Beiträge von Malte

    Ich sehe die Verarbeitung (Fotos machen die nur auf der SD-Karte landen) durch §6 Abs. 1 Nr 5,6 gedeckt.

    Die Bilder sollten dann aber auch anonymisiert werden, d.h. Personen gepixelt.

    Man kann sich auch erstmal mit §2 Abs. 2 (c) rausreden.

    Ich glaube nicht, dass ich mich auf Art. 2 Abs. 2 Nr. c DSGVO berufen kann. Damit wäre ja der Wirkungsraum der Verordnung komplett ausgehebelt.

    Du könntest die Gesichter der erkennbaren Personen doch einfach verpixeln, wie schon gesagt wurde. Dann kannst du sie normal hochladen.

    Die DSGVO untersagt bereits die Speicherung personenbezogener Daten, wie es beim Fotografieren passiert:

    Zitat
    1. Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

    Es geht nicht wie früher darum, dass das KunstUrhG gewisse Regelungen zur Veröffentlichung von Bildern enthält, hier ist nach momentaner Interpretation bereits die Anfertigung unzulässig, sofern nicht zuvor die Einverständniserklärung eingeholt wurde. Ein nachträgliches Verpixeln der Fotos sorgt eben nicht dafür, dass die bereits im Vorfeld erfolgte Datenverarbeitung legalisiert würde.

    Das hier muss dann wohl die „Sicherheitsoffensive“ der Fahrradstaffel sein:

    Mit insgesamt fünf Beamten war man gegenüber des Bahnhof Dammtor zugange, allerdings weiß ich nicht genau, was man dort trieb. Das ist natürlich eine total tolle Stelle, weil aufgrund einer Arbeitsstelle vor dem Bahnhof Dammtor der Radweg hier noch weiter auf der linken Straßenseite geführt wird — und in der Theorie, je nachdem, ob das[Zusatzzeichen 1022-10] gerade hängt oder nicht, auch noch auf der linken Seite weiter bis zur Alster fahren dürfte.

    Ich weiß nicht genau, was die Beamten dort getrieben haben, aber offenbar wurden hin und wieder ein paar Radlinge zum Gespräch gebeten.

    Für die Behörden gilt eine andere Richtlinie, vgl. Art. 2 III DSGVO. Die Anzeige selbst sollte unter Art. 2 II 1 c) fallen, da ist auch nicht mit viel zu rechnen.

    Das gilt für Behörden — vorher kommen die Daten aber bei jemandem vorbei, der noch keine Behörde ist und sich auf diese Ausnahme nicht berufen kann :/

    Die DSGVO bedeutet letzlich extrem viel Schreib- und Dokumentationsarbeit. Sie ist definitiv kein Verbot, Daten zu verarbeiten.

    Ja und nein: Hinsichtlich der Verarbeitung von Fotos hat die DSGVO vorgesehen, dass der Gesetzgeber eine nationale Regelung im Sinne des KunstUrhG erlässt. Das hat die Bundesregierung leider versäumt, insofern sind Fotoaufnahmen im öffentlichen Raum ab dem 25. Mai faktisch verboten.

    Hat sich schon mal jemand damit befasst, wie sich die DSGVO auf Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen auswirkt?

    Nach der gängigen Interpretation der DSGVO werden Kfz-Kennzeichen spätestens ab dem 25. Mai als personenbezogenes Datum gelten, so dass hier in Kombination mit der Meldung von Uhrzeit, Ort und Tatvorwurf eine Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben sein dürfte.

    Die Bußgeldstelle dürfte nach meinem Dafürhalten ab dem 25. Mai gar keine Anzeigen von Privatpersonen mehr annehmen, da die Einhaltung der Vorschriften aus der DSGVO nicht einmal im Ansatz gewährt sein. Da wird doch jedem Falschparker, der seine Drohnung von wegen „Mein Bruder ist Anwalt“ ein riesiges Schlupfloch geöffnet. Und am Ende ist man dann selbst der Dumme, wenn man offenkundig gegen die DSGVO verstoßen hat.

    Was Brems- oder Kupplungsabrieb anbetrifft, so ist das früher verwendete hochproblematische Asbest AFAIK mittlerweile durch andere Zutaten ersetzt worden, die hoffentlich weniger gefährlich sind.

