Beiträge von Epaminaidos

    Hat jemand sein Kontingent aufgebraucht, muss er sich wo anders noch etwas besorgen/kaufen/erbetteln/erben,.....

    Was Du beschreibst, ist volkswirtschaftlich identisch zu CO2-Zertifikaten mit Ausschüttung der Einnahmen nach Köpfen.

    Auch in Deinem Modell wird sich für CO2 schnell ein Markt und ein Preis bilden.

    Genauso wie bie Zertifikaten.

    Und wenn die Gesamtmenge identisch ist, wird sich der gleiche Preis einstellen.

    Und der Wert des persönlichen CO2-Kontingent entspricht exakt der Ausschüttung im Zertifikatemodell.

    Die Unterschiede sind rein organisatorisch und psychologisch:

    - der Einzelne muss sein Kontingent gut planen, damit er am Ende des Jahres nichts verschenkt.

    - eventuell geben Menschen das eigene Kontingent ungern her (verkaufen fällt oft schwerer als kaufen).

    - der Aufwand, für jeden einzelnen ein CO2-Konto zu führen, ist sicherlich auch größer als bei ein paar 10.000 vom Zertifikatehandel betroffenen Unternehmen.

    Gibt es schon Studien, die die bessere Wirksamkeit belegen?

    Es gibt Studien, die eine höhere Anzahl von Antikörpern nach der Zweitimpfung belegen.

    Und es gibt Studien, dass die Anzahl der Antikörper mit der Wirksamkeit korreliert.

    Bei mehreren anderen Krankheiten ist es auch normal, dass verschiedene Impfstoffe eingesetzt werden. Da merkt man es als Patient gar nicht mehr. Man bekommt halt einfach "Dosis 1" und "Dosis 2".

    Man spürt schon, dass das Impftempo anzieht, finde ich.

    Ich denke, es kommt jetzt in der Mitte der Gesellschaft an.

    Tatsachlich gibt es seit ca. 1 Monat keine Steigerung der Geschwindigkeit mehr (Ourworldindata.org). Durch die steigende Anzahl von Zweitimpfungen gibt es sogar eher weniger Erstimpfungen.

    Mittags stirbt eine Radfahrerin, die wegen einem zugeparkten Radfahrstreifen die Spur wechseln muss.

    Habe mir die Situation vor Ort angeschaut. Es war wirklich ganz kurz hinter der Verschwenkung.

    Die Blumen liegen auf Höhe des U-Bahn-Schilds.

    Die Radfahrerin war also vermutlich mit der Verschwenkung beschäftigt, sah den Falschparker in sehr kurzer Entfernung und hat dann wohl unter Zeitdruck eine falsche Entscheidung getroffen.

    Im Hintergrund parkt übrigens schon wieder einer auf dem Radweg.

    kämt ihr dann auch darauf, dass es eine gute Idee wäre, ohne Blinken und Schulterblick einfach "hoppla, jetzt komm' ich" in die zweite Spur auszuscheren?

    Natürlich nicht.

    Die tote Radfahrerin ziemlich sicher auch nicht. Diese Situationen laufen in Berlin ja täglich zu hunderttausenden ohne Unfall ab.

    Aber wir sind halt Menschen, die auch mal Fehler machen. Und von den drei Unfallbeteiligten ist der Fahrer des falsch parkenden Lieferwagens der einzige, der vorsätzlich gehandelt hat.

    Verschärft wurde die Situation wohl noch durch die Stelle: wenn ich die Fotos richtig deute, parkte der wenige Meter hinter der Verschwenkung vom Hochbord auf den Radfahrstreifen. Da bleiben für die Radfahrerin nur wenige Sekunden, sich in Richtung Fahrbahn zu orientieren.

    Muss sie natürlich trotzdem hinbekommen. Und hat es wohl in der Vergangenheit auch. Diesmal eben nicht.

    Und diese Gefahr wurde eben durch den Falschparker geschaffen.

    Sehr unglückliche Kombination.

    Am Morgen twittert die Polizei Berlin, dass man mit einem Handwerker, der einen Gehweg und wohl auch einen Radweg blockiert, Verständnis haben müsse.

