Beiträge von Ullie

    "Ein Verzicht auf den 1,3 Milliarden Euro teuren Neubau von Frankfurter Oper und Theater könnte eine Überlegung wert sein. Schließlich arbeitet Frankfurts Stadtregierung daran, die Zufahrt zur Innenstadt und Parken für ortsfremde Autofahrer zu erschweren. Wie sollen Theatergänger und Opernbesucher aus dem Umland zur Veranstaltung kommen, vor allem zu später Stunde wieder nach Hause? Das Angebot an öffentlichem Nahverkehr wird am späteren Abend dünn und endet oft an der Stadtgrenze." Zitat aus dem verlinkten Artikel

    Tatsächlich liegt die Antwort ganz offensichtlich auf der Hand und wird vom Autor selbst angedeutet:

    Der ÖPNV darf nicht länger als eine "Insel-Lösung" für Städte betrachtet werden. Viele Verkehrskonzepte leiden darunter, dass den Menschen schlicht die Fantasie fehlt, dass ÖPNV auch auf dem Land hervorragend funktioniert, wenn denn ernsthaft an seiner Einführung gearbeitet wird. Es ist halt viel einfacher, über den mangelhaften ÖPNV auf dem Land zu meckern, da hat man schnell Menschen beisammen, die das aus eigener Erfahrung bestätigen Und es wird gar nicht erst versucht, daran etwas zu ändern, sondern stattdessen so getan, als sei das Thema Verkehrswende ein Thema für die Innenstadt. Diejenigen, die nicht verstanden haben und es nicht verstehen wollen, wie man mit dem ÖPNV in die Innenstadt gelangt, stellen sich dann als Opfer einer verfehlten Verkehrsplanung dar. Und sie lehnen es ab, mit solchen "Zumutungen" wie ÖPNV-Nutzung (oder Fahrradnutzung) konfrontiert zu werden.

    Das sind zwei verschiedene Dinge. Fakt ist, dass die Politik nicht über die Anordnung von Verkehrszeichen entscheidet, sondern die Verkehrsbehörde (= Verwaltung). Die Überwachung der Einhaltung ist wiederum Aufgabe der Polizei.

    Gegen Kompetenz in der Politik hätte ich trotzdem nichts einzuwenden. :)

    Und jetzt bitte wieder lustige Schilder.

    Guter Hinweis!

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Es ist schon bezeichnend, an wen zuerst gedacht wird, wenn es ums das "Verteilen des Kuchens" geht, und dass die FußgängerInnen sich mit dem Rest zufriedengeben sollen. Im gezeigten Fall im Zooviertel von Hannover ist nicht in erster Linie die Polizei, sondern die Stadtverwaltung für das Überwachen zuständig. Hat der Verkehrsaußendienst der Stadtverwaltung zu, dann übernimmt die Polizei. Beide zeigen wenig Ehrgeiz im Interesse des Fußverkehrs sich ins Zeug zu legen. Das Ergebnis sind dann so lustige Schilder wie im Bild, die helfen sollen, dass die Feuerwehr und die Müllabfuhr nicht stecken bleiben.

    Und ich vermute, dass auch die Politik eine Rolle spielt beim Aufstellen solcher Schilder, denn eigentlich müssten Verwaltung (Verkehrsüberwachung) und Polizei in anderer Form gegen das Zuparken der Fußwege und Fahrbahnen vorgehen. Stattdessen werden die Fahrbahnen auf Kosten des Fußverkehrs frei gehalten.:(

    Danke für Ihren Kommentar, der wieder einmal von jeglicher Kenntnis der genauen Situation vor Ort ungetrübt ist.

    Auf der Fahrbahn übrigens Tempo 30 und die Politik hat darüber überhaupt nicht zu entscheiden.

    Okay, in dem Fall ist es wirklich nicht einzusehen, warum dort die Bürgersteige für den Radverkehr freigegeben sind. Entschuldige bitte. Trotzdem wären da breitere Gehwege wünschenswert.*) Und ich würde den Abbau der Radfahrer-frei Schilder verbinden mit einer Maßnahme, die dazu beiträgt, dass dort auch wirklich Tempo 30 gefahren wird. Käme psychologisch sicher gut an. Und ich halte auch nichts von der Aussage: "Die Politik hat darüber überhaupt nicht zu entscheiden." Es ist vielmehr notwendig, mehr verkehrspolitische Kompetenz in der Politik zu verankern. Viele verkehrspolitischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit wurden in erster Linie von Planer*innen getroffen, und dann von Politiker*innen abgenickt, die hofften, dass die Planer*innen schon alles richtig machen würden oder die sich von den Planungsbüros einlullen ließen.

