Du liest da was, was da nicht steht.
Ich les das so, dass durch die 30 prozentig erhöhte Gefahrenlage es öfter zu Unfällen kommen kann, die dann natürlich den flüssigen Verkehrsablauf behindern.
Es mag ja sein, dass ich dort etwas herauslese, was nicht drinsteht. Aber was Du liest, steht definitinv nicht drin.
Es bedarf ja gerade keiner erhöhten Gefahrenlage, nicht mehr Unfälle, damit Radfahrer weggesperrt werden dürfen. Der Verkehrsablauf wird nicht durch Unfälle eingeschränkt.
Das erkennt man auch daran, dass zwischen sicher und flüssig das Komma fehlt. Der flüssige Verkehrsablauf ist nicht sichergestellt, wenn Radfahrer unterwegs sind.
Und jetzt gehen wir in den Kindergarten. Autofahrer dürfen nur deswegen so schnell fahren, weil sie darauf vertrauen dürfen, dass sich andere regelkonform verhalten (Vertrauensgrundsatz). Gegenüber Kindern (und ein paar anderen, §3(2a)) darf man das nicht, weil man kein verkehrtgerechtes Verhalten erwarten kann. Deswegen darf man an Kitas die Geschwindigkeit beschränken, (ohne dass erst etwas passieren muss,) weil sonst selbst regelkonformes Verhalten zu gefährlich wäre.
Genau diese Situation haben wir jetzt auch gegenüber Radfahrern. Selbst, wenn sich alle regelkonform verhalten (Sichtfahrgebot beispielsweise), ist es nicht sicher. ÖÖÖ ja. Und deswegen muss die Polizei zur Gefahrenabwehr ....