Beiträge von Malte
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Nächste Woche soll es ein Software-Update bei den Twindexx geben und deswegen auch Fahrplanänderungen:
Oh, endlich wieder ICE fahren. Da muss ich zwar früher aufstehen, aber das muss mir der Spaß wert sein.
Ich habe die „Ansage“ heute in Nortorf gesehen, wo es aufgrund der kleinen Fahrgastinformationssysteme dann doch eine Weile dauerte, bis die komplette Meldung über die Matrixanzeige geschoben wurde. Die Zeit muss man sich auch erst einmal nehmen.
Das Problem mit dem Kuppeln in Neumünster hat man nach meiner Erfahrung ganz gut im Griff. Im Januar bin ich beinahe ausnahmslos mit dem RE 7 um 8:02 Uhr in Kiel losgefahren und nach meiner Erinnerung gab es einen einzigen Tag, in dem das Kuppeln mit vorheriger Ankündigung nicht praktiziert wurde. Es wäre aber tatsächlich cool, wenn insbesondere die Zugzielanzeigen ordentlich funktionieren und die Lautstärke der Lautsprecher regulierbar wäre.
Oder noch lustiger: Man steigt in Hamburg im Wagen 4 ein, kommt aber in Kiel im Wagen 1 an, weil das Ding nach der Zugteilung in Neumünster abstürzt und die Nummerierung der Wagen durcheinanderbringt, was gleich noch mal so lustig wirkt, weil auf den Triebköpfen die Wagennummer von außen aufgedruckt ist:
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Feinstaub hat weder mit Fahrverboten noch mit Grenzwertüberschreitungen oder dem Luftreinigungskasten irgendwas zu tun.
Im Zusammenhang mit diesem Staubsauger nicht, aber da in der öffentlichen Diskussion beide Themenfelder immer wieder vermischt werden und Fahrverbote aufgrund von Feinstaub in ferner Zukunft nicht so ganz unvorstellbar sind, habe ich die beiden Begriffe mit Bindestrich zusammengeklemmt
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Gegeben ist diese Busschleuse am südlichen Sophienblatt in Kiel. Busse sollen sich im Bereich der folgenden Kreuzung vom Bussonderfahrstreifen auf die Fahrbahn einordnen. Dazu gibt es an der Ampel zusätzlich zum Fahrbahnsignal noch die Möglichkeit, F1 zu signalisieren, um dem Bus die Weiterfahrt auf dem Bussonderfahrstreifen zu ermöglichen. Gleich dahinter folgt noch einmal separat F5, was in der Praxis immer zu Irritationen bezüglich § 20 Abs. 5 StVO führt: F5 ist eigentlich so etwas wie „Vorfahrt achten“, im Endeffekt gehen aber die meisten Busfahrer und Kraftfahrer davon aus, dass es sich hier um einen Anwendungsfall von § 20 Abs. 5 StVO handelt. Wie auch immer, darum soll es nun nicht gehen.
Hier gibt’s nun aber eine Haltlinie für Radfahrer auf dem Boden, die zwar kaum sichtbar, aber dennoch existent ist.
Ich stelle mal die ganz blöde Frage: In welcher Kombination der beiden vorderen Lichtsignale und der Fußgängerampel im Hintergrund würdet ihr hier warten?
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Die Sanierung der Max-Brauer-Allee wird sich um mindestens zwei Jahre auf 2021 verschieben: Sanierung wird verschoben
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Ich nehme an, gestern war es noch nicht im Betrieb?
Momentan läuft ja ein mir nicht so ganz verständlicher Testbetrieb, gereinigt wird wohl bislang nichts. Das Ding surrte gestern tatsächlich nur leise vor sich hin und war vor dem Hintergrund von Kraftfahrzeugen auf nasser Fahrbahn kaum zu hören.
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Ich bin nun mal gemäß der Prämisse, mich mit Schrittgeschwindigkeit an grüne Ampeln anzunähern, nach Hause gefahren. Ziel war, die vom Amtsgericht Hamburg präferierten Verkehrsregeln umzusetzen, ohne das jetzt allzu sehr ins Lächerliche zu ziehen.