    *) Leider ist es so, dass breite Gehwege sofort vom Autoverkehr beansprucht werden für's Parken. Und enttäuschenderweise ist es auch so, dass breite Gehwege Fahrradfahrer dazu verleiten, das als Radweg zu sehen. Bedauerlicherweise auch in Fällen, in denen nicht [Zeichen 237]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert ist. Deshalb ist es wichtig Überzeugungsarbeit zu leisten für eine bessere Infrastruktur für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen. Es kann ja wohl nicht sein, dass man Gehwege deshalb besonders schmal macht, damit dort kein Autofahrer drauf parkt und kein Fahrradfahrer darauf fährt.

    Das, was das Büro ausgearbeitet hat, ist in der Tat ganz brauchbar. Das Problem wird eher sein, was die berühmte Hansestadt Stade daraus machen wird.

    Unter anderem hatte das Planungsbüro für den Hohenwedeler Weg festgestellt, dass der Radverkehr dort nur sicher auf der Fahrbahn geführt werden kann. Die Stadt hat dort aber nun auch die teilweise gerade einmal 1,30m breiten Gehwege in beiden Richtungen mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert. Dafür können die Planer nichts, wenn ihre Auftraggeber anschließend das Gegenteil umsetzen.

    Leider muss bisweilen die Politik die Fehler der Planer ausbügeln. Selbst wenn die Fahrbahnnutzung tausendmal sicherer ist für die Fahrradfahrer*innen macht es keinen Sinn das per "ordere mufti" durchzusetzen. Überzeugungsarbeit geht anders. Ein Versäumnis besteht allerdings darin: Die Politik hätte von vornherein deutlich breitere Gehwege von den Planern einfordern müssen, mit der Begründung, dass diese zumindest in einer längeren ersten Phase für den Fahrradverkehr freigegeben werden sollen. Und zwar mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Das ermöglicht nämlich das Fahrbahn-Fahrradfahren für jeden, der das will und schon heute erkannt hat, dass es eine sichere Sache ist.

    Wenn sich das Fahrbahn-Fahrradfahren dann erst mal etabliert hat, die Vorzüge allen Fahrradfahrenden einleuchten und der Autoverkehr sich durch niedriges Tempo und rücksichtsvolles Verhalten angepasst hat, dann kann man die breiten Bürgersteige exklusiv dem Fußverkehr widmen. Und der Fußverkehr hätte dann schön breite Fußwege, die er jetzt nicht bekommen hat. Schade.:(

    Obs am Gehwegradln liegt?

    Ich vermute, es hängt nicht zuletzt damit zusammen, was sich in den Niederlanden alles auf den Radwegen tummelt.

    Das Foto zeigt einen typischen "Fahrradweg" außerorts in den Niederlanden.

    Das Zeitungsfoto von dem niederländischen Artikel spricht Bände:

    Meer ernstige verkeersgewonden in 2022, opvallende stijging doden op 30-wegen
    Net als het aantal verkeersdoden, is het aantal ernstige verkeersgewonden vorig jaar fors gestegen. Opvallend is dat er een forse stijging te zien is in het…
    nos.nl

    In Deutschland gilt, dass Mofas außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrradwegen fahren dürfen, in den Niederlanden müssen sie das.

    Wohltuend die unaufgeregte Reaktion sowohl im Report als auch in Medien und Social Media in NL. Was in Deutschland los wäre, käme es zu einer derartigen Explosion bei Toten und Verletzten will ich nicht wissen.

    Bedroht Tempo 30 die Verkehrssicherheit der Fahrradfahrenden?

    So gut bin ich in den Niederlanden nicht beheimatet, dass ich die Beurteilung eines solchen Reports in den sozialen Netzwerken etc. bewerten könnte. Um trotzdem einen kleinen Einblick zu bekommen, habe ich mir den Artikel von https://www.deepl.com/translator übersetzen lassen.

    Bemerkenswert ist u. a. diese Aussage:

    "Relativ viele Tote auf 30er-Straßen
    Auffallend an den Zahlen des SWOV ist, dass es im vergangenen Jahr besonders viele Todesopfer auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gab - rund 100 Tote. Das ist ein Anstieg von 86 Prozent von 2019 bis 2021."