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    Mittags stirbt eine Radfahrerin, die wegen einem zugeparkten Radfahrstreifen die Spur wechseln muss.

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei…n/27227648.html

    Z. B. Tatbestand 712001 "Sie hielten/parkten an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle"

    Das fällt es mir schwer, eine Variante ohne Behinderung zu finden.

    Nur das Hintertürchen, dass die Polizisten immer eine konkrete Behinderung beobachten müssen (und sie selbst zählen nicht).

    Ohne diese Variante wird es schwer, diesen Tatbestand (und viele andere auch) ohne Behinderung zu verwirklichen.

    Ich störe mich aber auch nicht groß daran. Dann liegt der Schwerpunkt der Strafen halt beim höheren Betrag. Den niedrigeren Satz gibt es dann eben nur noch, wenn tatsächlich keine Behinderung festgestellt wurde.

    Dass Dein Beispiel beim Fahren der zHG Quatsch ist, weißt Du wohl selber. Die zHG gilt wohl locker als triftiger Grund, nicht schneller zu fahren.

    Warum die Gerichte eine Art Sicherheitsabstand nach unten einkalkulieren, weiß ich nicht. Vermutlich weil sie wissen, dass wir alles Menschen und keine Tempomaten sind.

    Ich finde die Beurteilung der Behinderung bei der niedrigen Schwelle eigentlich sogar viel einfacher, nicht subjektiver. Aktuell. Muss man bei einem Falschparker in zweiter Reihe lange diskutieren, ob der "genug" im Weg steht.

    Das entfällt komplett: wenn der irgendwem im Weg steht, ist es eine Behinderung. Fertig. Mir fallen bei weiter Auslegung des Begriffs viel weniger Fälle ein, in denen das Vorliegen einer Behinderung in den subjektiven Graubereich fällt.

    Wenn man Behinderung soweit auslegt ist auch jedes im öffentlichen Raum außerhalb von Parkplätzen geparkte Auto eine Behinderung

    So ist es praktisch immer, sobald jemand in der Nähe ist.

    Hier gibt es einen großen Unterschied zwischen Ordnungskräften und der tatsächlichen richterlichen Auslegung.

    Ist ja bei Umsetzungen nicht anders. Nach Rechtsprechung des BGH kann fast jeder Falschparker umgesetzt werden. Aber die Ordnungshüter legen die Hürde viel höher.

    Es kostet sogar weniger, weil die Maßnahmen nicht so lange anhalten müssen.

    Das gilt für Neuseeland, weil sie die Einschleppung ins Land auf fast Null reduzieren können. Dadurch haben sie virenfreie Phasen, in denen überhaupt keine Einschränkungen mehr gelten müssen.

    In Deutschland hingegen wird es durch Einschleppung von außen ständig neue Fälle geben, so dass wir die Maßnahmen praktisch dauerhaft durchhalten müssen. Sobald der R-Wert über 1 geht, bricht es wieder aus.

    Genau genommen ist eine niedrige Inzidenz trotzdem einfacher zu halten, weil die Kontaktverfolgung besser funktioniert als bei hohen Inzidenzen. Bei niedrigen Inzidenzen kann man als etwas (!) mehr lockern.

    Das würde den Begriff der Behinderung ja völlig entwerten, wenn absolut regelkonformes Verhalten als Behinderung gewertet werden würde.

    Ich verstehe das Problem damit nicht.

    Nur weil etwas eine Behinderung ist, ist es ja nicht automatisch rechtwidrig oder sonstwie verwerflich. Das hängt immer von der Situation ab.

    Ampeln, Verkehrszeichen u.ä. sind natürlich behindernd im juristischen Sinne. Aber sind sie deswegen rechtswidrig?

    Natürlich nicht.

    Auch im Supermarkt behindern mich die Kunden, die vor mir an der Kasse stehen. Ohne dass sie etwas falsch machen.

    es wäre gar nicht mehr klar, wann jemand wirklich behindert.

    Was ist denn für Dich "wann jemand wirklich behindert"?

    Auch die Begründung des Änderungsantrags würde dem vollständig widersprechen.