Das Ergebnis ist eher ernüchternd: Die beiden abbiegenden Kraftfahrerinnen, denen ich begegnet bin, wussten angesichts meiner Bremsung nicht so richtig, ob ich nun stehenbleibe oder nicht, so dass die Nummer schon geradezu prädestiniert ist, um in einen Abbiegeunfall zu geraten. Einmal wurde ich vom örtlichen Pizzadienst beinahe über den Haufen gefahren, aber da ich glücklicherweise mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs war, ist mir und Brompti nichts passiert.
Da es praktischerweise leicht nieselte, musste ich das Video gar nicht erst anonymisieren:
Ich habe dabei ein paar Dinge feststellen müssen:
- Mit Schrittgeschwindigkeit an grüne Ampeln heranzufahren ist absolut weltfremd. Das macht kein Mensch, das erwartet außer der Polizei und dem AG Hamburg offenbar auch niemand.
- Weil niemand mit Schrittgeschwindigkeit vor grünen Ampeln rechnet, ergeben sich zwei Probleme:
- Nachfolgende Radfahrer donnern einem hinten rein, weil eben kein Mensch mit Bremsungen und Schrittgeschwindigkeit bei einer grünen Ampel rechnet.
- Man provoziert Unfälle mit abbiegenden Kraftfahrern, die angesichts meiner Bremsung, beziehungsweise meiner langsamen Geschwindigkeit überhaupt nicht abschätzen können, ob ich nun stehenbleibe oder nicht. Eine der Kraftfahrerinnen zeigte sich hinter der Windschutzscheibe schon hinreichend fassungslos. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich den passenden Abbiegeunfall vorzustellen.
- Zusatzproblem: Wie wird im Zivilrecht mein Abbremsen auf Schrittgeschwindigkeit gewürdigt? Kann ich mir mein kaputtgefahrenes Rad noch von der gegnerischen Versicherung regulieren lassen, wenn der abbiegende Kraftfahrer angesichts meiner Bremsung glauben musste, ich verzichtete auf meine Vorfahrt? Das wird langsam wirklich absurd.
- Ich kann nicht abschätzen, wie es um die Ampelphasen bestellt ist. Wirklich nicht. Das geht an der Kieler Straße in Hamburg, wenn ich 3,5 Jahre lang Tag für Tag dort langfahre, das geht aber schon im Anschluss an die Kieler Straße nicht mehr, wenn ich unterschiedliche Kombinationen von Teilstrecken zurücklege.
- Hier in Kiel kenne ich die morgendliche Ampelschaltung auf dem Weg zur Arbeit ungefähr — ich weiß aber beispielsweise nicht, wann ich am Dreiecksplatz bei rotem Licht ankomme und wie lange die dortige Ampel noch grün zeigt. Das entsprechende Ampelprogramm scheint noch von weiteren Parametern abhängig zu sein.
- Wenn ich mich abends durch verschiedene Teilstrecken zurück nach Hause bummle, gerate ich in verschiedene Umläufe und kann überhaupt nicht abschätzen, wann die nächste Ampel wohl grünes oder rotes Licht zeigen wird, jedenfalls nicht nach fünf Monaten in Kiel. Ich bin zwar heute „nur“ stur den Westring geradeaus gefahren, aber ehrlich: Die Ampelschaltung habe ich einfach nicht drauf. Ich weiß es nicht.
- Jedes Hindernis, seien es falsch parkende Kraftfahrzeuge, Fußgänger, Luftreiniger oder Busse an Bushaltestellen, unachtsam abbiegende Kraftfahrzeuge, Geisterradler, Schlaglöcher, was auch immer, alles, was meine Fahrt verlangsamt oder unterbricht, reißt mich auch aus meinem Umlauf an der nächsten Kreuzung raus. Wenn ich mich vorher um drei Falschparker herumdrücken muss, erwische ich die nächste Ampel womöglich bei rotem Licht, die ich sonst immer bei grün passiert habe.