    Darauf folgt eine ebenso bemerkenswerte Erklärung, bzw. Nicht-Erklärung:

    "Die Entwicklung, dass das Tempolimit auf immer mehr Straßen von 50 auf 30 km/h gesenkt wird, wie es letzte Woche in der Amsterdamer Innenstadt umgesetzt wurde, erkläre nicht die hohe Zahl der Verkehrstoten auf 30er-Straßen, so die Sprecherin."

    Ich halte das dagegen für eine sehr logische Erklärung und im weiteren Verlauf des Artikels wird dann auch sehr deutlich kritisiert, dass in den jetzt mit Tempo 30 ausgeschilderten Straßen vielfach immer noch Tempo 50 gefahren wird. Und es wird angemahnt, dass mit Bremsschwellen, einem geänderten Straßenbelag und anderen baulichen Maßnahmen erreicht werden soll, dass tatsächlich nur 30 km/h gefahren wird.

    Eine andere Aussage in dem Artikel ist, dass der demografische Wandel mitverantwortlich sei für die zunehmende Zahl der Fahrradverkehrstoten. Die Prognose sieht eine hohe Anzahl der Fahrradverkehrstoten voraus, die sich aber stabilisieren wird und eine auch langfristig weiter ansteigende Zahl der schwerverletzten Fahrradfahrer*innen. "Der Sprecher erklärte, dass die Forscher diese Prognosen auf Faktoren wie die Alterung und die Entwicklung der Mobilität stützen."

    https://nos.nl/artikel/250143…den-op-30-wegen (übersetzt mit https://www.deepl.com/translator)

    Ein bisschen mehr "Alarmismus" würde ich mir schon wünschen.

    Immerhin scheint es in den Niederlanden möglich zu sein, laut darüber nachzudenken, Verkehrsüberwachungskameras dazu einzusetzen, die missbräuchliche Handy-Benutzung von Autofahrer*innen zu kontrollieren. Das würde in Deutschland zu einem lautstarken Aufschrei und Wutgeheul von ADAC, FDP und Co. führen.

    "Infrastrukturminister Harbers sagte in einer Antwort auf den Bericht, ... er werde auf die Durchsetzung der Vorschriften setzen, z. B. auf Kameras, die erkennen können, wenn man am Steuer sein Handy in der Hand hält."

    Das Lustige ist, dass niemand sagen kann, wann jemand anders einen Bedarf hat, denn bei Bedarf handelt es sich um etwas subjektives.

    Um dem mal ein paar objektive Zahlen entgegenzusetzen:

    "In Hamburg stehen ... jedem Kind im Durchschnitt gerade knappe 10 m² Spielfläche zur Verfügung. Die Stellplatzfläche für ein Auto beträgt hingegen 12 m². Die rund 892.000 Hamburger Kraftfahrzeuge (Kfz) (Stand 2017) nehmen viermal mehr Platz ein als die Spielplätze für Kinder. Platz ist nicht vermehrbar, besonders nicht in den Städten. Immer mehr Boden wird asphaltiert und natürliche Lebensräume werden zergliedert und zerstört."

    aus: Mobilität A-Z: Flächenverbrauch

    Welche Flächen verbraucht der Straßenverkehr? | Schulprojekte im hvv
    Welche Flächen verbraucht der Straßenverkehr? Ein Überblick als Unterrichtsmaterial der Schulprojekte im hvv im Bereich "Mobilität von A bis Z".
    www.hvv-schulprojekte.de

    Wollen Sie damit mutmaßen, dass der Radfahrer das Auto zwar gesehen hat, aber trotzdem die Straße überquert hat, weil er dachte, dass dort ein Tempolimit von weniger als 100 km/h angemessen wäre?

    Auf dem Zeitungsfoto sind die Straßen nass, deshalb ist es gut möglich, dass beim Unfall die Sichtverhältnisse nicht optimal waren, was ohne weiteres zu Fehleinschätzungen führen kann, besonders bei hohen Geschwindigkeiten.

    Und dann ist das Wort "übersehen" nicht mehr richtig, weil das Unfallopfer möglicherweise gar keine Chance hatte, das Fahrzeug zu sehen oder deutlich zu sehen. Es kann selbst bei trockenem Wetter geschehen, dass ein hohes Fahrzeug-Tempo nicht richtig eingeschätzt wird.

