Beiträge von Malte

    Mehrfache vorsätzliche Körperverletzung (darunter gegen Polizisten) in Tatmehrheit. Zuzüglich vorsätzliche Sachbeschädigung. Gegen Gewalttäter ist diese Justiz eindeutig zu lasch.

    Ich habe heute die erste Hälfte der Verhandlung mitverfolgt und die Sache stellt sich wohl nicht ganz so dramatisch dar, beziehungsweise der Angeklagte berief sich darauf, es habe sich um eine Aneinanderreihung von Missverständnissen gehandelt und berief sich wie so oft darauf, dass ihm niemand erklärt habe, dass man dort nicht durch den Verband durchfahren dürfe. Hier ist ein Video von dem Vorfall zu sehen: https://www.youtube.com/watch?v=mUL5gPmSgzc

    Der Prozess wurde dann gegen 16.40 Uhr unterbrochen und wird am 5. Oktober (?) fortgesetzt.

    Bei ZEIT ONLINE durfte darüber debattiert werden, ob Kennzeichen für Fahrräder sinnvoll wären oder nicht:

    Ich halte es für bemerkenswert, dass die Autorin der Pro-Meinung unumwunden zugibt, sich ohne Fahrradkennzeichen nicht an die Verkehrsregeln halten zu können. Da sehe ich dann aber auch nicht, dass das mit Kennzeichen besser funktionieren könnte.

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Stadt Kiel dazu verdonnert, den Kieler Parking Day als Versammlung anzuerkennen. Parkplätze gehören laut dem Verwaltungsgericht zur öffentlichen Verkehrsfläche und können dementsprechend auch ohne Sondernutzungserlaubnis für eine Versammlung in Anspruch genommen werden.

    Die Stadt Kiel hat offenbar erfolglos Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt: https://twitter.com/KRadwege/status/1043073550972796929

    Ich wüsste ja schon gerne, was konkret die Stadt Kiel am Parking Day stört. Dass da drei Parkplätze für ein paar Stunden nicht genutzt werden können kann’s ja kaum sein. Fürchtet man einen Schaden in der öffentlichen Wahrnehmung, wenn „die Radfahrer“ sich alles erlauben können?

    Nun kann man über den Parking Day ja durchaus geteilter Meinung sein, aber die Blockade von hamburgweit acht oder neun Parkplätzen für eine Demonstration steht ja nun in gar keinem Zusammenhang zu dem Aufriss, den er dort betreibt.

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Stadt Kiel dazu verdonnert, den Kieler Parking Day als Versammlung anzuerkennen. Parkplätze gehören laut dem Verwaltungsgericht zur öffentlichen Verkehrsfläche und können dementsprechend auch ohne Sondernutzungserlaubnis für eine Versammlung in Anspruch genommen werden.

    Die Stadt Kiel mochte auch keine Haltverbote anordnen, weil man ja nicht die Straßenverkehrsbehörde wäre. Dazu fällt dem Verwaltungsgericht auch nicht mehr so ganz viel ein: Die Stadt Kiel wäre sicherlich in der Lage, mit etwas gutem Willen im Sinne ihrer Mitwirkungspflicht ihre Straßenverkehrsbehörde zu einer solchen Beschilderung zu bewegen.

    ;) Den merk ich mir, wenn ich das nächste mal ein Blauschild nicht sehen will und deshalb angehalten werde.

    Das halte ich aber grundsätzlich für eine sinnvolle Erklärung: Wenn ich etwas nicht sehen kann, weil die Sicht dahin versperrt ist, seien es Litfaßsäulen, Straßenbegleitgrün oder parkende Kraftfahrzeuge, dann vermutet der Kopf eben, dass da auch nichts ist.

    Heute ist also dieser europaweite Aktionstag unter dem Stichwort #sichermobilleben, an dem die Polizei primär nach telefonierenden, nicht angeschnallten oder anderweitig abgelenkten Verkehrsteilnehmern fahndet: Europaweite Verkehrssicherheitsaktion "sicher.mobil.leben - Ablenkung im Blick"

    Ich habe mir mal die Veranstaltung am Jungfernstieg angesehen und es war mal wieder sehr erhellend.

    Ich näherte mich aus der Europa-Passage kommend und durfte erstmal beobachten, dass ein abbiegender Linienbus auf dem tollen Radweg am Jungfernstieg drei Radfahrer auf einmal „übersah“. Kein Wunder: Jegliche Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern auf dem Radweg und abbiegenden Linienbussen und Taxis wurde von zwei parkenden Lieferwagen auf dem Radweg unterbunden — direkt vor dem Wagen der Polizei.