- Ich kann nicht gleichzeitig auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen, den Signalgeber für den Radverkehr im Blick haben und auf abbiegende Kraftfahrer achten. Das geht nicht. Dann muss ich absteigen und schieben, so viel Kapazität hat mein Gehirn einfach nicht. Entweder konzentriere ich mich auf den Signalgeber, um unbedingt auf jeden Fall vor rotem Licht zum Halten zu kommen, oder ich konzentriere mich auf abbiegende Kraftfahrzeuge.
- Im Zusammenhang mit dem ganzen Blabla, welcher Signalgeber überhaupt für den Radverkehr gilt, ist es zwar mittlerweile einfacher als noch vor zwei Jahren, aber immer noch nicht besonders toll: Bevor ich mich an die Beobachtung eines grün zeigenden Signalgebers mache, muss ich erst einmal feststellen, welcher denn überhaupt für den Radverkehr gilt.
Und zum Schluss frage ich mich tatsächlich: Hätte ich damals die Kontrollstelle artig mit Schrittgeschwindigkeit oder gar schiebend passiert, um nicht über rotes Licht zu fahren, hätten mich die Beamten dann nicht erst recht angehalten? Noch auffälliger kann man ja kaum fahren.
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Wir hatten hier im Forum bereits an mehreren Ecken festgestellt, dass Grünpfeile für den Radverkehr momentan nicht funktionieren (Kieler Straße, Stuttgart).
Ich will noch einmal diese Kombination aus Kiel einwerfen, das gleich doppelt kompliziert ist:
Erstens ist das Abbiegen unter Berücksichtigung des Grünpfeils nur vom rechten Fahrstreifen aus erlaubt. Der Radfahrstreifen ist aber nicht der rechte Fahrstreifen. Ob der Gesetzgeber diesen Umstand im Sinn hat? Weiß man nicht. Vielleicht ja, damit hier nicht zwei Fahrzeuge auf einmal nach rechts abbiegen, nämlich Kraftverkehr und Radverkehr, und somit gleich wieder in Konflikt geraten, vielleicht auch nicht, weil man bei der Einführung von Schutz- und Radfahrstreifen nicht daran gedacht hat, den mit der Wiedervereinigung übernommenen Grünpfeil daran anzupassen.
Zweitens bezieht sich der Grünpfeil nur auf den Signalgeber für den Fahrbahnverkehr, die kleine Baby-Ampel für den Radverkehr hat keinen Grünpfeil abbekommen. Ob das im Endeffekt relevant ist? Keine Ahnung.
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Ich bin vorhin mal an dem Kasten vorbeigefahren und es ist ernsthaft das Lächerlichste, was ich mir im Zusammenhang mit dieser Feinstaub-Stickoxid-Debatte überhaupt vorstellen kann. Auf den Fotos wirkt das Ding erstmal nur wie ein Hindernis auf dem Radweg, was schon für hinreichende Aufregung im Netz sorgt, aber wenn man vor diesem Ding steht, dann merkt man erst, wie absolut dämlich dieses Vorhaben ist: Um Gottes Willen dem Kraftverkehr keinen Platz wegnehmen, um Gottes Willen den Kraftverkehr nicht einschränken, nicht lenken, nicht reduzieren, sondern lieber diesen Apparat betreiben, um die Messwerte im Bereich der Station in den Griff zu bekommen.
Mir fällt dazu nichts mehr ein.
Immerhin wurde dem Ding nun ein Zeichen 240 mit einem anschließenden Zeichen 237 spendiert:
Hier sieht man noch mal diese Lamellen, durch die wohl später der Luftaustausch stattfinden soll:
Und man hat sich dann doch nicht getraut, das Ding direkt neben die Messstation zu stellen, so dass die gereinigte Luft aus der Wäscherei direkt in die Messstation geleitet würde:
Aber ich fände es von der Stadt Kiel ehrlicher, offen zu kommunizieren, dass man diese Grenzwert-Debatte überspringt. Die Stickoxid-Werte sind ja nicht nur im Umfeld der Messstation zu hoch, sondern auch in anderen Bereichen der Stadt. Dort finden die Überschreitungen aber nicht so öffentlichkeitswirksam statt, weil dort keine Stationen stehen, sondern die Überschreitungen lediglich aus den Modellen hervorgehen.