    In dem verlinkten Bericht heißt es:

    "Nach Angaben der Polizei Karlsruhe überquerte der 53-jährige Radfahrer gegen 7.30 Uhr die Kreisstraße 3575 zwischen Weiher und Bad Schönborn aus Richtung Hardtsiedlung kommend in östliche Richtung. Hierbei übersah er offenbar ein in Richtung Kronau fahrendes Auto und wurde frontal von diesem erfasst. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Mann im weiteren Verlauf gegen ein anderes entgegenkommendes Auto geschleudert."

    Ich schlage folgende Änderung vor:

    "Nach Angaben der Polizei Karlsruhe überquerte der 53-jährige Radfahrer gegen 7.30 Uhr die Kreisstraße 3575 zwischen Weiher und Bad Schönborn aus Richtung Hardtsiedlung kommend in östliche Richtung. Dabei wurde er von einem in Richtung Kronau fahrenden Auto frontal getroffen. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Mann im weiteren Verlauf gegen ein anderes entgegenkommendes Auto geschleudert.

    Insbesondere bei schlechter Sicht ist übrigens Tempo 100 nicht mehr angemessen, obwohl es generell erlaubt ist, auf Landstraßen Tempo 100 zu fahren. Viele Autofahrer*innen halten Tempo 100 leider nicht für eine maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit, sondern eher für eine Richtgeschwindigkeit, die möglichst nicht unterschritten werden darf. Sie versäumen es deshalb, der Verkehrslage entsprechend, ggf. langsamer oder deutlich langsamer zu fahren.

    Doppelt hält besser ... ;(

    Tödlicher Unfall bei Ubstadt-Weiher: Radfahrer von zwei Autos erfasst - Kreisstraße gesperrt

    https://www.ka-news.de/3062639

    "Hierbei übersah er offenbar ein in Richtung Kronau fahrendes Auto und wurde frontal von diesem erfasst."

    Es gilt auf der Strecke das generelle Landstraßentempolimit von Tempo 100, wenn ich die googlemaps-Bilder richtig ausgewertet habe.

    Über die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit der Autos werden in dem Unfallbericht keine Angaben gemacht. Kommt vielleicht noch? Stattdessen klare Schuldzuweisung an das Opfer, der angeblich das Fahrzeug übersehen hat. Vielleicht hat er es gesehen, aber das Tempo unterschätzt? Vielleicht, weil das Fahrzeug viel zu schnell fuhr? Oder das Tempolimit von 100 km/h eigentlich deutlich niedriger sein müsste?

    Ich fürchte, Letzteres. Der Einzige, der sich dann einpendelt, ist der Fußgänger, der vor Schreck zur Seite springt. Bleibt ihm nur zu wünschen, dass nicht ein weiterer Radfahrer versucht, rechts daran vorbei zu pendeln.

    Damit sich sowas nicht einpendelt, müsste zunächst einmal das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] weg und dann könnte man auch mal einen Vormittag lang die Polizei auf den Gehweg stellen und von allen Gehwegradlern 55,- EUR kassieren.

    Ich fürchte das, was ich mit dieser Collage zum Ausdruck bringe:

    Es ist übrigens schwer nachzuweisen, ob ein Autofahrer in einer bestimmten Situation gedrängelt hat oder nicht. Viel einfacher ist es einem Fahrradfahrer nachzuweisen, dass er auf dem Gehweg gefahren ist. Und dann nutzt es ihm wenig, wenn er als Entschuldigung anführt, dass er auf der Fahrbahn sich von Autofahrern bedrängt fühlt. Zahlreiche Erzählungen, gerade auch in diesem Forum, berichten jedoch von der Drängelei der Autofahrer*innen gegenüber Fahrradfahrer*innen.

    Wo ich ganz mit ihnen übereinstimme: Es kann nicht sein, dass man alle Augen und Hühneraugen zudrückt, wenn Fahrradfahrer*innen Fußgänger bedrängen, bloß deshalb, weil Fahrradfahrer*innen ihrerseits von Autofahrer*innen bedrängt werden.

    Aber ausgerechnet die Fahrradfahrer*innen mit der 55-Euro-Keule zu jagen, weil's so schön einfach geht und Autofahrer*innen in Schutz zu nehmen, weil man ihnen ihr Fehlverhalten nicht so eindeutig nachweisen kann, geht gar nicht. Und mit Verkehrswende hat das auch nichts zu tun. Im konkreten Fall sollte besser die Verkehrsführung so gestaltet werden, dass der Autoverkehr nicht die Schutzstreifen befahren kann. Bzw. die Schutzstreifen zu Radfahrstreifen machen, dann ist das zumindest formal ausgeschlossen.

