Man fragt sich ja auch, warum im Winter bei miesen Bedingungen die ach so wichtigen benutzungspflichtigen Radwege nicht geräumt und der Radverkehr dann auf die Fahrbahn verwiesen wird, im Sommer wiederum aber bei besten Verhältnissen man auf einmal wieder auf dem Radweg radeln soll.
Beiträge von mgka
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Sagt die Partei, die forderte, 15 Überhangmandate nicht auszugleichen.
Warum es möglich sein soll, ein Direktmandat mit 20% der abgegebenen Stimmen zu gewinnen, erklären die auch nicht.Ich vermute mal, dass die wenigsten Abgeordneten genug Wissen/Background haben, um die Besetzung des Bundestags überhaupt mal ansatzweise erklären zu können. Aber über das Procedere abstimmen woillen
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Da wär noch viel mehr möglich: Fahren geht nur mit eingesteckter Kreditkarte, bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung wird automatisch abgebucht. Ich schätze die Einnahmen konservativ auf 1 Milliarde Euro pro Tag.
Ich wundere mich schon lange, dass man für e-Scooter immer neue Regeln verlangt, dabei wäre für Kraftfahrzeuge insbesondere Geofencing ja sehr leicht zu implementieren. Aber gut, es geht ja auch im Straßenverkehr schon lange nur darum, was die Mehrheit der Bevölkerung will und was sich für die meisten halt "gut anfühlt".
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Man schafft es also nicht, diejenigen Probleme zu beseitigen, die man mit dem Zwang/Angebot, Radfahrer auf "Radwege" zu schicken, überhaupt erst provoziert hat.
Naja gut, das ist ja nun absolut nix Neues. Schon seit vielen Jahrzehnten nicht.
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Wie kann man auf so eine beknackte Idee kommen?
Ich stelle mir das grad so vor: nach Fertigstellung bekommt der Weg natürlich einen blauen Lolly - und dann klagt jemand gegen die Benutzungspflicht, weil es offensichtlich keine tatbestandliche Voraussetzung für deren Anordnung gibt...
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Zwischen Osnabrück und Belm wirds demnächst einen Radlschnellweg geben
Da bin ich natürlich neidisch als Bayer.
Ist das eigentlich lediglich ein Symbolbild in dem Artikel? Weil das, was man da sieht, ist sicher kein "Radlschnellweg" sondern ein popliger gemeinsamer Rad-/Fußweg.
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Und welcher Straftatbestand soll hier Deiner Meinung nach vorliegen?
Anzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB).
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Davon abgesehen: wenn an der Einmündung jetzt auf die Anzeige hin verkehrsrechtlich etwas verändert wird, beginnt dort wieder die Jahresfrist zu laufen
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zur Klarstellung: die von mir spendierte "lachen"-Reaktion ist kein "Auslachen", sondern ein amüsiertes lachen.
Du meinst, da kommt nix bei rum?
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Ich tippe auf: "Kein öffentliches Interesse"
Denkbar - mal sehen, hab das hier dazu geschrieben:
"Der Anzeigenerstatter ist selbst nicht Geschädigter; da die Tat jedoch im Zusammenhang mit grob fahrlässigem dienstlichem Fehlverhalten steht, liegt nach hiesiger Meinung ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor." -
Zumindest aus Richtung Süden ist es für Radfahrer an der dann dritten Überfahrt nicht ersichtlich, dass sie auf ihren Vorrang verzichten sollen, nachdem an beiden vorangehenden ja extra ein VZ 205 steht: (1) und (2).
Und wer genau schaut, stellt fest, dass das mittlere VZ 205 erst nach dem Juli 2022 aufgestellt wurde. Warum man dann den nördlichsten Arm nicht gleich auch noch mit "versorgt" hat, ist natürlich umso unverständlicher.
Ich kenne die Stelle schon länger aus eigener Anschauung, da ich da hin und wieder mit dem Rennrad vorbeikomme, wobei mir dieses "mittlere" VZ205 noch gar nicht wirklich vor Ort aufgefallen ist, allerdings meide ich die Stelle auch eher und komme da 1-2x pro Jahr vorbei.
Aus einem VZ205 am Radweg kann ein abbiegender Kfz-Lenker aus welcher Regelung doch gleich einen Vorrang für sich herleiten? Ich wüsste keine.
So oder so, diese Einmündung ist verkehrsrechtlich völlig vermurkst.
Ich habe gestern dank einer Vorlage von Simon hier Strafanzeige (gegen unbekannt) bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München II gestellt.
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Die FDP hat allerdings den großen Vorteil, dass die privaten Leitmedien unserer Oligarchenkaste, sowie relevante Teile des ÖRR (Lanz, etc.) wieder einen Gratiswahlkampf für die 'Millionärspartei' zr Verfügung stellen werden. Hat ja teilweise bereits begonnen.
Erinnert sei an die geleakte mail von M.Döpfner (Springer) an seine Chefredaktionen, dass der FDP noch zu ein paar zusätzlichen Prozenten verholfen werden muss.
Und ich dachte immer, wir hätten einen "staatsfernen" ÖRR?