    Asbest ist nach meiner Kenntnis etwa um 1984 herum aus Brems- und Kupplungsbelägen verschwunden. Auch da war wohl gehörige Lobbyarbeit der Industrie mit am Werk, die das Verbot um mehrere Jahre nach hinten verschob, offenbar unter dem Vorwand, es wären noch keine gleichwertigen Alternative zur asbesthaltigen Kupplung auf dem Markt. Das ist halt auch nicht so ganz von der Hand zu weisen: Die asbesthaltige Fensterbank oder den asbesthaltigen Bodenbelag kann man einfach gegen andere vorhandene Werkstoffe substituieren, etwa Steinwerk oder Holz, bei Bremsen und Kupplungen hingegen wär die Festigkeit und Verschleißarmut ausschlaggebend. Da mochte man den Leuten eben nicht zumuten, alle zehntausend Kilometer die Bremsbeläge wechseln zu müssen.

    Bei Oldtimertreffen stünde ich allerdings auch nur ungern in direkter Nähe. Da ist sicher noch der eine oder andere dabei, der seine Beläge noch nicht gewechselt hat — wobei die Menge an freigesetzten Fasern in unmittelbarer Nähe des Fahrzeuges angesichts der ohnehin vorhandenen Konzentration in der Atemluft kaum ins Gewicht fallen dürfte.

    Man könnte fast auf die Idee kommen, dass die Bundesregierung hier ganz geschickt Interessenpolitik für die großen Medienkonzerne betreibt ...

    Ich weiß nicht, ob die Bundesregierung eine wie auch immer geartete Motivation hatte, in diesem Fall einfach untätig zu bleiben. Vielleicht wird hier auf das beim Radverkehr beliebte Prinzip gesetzt: Den Beschilderungsaufwand kann man sich sparen, der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen.

    harald_legner hat vorhin auf facebook einen ganz wichtigen Aspekt erwähnt, über den ich mir auch schon mal den Kopf zerbrochen habe: Die digitale Fotografie ist natürlich auch von der DSGVO betroffen. Im Netz findet sich dazu mittlerweile recht viel einschlägige Literatur, beispielsweise: Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für Fotografen und Personenfotos veröffentlichen – “Recht am Bild” und Datenschutz in sechs Beispielen

    Die Kurzfassung lautet: Digitale Filmaufnahmen von Motiven, auf denen sich auch Menschen befinden, stellen eine Form der Verarbeitung personenbezogener Daten dar, etwa in der Form von so genannten EXIF-Daten, die zusammen mit dem Bild gespeichert werden und Aufnahmeort und -zeit enthalten. So lassen sich Rückschlüsse führen, dass die abgebildete Person an einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zugange war.

    Das lässt sich schwer mit den seit über einen Jahrhundert bewährten Regelungen aus dem Kunsturhebergesetz in Einklang bringen, aus dem beispielsweise die Panoramafreiheit entwickelt wurde. Sofern Menschen lediglich als Beiwerk auf einem Motiv zu sehen waren, war das okay — genau wie beispielsweise Fotos von Versammlungen oder Veranstaltungen.

    Die DSVGO sieht eigentlich vor, dass die nationalen Gesetzgeber Regelungen implementieren, die eine Ausübung der Meinungs- und Kunstfreiheit auch nach dem 25. Mai garantieren. Die meisten Länder im Geltungsbereich der DSVGO haben das bereits erledigt — die Bundesregierung hat sich offenbar explizit dagegen entschieden. So bleibt es lediglich bei einer Regelung für Presse- und Rundfunkanstalten.

    Generell ist ab dem 25. Mai jede Fotoaufnahme extrem problematisch, sobald Personen darauf zu erkennen sind — und zwar bereits die Aufnahme, nicht erst die Veröffentlichung, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Webseiten mit Benutzerprofilen und der damit einhergehenden Datenverarbeitung lassen sich womöglich noch in Einklang mit der DSVGO bringen, bei Fotos draußen auf der Straße oder im Urlaub ist es vollkommen unmöglich, als Privatperson im Einklang mit der DSVGO zu handeln. Allein das Einholen der schriftlichen Einwilligung der abgebildeten Personen dürfte realitätsfremd sein, das Entsprechen jeglicher Verarbeitungs- und Verwahrungsregelungen gar unmöglich.

    Das betrifft mich und eine ganze Reihe der von mir betriebenen Webseiten, insbesondere dieses Forum, criticalmass.in und Fahrradstadt.Hamburg.