Man betreibt also diese ganze Publicity-Show, um den Messwert an dieser einen Station in den grünen Bereich zu drücken, und senkt damit die Luftqualität auf… ja, vielleicht 600 Metern. Toll. Da kann man echt nur applaudieren.
Bitte: Baut das Ding wieder ab, stellt klar, dass es keine Fahrverbote gibt und dass die Stadt Kiel von dieser ganzen Stickoxid-Feinstaub-Debatte nichts hält. Aber bitte stellt nicht sechs dieser peinlichen Kästen auf. Hier landen mit Kreuzfahrtschiffen Gäste aus aller Welt an, die mit Bussen auf dem Weg zu den Sehenswürdigkeiten der Umgebung hier vorbeigefahren werden — was sollen die denn von uns denken?
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Dazu fällt mir dann aber auch nicht mehr viel ein: https://twitter.com/HDDA04/status/1093181338344148994
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Warum hat man Ding eigentlich nicht auf die Sperrfläche an der Mittelleitplanke gestellt, die genau dort beginnt. Da würde es überhaupt niemanden behindern.
Ich nehme mal an, aufgrund der möglichen Unfallgefahr, wenn Kraftfahrer über die Sperrfläche geradeaus fahren, wenn es mit dem Einfädeln aus der B404 nicht funktioniert hat. Da könnte man natürlich auch wieder auf die Verkehrsregeln pochen, aber… naja.
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Ja, ungefähr so habe ich mir die Sache vorgestellt: https://twitter.com/Uli_Schippels/status/1093088846319964162
Ich fahre da heute Abend mal vorbei und sehe mir die Sache aus der Nähe an.
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Die Deutsche Bahn hat beim spanischen Anbieter Talgo 23 Fernverkehrszüge gekauft, die ab 2023 auf Euro- und InterCity-Strecken eingesetzt werden sollen:
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Bei den Fernverkehrszügen scheint es sich ja um relativ „normale Züge“ zu handeln, die an der einen Seite mit Steuerwagen, an der anderen Seite mit Lokomotive fahren. Auf Experimente mit Doppelstockwagen und ähnliches wird man sich bei Talgo wohl auch nicht einlassen.
Mal sehen, wie es um die Fahrradmitnahme bestellt ist. Im InterCity-Rollmaterial war ja jeweils im Steuerwagen und in einigen Mittelwagen hinreichend Platz für Fahrräder.
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Julia Redas Artikel gibt es natürlich auch auf deutsch: Artikel 13 ist wieder auf der Zielgeraden – und er ist schlimmer als je zuvor
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Wenn man sich mit dem Fahrrad einer Ampel im Schrittempo nähern muß, dann muß man das auch mit einem Auto/LKW.
Oder umgekehrt.
Den Gleichheitssatz sehe ich hier aber nicht anwendbar, weil der Fahrbahnverkehr ja in der Regel eine Gelbphase bekommt, der Radverkehr aber nicht.
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Ich will ja den Elan nicht bremsen, aber meiner Meinung nach kommt er zu früh. Ohne die Urteilsbegründung kommt man bei der Formulierung nicht weit.
Nein, da hast du vollkommen recht — ich mag nur nicht meiner Anfrage warten, bis das Urteil auf dem Tisch liegt und die vierwöchige Frist beginnt, dann geht das nämlich erst recht schief. Aber du hast recht, bislang kann ich nicht mehr tun als das Interesse potenzieller Mitstreiter abklopfen und in den nächsten Tagen auf der Geschäftsstelle vorsprechen, um die Beschwerde anzumelden.
Wenn die Urteilsbegründung etwas vermeintlich Angreifbares enthält, könnte sich die Investition in einen Kommentar der StVO lohnen. Zum Einen hilft er bei der Argumentation selbst und zum Anderen wirkt der Einspruch gleich professioneller, wenn er ein paar Referenzen auf Urteile u.ä. enthält.
Ich habe hier nur den dicken Hentschel im Regal stehen, aber der ist schon von 2013. Mal sehen, ob ich mir da noch was neueres zulege oder ob es der Gang in die Bibliothek tun muss.