Beiträge von geisterradler

    Bei Mittelmotoren scheitert es am Freilauf, dass man den Motor nicht auch als Generator nutzen kann. Bei Nabenmotoren sollte das aber grundsätzlich möglich sein. Nicht nur, um die Lichtanlage bei leerem Antriebsakku zu versorgen, sondern eigentlich auch sogar, um den Akku durch Rekuperation zu laden. Das mag hier im Flachland nicht relevant sein, aber im Bergland könnte man bergab lieber den Akku nachladen als die Bremsen zu erwärmen.

    Wir haben hier noch ein älteres Diamant Zouma+ seit Jahren im Keller stehen - das arme Ding wird kaum gefahren. Das hat einen BionX Antrieb im Hinterrad und macht Rekuperation. Normalerweise lade ich den Akku alle 3 Monate mal nach... aber man vergisst halt. Das letzte Mal war er so tiefentladen, dass das Ladegerät sich geweigert hat, mit dem Laden zu beginnen. Die Lösung des Problems war dann, die Rekuperation auf die höchste Stufe zu stellen, und zwei drei Kilometer zu fahren. Danach hatte der Akku dann wieder so viel Spannung, dass das Ladegerät mit ihm fröhlich wurde. Bei den Dingern wird die Rekuperation übrigens auch durch die Bremse getriggert. Schade eigentlich um die Nabenmotoren, im Vergleich zu einem Mittelmotor sind die Dinger so schön leise... - aber mit den Teilen kann man halt nicht mit ner 30er Trittfrequenz mit 25 den Berg hoch...

    Ich habe gestern mal wieder ein paar Elektrobrommies bestaunt. Offenbar haben die Elektroräder gar keinen Dynamo im eigentlichen Sinne mehr und speisen die Beleuchtung lediglich aus dem Akku für den Motor? Das heißt, wenn ich dann nach 60 oder 80 Kilometern den Akku leergefahren habe (oder ohne die schwere Akkutasche unterwegs bin), geht auch irgendwann das Licht aus? Das ist ja ungünstig.

    Da ist in jedem Fall eine Reserve drin, die die Lichfunktion auch dann noch über längere Zeit aufrecht erhält. So Sachen wie ne Di2 Schaltung gehen auch noch, wenn der Fahrstrom schon abgeschaltet ist. Bosch hat da m.W. 5% Reserve gelassen, wobei sich das wohl unterschieden hat je nachdem ob der Lichtausgang in der Steuerung aktiviert war. Ist aber auch inzwischen gesetztlich geregelt: §67 Stvzo Satz 7 forder hier:

    (7) Bei Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung kann die Versorgung der Beleuchtungsanlage über eine Kopplung an den Energiespeicher für den Antrieb erfolgen, wenn 1.nach entladungsbedingter Abschaltung des Unterstützungsantriebs noch eine ununterbrochene Stromversorgung der Beleuchtungsanlage über mindestens zwei Stunden gewährleistet ist oder
    2.der Antriebsmotor als Lichtmaschine übergangsweise benutzt werden kann, um auch weiterhin die Lichtanlage mit Strom zu versorge
    n.

    So eine Garage ist doch viel zu unbequem. Da braucht man mindestens eine Minute länger bis man in seiner Wohnung ist, weil man sein Auto noch in die Garage rangieren muß 1elf!

    Wenn die Karre denn da überhaupt noch reinpasst. Damals, als die Garagen gebaut wurden, hat der 7er BMW da noch reingepasst, und der Golf erst recht. Aber heute? Da gab es doch mal einen NDR-Beitrag, der hier verlinkt war wo die Anwohner rumgeheult haben, dass sie ihren Q5 nicht mehr in die Garage bekommen und das deshalb total ungerecht sei, dass ein pöser Nachbar darauf besteht den Gehweg zu nutzen zu können.

    Bei bewusster Verschmutzung der Umwelt sollten eigentlich die Terror-Paragraphen herhalten. Der Bundesanwalt müsste sich einschalten - aber wegen Umweltverschmutzung ist m.W. noch nicht mal Anklage erhoben worden?

    Wie schon gesagt - ich finde dass die Schwelle für die Anwendung der Terrorparagraphen im StGb viel zu niedrig gehängt ist - siehe linksunten und co. Dennoch - immerhin gibt's ja in 129a, (2) Satz 3 die Indikation für Straftaten nach §330a. Das sind "Schwere Gefährung durch Freisetzen von Giften". Aber das war ja nicht das Ziel dieser Leute - Ziel war halt "nur" möglichst viel Geld zu machen... Von daher eher kriminelle Vereinigung - also 129 und nicht 129a. Die kriminelle Vereinigung wird an der Beweisbarkeit scheitern, aber was wäre mit 330a? Angeklagt ist ja derzeit wohl nur Betrug (der armen Aktionäre und/oder der Kunden), mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung?

    Das wird hier aber auch gerade etwas OT.

    Ich bin da inhaltlich völlig bei Dir - mit Ausnahme Deines Wunsches die 129a und Freunde unsachgemäss zu verwenden. Unterstell meinem "sogar" einen leichten Beiton von Sarkasmus, dann passt es.

