Beiträge von Hane

    nein, die Polizei MUSS nicht einsammeln.

    Batteriewechsel?

    Sind wir mittlerweile echt an dem Punkt angekommen, wo Handeln als pure Boshaftigkeit gegen Radfahrer/Fußgänger ausgelegt wird? echt?

    Nein, da bin ich bei Hanlon.

    Aber die Änderung der StVO räumt den Straßenverkehrsbehörden das Recht ein, Radfahrer aus dem Weg zu räumen ohne, dass die eigentlich dafür vorgesehene Voraussetzungen erfüllt sind, damit Kraftfahrer nicht von Radfahrer aufgehalten werden. Diese Priviligierung halte ich für moralisch verwerflich, für bösartig. Das DEFA-Kind ist nur eine Nebelkerze, die nur das Ganze richtig grotesk macht.

    Du liest da was, was da nicht steht.

    Ich les das so, dass durch die 30 prozentig erhöhte Gefahrenlage es öfter zu Unfällen kommen kann, die dann natürlich den flüssigen Verkehrsablauf behindern.

    Es mag ja sein, dass ich dort etwas herauslese, was nicht drinsteht. Aber was Du liest, steht definitinv nicht drin.

    Es bedarf ja gerade keiner erhöhten Gefahrenlage, nicht mehr Unfälle, damit Radfahrer weggesperrt werden dürfen. Der Verkehrsablauf wird nicht durch Unfälle eingeschränkt.

    Das erkennt man auch daran, dass zwischen sicher und flüssig das Komma fehlt. Der flüssige Verkehrsablauf ist nicht sichergestellt, wenn Radfahrer unterwegs sind.

    Und jetzt gehen wir in den Kindergarten. Autofahrer dürfen nur deswegen so schnell fahren, weil sie darauf vertrauen dürfen, dass sich andere regelkonform verhalten (Vertrauensgrundsatz). Gegenüber Kindern (und ein paar anderen, §3(2a)) darf man das nicht, weil man kein verkehrtgerechtes Verhalten erwarten kann. Deswegen darf man an Kitas die Geschwindigkeit beschränken, (ohne dass erst etwas passieren muss,) weil sonst selbst regelkonformes Verhalten zu gefährlich wäre.

    Genau diese Situation haben wir jetzt auch gegenüber Radfahrern. Selbst, wenn sich alle regelkonform verhalten (Sichtfahrgebot beispielsweise), ist es nicht sicher. ÖÖÖ ja. Und deswegen muss die Polizei zur Gefahrenabwehr ....

    also bei aller Liebe... nein.

    Außer, wenn heute Gegenteiltag ist. dann, ja.

    Hast Du Dir einmal die Bründung für die Änderung des § 45(9) angeschaut? (Ich markiere einfach etwas.)

    Zitat

    Infolge der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (hier sind Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h üblich) besteht außerorts auch ohne Nachweis einer ungefähr 30-prozentigen höheren Gefahrenlage in der Regel per se die Notwendigkeit, infolge der hohen Differenzgeschwindigkeiten Radfahrer vom übrigen weitaus schnelleren Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufs zu trennen. Insoweit besteht eine vergleichbare Situation, wie sie im Entwurf bei den sensiblen Einrichtungen "Kindergarten" etc. unterstellt wird.

    Ausserorts geährden Radfahrer den sicheren flüssigen Verkehrsablauf. Nach Ansicht vom Bundesverkehrtministern und dem Bundesratlos sind nicht die Radfahrer gefährdet.

    Ausserdem sind sie so verlässlich wie Kindergartenkinder. Es hat also beim diskutierten Fall nur zufällig ein Kin getroffen. Die Polizei muss alle Radfahrer wie Kindergartenkinder in Sicherheit bringen, die sich auf Landstraßen verirren.

    Ich staunte: Die beiden Fahrer waren gar nicht so dreist, dort einfach so zu parken, nein, die beiden Fahrer hatten bei den Beamten nachgefragt und sich die mündliche Erlaubnis zum Falschparken eingeholt.

    Die Polizei darf sich nicht nach eigenem Gutdünken die StVO ausser Kraft setzen. Was die Beamten können: Den Lieferwagenfahrern zusichern, dass sie vom Opportunitätsprinzip gebrauch machen werden.
    Dagen hilft: Vor den Augen der Polizisten ein Foto machen und der Bussgeldstelle zuschicken.

    Und an die Fahrbahn-Fraktion: Ja, irgendwann kreuzen sie die Fahrbahn: bei den Beispielfotos nach ungefähr vier Kilometern!

    Mir ist klar, dass das nicht überall geht. Aber die Ansicht, Fahrbahn sei immer und überall das geilste, eben auch nicht.

    Es gibt so ein paar Sachen, die sollte man nicht verwechseln:

    als und wie

    seit und seid

    Urlaub und Alltag

    Auf die viel einfachere Lösung kommt die Polizei allerdings nicht: Das Radfahren ist im gesamten Straßenquerschnitt ohnehin kraft [Zeichen 254] verboten.

