In dem Bericht geht es um einen Wohnungsbrand zu dem die Feuerwehr wegen Falschparkern nur verspätet vorrücken konnte.
Daraufhin forderten mehrere Stadtbezirksbürgermeister, dass die Verwaltung häufiger zum vermutlich einzig wirksamen Mittel gegen Falschparker greifen soll: Abschleppen.
In der HAZ-Printausgabe von heute heißt es dann:
"Am Donnerstag teilte die Stadt mit, dass prophylaktisches Abschleppen bereits geschehe, wenn erforderlich. Stadtsprecher Udo Möller: „Wird festgestellt, dass Fahrzeuge verbotswidrig auf der Straße parken und zusätzlich eine Behinderung oder Gefahr darstellen, zum Beispiel weil sie in einer Feuerwehrausfahrt parken oder aufgrund der geringen Restfahrbahnbreite das Anfahren der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes zum Einsatzort behindern würden, wird eine Halterermittlung durchgeführt, um ein schnellstmögliches Entfernen zu ermöglichen, der Halter könnte vor Ort wohnen.“ Wäre die Ermittlung und Kontaktaufnahme nicht unmittelbar möglich oder ein weiteres Zuwarten nicht geboten, weil bereits eine Gefahr eingetreten sei oder der Halter nicht erreichbar, „wird eine Abschleppmaßnahme beauftragt als angemessene Maßnahme der Gefahrenabwehr“. Die Rechtsprechung orientiere sich daran, ob bei langsamer Fahrweise eine Durchfahrtsbreite von mindestens der allgemeinen höchstzulässigen Fahrzeugbreite von 2,55 Meter und einem Mindestseitenabstand von 0,50 Meter eingehalten werde."
Heißt das jetzt 2,55 m Durchfahrtsbreite plus 0,50 m auf beiden Seiten?
Oder heißt es 2,55 m Durchfahrtsbreite plus 0,25 m auf beiden Seiten?