    Bei Fahrradstadt.Hamburg sehe ich überhaupt keine Möglichkeit mehr, im Einklang mit der DSVGO zu handeln. Es geht schlichtweg nicht. Wenn das Ziel einer solchen Webseite ist, den steigenden Radverkehrsanteil in einer Stadt zu dokumentieren und dabei mehr oder weniger zwangsläufig Menschen auf dem Fahrrad abgebildet werden, dann können solche Fotos künftig nicht mehr regelungskonform ausgestellt werden. Damit hat sich die Sache dann erledigt: Die Seite werde ich im Laufe der nächsten Wochen schließen. Vielleicht gibt es für diesen Domainnamen ja noch einen zusätzlichen Verwendungszweck.

    criticalmass.in enthält abseits der Fotogalerien wenigstens noch einigermaßen interessante Inhalte, die sich auch künftig im Sinne des DSVGO abbilden lassen. Ohne die Fotos der Critical-Mass-Radtouren dürfte für die meisten Nutzer zwar der wesentliche Grund entfallen, die Seite überhaupt aufzurufen, aber dann ist das nunmal so. Dort werde ich in den nächsten Wochen die Bildergalerien deaktivieren und den Rest der Seite weiter betreiben.

    Bei diesem Forum weiß ich immer noch nicht, wie ich künftig mit Fotos umgehen soll. Das wird eine recht interessante Sache — womöglich läuft es tatsächlich darauf hinaus, dass ich alle verlinkten oder angehängten Fotos erst eimal manuell sichte und dann freischalte. Was das für Auswirkungen auf den Betrieb eines Internetforums hat, mag sich jeder selbst ausmalen.

    Dazu mein Senf aus dem ICE 577 (ICE 4), der am Samstag durch einen ICE 1 ersetzt wurde. Ich fragte die Zugbegleiterin, was denn die Leute machen, die ein Fahrrad dabei haben.

    »Die müssen mit dem nächsten Zug fahren.«

    »Ach, und ich habe gehört, es solle eine Weisung geben, dass Abteile gesperrt werden, um die Fahrräder mitzunehmen.« (Auskunft eines DB-Zugführers aus einem Seminar vor Einführung des ICE 4, als er das Problem ansprach.)

    Völlig entgeisterte Zugführerin: »Wie soll das denn gehen? Uns fehlen doch jetzt schon 140 Plätze!«

    Gestern fiel der ICE 1086 von München nach Hamburg aus, mit dem ein Kollege von mir fahren wollte. Stattdessen fuhr ein älterer ICE ohne die acht Fahrradstellplätze.

    Sensibilisiert von meinen Klagen hat er mal ein bisschen gelauscht, wie es denn den lieben Radfahrern mit dieser Situation erging. Die Radfahrer in Würzburg wurden eilig auf den IC 1284 verwiesen worden, der acht Minuten später fuhr, allerdings… zum Zeitpunkt der Diskussion bereits am Gleis stand und bereits voll war. Die Herrschaften an der Information hätten wohl empfohlen, einfach mit dem Fahrrad einzusteigen und es irgendwo im Fahrradabteil unterzubringen, davon hielten die Zugbegleiter im InterCity wohl nicht so viel und so blieb man dann verdutzt am Bahnsteig zurück.

    Nächste Chance mit dem IC 1980 zwei Stunden später. Die Reiseauskunft verrät: Kein Fahrradstellplatz frei.

    Also passierte das, was man als fahrradbewehrter Fahrgast in einer solchen Situation nicht erleben möchte: Es wurde das Häkchen bei „nur Nahverkehr“ gesetzt. Da kommt man in der Regel ohne Reservierung für das Fahrrad durch. Dann passiert allerdings auch sowas:

    Würzburg Hbf – Schlüchtern – Fulda – Bebra – Göttingen – Hannover – Soltau – Buchholz – Hamburg

    Über zwölf Stunden unterwegs, Umsteigezeiten jeweils von drei bis fünf Minuten in Schlüchtern bis hin zu drei Stunden mitten in der Nacht in Soltau. Ankunft um 5.22 Uhr in Hamburg. Das Ausfallrisiko aufgrund von Verspätungen und verpassten Anschlüssen, Signalstörungen, überfüllten Mehrzweckabteilen und defekten Aufzügen dürfte bei einer solchen Kombination bei etwa hundert Prozent liegen.

    Das ist für meine Begriffe absolut inakzeptabel. Am nächsten Tag fahren fällt im Sommer ohnehin aus, denn die acht Fahrradstellplätze im ICE sind ohnehin lange vorher ausgebucht, mit dem InterCity dürfte es über Umwege vielleicht noch nach Hamburg gehen. Ob die Bahn das mitmacht? Wer weiß.