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Was ähnliches gibts auch hier. Ich finde ja, weil das Vorfahrtzeichen des Autos größer ist als das Vorfahrtzeichen des Radfahrers, muss der Autofahrer hier mehr Vorfahrt achten als der Radfahrer...
Was sollte denn hier jetzt uneindeutig sein? Fahrbahn und Radweg haben doch dieselben Vorfahrts-"Rechte" (wobei hier ja eher -"Pflichten").
Für einen nach rechts abbiegenden Radfahrer kommt ja erschwerend § 10 S. 1 StVO hinzu. -
"Nicht eindeutig" ist sehr geschönt, denn auch der kreuzende Verkehr hat ein
M7 - Google Maps
Zumindest aus Richtung Süden ist es für Radfahrer an der dann dritten Überfahrt nicht ersichtlich, dass sie auf ihren Vorrang verzichten sollen, nachdem an beiden vorangehenden ja extra ein VZ 205 steht: (1) und (2).
Und wer genau schaut, stellt fest, dass das mittlere VZ 205 erst nach dem Juli 2022 aufgestellt wurde. Warum man dann den nördlichsten Arm nicht gleich auch noch mit "versorgt" hat, ist natürlich umso unverständlicher.
Ich kenne die Stelle schon länger aus eigener Anschauung, da ich da hin und wieder mit dem Rennrad vorbeikomme, wobei mir dieses "mittlere" VZ205 noch gar nicht wirklich vor Ort aufgefallen ist, allerdings meide ich die Stelle auch eher und komme da 1-2x pro Jahr vorbei.
Aus einem VZ205 am Radweg kann ein abbiegender Kfz-Lenker aus welcher Regelung doch gleich einen Vorrang für sich herleiten? Ich wüsste keine.
So oder so, diese Einmündung ist verkehrsrechtlich völlig vermurkst.
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Leider ist die Kreuzung so gestaltet, dass der Fahrradgeradeausverkehr mit
wartepflichtig gemacht wird.
Tatsächlich ist das nicht an allen drei Einmündungsarmen eindeutig. Und natürlich dürfen in diesem Fall keine Furten aufgemalt werden (was hier aber der Fall ist).
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"Erwartungsgemäß" hat es hier jetzt an dieser Einmündung gekracht. Zuständig für die verkehrsrechtlichen Anordnungen ist dort der Landkreis München:
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Das sind aber nur gelegentlich kraftwagenstraßennahe Kraftradschnellwege. Da dürfte ein Kraftradfahrer mit 100 lang düsen (also praktisch 140), das wäre mir als Radler angesichts der Schmalheit zu gefährlich, dann doch lieber den viel breiteren Kraftwagenweg nehmen ... Mit 260 kennt man das ja, aber so?
Oh, eine solche Beschilderung kannte ich noch gar nicht. Ob man da unwissentlich die Motorräder zugelassen hat, weil man dachte, dass dieses Verkehrzeichen 251 alle Kraftfahrzeuge einschließt? Dabei sind es nur Kraftwagen und mehrspurige Fahrzeuge.
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Wie will man glaubwürdig vermitteln, dass das Radfahren auf der falschen Straßenseite gefährlich ist, wenn man es an allen anderen unmöglichen Stellen aus angeblichen Sicherheitsgründen sogar vorschreibt?
Genau darauf zielte ja meine Frage - und nein, eine zufriedenstellende Antwort darauf habe ich bisher nicht bekommen, und ich bin überzeugt, es gibt sie auch nicht.
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Bezüglich Radverkehr sehe ich auf allen Seiten ein großes Ausmaß an Regel-Unkenntnis, das auch unfallrelevant sein dürfte. Tatsächlich wissen hier viele Radfahrer nicht, dass sie nicht auf der falschen Straßenseite oder auf dem Gehweg fahren dürfen, bzw. wie sich ein Gehweg von einem "Radweg" unterscheidet. Wenn ich mir die Unfallorte und Unfalltypen/-arten in Stade anschaue, gehe ich davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil davon mit Gehweg- und Geisterradlern zusammenhängt.
Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?
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Aus meiner Sicht wäre es schon ein Fortschritt, wenn es einen Mechanismus gäbe, mit dem man Leute, die ganz offensichtlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahrtauglich sind, aus dem (Auto-)Verkehr ziehen könnte. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass bestimmte Befunde meldepflichtig wären und die Fahrerlaubnis damit zunächst eingezogen wird und nur nach einem positiven ärztlichen Gutachten zurückgegeben wird, ggf. unter Auflagen. Ich denke dabei an Dinge wie Demenz, Schlaganfall, Herzinfarkt, Augenverletzungen, ...
Da bin ich mir nicht so sicher - da könnten am Ende Leute auf die Idee kommen, nicht zum Arzt zu gehen, damit der dann ggf. die Gebrechen nicht an die zuständige Führerscheinbehörde meldet.
Bei meinen Eltern sehe ich gerade auch, wie beschwerlich das Leben selbst am Rande einer Großstadt ohne Auto sein kann (sie haben ihr Auto vor einigen Jahren abgeschafft). Trotz des gut ausgebauten ÖPNV ist es für sie mittlerweile sehr schwer herumzukommen, da sie nicht mehr gut zu Fuß sind.