Beiträge von Hane

    Ich war mir nicht ganz sicher was noch erlaubt wäre - mir fällt momentan nur der Reiter ein. Ist das ein Reitweg - oder nur der Versuch ein Hochwassergebiet abzusperren?

    Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen.

    Ich sehe den Weg für alle gesperrt.

    Für einen Reitweg gibt es das Zeichen Reitweg (#238).

    Wenn eine Stadt erreichen möchte, dass mehr Leute mit dem Fahrrad fahren, dies aber durch die vielen im Weg stehenden Autos unattraktiv ist: Warum sollte die Stadt dann keine exklusive Verkehrsfläche in Form eines Radweges anbieten?

    Windmühle:

    Weil mehr Radfahrer wenig Nutzen bringen im Gegensatz zu weniger Autofahrern?

    Weil Radverkehrtförderung durch Radwege postfaktisches Wunschdenken ist?

    Weil es Geld und Platz kostet?

    Weil es das Verkehrsklima vergiftet?

    Weil es gefährlich ist?

    Du magst es Dir ja wünschen. Aber stilesiere es nicht durch unbelegte Behauptungen zum Allgemeinwohl hoch.

    Zitat

    Und warum sollte ein solches Angebot benutzungspflichtig sein?

    Davon habe ich doch nie gesprochen. Was ist an Fahrbahnbenutzungsplicht missverständlich? Aber:

    Quid pro quo? Ihr bekommt die Radwege, wir bekommen die Fahrbahn!

    Autofahrer müssen gemäß §2 IMMER auf der Fahrbahn fahren, weil ihnen §2 (4) nicht die Benutzung rechter Radwege gestattet.

    Das ist für Dich keine Benutzungspficht, keine Fahrbahnbenutzungspflicht?

    BTW: Du brauchst nicht zu schreien. Besonders nicht, wenn man im Unrecht ist. Beispielsweise kann man für Autofahrer Stauumfahrradwege freigeben. Warum sollen nur Radfahrer am Stau vorbeifahren dürfen?

    Meine Auussage ist: Wer für sich und seinesgleichen ein Privileg in Form einer exklusiven Verkehrsfläche, um sich nicht von langsameren Verkehrsteilnehmern aufhalten lassen zu müssen, fordert, hat einen schweren Stand, wenn dieses Privileg anderen verwehrt werden soll.

    1) Gibt es auf dem Streckenabschnitt erheblich mehr Fahrradunfälle als anderswo?

    2) Sind diese Unfälle auf fahrbahnfahrende Radler und parallel fahrende KFZ zurückzuführen?

    3) Ist die Strecke hinsichtlich KFZ-KFZ-Unfällen unauffällig?

    4) Würde die Gefährdung weggehen, wenn man die pedalgetriebenen Fahrzeuge durch gleich langsame KFZ ([Leicht-]Mofas...) ersetzen würde?

    5) werden die Unfälle mit Fahrradbeteiligung auch von Radfahrern verursacht ?

    6) Liegt die Quote der Fahrbahnnutzer ohne Benutzungspflicht noch über 15%?

    Ad 1) Ich würde es Fahrradbeteiligung nennen. Vielleicht reicht sogar eine ganz andere Gefahrenlage, wenn sonst alles passt.

    Ad 2) Radwege schützen auch vor Unfällen mit Einbieger/-fahrern von der anderen Seite oder Alleinunfällen.

    Ad 3) Eine Gefahrenlage für Radfahrer verschwindet doch nicht, wenn es weitere Gefahrenlagen gibt.

    Ad 4) Das Fehlen einer Mofawegebenutzungspflicht spricht doch nicht gegen eine Radwegebenutzungspflicht.

    Ad 5) Ja, der Störer und nicht der Gestörte sollte adressiert werden. Daran erkennt man, wer für vieler der Störer ist.

    Ad 6) Bei den 15 % geht es um ordnungswidriges Verhalten, ob etwas unternommen werden muss, um die Ordnung wieder herzustellen, ob also bei einer bestehenden Benutungspflicht zu viele dennoch auf der Fahrbahn fahren.