    Ja, schade, schon wieder „übersehen“. Klar, wie soll ein Busfahrer bei diesen Sichtverhältnissen auch Radfahrer erkennen können? Anhalten, aussteigen, gucken, einsteigen, weiterfahren? Geht halt nicht. Und dementsprechend wird dann eben mit unangemessener Geschwindigkeit abgebogen. Die Erklärung dazu liefert die Polizei freundlicherweise im direkten Gespräch: Das Gehirn nimmt nicht wahr, dass dort etwas sein könnte, weil man nicht hingucken kann, also denkt das Gehirn, da wäre auch überhaupt nichts. So einfach ist das.

    Ich sprach dann doch mal einen der beiden Beamten an, ob man sich angesichts des heutigen Verkehrssicherheitstages nicht mal dieser beiden Lieferwagen annehmen könnte. Ich staunte: Die beiden Fahrer waren gar nicht so dreist, dort einfach so zu parken, nein, die beiden Fahrer hatten bei den Beamten nachgefragt und sich die mündliche Erlaubnis zum Falschparken eingeholt. Toll. Sorry.

    Wir beobachteten dann beide noch ein paar Radfahrer, die sich mit abbiegenden Taxis anlegten, aber der Beamte sah die Sache anders als ich: Auch Radfahrer müssten Rücksicht nehmen. Die Lieferwagen hätten Waren angeliefert, die wichtig für Verbraucher und insbesondere Touristen wären, die müssten irgendwo parken, denn die nächsten Lieferantenparkplätze, so rechnete er mir vor, wären in der Dammtorstraße oder oben an der Petrikirche — und die, das wusste er auch, wären überdies regelmäßig belegt.

    Das ist ja alles schön und gut, aber führt doch komplett am Problem vorbei: Wenn hier am Jungfernstieg dringend Parkplätze für Lieferanten nötig wären, dann könnte man ja diesen tollen Radweg endlich mal entfernen und zwei oder gar drei Lieferantenparkplätze einrichten. Und man müsste eben die vorhandenen Lieferantenparkplätze freihalten. Aber es kann doch nicht ernsthaft einfach hingenommen werden, dass Radfahrer hier irgendwie absteigen und schieben sollen, damit Lieferanten auf dem Radweg parken können, weil die Parkplätze für Lieferanten belegt sind. Es. Will. Mir. Nicht. In. Den. Kopf.

    Der komplette Radweg will mir nicht in den Kopf, auch wenn ich die grundlegende Problematik verstehe: Der rechte Fahrstreifen ist ein Bussonderfahrstreifen. Wenn es einen Bussonderfahrstreifen gibt, dann möchte die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gerne, dass Radfahrer nicht in der Fahrbahnmitte kurbeln müssen, sondern fordern entweder einen Radweg oder eine Freigabe des Bussonderfahrstreifens für den Radverkehr. Eine solche Freigabe kam hier nicht in Frage, weil man nicht wollte, dass Radfahrer den Busverkehr ausbremsen, wenn sie dort zum Rathausmarkt rechts abbiegen, also musste ein Radweg her, der den Radverkehr aufnimmt, an einer Stelle über den Bussonderfahrstreifen führt, an der meines Erachtens nicht mehr § 9 Abs. 3 StVO gilt, anschließend wieder mit § 10 StVO auf die Fahrbahn führt. Da ist der Radverkehr ohnehin schon angeschmiert, selbst wenn niemand auf dem Radweg parkt.

    Aber gut. Leider empfahl mir mein Gesprächspartner lediglich, doch einfach eine Eingabe an die Bezirksversammlung zu formulieren, dann verlegte er sich auf Whataboutismus und zählte auf, wie viele Radfahrer er schon bei rotem Licht über die Ampel fahren sah und wie viele telefoniert haben und so weiter, wedelte dabei kräftig mit § 1 StVO. Naja. Ich habe mich dann mal lieber verzogen.

    Es passt insofern aber auch wieder ins Gesamtbild: Weil Lieferwagen und Kraftfahrer nunmal irgendwo parken müssen, wird Falschparken großzügig toleriert, denn irgendwo müssen die ja nunmal parken. Das ist auch dann okay, wenn direkt vor den Augen der Polizei im Minutentakt Radfahrer gefährdet werden, denn für Radfahrer gilt § 1 StVO, da ist dann also absteigen angesagt.

    Am Nebentisch wurde derweil diskutiert, warum Radfahrer trotz Radweg mitten auf der Straße führen und ich habe nicht so richtig mitbekommen, ob die Beamtin dort die Rechtslage aus § 2 Abs. 4 StVO richtig wiedergegeben hatte. Irgendwie klang das auch so als ob ein vorhandener Radweg selbstredend verwendet werden müsste, wozu wäre der denn sonst da und so. Habe das aber nur mit einem halben Ohr mitgehört — aber es passt irgendwie ins Gesamtbild, das die Hamburger Polizei in den letzten Wochen nach meinem Empfinden abliefert.

