Dann hätte man es mit Beginn des "Verkehrsversuches" entfernen müssen. Man könnte es nämlich auch so interpretieren, dass Verkehrsregeln, die durch Verkehrszeichen angeordnet werden, Vorrang vor den allgemeinen Verkehrsregeln haben. Hier also das durch VZ 286 angezeigte Recht zum Halten gegen die allgemeine Regel, dass auf Radfahrstreifen Halteverbot besteht.
Dass es "für den Lieferverkehr einfacher" wäre, wenn die Pömpel weg wären, zeigt, dass das Halten darauf bereits fest eingeplant ist. Verkehrsversuch gescheitert!
Ich denke auch, dass es besser gewesen wäre, das Parkverbotsschild auf ihrem Foto (und vermutlich weitere dieser Schilder an anderen Stellen an der Martinistraße) abzubauen. Diese Schilder dienten zu dem Zeitpunkt, als die Martinistraße noch zweispurig je Richtung war, dem Lieferverkehr, der auf der äußeren Spur nicht parken, aber halten durfte, um ein- und auszuladen.
Siehe zum Beispiel diese google-street-view-Aufnahme von 2008 auf der ein Kleintransporter am Straßenrand hält, direkt hinter dem Verkehrszeichen 286 eingeschränktes Halteverbot.
Warum wurde das Schild auf ihrem Foto nicht abgebaut, als der Radfahrstreifen markiert wurde und zusätzlich mit Pollern gesichert wurde? Wurde es einfach vergessen? Oder sollte damit ermöglicht werden, auf der verbliebenen Fahrbahn zu halten?
Ich schließe es jedoch aus, dass mit dem eingeschränkten Halteverbot die Möglichkeit geschaffen werden sollte, legal auf dem Radfahrstreifen zu halten.
Bei einem solchen Verkehrsversuch ist es schwer, aus der Ferne einzelne Maßnahmen zu beurteilen.
Deshalb formuliere ich mal vorsichtig: Auf der alten Martinistraße mit zwei Fahrspuren je Richtung wurde der Radverkehr auf einem benutzungspflichtigen Hochbordradweg geführt:
Siehe diese google-street-view-Aufnahme von 2008:
Ich denke, da kann man mit aller Vorsicht, von wegen "Beurteilung aus der Ferne", dazu sagen, dass das keine gute Radverkehrsführung war.
Der Verkehrsversuch hat gezeigt, dass die zukünftige Radverkehrsführung auf einem breiten Radverkehrsstreifen stattfinden soll, für den eine der beiden Autofahrspuren je Richtung umgewandelt wird in einen Radfahrstreifen. Eine gelungene Lösung!
Noch ist jedoch anscheinend nicht abschließend geklärt, wie die Abgrenzung des Radfahrstreifens zur Fahrbahn gestaltet werden soll. Die Poller, die dort jetzt stehen und auf Ihrem Foto zu sehen sind, tragen meines Erachtens deutlich dazu bei, dass der Radfahrstreifen nicht durch haltende oder parkende Autos blockiert wird. Eigentlich eine gelungene Lösung der Radverkehrsführung!
Gleichzeitig blockieren aber die Poller möglicherweise Grundstückseinfahrten, falls solche vorhanden sind. Und die Poller blockieren oder erschweren möglicherweise die Anfahrt von Lieferfahrzeug-Stellplätzen im Hochbordbereich, also rechts von dem Radfahrstreifen. Auch da weiß ich nicht, ob die vorhanden sind. Wenn solche Lieferfahrzeug-Stellplätze im Hochbordbereich eingerichtet werden sollen, dann sollte das allerdings nur dann geschehen, wenn es keine Alternativen dazu gibt und nur begrenzt auf bestimmte Tageszeiten. In dem Bereich müsste dann jeweils eine Strichlinie den Radfahrstreifen markieren, auf dem dann sinnvollerweise kein Poller steht.
Ich werde den Beitrag hier kopieren und zusätzlich im Thema "Infrastruktur: gelungene Lösungen und positive Beispiele" einfügen, weil das Thema besser geeignet ist, die Diskussion zum Verkehrsversuch Martinistraße in Bremen fortzusetzen.