    Das war beim Bescheißen mit Abgaswerten anders. Da erlaubten die Vorschriften die Trickserei.

    Nein. Deswegen sitzen in den USA ja auch ein paar Leute im Knast und für einige andere ist die Welt um einiges kleiner geworden. Und sogar in in .DE stehen einige Verdächtige vor Gericht. Die sind über das, was die Regelung an legaler Beschissmöglichkeit eingeräumt hat - und das war nicht wenig - deutlich hinaus gegangen.

    Magst bitte für uns alle nachschauen? Auch noch Busspur und Z.254. Danke!

    Der ADFC hat eine Übersicht gemacht, ich hoffe das ist noch aktuell (April 2020):

    https://www.adfc.de/artikel/bussge…er-radfahrende/

    was da nicht steht:

    118100 Sie benutzten die Autobahn/Kraftfahrstraße *) mit einem nichtmotori-

    sierten Fahrzeug.

    § 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat; § 2 Abs. 4 BKatV 0

    Bußgeld: 10,00

    141175 Sie benutzten als Radfahrer/Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs *)

    den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 **)

    gesperrt war.

    § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.4 BKat 0

    Bußgeld 25,00

    Für den Busstreifen finde ich keine Regelung für Radlinge, nur das hier:

    141202 Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen (Zeichen 245)

    für Omnibusse oder Taxen.

    § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 147 BKat 0

    Bußgeld 15,00


    Den Bußgeldkatalog gibt's beim KBA - https://www.kba.de/DE/ZentraleReg…icationFile&v=5

    Ich kann mich noch gut an den Moment erinnern, an dem unser Zweitwagen die Trennung verkündet bekam. Es war ein Novembertag mit Höchststrafenwetter ( 2° und Graupel). Ich wollte mich ins Auto setzen um zur Arbeit zu fahren. Meine Frau war schon weg, die Nachbarn auch. Als ich die Tür öffnen wollte, zeigte schon die Zentralverriegelung durch Arbeitsverweigerung, dass der Wagen länger nicht gewegt worden war - die Batterie war leer. Die Nachbarn waren auch alle weg, also nix mit "mal eben Starthilfe". Ich habe dann zweimal geflucht und mich aufs Rad gesetzt, ADAC hätte zu lange gedauert. Bonus war dann, dass der Graupel aufhörte und die Sonne rauskam. Später, als dann klar war dass die Karre in einem Jahr keine 500km gefahren war, war die Entscheidung dann ganz einfach...

    Also im Selbstversuch wurde der Radfahrer auch nicht gesehen:

    Heisst ja im Klartext, dass die Software auf diesen Fall schlicht nicht programmiert ist. Also wird man da nachbessern müssen, wenn man das Zeug auch in .NL verkaufen will - oder in .DE Kreuzungen nach diesem Muster bauen will. Die ganzen Assistenzsysteme werden einer weltweiten Vereinheitlichung von Schildern und Markierungen Vorschub leisten.

    Gleich zwei Bezirke sagen Nein zu Fahrradstraßen

    https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verkehr…72f332da23.html

    Bei Stuttgart Feuerbach glaube ich das sofort. Ich hab im Sommer eine Bikepackingtour von Ecke Düsseldorf ins Kleinwalsertal gemacht. Da hat mich Komoot dann auch über Bietigheim nach Stuttgart Feuerbach geschickt. Das Stück entlang der B27 war der schlimmste Teil der ganzen fast 700km. Bei der KFZ-Menge da müssen die alle Benzin im Hirn haben, das geht gar nicht anders.

    .Wobei die Mofahupe mit 6V-Miniakku auch was für sich hat, da fühlt man sich wie Friedrich Merz im Sauerland mit langen Haaren 8)

    Das passt jetzt überhaupt nicht hierhin, sorry dafür. Friedrich Merz mit langen Haaren hat mich so getriggert. Martin Sonneborn erklärt das hier mal mit FM und den langen Haaren.

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    Wo wir hier schon bei den "Raser-Bekenntnissen" sind.

    Wer von euch Autofahrern nutzt Fahrzeuge mit automatischen Tempobegrenzern, bzw. Tempolimit-Überschreitungsanzeigern. Und wer schaltet sie auch tatsächlich ein?

    Wie machen das andere Autofahrer? Vor allem wie machen das diejenigen, die über die beschriebenen Technik verfügen? Meines Wissens heißt das ISA (=Intelligent Speed Adaption). Aber vielleicht gibt's auch andere Namen dafür?

    Die Sache mit dem hinterlegten Kartenmaterial kannst Du gerade bei onboard-Navis größtenteils vergessen. Da gibt es zum einen die Änderungen die im Kartenmaterial noch nicht enthalten sind und temporär aufgestellte Schilder. Dann sind da gerade auf Autobahnen noch die elektronischen Schilderbrücken die das Tempolimit nach Tageszeit und Verkehrsaufkommen regeln.