    Naja, das würde Arbeit bedeuten, wenn sie ihre Arbeit richtig machen würden:

    Wenn durch Verbote oder Beschränkungen einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, ist dies in ausreichendem Abstand vorher anzukündigen und auf mögliche Umleitungen hinzuweisen.

    Wurde das Thema mal vor einem Landes- oder Bundesgericht entschieden?

    Ja, es War durch die Gerichte durch. Die Benutzungspflicht wurde aber umformuliert und das Fahrbahnverbot mit einer Konjunktion angefügt. Damit fällt eigentlich das Eine mit dem Anderen. Ich sehe deswegen inhaltlich keine Änderung. Aber .... wir reden von Rupert Schubert.

    Damit Hamburg sich Fahrradstadt nennen darf fehlen noch mindestens 35 Euro finde ich.

    Milchmädchenrechnung. Fahrbahnen sind auch Fahrradinfrastruktur (solange jedenfalls, wie sie nicht wegen dezidierter Fahrradinfra zur NoGo-Area gemacht werden...

    Nicht nur das. Die wirklich auf das Ziel Fahrradstadt (oder besser Menschenstadt) gerichteten Infrastrukturinvestitionen (zB Rückbau von Parkplätzen oder Fahrstreifen) laufen über andere Haushaltposten.

    Man "plant" vom hinter der Kreuzung gelegenen rechten Fahrbahnrand aus indirekt abzubiegen, begibt sich hierzu auf die Radverkehrsanlage und ....

    Nein, indirekt würde man abiiegen, wenn man am rechten Fahrbahnrand (mit der gültigen vollen Scheibe) auf die Furt führe, dort wartete, bis frei ist, und dann, ungeachtet irgendwelcher Ampeln, abböge.

    Wenn man sich auf die Radverkehrtführung befiebt, biegt man nicht indirekt (im Sinne der StVO) ab.

    Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht solche Konstruktionen schlichtweg nicht vor.

    Zitat von StVO

    Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

    Das lässt eine halbwegs praktikable Ampelauswahl zu. Beim Klassiker von Radweg auf Radweg sind auf einmal ja auch 2 Ampeln gültig, weil es eben weder ein direktes noch indirektes Abbiegen ist. Genauso sehe ich es hier:

    Der Schutzbeeich ist die Furt. In die fährt man bezüglich der ersten Ampel nicht ein, wenn man vor ihr die Fahrbahn verläßt. Beim anschießenden Queren der Fahrban dann schon, was die zweite Ampel, wenn sie die passende Streuscheibe hat, in Spiel bringt. Ist sie unpassend, gilt wohl keine, weil die Ampel, um vom Neuen Pferdemarkt in die Strese abzubiegen, eine volle Scheibe hat.

    Wobei man doch auf der Fahrbahn, auf der man im Neuen Pferdemarkt ja schon fährt, gleich in die Stresemannstraße abbiegen kann.

    Dann müsste es auf Deiner Seite vielleicht 2 Varianten aller Routen geben. Die derzeit gültige "offizielle" Route und eine optimierte Variante anhand der derzeitigen Situation vor Ort

    Wenn Du so an die Sache rangehst, könnte man auch über ein dritte Version, eine vernünftige nachdenken.

    Für mich als Eidelstedter ist die 2 vorgesehen um zum Rathaus zu kommen. Aber drücken wir es so aus: Um zum dorthin zu kommen, nutze ich die 2 zwischen Vogt-Kölln-Straße und Gazellenkamp und zwischen zwischen Holstenglacis und Dragonerstall.

    Die guten Verbindungen zwischen zwei wichtigen Duellpunkten sind doch schon lange alle vergeben, selbstverständlich für den Kraftverkehr. Selbst, wenn die Vetorouten es in Punkten Breite, Belag und Vorfahrt es mit den Hauptstraßen aufnehmen könnten, wären sie auf Grund ihrer Linienführung, Wege zweiter Klasse.

    Wo es geht machen wir Platz für schnellere Radfahrer. Wo es nicht geht muss der restliche Verkehr sich halt gedulden.

    Nein, muss er nicht, nur der restliche Radverkehr.

    Ohne dich angreifen zu wollen Forumteilnehmer, aber für mich klingt das nach derselben Argumentation die Autofahrer benutzen um Radfahrer von der Fahrbahn fernzuhalten.

    Die Du ja auch verinnerlicht hast und wohl, ohne es zu merken. Ich bin voll und ganz auf Deiner Seite, wenn es darum geht, dass langsamere Recht haben, vor einem herzufahren. Solche Situationen mögen mich ärgern also die Situationen aber nicht die langsameren Vorfahrer.

    Jedoch scheinst Du, da Du davon ausgehst, dass Radfahrer dann langsam machen müssen, den Radfahrern selber das Recht abzusprechen, denn anders könnten sie ja leicht zum Überholen auf die Fahrbahn ausweichen.

    Das schreibt Explosiv nirgends bzw. unterstellt er nirgends.

