Beiträge von Hane

    Du meinst, es solle einen Schnellweg für die Schnellen und einen Langsamweg für die Langsamen geben? Selbstredend mit einer Benutzungsplicht für den Langsamweg? Diese Argumentation ist brandgefährlich und moralisch sehr dünnes Eis.

    Nein, meine ich nicht.

    :/ Wozu willst Du dann Stauumfahrradwege haben, wenn Autofahrer dann nicht die Fahrbahn nutzen müssen?

    Ich habe von Schnellen und Langsamen geschrieben.

    Bei aller Empörung hat auch der Geschädigte die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

    Das hat sie doch. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen, hier sogar wörtlich zu nehmen. Sie hat nicht mehr getan, obwohl es ihr zugestanden hätte. Oder bist Du der Meinung, dass man nachgeben muss, wenn nur irgendjemand penetrant genug Unrecht begehen möchte?


    Wir haben hier keine, jeder hat ein wenig Unrecht Situation.

    Zitat

    Der LKW-Fahrer sagte gegenüber der Polizei sinngemäß: Ich habe viele Radfahrer gesehen als ich in die Straße eingebogen bin. Aber das waren so viele, da hätte ich ewig warten müssen. Also bin ich in die Straße reingefahren.

    Der Lkw-Fahrer hat vorsätzlich gehandelt, seinen Lkw dazu nutzen wollen, Radfahrer zum Vorrangverzicht zu zwingen. Und das die Polizei dabei geholfen hat, die Nötigung zu vollenden, ist ... ich weiss gar nicht, wie ich meine Verachtung ausdrücken soll.

    Trotzdem finde ich es für wichtig, dass der ADFC sehr stark verkehrspolitisch ausgerichtet ist.

    Ich halte es für das schlimmste, was dem Radverkehr passieren konnte, weil die Radverkehrtpolitik vollkommen auf eine belastbare Basis verzichtet und in die falsche Richtung geht. Es geht soweit, das ich den ADAC für die bessere Radverkehrslobby halte. In dem Klub scheint man noch ein paar Untersuchungen zu lesen und lässt finanzielle Gesichtspunkte gelten.

    Ich bin echt nicht lernfähig: Ich habe es wieder versucht und wieder abgebrochen. Schon die Fragestellungen sind tendenziös und nach belieben auslegbar. So bekommt man Ergebnisse, wie man sie haben möchte. Man könnte die Umfage so verkürzen: Gibt es viele Extrawürste und wie schmecken sie?

    Beispiele:

    1) "Wie wichtig ist es Ihnen beim Radfahren entlang einer Straße getrennt vom Autoverkehr unterwegs zu sein?" Die Antwortmöglichkeiten reichen von sehr wichtig bis unwichtig (und Enthaltung). Dass es einem wichtig ist, dass man nicht getrennt wird, kann man gar nicht angeben. Das Ergebnis kann also nicht sein, ob Radwege gewünscht werden, sondern nur, wie sehr.

    2) "Bei uns...sind Radwege und Radfahrstreifen so angelegt, dass auch junge und ältere Menschen sicher Rad fahren können." Ja...wie soll das gehen? Der ADFC fragt noch nicht einmal mehr, ob man sich sicher fühlt. Es werden nicht einmal mehr die Fakten durch die Instrumentalisierung der "subjektiven Sicherheit" umgangen, sondern gleich gleichgeschaltet: Es ist der sicher, der sich sicher fühlt. So etwas nenne ich Alternative Fakten schaffen.

    3) "Wie wichtig sind die folgenden Aspekte für das Radfahren in Ihrer Stadt? - Konfliktfreiheit zwischen Radverkehr und Fußverkehr" Das kann doch nur wichtig sein, falls es einem wichtig ist, Fußgänger und Radfahrer zusammen einzusperren, diese Konfliktmöglichkeiten erst zu schaffen.

    Ich verstehe nicht, wie das sicherer sein soll als ein normaler Hochbordradweg (von Radfahrstreifen mal ganz zu schweigen).

