst und wagt es bloß nicht dreist zu werden, dann (ver-)endet ihr nämlich im "Toten Winkel".

    Diese ganze Diskussion erinnert mich ein wenig an die Aufregung um die Einführung des Zebrastreifens vor rund 60 bis 70 Jahren. Lange Zeit war nämlich unklar, ob der Zebrastreifen bedeutet, dass ein Fußgänger, der vorhat die Straße auf dem Zebrastreifen zu überqueren, Vorrang genießt vor einem Autofahrer, der entsprechend am Zebrastreifen warten muss. Die Autofahrerlobby und viele Fahrer betrachteten nämlich lange Zeit den Zebrastreifen mehr oder weniger als "netten" aber unverbindlichen Hinweis, dass man vor einem solchen ja auch vielleicht mal warten könne wenn man es gerade mal nicht soooo eilig hatte und wenn sich abzeichnete, dass da ein Fußgänger die Straße überqueren möchte.

    "Die Situation besserte sich erst am 1. Juni 1964, als der Vorrang für Fußgänger eingeführt wurde, die "Lex Zebra". Besondere Rücksicht zu nehmen und nötigenfalls zu halten wurde Pflicht." aus: Welt vom 30.7.2012 https://www.welt.de/kultur/history…erkehr-kam.html

    Wie die Autowahn-fixierte Medienwelt damals darüber dachte, zeigt dieses Zitat aus dem Spiegel vom 10.6.1964, in dem nicht mit Kritik gespart wurde an dem Gesetz, das klar regelte, dass der Fußgänger Vorrang hat am Zebrastreifen. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46173825.html : "Ein Heilbronner Bürger marschierte direkt vor einen heranfahrenden Omnibus, zwang ihn zum Halten und schrie den Fahrer an: "Ab heute dürfen wir!" Und im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel vergnügten sich Jugendliche damit, über Zebrastreifen hin und her zu spazieren und den Autoverkehr zum Stocken zu bringen." (Das wiederum erinnert ein wenig an die Rüpelradler-Kampagne des ehemaligen CSU-Verkehrsministers. Nur dass es damals "Rüpelfußgänger" waren, die in Verruf gebracht werden sollten.)

    Verhält es sich mit den heutigen Hinweisen aus der autogewogenen Presse und dem ADAC ebenso, wenn vor dem "Toten Winkel" gewarnt wird, den es eigentlich gar nicht gibt? Sollen damit ganz einfach Fehler beim Rechtsabbiegen vertuscht und der Straßenraum uneingeschränkt für den MIV reklamiert werden? Und werden wir es noch erleben, dass sich diese Haltung noch dahingehend ändert, dass man ähnlich wie heute beim Zebrastreifen darauf hinweist, dass der Verkehr unbedingt im Auge zu behalten ist, aber auch dass die Vorrangsituation klar ist? Dann wäre es allerdings an der Zeit, den "Toten Winkel" endlich dort abzulegen, wo er dem Namen nach hingehört. Auf den Freidhof: