Beiträge von Hane

    An welcher Stelle fahre ich hier von einem Sonderweg auf die Fahrbahn ein? An welcher Stelle muss ich hier nötigenfalls anhalten?

    (Hamburg, Steinstraße, vor dem Finanzamt)

    Wie ich schrieb, wohl gar nicht. (OK, Deutschland hat es nicht so mit Rechtsstaat, wenn es um Radverkehr geht.) Selbst, wenn man § 10 als einschlägig ansieht, muss man immer noch nicht anhalten, weil die Leitlinie, den übrigen Verkehr nachrangig macht. Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Regeln vor. (OK, Deutschland hat es nicht so mit Rechtsstaat, wenn es um Radverkehr geht.)

    entsprechend §10 StVO fährt der Radfahrer hier von einem Sonderweg (Radfahrstreifen) auf die Fahrbahn ein.

    Ja, von einem Sonderweg. Aber nicht zwingend von einem anderen Straßenteil. Die Wiener Übereinkunft über den Straßenverkehr hält so etwas nämlich für einen Teil der Fahrbahn. Würde unsere Bananenrepublik internationales Recht so umsetzen, sie sie sich selbst dazu verpflichtet hat, würde der Reißverschluss gelten. Aber .... eben Deutschland. Wenn es um Radverkehr geht, ist Rechtsstaatlichkeit dehnbar.

    Warum eigentlich wird immer wieder diese "Tote Winkel" thematisiert?

    Damit man den Eisberg nicht sieht. Sicherlich gibt es Menschen, die es gut meinen ... Und zur prophylaktischen Schuldumkehr hat Epaminaidos etwas geschrieben. Jedoch sehe ich es als Vermeidungsstrategie, um das eigentlichen Problem nicht angehen zu müssen.

    prinzip_radweg.jpgAbbiegeunfälle mit Lkws enden besonders oft fatal und landen in den Medien. Aber mit Pkws sind sie auch nicht gerade selten. Es geht hier ja um den häuftigsten Radunfalltyp, den Prototypen schlechthin, was ja auch nicht von Ungefähr kommt: Wer eine Verkehrsführung wie bei Radwege üblich auf der Fahrbahn markiert, würde für absolut bescheuert angesehen. Nur bei Radwege gilt es auf einmal als sicher. Das ist es ja aber nicht. Da aber verschiedene Interessengruppen Radwege haben möchten, wird es vermieden, dieses Problem anzusprechen. Durch die Thematisierung des Toten Winkels wird nun so gatan, dass die medianwirksamen Unfälle eine Folge eben des Untoten Winkels wären, dass es ein Versagen der Technik wäre. Wahlweise kann auch die Schuld des Lastwagenfahrers oder des Radfahrers sein. Man sucht einen konkreten Schuldigen. So gerät der fatale Einfluss der Infrastruktur aus dem Blickwinkel. Das halte ich für das primäre Motiv, ob nun bewusst oder unterbewusst, der meisten Beteiligten.

    Noch ein Wort zum Toten Winkel selber: Es mag sein, dass der gesamte Bereich durch Spiegel abgedeckt wird. Nur gibt es den Blick in den Spiegel nicht zum Nulltarif. Ich habe irgendwo gelesen, dass das Gehirn ungefähr eine Halbe Sekunde braucht, um sich auf den neuen Blickwinkel einzustellen. Um die vier Spiegel Rechts nun abzuscannen braucht man also etwa 2 Sekunden. Dann müsste man eigentlich gleich wieder von Vorne anfangen.

    Diese Ansicht kannte ich bisher nicht.

    Und ich konnte mir, bis es in diesem Zusammenhang getan wurde, nicht vorstellen, dass man zwischen einem Gemütszustand - Warten - und einem Bewegungszustand - Stehen - einen entsprechenden logischen Zusammenhang sehen kann.

    Und §8 ist zumindest kompatibel mit "verkehrsbedingt stehend".

    Wie kann mann durch mäßige Geschwindigkeit erkennen lassen, dass gestanden wird?

    Jetzt weiter zum Überholen:

    Dazu gibt es einige Aussagen im Verkehrslexikon.

    Ich sehe nicht, dass das Überholen eines noch halbwegs schnell fahrenden LKWs mit über 30km/h kurz vor einer Baustelle dadurch gedeckt ist.

    Jetzt weiss ich nicht, was Du damit sagen möchtest. Gehst Du davon aus, dass das Überholen weder durch den Nichtfahrstreifen noch durch das Nichtstehen illegal ist sondern durch die Geschwindigkeit?

    Demnach ist ein Schutzstreifen kein Fahrstreifen.

    Beim rechts Überholen braucht's einen.

    Es ist ausdrücklich die Rede von mehreren Fahrstreifen.

    In § 5, der das Überholen regelt, kommen keine Fahrstreifen sondern nur Sicherheitsabstände vor und Möglichkeiten, Rechts zu überholen. Gedankenspiel: Enge Straße mit Schmutzstreifen. Ein Autofahrer will nach links abbiegen und muss warten. War darf ihn Rechts überholen: Fahrradfahrer, Motorradfahrer, Autofahrer?
    § 7 führt jetzt ein paar zusätzliche Regeln auf, die bei Autos erst bei mehreren Fahrstreifen Sinn machen. Daraus zu schließen, dass man dann auch einen Fahrstreifen braucht, kann ich nicht nachvollziehen. Welche Regel für die Durchführung des Überholens soll den Regeln des § 5 widersprechen?

    Die Überschrift dieses Paragraphen lautet »Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge«. Da könnte man als Radfahrer auf die Idee kommen, dass der gesamte Paragraph für einen nicht gilt. ;)

    Und im Text wird - auf durchaus sinnvolle Weise - zwischen Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen unterschieden. Wird das gemacht, weil die Regeln bei beiden Formulierungen für Kraftfahrer gelten?

    Rechts überholen ist nur erlaubt, wenn ein eigener Fahrstreifen dafür zur Verfügung steht oder die Kfz links neben dem Radfahrer stehen. Beides ist hier nicht der Fall. Es war also illegales Überholen.

    Nein und Nein und folglich ein drittes Nein.

    Es ist nirgends festgelegt, dass man zum Überholen einen eigenen Fahrstreifen braucht.

    Die Sonderregel für Radfahrer erfordert wartende Fahrzeuge. Dass darunter zwingend stehend zu verstehen ist, sehe ich nicht.

    Es ist eine Richtungsfahrbahn mit 2 Fahrstreifen. Dann darf man Rechts schneller als Links fahren.

    Ich gehe davon aus, dass bei der Umgestaltung der Kreuzung aufgefallen ist, der Fussweg in der Unterführung ist ja viel zu schmal für was auch immer.

    Formal muss man dann halt auf oder unmittelbar nach der Strese-Kreuzung auf die Fahrbahn. Oder schieben.

    Das Blauschild hinter der Unterführung ist mir irgendwie noch nie aufgefallen, muss ganz versteckt liegen :)

    In Richtung Osten ist das doch Kinderkram. Wenn es dumm läuft und man nicht vom Schmutzstreifen runterkommt, fährt man halt Rumpelpiste, bis man den Bordstein runter hüpfen kann. Selbstverständlich verläßt man den Schmutzstreifen auch nicht einen Meter vor der Aufleitung, sondern dort, wo man noch etwas sehen kann.

    In Richtung Westen wird es interessant. Ersten kann man dort gut erkennen, warum ich die Dinger Schmutzstreifen nenne. Zweitens sind sie in den Rechtskurven keine. Sie werden also von den Kraftfahrern hervorragend angenommen ... zum Kurvenschneiden. Warum sie also dort sind, entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Aber das Ende ist viel leckerer: Ein recht breiter Fahrstreifen und der Schmutzstreifen werden auf einen (ohne nachgemessen zu haben) engeren Fahrstreifen zusammengeführt, wobei der Bordstein wegen eines Baumes nach Links verschwenkt wird. Das genau am Ende der zweiten Rechtskurve. Zusammen mit dem Gefälle und den damit zusammenhängenden geringen Sichtweiten ist das echt lecker.