    Und ich sehe auch nach wie vor keinen gerechtfertigten "Autofahrer-Bedarf" dafür, auf den Schutzstreifen auszuweichen, nur um sich vor die Stadtbahn zu drängeln.

    Hier ist ein weiteres Beispiel aus Hannover, wie es auch geht.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Dem Autoverkehr ist es zwar möglich an der haltenden Stadtbahn rechts vorbeizufahren. Ist zum Beispiel wichtig für Rettungsfahrzeuge. Aber die Ausschilderung Fahrradweg (in diesem Fall[Zeichen 241-30]), und der Hochbord hält nach meiner Beobachtung die meisten Autofahrer*innen davon ab, hier halbseitig auf dem Radweg an der haltenden Stadtbahn vorbeizuziehen.

    Ich würde jetzt auch erstmal abwarten, wie sich das einpendelt; auch was die Verkehrsvolumen angeht.

    Ich fürchte, es wird sich so einpendeln:

    Der Fußweg ist für den Fahrradverkehr freigegeben. Und ich befürchte, die Planer haben deshalb keinen Radfahrstreifen angelegt, sondern nur einen "Schutzstreifen", damit der Autoverkehr seinen "Bedarf" entdeckt für die Nutzung des Schutzstreifens. Und das wird absehbar dazu führen, dass Fahrradfahrer*innen auf den Gehweg ausweichen. Das nehmen diese Verkehrsplaner sehenden Auges in Kauf. Und wenn sich das erst mal so eingependelt hat, dann ist vielleicht zu spät, daran noch was zu ändern.

    In der auf Ihrem Bild gezeigten Situation sehe ich aber keinen sinnvollen Grund dafür. Die Fahrgäste steigen zur anderen Seite auf den Bahnsteig aus und auf dem Schutzstreifen fährt niemand mit dem Fahrrad. Es wird also niemand behindert oder gefährdet, wenn man rechts an der haltenden Bahn vorbei fährt.

    Wenn ich einmal mehr Zeit habe, liefere ich das Foto mit Fahrradfahrer*innen nach. Bis dahin diese Collage:

    Diese Situation (auf der Foto-Collage) tritt auf! Und ich befürchte, es wird in der gegenwärtigen Ausgestaltung dazu führen, dass Fahrradfahrer sich auf den Bürgersteig zurückziehen, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Dann doch lieber Radfahrstreifen (ohne Bürgersteignutzungsmöglichkeit für den Fahrradverkehr), auch wenn der Autoverkehr dann nicht an der haltenden Bahn vorbeifahren kann. Muss er ja auch nicht, der Autoverkehr soll stehen, wenn die Bahn steht! Damit wird denjenigen, die in den Autos sitzen, ein klares Signal gesendet: Mit dem Auto ist man nicht schneller. Mit dem Fahrrad kannst du an der haltenden Bahn vorbeifahren.

    Na dann ist ja gut, denn ich habe nur geschrieben, dass ein Radfahrstreifen und ein freigegebener Gehweg nebeneinander nicht existieren können, weil es keinen benutzungspflichtigen Weg neben einem Angebotsweg geben kann.

    An dieser Stelle spielt aber die andere Überlegung sicherlich eine größere Rolle: Ein Schutzstreifen darf bei Bedarf vom Kfz-Verkehr überfahren werden (da kann man jetzt noch streiten, ob nur bei Gegenverkehr oder welcher andere Bedarf das rechtfertigt), aber ein Radfahrstreifen darf vom Kfz-Verkehr nicht befahren werden.

    Ich würde mir an einer solchen Stelle wünschen, dass eine Lösung gefunden wird, die es Fahrradfahrern ermöglicht, ganz ordnungsgemäß an der haltenden Stadtbahn vorbeizufahren. Die Fahrgäste steigen ja zur Hochbahnsteigseite hin, also nach links aus, sodass keine aussteigenden Fahrgäste gefährdet sind von Fahrradfahrern, die rechts an der haltenden Stadtbahn vorbeifahren.

