https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarb…g_aid-132769147
Die Straße hat laut Verkehrsmengenkarte ürigens eine DTV von 800 KFZ/24h. Es würde mich wundern, wenn es am Anfang und Ende eine sichere Querungsmöglichkeit gibt, aber bei der Verkehrsstärke wäre die vermutlich genauso unnötig wie der Radweg selbst.
... womit die gezeigte Beschilderung wohl rechtswidrig sein dürfte. Zwar braucht es außerorts keine tatbestandliche Voraussetzung mehr, wohl aber muss die Benutzungspflicht "zwingend erforderlich" sein.