Beiträge von mgka

    Du meinst vmtl. die Sache in Rheinstetten? Da hatte ich zwar fristgerecht widersprochen, aber habe mir dafür die falsche Behörde aus dem Gesetz rausgefischt, die hat es an die richtige weitergeleitet und die hat nix zur Frist moniert ... Details müsste man in diesen Untiefen irgendwo finden können ...

    Ja, das meinte ich. Dein Widerspruch war zu spät bei der richtigen Behörde eingegangen (das ist allerdings entscheidend für die Frist!), die hatte sich dann aber trotzdem mit der Sache "rügelos" auseinandergesetzt.

    Dazu hat das Gericht dann auch etwas im Abschnitt "Zulässigkeit" in dem von dir erstrittenen Urteil gesagt.

    Schon traurig, das so etwas ein Argument sein soll. Entscheiden also die Autos nun darüber, ob es einem Verkehrszeichen zu ähnlich sieht?

    Sollte jetzt kein Argument von meiner Seite dafür sein.

    So wie es aussieht, hat das VG Freiburg aber gar nicht sachlich über den Fall entschieden, sondern die Klage aus formalen Gründen abgewiesen. War die Behörde offenbar ausnahmsweise schlau genug und hat keinen Bescheid erlassen, gegen den man hätte gerichtlich vorgehen können? Zumindest klingt die Pressemitteilung des Gerichts so.

    Apropos Schulwege. Bei uns hat sich der Bauausschuss gegen eine Ampel oder FGÜ vor einer neuen Grundschule entschieden, sondern favorisiert Schulweghelfer. Denn die Schulweghelfer hätte es sowieso gebraucht, weil Ampel und FGÜ nur Scheinsicherheit bieten.

    Den FGÜ hätten sie wahrscheinlich eh nicht einrichten können, denn dazu gibt es eine verbindliche Richtlinie vom bayerischen Innenministerium, unter welchen Voraussetzungen das Ding überhaupt eingerichtet werden darf.

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    Die Bedingungen sind so gewählt, dass man quasi in Bayern kaum neue einrichten kann. Wäre ja auch blöd, denn dort haben die Fußgänger Vorrang und die Kfz-Lenker müssen aufpassen => maximal unerwünscht!

    so, mal Butter bei die Fische :*

    (...)

    mgka
    :evil: :whistling:

    Gerhart hat dir ja die Optionen schon genannt.

    Ein Radfahrverbot ohne entsprechende Widmung dürfte auf alle Fälle rechtswidrig sein. Aber Achtung: sollten sie sich tatsächlich daran machen, die Widmung der Straße im entsprechenden Abschnitt mittels einer Teileinziehung zu ändern, dann wird's schwierig.

    Hast du sonst niemanden, der/die weniger als ein Jahr betroffen ist und den Widerspruch/die Klage erheben könnte?

    Was auch geht: trotz der eigentlichen Verfristung Widerspruch erheben. Wenn die Widerspruchsbehörde darauf einen ablehnenden Bescheid gegen dich erlässt und darin deine "fristgerechte Betroffenheit" nicht infrage stellt, hast du auch die Möglichkeit zur Klage. Nennt sich "rügelose Einlassung zur Sache". Das Verwaltungsgericht kann dann auch hinterher nicht monieren, dass du eigentlich zu spät Widerspruch erhoben hast und daher die Zulässigkeit verneinen (ich glaube, bei Mueck hat das auch schon mal funktioniert).

    Niemand muss als Radfahrer am Fußgängerüberweg absteigen.

    Den Herrschaften in der dortigen Straßenverkehrsbehörden sei da das Zitat aus einem aktuellen Urteil des OLG Hamburg ins Stammbuch geschrieben:

    Zitat

    Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«

    Aber vermutlich hast du recht - auch meine Erfahrung ist leider die, dass es erst ein Verwaltungsgericht braucht, damit es da mal weitergeht (aber selbst nach dem Unterliegen der Behörde vor Gericht stellt sich oft leider keine Einsicht ein).

    Man sieht also: Die weitläufige Ansicht in der Gesellschaft, Radfahrer haben entgegen § 2 StVO NICHTS auf Fahrbahnen zu suchen, ist nach 25 Jahren immer noch ziemlich weit verbreitet. Selbst der allernächsten Arbeitskollege verteidigt eine solche Sichtweise strickt. Ich bezweifle stark, dass sich das in den nächsten 25 Jahren irgendwie ändern wird. Und bei 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland gibt es eine ganze Menge Arbeitskollegen...

    Dein Kollege wäre doch bestens geeignet, sich bei einer deutschen Straßenverkehrsbehörde als Mitarbeiter zu bewerben. Den richtigen "Mind Set" hat er ja schon...

    Ich hab auch einen (deutlich jüngeren) Kollegen, der meint, man könne die Radwege in beliebiger Richtung befahren. Also auch verkehrt herum, selbst wenn es nicht gestattet/angeordnet ist. Angesichts der vielen "Geisterfahrer" auf den Radwegen hier, ist er da sicher auch nicht allein.

    Man sieht: das Thema wird seit 25 Jahren von so ziemlich allen einfach ausgeblendet. Weil die Fahrbahn gehört dem Auto in Schland. Wäre doch echt schlimm, wenn das jemand auch nur für einen Moment in Frage stellen würde!

    Das mag ja auch sein. Wir reden hier aber von Fahrradpiktogrammen auf einer ganz normalen Fahrbahn.

    Warum sollte man das tun? Gibt es dort auch Autopiktogramme?

    Bei dem Erlass in Bayern geht es eher darum, wie man nicht-benutzungspflichtige Geh-/Radwege kennzeichnet. Das geht ja (offenbar zum Leidwesen vieler Behörden) nicht mit einem blauen Lolly. Daher die Anweisung, das mit Piktogrammen auf solchen Wegen zu tun.

    Und diese sollen wohl gemäß § 39 Abs. 5 S. 1 StVO auch grundsätzlich "angeordnet" werden.

    Wenn Jork an der Reihe ist und Du davon etwas mitbekommst, wäre ich über eine Mitteiling dankbar. Ich lebe inzwischen mit einem Bein dort. Lühe wäre für mich auch ein Kandidat. Buxtehude baut ja seinen eigenen Mist. Mir sind bisher sehr viele beidseitige also wohl nichtige Benutzungspflichten aufgefallen, zum Beispiel die Hansestraße, wo der Radfahrer in den Fleet gestürzt ist.

    Nicht "nichtig", sondern nur "rechtswidrig": LINK