    Die Schmutzstreifen gehören weg. mindestens ab kurz hnter dem Scheitelpunkt der Brücke, am sonnvollsten ganz.

    Fahradfahrer sind weder Fisch noch Fleisch.

    Und obwohl ich Geisterradeln hasse wie die Pest: Bei den Beschilderungskünststücken, die sich die Hamburger Straßenverkehrsbehörden momentan mal wieder leisten, mag ich es keinem normalsterblichen Verkehrsteilnehmer verübeln, dass er mal mit dem Rad auf der falschen Straßenseite landet. Ich halte aber wenig davon, ihm wiederum die Ignoranz der Behörde zur Last zu legen.

    Ich stimme Dir hier zu, jedoch sehe ich in der chaotischen Beschilderung ein Symptom und keine Ursache.

    Fahrradfahrer werden widersprüchlich behandelt:

    Auf der einen Seite werden sie aus der Gruppe der Fahrzeugführer aussortiert und auf Nebenflächen abgeschoben.

    Auf der anderen Seite sollen sie sich dort aber wie Fahrzeugführer verhalten.

    Ich kann Radfahrer dafür nicht verurteilen, dass sie diese Widersprüchlichkeit nicht auflösen können. Ich verurteile die Gesellschaft dafür, dass sie diese Widersprüchlichkeit geschaffen haben.

    Wenn Autofahrer keine Radfahrer auf der Fahrbahn wollen, dann solle sie damit leben, dass sie sich wie beräderte Fussgänger verhalten.

    Nein, ich möchte damit nicht zum Nordkap sondern es als Alltagsschlampe einsetzen. Deswegen hörte sich der Riemen gut an. Ketten muss ich bei schlechtem Wetter wöchentlich (oder sogar öfters) ölen. Kettenwechsel kommen selten genug vor.

    Moin,

    ich gehe mit der Idee schwanger, mir ein neues Rad zuzulegen. Dabei wäre Wartungsarmut ein nicht zu unterschätzer Vorteil. Ich gehe davon aus, dass ein Riemenantrieb diesen gewähren würde. Da mir jedoch jegliche Erfahrung damit fehlt, bitte ich Euch mir da auszuhelfen.

    Hane

    Das „zur Sache“ des ADAC zur Radwegebenutzungpflicht ist bekannt?

    Die Position des ADFCs ist bekannt?

    Zitat von Matthäus

    An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen. Kann man denn Trauben lesen von den Dornen oder Feigen von den Disteln?

    Die Abschaffung der Benutzungspflicht ist erst nach hartem Drängen der verkehrspolitisch Interessierten in das Radverkehrtpolitische Programm aufgenommen worden. Nur was wurde danach getan? Der ADFC hat sich bejubeln lassen, weil er durch die Verbandsanhörung zur Senkung der gesetzlichen Hürden für die Anordnung der Benutzungspflicht (ausserorts und Radfahrstreifen) beigetragen hat. Zustimmung gab es auch schon vorher bei der praktischen Abschaffung der Hürden bei Schutzstreifen. Die Strategie dahinter scheint mir klar: Radverkehrtinfrastruktur bekommen wir leichter, wenn deren Zweck, dem Autofahrer freie, sichere Bahn zu gewähren, juristisch sichergestellt werden kann.

    Die Abschaffung der Benutzungspflicht steht in meinen Augen nur im Programm, weil es sonst zu viel Angriffsfläche geben würde. Inhaltlich lebt der ADFC das Gegenteil.

    Der ADAC scheint mir dagegen ehrlich.

    Hane?

    Ich war gestern in der Martinistraße und bin temporär alleinerziehender Vater. Mir fehlt zur Zeit einfach die Zeit zur Radverkehrtpolitik.

