Ich bin nun mal gemäß der Prämisse, mich mit Schrittgeschwindigkeit an grüne Ampeln anzunähern, nach Hause gefahren. Ziel war, die vom Amtsgericht Hamburg präferierten Verkehrsregeln umzusetzen, ohne das jetzt allzu sehr ins Lächerliche zu ziehen.
Ich ziehe das jetzt seit ein paar Tagen durch. Ich versuche das nicht allzu lächerlich zu praktizieren und fahre an jeder grünen Ampel mit Schrittgeschwindigkeit, sondern versuche mit die Ampelschaltungen einzuprägen. Und ich krabble natürlich auch nicht mit Schrittgeschwindigkeit los, wenn die Ampel gerade umgeschaltet hat. Ein paar Erkenntnisse konnte ich dabei schon gewinnen, etwa besteht die Ampelschaltung am Kieler Bernhard-Minetti-Platz aus unterschiedlichen Umläufen, die nicht synchron zu der Ampelanlage 500 Meter weiter nördlich an der Hardenbergstraße laufen.
Ich komme da morgens entweder so knapp an, dass ich bei einem Durchschnittstempo von 22 Kilometern pro Stunde kurz nach dem Umschalten auf rotes Licht dort auftauche oder aber erwische einen dieser seltsamen Umläufe, bei denen alle vier Fahrrad- und Fußgängerfurten gleichzeitig grünes Licht bekommen. Die Dauer dieser Phase ist aber wiederum deutlich kürzer als bei der normalen Grünphase mit nur zwei grün signalisierten Furten.
Darf ich an dieser Stelle einmal fragen, welcher normale Verkehrsteilnehmer sich das einprägt, beziehungsweise überhaupt auf die Idee kommt, sich so etwas einprägen zu wollen? Die Annahme des AG Hamburg, man könne sich die Ampelhasen einprägen, beziehungsweise hätte das als Ortskundiger im Gefühl, mag auf einigen Strecken stimmen — aber auch nur dann wenn nichts dazwischenkommt.
Wie beispielsweise die Umläufe unten am Kieler Dreiecksplatz liegen weiß ich noch immer nicht. Mal komme ich bei grünem Licht an, mal bei rotem. Mal wird zuerst der Rechtsabbiegestreifen separat signalisiert, so dass ich auf dem Radweg ebenfalls rechts abbiegen darf, mal nicht. Ich kann da kein System erkennen, aber den separaten Signalgebern für den Radverkehr fehlt leider die Gelbphase. Das ist also auch wieder so ein Glücksspiel — nach meiner Kenntnis steht die Kieler Polizei, wenn sie ihre halbjährliche Fahrradkontrolle durchführt, gerne hier.
Und ansonsten? Ich habe mir ziemlich viel Ärger mit anderen Verkehrsteilnehmern angelacht, sowohl mit Radfahrern als auch Kraftfahrern. Mir sind in den letzten Tagen beinahe sieben Radfahrer hinten reingefahren, weil ich bei grünem Licht gebremst habe. Ungefähr zwei von drei Kraftfahrern biegen verständnislos ab, wenn ich trotz Blickkontakt und allem drum und dran, was zu einer gefahrlosen Begegnung am Knotenpunkt zählt, plötzlich abbremse. Die wissen überhaupt nicht was los it und fahren dann halt weiter — und das ist brandgefährlich. Auf dem Video im verlinkten Beitrag praktiziere ich diese Fahrweise abends alleine, da sind kaum andere Radfahrer vor oder hinter mir.
Aber sobald ich bei grünem Licht auf Schrittgeschwindigkeit abbremse, fährt der abbiegende Kraftverkehr wieder an und räumt womöglich den nachfolgenden Radverkehr ab, der nicht diesen Kniff aus § 3 Abs. 1 StVO und § 1 Abs. 2 StVO beherrscht.
Ich möchte gerne noch eimal erwähnen, dass § 1 Abs. 2 StVO vielleicht auch bedeutet, keine allzu großen Experimente im Straßenverkehr durchzuführen. Mit meinem Fahrverhalten, bei mir unbekannten Ampelschaltungen bei grünem Licht auf Schrittgeschwindigkeit abzubremsen, gefährde ich nicht nur mich, sondern auch andere.
Gerade in dieser Hinsicht scheint es mir ja von der Hamburger Polizei besonders ambitioniert zu sein, Radfahrer abzuzetteln, die etwa 0,6 Sekunden nach Umschalten auf rotes Licht noch über eine Kreuzung fahren — anstatt als Straßenverkehrsbehörde einen Signalgeber für Radfahrer mit Gelbphase anbauen zu lassen.