    Auf welchen Teil beziehst Du Dich?

    dass (einmal mehr) Gefahren für Leib und Leben unterschätzt werden

    Ich habe eher den Eindruck, dass die Politik ganz grundsätzlich nicht verstanden hat, wie so eine Pandemie funktioniert.

    Sie denken, bei 100 muss man Panik machen und unter 35 hat man die Pandemie im Griff. Das ist aber vollkommen falsch!

    Denn dem Virus ist es egal, ob die Inzidenz 100 oder 35 beträgt. Wichtig ist nur der R-Wert: Ist er unter 1, sinken die Zahlen. Ist er über 1, steigen sie. Und wenn man ihn dauerhaft über 1 lässt, steigt die Inzidenz ganz fix von 35 auf 100.

    Die Regierungschefin von Neuseeland hat es in einer Fernsehansprache im letzten Frühling sehr gut auf den Punkt gebracht:

    Wir haben aktuell nur sehr wenige Fälle. Aber das hatte Italien vor ein paar Wochen auch. Es bringt überhaupt nichts, das jetzt auf höhere Werte wachsen zu lassen. Denn irgendwann müssen wir das Wachstum sowieso bremsen. Und bremsen bei hohen Werten ist nicht billiger als bei niedrigen.

    Also bremsen wir jetzt: es kostet das gleiche und es sterben weniger Menschen.

    Genau so geht Pandemie!

    Aufgrund unserer offenen Grenzen müssen wir damit leben, dass eine gewisse Inzidenz durch Einschleppung entsteht. Es gibt aber überhaupt keinen Grund, die Inzidenz darüber hinaus steigen zu lassen.

    Die Rechtsprechung gehört auf die Psychiatercouch.

    Warum?

    Wenn ein Autofahrer für Radfahrer bremsen muss, dann haben die Radfahrer im behindert. Da gibt es nicht viel zu diskutieren.

    Und der Verordnungsgeber hat nunmal entschieden, dass man nicht nebeneinander fahren darf, wenn man dadurch jemanden behindert.

    Er hätte auch schreiben können "wesentlich behindert" oder ähnliches. Hat er aber nicht. Also muss sich die Rechtsprechung daran halten.

    Kein Grund, auf die Richter zu schimpfen.

    ist das noch lange keine Behinderung.

    Die Rechtsprechung legt "Behinderung" meines Wissens nach sehr weit aus. Da gilt jegliche unerwünschte Handlung, die durch das fragliche Verhalten ausgelöst wird, bereits als Behinderung. Also bereits einmal "Kopf drehen" o.ä. Selbst kurzzeitige Verwirrung genügt.

    Wenn ein Autofahrer also langsamer fahren muss, bis die Radfahrer sich sortiert haben, ist das ganz klar eine Behinderung.

    dass in Kürze die FFP2-Maskenpflicht in Metronom-, Erixx- und Enno-Zügen aufgehoben würde.

    Wundere nur ich mich, warum man das tut?

    FFP2-Masken schützen wesentlich besser als medizinische Masken. Und verglichen mit anderen Maßnahmen ist die Einschränkung sehr gering. Als Ausgleich für diese Lockerung müssen wir eine der anderen Maßnahmen länger ertragen.

    Die FFP2-Pflicht sollte also eine der letzten Maßnahmen sein, die aufgehoben werden. Und auch erst, wenn man sich sicher ist, dass die Zahlen nicht wieder steigen.

    Da muss ja mehr dahinterstecken als diese Diskrepanz, dass ein Kunde einen Wagen für mehrere zehntausend Euro kauft und dann das Gefühl bekommt, Urin reinkippen zu müssen.

    Ich würde als Autohersteller auch gerne vermeiden, das als erster von meinen Kunden zu verlangen. Wie wirkt denn das auf die Kunden, wenn der Käufer eines Mercedes das regelmäßig machen muss, der von einem BMW aber nicht?

    Außerdem hätte es das Zeug gerade am Anfang wohl noch nicht an jeder Tankstelle gegeben, was es für die eigenen Kunden noch unbequemer macht.

    Das schlechte Gewissen der Hersteller hielt sich sicherlich auch in Grenzen, da mindestens europaweit jeder betrogen hat.