    Nicht?

    Zuallererst ist es völlig egal, ob die Begrenzungsleuchte benutzt wird oder wenn, ihren Zweck erfüllt. Sie muss laut StVZO am Fahrzeug funktionieren, wenn man damit im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein will. Punkt. Man kann nicht erwarten, dass man als Verkehrsteilnehmer ernst genommen wird, wenn man selber die Regelnd für den öffentlichen Straßenverkehr nicht ernst nimmt, indem man rosinenpickend sich nur an das hält, was man selber für notwendig erachtet oder angenehm findet.

    Man kann nicht erwarten, dass man als Verkehrsteilnehmer ernst genommen wird, wenn man selber die Regelnd für den öffentlichen Straßenverkehr nicht ernst nimmt, indem man rosinenpickend sich nur an das hält, was man selber für notwendig erachtet oder angenehm findet.

    Ich weiss gar nicht, wie viele Böcke Du mit dieser Aussage geschossen hast.

    1) Du unterstellst (im Kontext anzunehmen) Radfahrern, sie würden sich signifikant weniger an Regeln halten als andere. Dafür hätte ich gerne Belege.

    2) Du gehst davon aus, dass Radfahrer wegen fehlender Regelbefolgung die Arschlöcher des Straßenverkehrs sind.

    3) Da sie es dann erwarten dürfen, hältst Du diese Herabwürdigung für moralisch gerechtfertigt. (Go to 1)

    Die Radfahrer sind die Nigger des Straßenverkehrs, damit sich die Herrenfahrer freie Bahn verschaffen können. So simpel ist das. Denn, wären sie nicht minderwertig, gäbe es keine Rechtfertigung für die Bevorzugung des Kraftverkehrs. Um diese Minderwertigkeit zu begründen, wird die Mär vom regelverachtenden Ramboradler geschaffen. Es spielt keine Rolle, ob die Mär stimmt, ob sie für die Diskriminierung verantwortlich ist, ob die Diskriminierung damit zu rechtfertigen ist, Es ist schlicht und einfach postfaktischer, menschenverachtender Populismus.

    Ich benutze meine Klingel jeden Tag. Oft mehrfach. Ausschließlich im Sinne der StVO.

    Das halte ich für ein Gerücht.

    Ich fahre ja nun auch nicht erst seit Gestern Rad und kann mich nicht an ein einziges Klingeln im Sinne der StVO erinnern.

    Wenn ich in Gefahr schwebe, habe ich andere Sorgen als zu klingeln (abgesehen von der erwarteten Nichtwirksamkeit), oder ich kann klingen, schwebe aber nicht wirklich in Gefahr.

    Und beim ausserörtlichen Überholen, rufe ich, weil es besser funktioniert, oder bleibe ruhig, weil dann die anderen erst Probleme bereiten können, wenn ich vorbei bin.

    Mangelndes ÖPNV-Angebot vermute ich als einen Hauptgrund für's Autofahren.

    Autofahren vermute ich als einen Hauptgrund für's mangelnde ÖPNV-Angebot.

    Wir haben uns als Gesellschaft ein Jahrhundert lang - naja, nicht übertreiben, ein Dreivierteljahrhundert - vom Auto abhängig gemacht. Wir sind aufs Land gezogen und haben den ÖPNV verkümmern lassen. Ich sehe keinen Grund, warum man diese Entwicklung nicht umdrehen könnte. Man muss es nur wollen.

    Das Problem ist, dass du nicht vom Mittelwert/Median gestreift wirst, sondern von den extremen negativen Ausreißern. Meine aufgezählten Fälle 1-3 oben bezogen sich auf dieses gefährliche Sub-Kollektiv der Überholer.

    Ja und Nein.

    Sicherlich dient das selbstbewusste Fahren eher dem eigenen Wohlgefühl. Der Platz Rechts wird von vielen Autofahrern als der Platz angesehen, den der Radfahrer zu brauchen scheint, und ihm dann auch Links gewährt, so ungefähr.

    Aber bei eine Fehleinschätzung (Fall 2) muss um so größer ausfallen, je mehr Abstand eigentlich eingeplant war.

    Aber trotzdem gibt es so viele PKW. Warum nur?

    Ich nenne einfach zwei archaische Gründe, gegen die objektive Überlegungen nur schwer an kommen:

    Wie leben in einer Überflussgeselschaft. Für unsere Genetik ist das aber neu. Die rechnet noch immer mit Nahrungsmittelknappheit, Hunger. Das Autofahren dient also dem körperlichen Energiesparen, um nicht unnötig viel Nahrung zu verbrauchen.

    Genauso rechent unsere Psyche noch mit Säbelzahntiger oder anderen gefährichen Kreaturen wie anderen Homos. Deswegen hat er seine mobile Höhle so gerne. Deswegen führt eine Steigerung des Radverkehrsanteils auch eher zu einer Reduzierung des ÖPNVs als des Autoverkehrs, weil ÖPNVnutzer ihre Höhle schon verlassen haben.