    By the way würde ich den Antrag der CDU unterstützen. OK, würde ich einen Antrag stellen, würde es weder Radverkehrtanlagen noch Parkplätze geben sondern schön breite Fusswege. Die Martinistraße ist eine der wenigen wichtigeren Straßen in Hamburg, auf denen man gut fahren kann. An Hauptstraßen kann ich es noch nachvollziehen, dass man mit dem protegiertem Kraftverkehr nicht gemischt fahren möcht, bin aber der Meinung, dass man es sollte (auch, um das Primat des Kraftverkehrs zu brechen). Straßen wie die Martinistraßen zu verseuchen, führt nur dazu, dass Radfahrer sich selbst bei Nebenstraßen nicht mehr vorstellen können, im Mischverkehr zu fahren. Hamburg hat im Sinne, eine Fahrradstadt zu werden, keine Vision, sonder misst sie in Kilometer Ghetto. Ich kann mir sogar vorstellen, dass im Hintergrund jemand die Strippen zieht, um die Autostadt so lange wie möglich am Leben zu erhalten, koste, was es wolle.

    Das mit den 3 Auto in der Familie hast doch Du erfunden, oder? Bitte, bitte bestätige es!

    X ist jedenfalls offizielle ADAC-Meinung.

    Auf Radfahrstreifen muss man nicht mal einen Bordstein hoch :)

    Im Ernst:

    1) Die, die es wissen wollen, wissen, dass Radfahrstreifen sicherer sind als Hochbordradwege, dass sich objektive und subjektive Sicherheit unterscheiden. Das gilt selbst für den ADAC. Vom ADFC hört man so etwas nicht. Es würde ja möglicherweise zu weiteren Fragen führen. Die es dann wissen wollen, wissen, dass Mischverkehr noch sicherer ist.

    2) Das habe ich aber selbst vom ADAC noch nicht vernommen. Sie begrüßen, ja unterstützen, dass wenigstenns irgendeine Radverkehrtinfrastruktur vorhanden ist. Das sollte nach meiner Meinung, Radfahrern zu denken geben.

    3) Inzwischen denke ich soagr, dass der ADAC im Vergleich zum ADFC die besser Interessenvertretung für Radfahrer ist. Der neigt gelegentlich zur Rationalität und lässt immerhin das Kostenargument und eben eigenschränkt die Sicherheit gelten.

    Die StVO hat nicht viele radspezifische Regeln.

    Mindestens eine hast Du übersehen:

    • Radfahrer dürfen nur Kinder mitnehmen.

    Ansonsten:

    • Radverkehrtanlagen sind gefährlich und langsam. Außer bei Stau kann ich keinen Vorteil erkennen. Geisterfahren ist nicht explizit und nicht nur Radfahrern verboten.
    • Nebeneinaderfahren ist in der Regel erlaubt auch, weil Autofahrer auch dann nebeneinderfahren, wenn sie allein unterwegs sind.
    • Es gibt auch noch das Abbiegen über Radverkertführungen. Nur welchen Vorteil soll das bieten? Sicherheit ist es nicht.
    • Wenn genug Platz ist, dürfen auch Autofhrer rechts überholen und das ohne explizit geforderte besondere Vorsicht.
    • OK, die besonderen Pflichten hatte ich nicht auf dem Schirm. Was wohl an der überragenden Bedeutung liegt. Hast Du aber schon mal Versucht, an einer roten Ampel die Füße nicht von den Pedalen zu nehmen?
    • Was Fahrradstraßen sollen kann ich Dir auch nicht sagen. (OK kann ich, ist aber was ganz anderes.)
    • Wenn man für den Kraftverkehr noch ein paar Sekunden Grünzeit rausschinden kann, ist es zum Vorteil des Radverkehrs? Übrigens kenne ich mehr Radampeln, die an die Räumzeiten für Fussgänger angepasst sind, denn welche, die an die Räumzeiten für Radfahrer - mögen das langsame oder schnelle sein - angepasst sind.