    7) Die Maßnahme muss geeignet sein, die Gefahrenlage zu mildern.

    Ad 7) Da bisher nur nachgewiesen werden könnte, dass Radwege die Gefahrenlage verschärfen, halte ich jede Benutzungspflicht für illegal.

    Und um mir gleich selbst zu widersprechen: Eine die Benutzunspflicht rechtfertigende Gefahrenlage kann ich mir vorstellen, Längsrillen/-kanten in der Fahrbahn.

    Du meinst, es solle einen Schnellweg für die Schnellen und einen Langsamweg für die Langsamen geben? Selbstredend mit einer Benutzungsplicht für den Langsamweg? Diese Argumentation ist brandgefährlich und moralisch sehr dünnes Eis.

    Nein, meine ich nicht.

    :/ Wozu willst Du dann Stauumfahrradwege haben, wenn Autofahrer dann nicht die Fahrbahn nutzen müssen?

    Ich habe von Schnellen und Langsamen geschrieben.

    Bei aller Empörung hat auch der Geschädigte die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

    Das hat sie doch. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen, hier sogar wörtlich zu nehmen. Sie hat nicht mehr getan, obwohl es ihr zugestanden hätte. Oder bist Du der Meinung, dass man nachgeben muss, wenn nur irgendjemand penetrant genug Unrecht begehen möchte?


    Wir haben hier keine, jeder hat ein wenig Unrecht Situation.

    Zitat

    Der LKW-Fahrer sagte gegenüber der Polizei sinngemäß: Ich habe viele Radfahrer gesehen als ich in die Straße eingebogen bin. Aber das waren so viele, da hätte ich ewig warten müssen. Also bin ich in die Straße reingefahren.

    Der Lkw-Fahrer hat vorsätzlich gehandelt, seinen Lkw dazu nutzen wollen, Radfahrer zum Vorrangverzicht zu zwingen. Und das die Polizei dabei geholfen hat, die Nötigung zu vollenden, ist ... ich weiss gar nicht, wie ich meine Verachtung ausdrücken soll.

    Trotzdem finde ich es für wichtig, dass der ADFC sehr stark verkehrspolitisch ausgerichtet ist.

    Ich halte es für das schlimmste, was dem Radverkehr passieren konnte, weil die Radverkehrtpolitik vollkommen auf eine belastbare Basis verzichtet und in die falsche Richtung geht. Es geht soweit, das ich den ADAC für die bessere Radverkehrslobby halte. In dem Klub scheint man noch ein paar Untersuchungen zu lesen und lässt finanzielle Gesichtspunkte gelten.

    Ich bin echt nicht lernfähig: Ich habe es wieder versucht und wieder abgebrochen. Schon die Fragestellungen sind tendenziös und nach belieben auslegbar. So bekommt man Ergebnisse, wie man sie haben möchte. Man könnte die Umfage so verkürzen: Gibt es viele Extrawürste und wie schmecken sie?

    Beispiele:

    1) "Wie wichtig ist es Ihnen beim Radfahren entlang einer Straße getrennt vom Autoverkehr unterwegs zu sein?" Die Antwortmöglichkeiten reichen von sehr wichtig bis unwichtig (und Enthaltung). Dass es einem wichtig ist, dass man nicht getrennt wird, kann man gar nicht angeben. Das Ergebnis kann also nicht sein, ob Radwege gewünscht werden, sondern nur, wie sehr.

    2) "Bei uns...sind Radwege und Radfahrstreifen so angelegt, dass auch junge und ältere Menschen sicher Rad fahren können." Ja...wie soll das gehen? Der ADFC fragt noch nicht einmal mehr, ob man sich sicher fühlt. Es werden nicht einmal mehr die Fakten durch die Instrumentalisierung der "subjektiven Sicherheit" umgangen, sondern gleich gleichgeschaltet: Es ist der sicher, der sich sicher fühlt. So etwas nenne ich Alternative Fakten schaffen.