    Währenddessen sollen keine Autos an der haltenden Stadtbahn vorbeifahren können. Das entspricht der Logik der dringend notwendigen Verkehrswende, die immer wieder in Sonntagsreden beschworen wird, im Alltag dann aber nur halbherzig oder gar nicht umgesetzt wird. Eine Verkehrswende, die diesen Namen verdient, erfordert es, den motorlosen Individualverkehr (Fußverkehr und Fahrradverkehr) und den ÖPNV deutlich zu priorisieren gegenüber dem MIV.

    Das tun aber die Wenigsten. Und damit meine ich nicht einmal, dass niemand auf einem leeren Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit fährt, sondern dass eng an Fußgängern vorbeigefahren wird und die geforderte Rücksichtnahme zu wünschen übrig lässt. Oftmals bieten solche Pseudo-Lösungen ja auch gar keinen Platz, um auch zu Fußgängern ausreichenden Abstand zu halten. Das Hauptargument der Gehwegradler besteht dann aber wiederum darin, dass sie auf der Fahrbahn zu eng von Kraftfahrzeugen überholt werden und sie sich dort nicht sicher fühlen. Wenn jemand anderen zufügt, was sie/er selbst von anderen nicht hinnehmen will, ist das aus meiner Sicht asozial.

    Wenn Sie die Regeln kennen würden, wüssten Sie, dass ein Radfahrstreifen eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage ist. Dann ist es rechtlich nicht möglich, daneben noch eine Gehwegfreigabe anzuordnen.

    Das habe ich auch nicht gefordert, dass Radfahrstreifen (benutzungspflichtig) und Gehweg mit Radverkehrsfreigabe nebeneinander existieren sollen. In der jetzigen Situation sehe ich gute Chancen Fahrradfahrer*innen mit dem Fahrbahn-Fahren vertraut zu machen. Ohne dabei mit der Brechstange vorzugehen.

    Wenn das nach und nach dazu führt, dass das Fahrbahnfahren an Beliebtheit zunimmt und von immer mehr radfahrenden Menschen akzeptiert wird, dann kann man aus den Schutzstreifen Radfahrstreifen machen und das Gehwegradeln hat dann keiner mehr nötig.

    Allerdings: Sie beschreiben selber das Verhalten vieler Autofahrer als aggressiv gegenüber Fahrradfahrenden (und Fußgängern). Da muss sich auch an dieser Stelle etwas bewegen.

    Wenn Sie die Menschen kennen würden, dann würden sie wissen, dass man Regeln nicht mit der Brechstange durchsetzt.

    Bei einem Radfahrstreifen hätte man auch nicht den Gehweg für die sogenannten "unsicheren Radfahrer" (= Leute, die sich gegenüber Fußgängern genauso asozial verhalten, wie sie von Autofahrern selbst nicht behandelt werden wollen) freigeben können.

    Das sehe ich allerdings anders:
    Der Radfahrstreifen wird an anderer Stelle in ähnlichen Situationen ebenfalls oft missbräuchlich benutzt, genauso wie der Schutzstreifen. Wollte man den Radfahrstreifen als echte Alternative an der Stelle verwenden, dann müsste man tatsächlich die Ampeln so schalten, dass auf den Radfahrstreifen nicht aufgefahren werden kann, wenn die Bahn hält.

    Ich sehe auch kein Problem in der Radverkehrsfreigabe für den Fußverkehr. Dort ist nicht viel Fußverkehr und das liegt nicht daran, dass dort der Fußweg für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Der Fahrradverkehr ist bislang dort ebenfalls nicht sehr stark vertreten. Und das wirst du nicht dadurch ändern, dass du die Fußwegfläche für den Radverkehr absperrst.

    Auf längere Sicht ließe sich die ganze Verkehrsgestaltung auch noch dahingehend ändern, dass man aus den Schutzstreifen Radfahrstreifen macht. Wie es DMHH bereits angedeutet hat, scheint das möglich zu sein. Aber warum sowas mit der Brechstange herbeiführen? Warum diese Schmähungen wie "unsichere Fahrradfahrer*innen". Die gibt es wirklich. Na und? Willst du die jetzt alle zum Fahrbahn-Fahrradfahren zwangsbeglücken? Dieses "Zwangsbeglücken" ist doch genau der Vorwurf, den manche gegen Verkehrsplaner erheben, die Hochbordradwege bauen.

    Und kein Fahrradfahrer verhält sich "asozial", wenn er einen Fußweg benutzt, der für den Fahrradverkehr freigeben ist und sich dabei an die dafür geltenden Regeln hält.