    Ich verstehe nicht, welche Rolle es spielen soll.

    Alle Nas lang kommt jemand mit einer tollen Idee, diesem Konstrukt, geschützten Radfahrstreifen, größeren Breiten, Abbiegeassistenten, usw, mit der Radverkehrsführungen auf einmal sicher sein sollen. Mit so etwas wird nur Sand in die Augen gestreut. Wer es bei wem macht, ist diskutabel.

    Entscheidend ist, wie Radwege im Vergleich mit der Fahrbahn abschneiden. Bisher wurde noch kein solcher Gefunden, der es damit aufnehmen konnte. Das Prinzip ist auch einfach zu blödsinnig, oder anders herum, Verkehr auf Fahrbahnen ist einfach einfach.

    Denn im allgemeinen Bewusstsein überhole ich ein sich bewegendes Objekt, und ich fahre an einem stehenden Objekt (Haus, Verkehrsschild) vorbei. Aber wir sind im Rechtswesen und reden von »überholen im Sinne der StVO« ;)

    Juristisch liegt der Unterschied zwischem ruhendem und fließendem Verkehr. Warten gehört dabei zum Fließen.

    Wartende dürfen, ohne unter den § 10 zu fallen, losfahren.

    Zitat von Art. 20 GG

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Zitat von § 44 StVO

    (2) Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36) und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln. Bei Gefahr im Verzug kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei anstelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs.

    Wenn keine Gefahr im Verzug ist (Und wo sollte die in dem Beispiel sein?), ist die polizeiliche Weisung, den Gehweg zu befahren, nicht nur rechtswidrig sondern schlicht und einfach nichtig. Man darf die Nichtweisung nicht einmal befolgen. Das nennt sich Rechtsstaalichkeit. Wer es anders sieht, befürwortet Polizeiwilkür. und kann auch nach Norfkorea auswandern.

    Wenn der Gehwegbereich des getrennten Geh- und Radweges frei ist und die Polizei einen auffordert, diesen zu nutzen, um an der Einsatzstelle vorbei zu kommen, so hat man dies zu tun und braucht sich keinen Kopf zu machen, ob das so in der StVO steht oder nicht. Es gilt die Weisung der Polizei. Punkt.

    Nö. Punkt.

    Den Gehweg zum gemeinsamen Geh- und Radweg machen, dürfen nur die Straßenverkehrsbehörden. Die Polizei darf das nur temporär, wenn Gefahr im Verzug ist. Die ich hier nicht sehe.

    Deswegen ist ein solche Weisung nichtig, weil sie das Begehen einer Ordnungswidrigleit bedeuten würde.

    Aber eben mit einem geringen Strafmaß, weil der Führer des KFZ wegen der schlechten Erkennbarkeit, dass die Situation derart gefährlich ist, nur eine geringe Schuld trägt.

    Ich drücke es vorsichtig aus: Ich bin entsetzt.

    Das Sichtfahrgbot ist vermutlich die wichtigste Regel überhaupt. Wer da auch nur ein wenig relativiert, sollte sich schämen!

    Keine Frage, sehen und gesehen werden ist Pflicht.

    Nein, nur sehen ist Pflicht. Gesehen werden ist nur für Fahrzeuge (und mit Einschränkungen) Pflicht.

    Und man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass Licht nicht nur der Sicherheit dient sondern auch oder besser viel mehr der Geschwindigkeit. Das sind zwei Seiten einer Medaille.

    nein, die Polizei MUSS nicht einsammeln.

    Batteriewechsel?

    Sind wir mittlerweile echt an dem Punkt angekommen, wo Handeln als pure Boshaftigkeit gegen Radfahrer/Fußgänger ausgelegt wird? echt?

    Nein, da bin ich bei Hanlon.