    Bin ich froh, dass ich nicht mehr in dieser Stadt wohne.

    Ich vermute, es ist im Endeffekt diese Formulierung, die in dieser oder ähnlicher Form mehrfach in den Beförderungsbedingungen auftaucht:

    Zitat

    Allgemeine Wochen- und Monatskarten in der Preisstufe 21+ gelten als Netzkarte für den gesamten Tarifraum.

    Der gesamte Tarifraum ist dann eben geografisch gesehen ganz Schleswig-Holstein inklusive Hamburg und inklusive der HVV-Ringe A und B außerhalb Schleswig-Holstein und Hamburgs. Diese Berechnungen für die Gültigkeit, wenn man von Kiel nach Hamburg oder von Elmshorn nach Hamburg möchte, sind wohl in dieser Hinsicht obsolet. Wäre aber toll, wenn das einigermaßen verständlich in den Beförderungsbedingungen aufgeschrieben würde.

    Heute morgen waren die Beamten wohl An der Alster zugange und riefen sich per Funkgerät zu, welche Radfahrer mal kontrolliert werden sollten. Zwei Beamte versteckten sich hinter einem Gebüsch und achteten auf verkehrsunsicherere Räder oder Handys am Ohr, 150 Meter später wurde dann kontrolliert.

    Mein Kollege berichtete, dass über eine solche Distanz wohl auch mal was schiefgeht: „Weißer Helm, blaues Fahrrad, rote Jacke“ kann eben auch mal den falschen Treffen, diese präzise Beschreibung trifft ja durchaus auf mehrere Radlinge zu. Und dann? Wie kommt man dann aus der Nummer raus, dass man 150 Meter vorher angeblich noch mit dem Handy zugange gewesen wäre? Darauf pochen, es habe eine Verwechslung vorgelegen?

    Je mehr ich von diesen Fahrradkontrollen mitbekomme, desto suspekter wird mir diese Praxis. Das geht los mit der Art und Weise, wie diese Kontrollen durchgeführt werden und endet mit der Regelkenntnis der Beamten, beziehungsweise mit den Ideen der Straßenverkehrsbehörden da draußen auf der Straße, die teilweise nicht kompatibel zu der Straßenverkehrs-Ordnung sind, aber dennoch abgezettelt werden.

    In solchen Dingen ginge ich auf Nummer sicher und würde schriftlich beim Vertreiber der Netzkarte nachfragen, wo die Werbeaussage zur Gültigkeit rechssicher nachzulesen ist.

    Naja, meine Hoffnung war ja, dass man mir den entsprechenden Passus aus den Beförderungsbedingungen zeigen könnte.

    Ich habe ja die Fähigkeit, mich mit jedem und allem anzulegen.

    Weil ich nun immer aus Kiel nach Hamburg zur Arbeit pendle, habe ich mir nicht nur die nah.sh-Monatskarte im Abo gegönnt, sondern für 20 Euro Aufpreis gleich die so genannte Netzkarte, mit der ich mit Ausnahme des Busverkehrs auf Sylt mit so ziemlich allen Verkehrsmitteln in Schleswig-Holstein herumfahren kann.

    Die Netzkarte gilt aber auch innerhalb des HVV in den Ringen A und B und nun wird die Sache kompliziert. Bei Fahrten, in denen mehrere Tarife in Frage kommen, also dort, wo sich HVV- und nah.sh-Geltungsbereich überlappen, gibt es natürlich Regelungen, welcher Tarif gilt:

    Zitat

    Bitte beachten Sie: Der SH-Tarif gilt nicht

    • wenn sich Start- und Zielort im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) befinden; es gilt der HVV-Tarif.
    • bei reinen Busfahrten, wenn sich Start- und Zielort im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg befinden; es gilt der Tarif der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg, bzw. des Stadtverkehrs Flensburg.
    • bei reinen Busfahrten auf den Nordseeinseln; es gelten die Haustarife der Verkehrsunternehmen.

    Nun ragt der HVV-Geltungsbereich recht weit nach Schleswig-Holstein hinein, von Elmshorn bis kurz vor Neumünster und kurz vor Lübeck (und südlich der Elbe wächst der HVV noch weiter nach Niedersachsen hinein). Was ist denn nun, wenn ich beispielsweise von Elmshorn nach Hamburg fahren möchte? Oder, der Klassiker, von Boostedt bis Eidelstedt? Oder von Bad Segeberg bis Bad Oldesloe? Dann gilt eigentlich nicht der nah.sh-Tarif, sondern der HVV-Tarif. Damit gilt dann aber auch meine Netzkarte nicht mehr, denn die ist ja nur für die Ringe A und B gültig. Das heißt, irgendwo zwischen Hamburg und Neumünster klafft eine Lücke der Ringe C, D und E, in denen ich aufpassen muss, weil dort eventuell der HVV-Tarif gilt.