    Die Verkehrzeichenerkennung ist z.B. bei unserm 2018er Toyota unbrauchbar. Brücke mit 13t zulässigem Gesamtgewicht? 130km/h. Schilder mit Zusatzzeichen werden nicht erkannt (7-18Uhr oder so), Ortseingangsschilder werden nicht erkannt. Darauf einen Tempomaten oder Limiter abzustützen ist komplett unbrauchbar. Systeme von anderen Herstellern sollen das gerüchteweise besser können.. aber so bei 100% wird das nicht sein.

    Weil von vielen die Erfahrung gemacht wurde, dass unter dem Level der Erregung und Darstellung von "fürchterbar gefährlich" einfach nichts passiert.

    Und ich nehme mich da nicht aus. Weder bei Formulierung von Strafanzeigen noch bei Schriftwechsel zu RWBP.

    Eigentlich doof, so eine "Gefährdungseskalationsspirale"

    Mit dem Verweis auf Gefahr im Verzug triggerst Du beim zuständigen Sachbearbeiter den "cover my ass mode". Der wird dann schauen, dass er das entweder wem anders auf den Tisch legen kann, rechtssicher begründen kann warum er weiterhin nix tut, oder aber tatsächlich Abhilfe schaffen.

    Sie antwortet, dass man ja nicht immer und überall kontrollieren könne oder dass das die Aufgabe des Landkreises sei. Wo kontrolliert wird, steht immer vorher in der Zeitung. Dann wissen wenigstens alle, wo überall nicht kontrolliert wird und man ohne Konsequenzen rasen darf kann.

    Na, dann ist ja zumindest bei uns (Bergisches Land / Wuppertal) noch Hoffnung:
    "Die Polizei Wuppertal hat sich entschieden, aktuell keine Blitzermeldungen mehr zu veröffentlichen. Sie weist aber darauf hin, dass man weiter „immer überall mit Kontrollen rechnen“ müsse.

    https://rp-online.de/nrw/staedte/re…ird_iid-8976189

    Vor ca. 15 Jahren hab ich in Fürstenfeldbruck erlebt, wie ein KfZ mitten in der Stadt links an einer Querungshilfe vorbeifuhr und dabei beinahe das kleine Mädchen überfuhr, das seiner Mutter auf dem Kinderfahrrad vorausgeeilt war. Ich hab das Kennzeichen gesehen und der völlig erschütterten Mutter meine Adresse gegeben und mich als Zeuge angeboten, falls sie Anzeige erstatten will.

    Ein paar Tage später hat sie mich angerufen und mir mitgeteilt, dass die Polizei "ermittelt" hätte, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt, aber nicht rauskriegen kann, wer zu der Zeit damit gefahren ist. Verfahren eingestellt, "es ist ja nichts passiert".

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass die 272€ das Erinnerungsvermögen des Geschäftsführers nachhaltig beflügelt hätten.

    Ich bin da echt bei den Holländern - Bußgelder die richtig weh tun. Lange Frist zum Begleichen, wenn man nicht bezahlt +50%, wenn man immer noch nicht zahlt +100%. Ratenzahlung - kein Problem. Und - Halterhaftung für Bußgelder. Ich denke, die Anzahl der Fälle wo in .de in KFZ-Besitzer nicht weiss, und auch nicht rauskriegen kann, wer mit seinem helix Blechle gefahren ist, bewegt sich im Promillebereich.

    Die Polizei Dresden macht gleich mal deutlich, dass Tempolimits vor Schulen doch nicht so wichtig sind: Die blitzen bei 30 km/h erst ab 46 km/h, damit die Autofahrer "Luft zum Atmen" haben.

    Im Ergebnis wirkt diese Trennung der Strafen ziemlich bekloppt. So sind halt politische Kompromisse. 1 Monat Fahrverbot für 20 drüber halte ich auch für zu viel. Aber das Thema hatten wir ja schon :)

    Ich finde, die Niederlande machen das ganz richtig in Sachen Geldbußen - hier mal ein Grußkarte die eine Bekannte von den Niederlandischen Verkehrsbehörden bekommen hat. Die Sanktion entfaltet ja die erwünschte Wirkung. Zum Fahrverbot in Holland wg. Geschw. habe ich nur unvollständige Informationen gefunden - wie ab 50km/h Überschreitung der zHG.

    da weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll:

    Canyon stellt ein SUV-Fahrrad-Auto als Konzept vor.

    S-Pedelec auf 4 Rädern, das auf der "Straße" fahren soll (Vmax 60) und wenn da Stau ist, dann auf dem Radweg mit 25km/h weiter.

    Ich will da eigentlich gar nicht drüber sinnieren, was das alles heißt. Von Helmtragepflicht über das die Regelung der Einhaltung von 25kmh.

    Aber Bock hätt ich schon, da mal die Fratzen reinzusetzen, die Radwege mit Umlaufsperren planen. Die am Ende stehen. Wo man nicht mehr wenden kann mit so einem Teil.

    Mit Vmax 60 kann das doch kein S-Pedelec sein. 4-rädrig und mehr als 45km/h wäre doch eher Klasse L7e. Eigentlich ein sinnvolles Fahrzeug für die Stadt weil der Flächenverbrauch halt niedriger als beim Auto ist - aber auf keinen Fall auf irgend etwas was hier so als Fahrradinfrastruktur durchgeht.