    Aber die Änderung der StVO räumt den Straßenverkehrsbehörden das Recht ein, Radfahrer aus dem Weg zu räumen ohne, dass die eigentlich dafür vorgesehene Voraussetzungen erfüllt sind, damit Kraftfahrer nicht von Radfahrer aufgehalten werden. Diese Priviligierung halte ich für moralisch verwerflich, für bösartig. Das DEFA-Kind ist nur eine Nebelkerze, die nur das Ganze richtig grotesk macht.

    Du liest da was, was da nicht steht.

    Ich les das so, dass durch die 30 prozentig erhöhte Gefahrenlage es öfter zu Unfällen kommen kann, die dann natürlich den flüssigen Verkehrsablauf behindern.

    Es mag ja sein, dass ich dort etwas herauslese, was nicht drinsteht. Aber was Du liest, steht definitinv nicht drin.

    Es bedarf ja gerade keiner erhöhten Gefahrenlage, nicht mehr Unfälle, damit Radfahrer weggesperrt werden dürfen. Der Verkehrsablauf wird nicht durch Unfälle eingeschränkt.

    Das erkennt man auch daran, dass zwischen sicher und flüssig das Komma fehlt. Der flüssige Verkehrsablauf ist nicht sichergestellt, wenn Radfahrer unterwegs sind.

    Und jetzt gehen wir in den Kindergarten. Autofahrer dürfen nur deswegen so schnell fahren, weil sie darauf vertrauen dürfen, dass sich andere regelkonform verhalten (Vertrauensgrundsatz). Gegenüber Kindern (und ein paar anderen, §3(2a)) darf man das nicht, weil man kein verkehrtgerechtes Verhalten erwarten kann. Deswegen darf man an Kitas die Geschwindigkeit beschränken, (ohne dass erst etwas passieren muss,) weil sonst selbst regelkonformes Verhalten zu gefährlich wäre.

    Genau diese Situation haben wir jetzt auch gegenüber Radfahrern. Selbst, wenn sich alle regelkonform verhalten (Sichtfahrgebot beispielsweise), ist es nicht sicher. ÖÖÖ ja. Und deswegen muss die Polizei zur Gefahrenabwehr ....

    also bei aller Liebe... nein.

    Außer, wenn heute Gegenteiltag ist. dann, ja.

    Hast Du Dir einmal die Bründung für die Änderung des § 45(9) angeschaut? (Ich markiere einfach etwas.)

    Zitat

    Infolge der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (hier sind Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h üblich) besteht außerorts auch ohne Nachweis einer ungefähr 30-prozentigen höheren Gefahrenlage in der Regel per se die Notwendigkeit, infolge der hohen Differenzgeschwindigkeiten Radfahrer vom übrigen weitaus schnelleren Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufs zu trennen. Insoweit besteht eine vergleichbare Situation, wie sie im Entwurf bei den sensiblen Einrichtungen "Kindergarten" etc. unterstellt wird.

    Ausserorts geährden Radfahrer den sicheren flüssigen Verkehrsablauf. Nach Ansicht vom Bundesverkehrtministern und dem Bundesratlos sind nicht die Radfahrer gefährdet.

    Ausserdem sind sie so verlässlich wie Kindergartenkinder. Es hat also beim diskutierten Fall nur zufällig ein Kin getroffen. Die Polizei muss alle Radfahrer wie Kindergartenkinder in Sicherheit bringen, die sich auf Landstraßen verirren.

    Ich staunte: Die beiden Fahrer waren gar nicht so dreist, dort einfach so zu parken, nein, die beiden Fahrer hatten bei den Beamten nachgefragt und sich die mündliche Erlaubnis zum Falschparken eingeholt.

    Die Polizei darf sich nicht nach eigenem Gutdünken die StVO ausser Kraft setzen. Was die Beamten können: Den Lieferwagenfahrern zusichern, dass sie vom Opportunitätsprinzip gebrauch machen werden.
    Dagen hilft: Vor den Augen der Polizisten ein Foto machen und der Bussgeldstelle zuschicken.