    Aber in dem Fall sage ich: aus meiner Interpretation ist hier ein Vorbeifahren über den Schutzstreifen nicht zulässig. Die StVB / Verkehrsplanung scheint zu einem anderen Schluss gekommen zu sein, denn sonst hätte sie einen Radfahrstreifen angelegt: Platz wäre da. Sie wollte aber offenbar einen Schutzstreifen, damit hinter der Tram der richtige Verkehr nicht unnötig warten muss.

    Ich befürchte dasselbe. Aber bitte, bitte: "richtiger Verkehr" bitte in Anführungszeichen, denn eigentlich ist das ja falscher Verkehr.

    Zulässig ist das eine, möglich das andere. Und ja, die werden alle schön rechts halb auf dem Schutzstreifen an der haltenden Tram vorbei fahren.

    Es sei denn, die kommen erst gar nicht dahin, weil die Ampel auf Rot steht.

    Die steht vor Beginn der Vorbeifahrzone, um den Zugang zur Rampe des Hochbahnsteiges zu gewährleisten. Ein Rotlichtverstoß geht den meisten Autofahrer*innen nicht so leicht von der Hand wie das missbräuchliche Befahren des Schutzstreifens.

    "1.
    Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.
    2.
    Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."

    In der Anlage 3, lfd. Nr. 22 zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht, dass "insbesondere" im Falle von Begegnungsverkehr ggf. auf den Schutzstreifen ausgewichen werden darf.

    Anlage 3 StVO 2013 - Einzelnorm

    Das verstehe ich so, dass ein Autofahrer den Schutzstreifen missbräuchlich benutzt, wenn er darauf an einer Straßenbahn vorbeifährt, die an der Haltestelle hält. Aber haben das die Verkehrs-Planer auch so gesehen? Und wurde die Polizei mit einbezogen bei den Planungen an dieser Stelle? Denn die ist ja letztlich für die Kontrolle des sich bewegenden Verkehrs zuständig.

    Es gibt genau einen Fahrstreifen. Der KFZ-Verkehr hat in jedem Falle links des Schutzstreifens zu fahren. Ich würde annehmen, dass sich durch den Schutzstreifen sogar ein Verbot des Vorbeifahrens an der haltenden Tram (Haltestelle) ergibt, da kein Benutzungsgrund aus der StVO greift.

    Es ist absehbar, dass das passieren wird. Und sogar am Eröffnungstag habe ich das schon fotografiert:

    Hier in Fahrtrichtung stadteinwärts.

    Und hier in Fahrtrichtung stadtauswärts.

    An der Haltestelle Kantplatz auf der Linie 4 und 5 ist ein Radfahrstreifen markiert worden, der im Allgemeinen vom Autoverkehr nicht benutzt wird, um an einer haltenden Stadtbahn vorbeizufahren.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Aber natürlich gibt es auch am Kantplatz besonders dreiste Autofahrer, die, trotzdem sie den Radfahrstreifen nicht dafür benutzen dürfen, halbseitig auf dem Radfahrstreifen an der haltenden Stadtbahn vorbeifahren.

    Ich befürchte ein Schutzstreifen mit seiner dünnen Strichlinie wird noch weniger als Schutzraum für Radfahrende akzeptiert, trotz der Rotmarkierung. (Und die Fotos oben geben mir recht.) Du schreibst ja, dass kein Benutzungsgrund aus der StVO greift. Ist das sicher so? Oder ist es eine Sache, die "im Fluss" ist, wo also noch darum gerangelt wird, was geht oder was nicht geht.

    Es müsste möglich sein, die Ampeln für den Autoverkehr so zu steuern, dass Autofahrer*innen davon abgehalten werden, an der Stadtbahn vorbeizufahren, während sie an der Haltestelle hält. Auf jeden Fall lohnt es sich, die Sache im Auge zu behalten.

    Nachteil ist so natürlich, dass auch die Straßenbahn 30 fahren muss, weil viele Autofahrer zwischen den Fahrspuren wechseln werden.

    Ich müsste noch mal genau nachschauen, aber ich nehme an, dass das Tempo-30-Limit nur im Bereich des Hochbahnsteiges gilt, also zwischen den einmündenden Straßen (Reinekestraße und Deveser Straße), wo die Stadtbahn ohnehin halten muss und deshalb in diesem Bereich schon sehr stark heruntergebremst hat, sodass die 30 ohnehin eingehalten werden von der Stadtbahn.