    Ganz schön kompliziert? Nö, eigentlich gar nicht. Auf der nah.sh-Seite steht nämlich auch:

    Zitat

    Tipp: Mit einer Netzkarte können Sie kreuz und quer durch ganz Schleswig-Holstein und Hamburg fahren und dabei alle Nahverkehrszüge und Busse im Geltungsbereich nutzen. Netzkarten gibt es wahlweise mit oder ohne Fahrtberechtigung für den Busverkehr auf der Insel Sylt. Die Verkehrsmittel des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) im Tarifbereich Hamburg AB sowie in den HVV-Ringen in Schleswig-Holstein sind stets inklusive.

    Das Problem ist nur: Das steht auf der Seite — aber in den Beförderungsbedingungen habe ich es noch nicht gefunden. Ich habe ja schon Sorge, dass ich irgendwann einmal einem Zugbegleiter erklären muss, dass ich meine Freundin am Wochenende kostenlos in der Bahn mitnehmen kann (Anlage 11,

    III. f.)), aber solche Feinheiten ließen sich vor ein paar Tagen in der Bahn leider nicht lösen. Der Zugbegleiter hatte recht: Elmshorn befindet sich zweifellos im Ring C des HVV-Tarifs, damit war ich ein bisschen aufgeschmissen. Kulanterweise wurde ich immerhin nicht rausgeworfen (ist ja sowieso toll, dass auf meiner Monatsnetzkarte nicht draufsteht, wo ich eingestiegen bin, also ist das sowieso witzlos).

    Die Mitarbeiter im Reisezentrum konnten mir diese lustige Frage auch nicht beantworten. Bleibt zu hoffen, dass nicht noch ein weiterer Zugbegleiter auf die Idee kommt, sich über diese Feinheiten Gedanken zu machen. Bei mir hat’s ja immerhin nicht einmal zwei Wochen bis zur ersten Konfrontation gedauert.

    Ich verlasse mich mittlerweile garnicht mehr auf diese Bahn. Mir fehlt die gute alte RB77 sehr. ;(

    Meine Route nach Hamburg sieht momentan so aus: Flixbus vom Kieler Interims-ZOB bis Kaltenkirchen/Dodenhof (Fahrtzeit 50 min, 5€), ab da dann AKN bis Schnelsen (Fahrtzeit 40Min, 3,20€). Alternativ könnte man in Eidelstedt in die S3/S21 umsteigen.

    Also auf die Kombination hätte ich noch weniger Bock als das, was sich momentan im RE 7 oder RE 70 abspielt.

    Ich bin bis vor zwei Jahren hin und wieder mal mit dem Flixbus zwischen Kiel und Hamburg gependelt, habe da aber immer größere Verspätungen wegen der Baustellen eingefahren, das war noch schlimmer als in der Bahn, zumal ich da mit meinen langen Beinen meistens irgendwelche undankbaren Plätze hinten rechts abbekommen hatte.

    Sorry, dass die dich belästigen :(

    Ach, halb so wild. Ich bekomme seit knapp anderthalb Monaten pro Woche knapp fünf bis zehn Anfragen von irgendwelchen Medienvertretern zu irgendwelchen Themen, die irgendwas mit Fahrrad zu tun haben. Keine Ahnung, ob ich jetzt bei Google mit irgendwelchen Suchanfragen plötzlich auf Platz 1 liege oder was da passiert ist, aber irgendwas ist passiert.

    Mit einer markanten Domain - am Rande: die de-Domain war schon sehr lange eine ziemlich beknackte Idee - den EU-Raum zu verlassen, whois-Protection zu buchen und den inhaltlich verantwortlichen zu verschweigen, ist eine Option, die bleibt. Schön ist die nicht, aber notwendig vielleicht.

    Naja — und dann?

    Einerseits lässt sich immer noch recht einfach ermitteln, wer der Betreiber einer Seite ist. Okay, das Impressum schaltet man vorsichtigerweise natürlich ab, aber davon ab muss man sich schon ziemlich anstrengen, wenn man anonym bleiben möchte. Ich glaube, bei mir ist diesbezüglich der Zug ohnehin abgefahren, denn beim Thema Radfahren oder Critical Mass wird man sich bei einer suspekten Webseite ohnehin erstmal an diesen renitenten Radfahrer aus Hamburg-Eidelstedt Kiel erinnern.

    Abgesehen davon gelten die neuen Regelungen zum EU-Urheberrecht auch für Betreiber außerhalb der Europäischen Union, sofern sie eine gewisse Anzahl Nutzer aus der Europäischen Union aufweisen.