harald_legner hat vorhin auf facebook einen ganz wichtigen Aspekt erwähnt, über den ich mir auch schon mal den Kopf zerbrochen habe: Die digitale Fotografie ist natürlich auch von der DSGVO betroffen. Im Netz findet sich dazu mittlerweile recht viel einschlägige Literatur, beispielsweise: Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für Fotografen und Personenfotos veröffentlichen – “Recht am Bild” und Datenschutz in sechs Beispielen
Die Kurzfassung lautet: Digitale Filmaufnahmen von Motiven, auf denen sich auch Menschen befinden, stellen eine Form der Verarbeitung personenbezogener Daten dar, etwa in der Form von so genannten EXIF-Daten, die zusammen mit dem Bild gespeichert werden und Aufnahmeort und -zeit enthalten. So lassen sich Rückschlüsse führen, dass die abgebildete Person an einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zugange war.
Das lässt sich schwer mit den seit über einen Jahrhundert bewährten Regelungen aus dem Kunsturhebergesetz in Einklang bringen, aus dem beispielsweise die Panoramafreiheit entwickelt wurde. Sofern Menschen lediglich als Beiwerk auf einem Motiv zu sehen waren, war das okay — genau wie beispielsweise Fotos von Versammlungen oder Veranstaltungen.
Die DSVGO sieht eigentlich vor, dass die nationalen Gesetzgeber Regelungen implementieren, die eine Ausübung der Meinungs- und Kunstfreiheit auch nach dem 25. Mai garantieren. Die meisten Länder im Geltungsbereich der DSVGO haben das bereits erledigt — die Bundesregierung hat sich offenbar explizit dagegen entschieden. So bleibt es lediglich bei einer Regelung für Presse- und Rundfunkanstalten.
Generell ist ab dem 25. Mai jede Fotoaufnahme extrem problematisch, sobald Personen darauf zu erkennen sind — und zwar bereits die Aufnahme, nicht erst die Veröffentlichung, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Webseiten mit Benutzerprofilen und der damit einhergehenden Datenverarbeitung lassen sich womöglich noch in Einklang mit der DSVGO bringen, bei Fotos draußen auf der Straße oder im Urlaub ist es vollkommen unmöglich, als Privatperson im Einklang mit der DSVGO zu handeln. Allein das Einholen der schriftlichen Einwilligung der abgebildeten Personen dürfte realitätsfremd sein, das Entsprechen jeglicher Verarbeitungs- und Verwahrungsregelungen gar unmöglich.
Das betrifft mich und eine ganze Reihe der von mir betriebenen Webseiten, insbesondere dieses Forum, criticalmass.in und Fahrradstadt.Hamburg.
Bei Fahrradstadt.Hamburg sehe ich überhaupt keine Möglichkeit mehr, im Einklang mit der DSVGO zu handeln. Es geht schlichtweg nicht. Wenn das Ziel einer solchen Webseite ist, den steigenden Radverkehrsanteil in einer Stadt zu dokumentieren und dabei mehr oder weniger zwangsläufig Menschen auf dem Fahrrad abgebildet werden, dann können solche Fotos künftig nicht mehr regelungskonform ausgestellt werden. Damit hat sich die Sache dann erledigt: Die Seite werde ich im Laufe der nächsten Wochen schließen. Vielleicht gibt es für diesen Domainnamen ja noch einen zusätzlichen Verwendungszweck.
criticalmass.in enthält abseits der Fotogalerien wenigstens noch einigermaßen interessante Inhalte, die sich auch künftig im Sinne des DSVGO abbilden lassen. Ohne die Fotos der Critical-Mass-Radtouren dürfte für die meisten Nutzer zwar der wesentliche Grund entfallen, die Seite überhaupt aufzurufen, aber dann ist das nunmal so. Dort werde ich in den nächsten Wochen die Bildergalerien deaktivieren und den Rest der Seite weiter betreiben.
Bei diesem Forum weiß ich immer noch nicht, wie ich künftig mit Fotos umgehen soll. Das wird eine recht interessante Sache — womöglich läuft es tatsächlich darauf hinaus, dass ich alle verlinkten oder angehängten Fotos erst eimal manuell sichte und dann freischalte. Was das für Auswirkungen auf den Betrieb eines Internetforums hat, mag sich jeder selbst ausmalen.