    Der nächste Fahrgast versuchte im Laufe der Fahrt einfach so mit dem Rad in den Nicht-Fahrrad-ICE einzusteigen und wurde immerhin nur in Hannover rausgeworfen. Von dort aus kommt man ja noch einigermaßen komfortabel mit dem Metronom wieder zurück.

    Was lernen wir daraus? Bei Fernreisen mit Fahrradbegleitung einfach nicht mit dem ICE 4 fahren. Wenn der kaputtgeht, fährt stattdessen ein ICE ohne Fahrradmitnahme und man kann sehen, wo man mit dem Bike abbleibt. Wenn ein InterCity durch einen anderen InterCity ersetzt wird, besteht ja immerhin noch eine gewisse Chance, dass der ein hinreichend großes Fahrradabteil mitführt.

    Aber dieses Gejuckel mit dem Nahverkehr über einen halben Tag quer durch Deutschland, von dem DMHH schon mal berichtet hat, auf das habe ich echt keine Lust.

    Und das ergibt eben ein unvollständiges Bild dieser ganzen Thematik mit dieser ganzen Debatte. So wird suggeriert, die komplette Schadstoffthematik basiere darauf, dass eine Handvoll Messstationen an den möglichst verkehrsreichsten Straßen direkt am Auspuff schnorchle.

    Nun ist BILD sicherlich keine besonders zuverlässige Quelle, okay, aber auch hier wird mal wieder suggeriert, dass die ganze Fahrverbotsproblematik darauf basiere, dass die Schadstoffe direkt am Auspuff gemessen würden: Verkehrsminister lassen Stickoxid-Messstellen überprüfen

    Nach einem langen Monolog kommt Bohlen (CDU) noch zu seiner Primärforderung, dass für den Ausbau der 600 Fahrradstellplätze insgesamt acht Parkplätze vernichtet würden, das wäre leider nicht erwähnt worden.

    Tja, CDU wirkt. Bei den Kommentaren beim NDR geht’s auch erstmal darum, dass für dieses Fahrradparkhaus, das „wir Autofahrer“ bezahlen, acht Parkplätze vernichtet werden: Eppendorf bekommt zweistöckiges Fahrrad-Parkhaus

    Die Sprache verrät schon so viel über die Denkweise: „Wir Autofahrer“ gegen „die Radfahrer“. Man fühlt sich als Kraftfahrer in den NDR-Kommentaren so sehr seinesgleichen und kann sich überhaupt nicht vorstellen, dass es womöglich Menschen geben könnte, die dieses Parkhaus gerne nutzen möchten.

    Klar, es kippt. Und dann stehts auf der genannten Relation. Jetzt weicht eine Teilmenge der Autobahnumfahrer auf die Wohnstraßen aus. Wohnstraßen, die für die Verkehrsmenge nicht ausgelegt sind und einfach nur Umfahrungsverkehr aufnehmen müssen. Verkehr durch Leute, die einfach 1km weiter fahren, um das Gefühl zu bekommen, 20 Sekunden Staustehen gespart zu haben.


    Und schon erzeugt man mit diesem Ausweichverkehr zusammen mit Systemstörungen wie 2.Reihe-Parker auch in den NEbenstraßen einen herrlichen Stau mit Kreuzungsblockiererei.

    Das ist vergleichbar mit einem Kristallisationskeim, von dem ausgehend eine übersättigte Lösung (Straßenverkehr) letztendlich zu einem Kristallgitter (Stau) wird.

    Aber wieso passiert das denn ausgerechnet in den letzten beiden Wochen in so einem extremen Maße? Oder ist mir das vorher einfach nicht aufgefallen?

    Und wir radeln einfach am Stau vorbei ...

    Dazu habe ich auch noch ein passendes Foto aus der Feldstraße von gestern:

    Die Polizei Hamburg freut sich auf facebook: https://www.facebook.com/polizeihamburg…971789539748097

    Zitat

    (…) beim Fahrradparcours der Verkehrswacht Hamburg e.V. sein fahrerisches Können verfeinern.

    Vielleicht gehe ich beim nächsten Mal einfach gar nicht zu solchen Veranstaltungen hin. Wer meint, auf einem Parcours tatsächlich Fertigkeiten für den „echten Straßenverkehr“ trainieren zu können, soll das gerne tun, ich halte davon nicht so viel.