    3) "Wie wichtig sind die folgenden Aspekte für das Radfahren in Ihrer Stadt? - Konfliktfreiheit zwischen Radverkehr und Fußverkehr" Das kann doch nur wichtig sein, falls es einem wichtig ist, Fußgänger und Radfahrer zusammen einzusperren, diese Konfliktmöglichkeiten erst zu schaffen.

    Ich verstehe nicht, wie das sicherer sein soll als ein normaler Hochbordradweg (von Radfahrstreifen mal ganz zu schweigen).

    Ich verstehe nicht, welche Rolle es spielen soll.

    Alle Nas lang kommt jemand mit einer tollen Idee, diesem Konstrukt, geschützten Radfahrstreifen, größeren Breiten, Abbiegeassistenten, usw, mit der Radverkehrsführungen auf einmal sicher sein sollen. Mit so etwas wird nur Sand in die Augen gestreut. Wer es bei wem macht, ist diskutabel.

    Entscheidend ist, wie Radwege im Vergleich mit der Fahrbahn abschneiden. Bisher wurde noch kein solcher Gefunden, der es damit aufnehmen konnte. Das Prinzip ist auch einfach zu blödsinnig, oder anders herum, Verkehr auf Fahrbahnen ist einfach einfach.

    Denn im allgemeinen Bewusstsein überhole ich ein sich bewegendes Objekt, und ich fahre an einem stehenden Objekt (Haus, Verkehrsschild) vorbei. Aber wir sind im Rechtswesen und reden von »überholen im Sinne der StVO« ;)

    Juristisch liegt der Unterschied zwischem ruhendem und fließendem Verkehr. Warten gehört dabei zum Fließen.

    Wartende dürfen, ohne unter den § 10 zu fallen, losfahren.

    Zitat von Art. 20 GG

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Zitat von § 44 StVO

    (2) Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36) und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln. Bei Gefahr im Verzug kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei anstelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs.

    Wenn keine Gefahr im Verzug ist (Und wo sollte die in dem Beispiel sein?), ist die polizeiliche Weisung, den Gehweg zu befahren, nicht nur rechtswidrig sondern schlicht und einfach nichtig. Man darf die Nichtweisung nicht einmal befolgen. Das nennt sich Rechtsstaalichkeit. Wer es anders sieht, befürwortet Polizeiwilkür. und kann auch nach Norfkorea auswandern.

    Wenn der Gehwegbereich des getrennten Geh- und Radweges frei ist und die Polizei einen auffordert, diesen zu nutzen, um an der Einsatzstelle vorbei zu kommen, so hat man dies zu tun und braucht sich keinen Kopf zu machen, ob das so in der StVO steht oder nicht. Es gilt die Weisung der Polizei. Punkt.

    Nö. Punkt.

    Den Gehweg zum gemeinsamen Geh- und Radweg machen, dürfen nur die Straßenverkehrsbehörden. Die Polizei darf das nur temporär, wenn Gefahr im Verzug ist. Die ich hier nicht sehe.

    Deswegen ist ein solche Weisung nichtig, weil sie das Begehen einer Ordnungswidrigleit bedeuten würde.

    Aber eben mit einem geringen Strafmaß, weil der Führer des KFZ wegen der schlechten Erkennbarkeit, dass die Situation derart gefährlich ist, nur eine geringe Schuld trägt.

    Ich drücke es vorsichtig aus: Ich bin entsetzt.

    Das Sichtfahrgbot ist vermutlich die wichtigste Regel überhaupt. Wer da auch nur ein wenig relativiert, sollte sich schämen!

    Keine Frage, sehen und gesehen werden ist Pflicht.

    Nein, nur sehen ist Pflicht. Gesehen werden ist nur für Fahrzeuge (und mit Einschränkungen) Pflicht.

    Und man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass Licht nicht nur der Sicherheit dient sondern auch oder besser viel mehr der Geschwindigkeit. Das sind zwei Seiten einer Medaille.