Es gibt viel langsames, was auf unseren Straßen unterwegs sein darf, womit sich hochgesetzte Gechwindigkeitn bei Räumzeiten abseits von Kraftfahrtraßen eigentlich verbieten. Am besten findet man noch raus, dass in die Richtung ein städtischer Bauhof liegt, wo ab und zu die städtiche Kehrmaschine hinschleichen muss ...
Natürlich ist das mit der Räumzeit nur eine weitere dämlich Ausrede à la "der doofe Radfahrer wird das schon schlucken".
Nachdem ich hier mehrfach auch schon so abgespeist wurde und dann aber halt konsequenterweise eine verwaltungsgerichtliche Aufarbeitung angedroht habe (die meisten Behörden hier wissen ja mittlerweile, dass es nicht bei einer Drohung bleibt), geht dann meistens doch was. Also die blauen Lollies verschwinden dann meist. Erst wird dann immer behauptet, man habe die Umlaufzeiten angepasst, auf mein Nachhaken hin, dass ich mir die Ablaufprogramme aber vorher/nachher angeschaut habe und keine Veränderung feststellen konnte, heißt es dann meist "ja, also, wir haben das alles noch mal durchgerechnet, und es ging auch ohne Umstellung der Lichtzeichenanlage." Tja, ein Schelm...
Wobei auch die Landeshauptstadt München nicht immer lernfähig ist. Im Zuge der Bearbeitung meines Antrags auf Aufhebung der Benutzungspflicht in der St-Michael- und Else-Rosenfeld-Str ist dieser Stummel am Nordende erst einmal immer noch bebläut (das VZ237 mit dem Rechtspfeil drunter hat man extra noch letztes Jahr aufgestellt). Der Grund liegt sicher in der LZA an der nächsten Einmündung, da trifft die Straße auf die B304 (Kreillerstraße). Allerdings wird diese LZA gerade erneuert. Ich gehe doch mal stark davon aus, dass danach dieser Benutzungspflichtstummel dann auch Geschichte sein wird, falls nein, gibt es Nachhilfe von mir.
Fraglich ist die Benutzungspflicht hier ohnehin aus mehreren Gründen:
- Ist das überhaupt noch ein fahrbahnbegleitender Radweg? Denn da ist ja ein unüberwindlicher Lärmschutzwall dazwischen, folglich kann man
- die Anwesen auf der linken Seite der Straße mit dem Fahrrad sowieso nur auf der Fahrbahn erreichen und
- darf man an der (vermutlich "problematischen") Einmündung doch sowieso trotz Benutzungspflicht mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn abbiegen. Und da ist diese Einmündung hier ja die letzte Möglichkeit dazu, um überhaupt auf die Fahrbahn zu gelangen bzw. wird wohl niemand von der Fahrbahn (rückwärtig ist die Benutzungspflicht ja seit einiger Zeit weg) nur deswegen nochmal auf den Radweg wechseln.