Endlich mal Action hier, und das schon so früh am morgen!
Pkw-Verkehr außerorts auf Bundesstraßen dem Radverkehr mit 15 km/h hinterherzuckelt
Dieser eine Satz enthält neben drei weiteren eine der wichtigsten Lügen, die stets als Grund fürs Ghetto vorgebracht werden, sehr gut.
- Sippenhaftung.
- Kann ein Radfahrer Pkw kaum effektiv aufhalten.
- Der Radfahrer hat gefälligst dieselben Rechte (und Pflichten), wie der Autofahrer. Im Gegenteil verstößt der übliche Autofahrer schon durch die Wahl des Verkehrsmittels gegen §1.2 StVO.
- Entscheidet sich der Autofahrer ja für das überflüssig große und träge Gefährt. Dann braucht er sich aber eben auch nicht zu beschweren, wenn er doch mal nicht sofort durchpaßt. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
die allgemeine Handlungsfreiheit in Art. 2 GG gilt nun einmal auch für Autofahrer.
- Nein.
- Lüge Nummer 5: Er wird nicht durch anwesende Radfahrer in seiner Freiheit beschränkt.
Dich denke, Ihr wollt es nicht verstehen.
Oi joi joi.
Das Fahrrad ist also gleichzusetzen mit „Wellness im Straßenverkehr.“, hat ja nicht lang gedauert zu diesem Bekenntnis. Es galt mal offiziell, das 30% aller Autofahrten unter 3km lang sind, 50% unter 5km. Etwas weiter extrapoliert kämen wir auf 70, 80% aller Autofahrten, die problemlos durchs Fahrrad ersetzbar sind. Sprich du nochmal von Wellness!
Und soeben noch Lüge Nummer 6 angefügt. 451 Beiträge lassen annehmen, daß du hier genügend über die Folgen von Radwegen aufgeklärt bist.