1) Gibt es auf dem Streckenabschnitt erheblich mehr Fahrradunfälle als anderswo?
2) Sind diese Unfälle auf fahrbahnfahrende Radler und parallel fahrende KFZ zurückzuführen?
3) Ist die Strecke hinsichtlich KFZ-KFZ-Unfällen unauffällig?
4) Würde die Gefährdung weggehen, wenn man die pedalgetriebenen Fahrzeuge durch gleich langsame KFZ ([Leicht-]Mofas...) ersetzen würde?
5) werden die Unfälle mit Fahrradbeteiligung auch von Radfahrern verursacht ?
6) Liegt die Quote der Fahrbahnnutzer ohne Benutzungspflicht noch über 15%?
Ad 1) Ich würde es Fahrradbeteiligung nennen. Vielleicht reicht sogar eine ganz andere Gefahrenlage, wenn sonst alles passt.
Ad 2) Radwege schützen auch vor Unfällen mit Einbieger/-fahrern von der anderen Seite oder Alleinunfällen.
Ad 3) Eine Gefahrenlage für Radfahrer verschwindet doch nicht, wenn es weitere Gefahrenlagen gibt.
Ad 4) Das Fehlen einer Mofawegebenutzungspflicht spricht doch nicht gegen eine Radwegebenutzungspflicht.
Ad 5) Ja, der Störer und nicht der Gestörte sollte adressiert werden. Daran erkennt man, wer für vieler der Störer ist.
Ad 6) Bei den 15 % geht es um ordnungswidriges Verhalten, ob etwas unternommen werden muss, um die Ordnung wieder herzustellen, ob also bei einer bestehenden Benutungspflicht zu viele dennoch auf der Fahrbahn fahren.
7) Die Maßnahme muss geeignet sein, die Gefahrenlage zu mildern.
Ad 7) Da bisher nur nachgewiesen werden könnte, dass Radwege die Gefahrenlage verschärfen, halte ich jede Benutzungspflicht für illegal.
Und um mir gleich selbst zu widersprechen: Eine die Benutzunspflicht rechtfertigende Gefahrenlage kann ich mir vorstellen, Längsrillen/-kanten in der Fahrbahn.