Beiträge von Malte
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Vielleicht verstehe ich einfach den Witz hinter so einer förmlichen Zustellung nicht, aber das Urteil habe ich heute auf dem Briefkasten gefunden. Wir waren für vier Tage nicht zu Hause und die Zeit haben diverse Zustelldienste genutzt, um das „Bitte keine Werbung“ beklebten Briefkasten mit Werbung vollzustopfen, so dass die förmliche Zustellung nunmehr auf dem Briefkasten drappiert wurde. Macht ja nichts, ich bin mittlerweile Kummer gewohnt.
Ich habe den wesentlichen Teil des Urteils mal schnell abgetippt:
ZitatAlles anzeigenGründe:
I. Der Betroffene wurde am xx. xx. xxxx in xxxxxx geboren. Er ist ledig und lebt in geordneten finanziellen Verhältnissen.
Die Auskunft aus dem Fahreignunsregister enthält keine Eintragungen.
Die Feststellungen zur Person beruhen auf den glaubhaften Angaben des Betroffenen und der in der Hauptverhandlung verlesenen Auskunft aus dem Fahreignungsregister.
II. Am 30. August 2018 befuhr der Betroffene um 11:08 Uhr mit seinem Fahrrad die Alsterglacis in Richtung Kennedybrücke auf dem dortigen Radweg. Er fuhr mit einer Geschwindigkeit von mindestens 24 km/h auf die Kreuzung Alsterglacis/Neuer Jungfernstieg zu. Auf die dortige Lichtzeichenanlage achtete er während der Anfahrt nicht. Als er mindestens 4 m von der dortigen Lichtzeichenanlage für Fußgänger und Radfahrer entfernt war, schaltete die Lichtzeichenanlage auf „rot“, was der Betroffene auch bemerkte. Dennoch überquerte er die Straße. Zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam es nicht.
III. Die getroffenen Feststellungen beruhen auf den glaubhaften Angaben des Betroffenen.
IV. Der Betroffene ist damit der fahrlässigen Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage als Radfahrer gemäß §§ 37 Abs. 2, 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO, 24 StVG schuldig.
V. Unter der Berücksichtigung der in der BKatV vorgesehenen Regelbuße hat das Gericht auf eine Geldbuße von 60,00 € erkannt. Diese ist erforderlich, aber auch ausreichend.
VI. Die Kostenentscheidung folgt aus § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 465 StPO.
Hmm, ich hatte mir mehr davon versprochen. Rein vom Gefühl her haben wir einen Großteil der Hauptverhandlung auf die Sache mit der zulässigen Geschwindigkeit vor grünen Ampeln zugebracht und dem Kniff mit § 3 Abs. 1 StVO und § 1 Abs. 2 StVO, nun taucht der im Urteil noch nicht einmal auf.
Mal gucken, ob man damit etwas anfangen kann.
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Am 20.9.18 war es sehr wahrscheinlich noch da:
https://www.mapillary.com/app/?lat=53.56…From=2018-09-01
Leider nur von der Rückseite, aber da das Schild da seit Jahren hängt halte ich es für unwahrscheinlich, dass das geändert wurde. Weiter in der Strecke ist auch noch der Zweirichtungspfeil auf dem Überweg vorhanden. Die nächsten Bilder von dort sind auf Mapillary von vor einer guten Woche, dort fehlt sowohl Schild als auch der extra Pfeil beim Überweg. Es liegt nahe, dass das im Zuge des Umbaus des Heuss-Platzes und des Radwegs vor der Uni passiert ist, da dort der BNP Zweirichtungsradweg entfallen ist.
Irre — es gab ja im Zuge dieser Kontrolle vom 30. August einige Beiträge auf Facebook, dass die Polizei unten am Alsterglacis auch das Fahren auf der falschen Straßenseite sanktioniert hätte. Wenn das Schild damals noch hing, wäre ja die einzige Stelle, an der das sinnvoll funktionieren könnte, die südliche Seite der Kennedybrücke. Auf allen anderen Zuwegungen zur Kreuzung war das Radfahren auf der falschen Straßenseite demnach entweder ausdrücklich oder wenigstens missverständlich erlaubt.
Ich finde, das wäre mal ein Thema, das sich unsere Lokalpresse mal annehmen könnte — aber die sind ja leider mit dem Abpausen der Pressemitteilungen der Polizei ausgelastet oder stecken mit der Nase im Thesaurus-Wörterbuch.
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Heute war leider einer dieser drei bis fünf Tage im Jahr, in denen ich dann doch mal im Auto sitze. Immerhin auf dem Beifahrersitz, da gab es hinreichend viel Beinfreiheit, immerhin mit dem Trost, dass wir mit der Bahn zwar umweltfreundlicher unterwegs gewesen wären, aber vier Mal mehr bezahlt hätten und doppelt so lange unterwegs gewesen wären. Bei einem Zwei-Stunden-Takt lasse ich mich vom Fahrplan dann doch so sehr beeindrucken, dass ich beim Wandern nicht mehr entspannt gewesen wäre.
Und ein Auto am Wandererparkplatz hat dann doch noch einen entscheidenden Vorteil: Man kann überflüssige Kleidung und zusätzlichen Proviant deponieren, was in herunterrationalisierten Bahnhöfen der Kategorie 3 oder schlechter in Ermangelung von vorhandenen und funktionierenden Schließfächern nicht mehr klappt. Prima, da steigt man dann in Bad Harzburg aus der Bimmelbahn und stellt fest, dass doch kein Schnee liegt und die Temperatur aber zehn Grad höher als gekachelmannt und dann weiß man nicht wohin mit Jacke und Wollpullover.
Wir sind die Kreisstraße 7 und die Bundesstraße 4 entlanggefahren und man konnte staunen, wie schlecht die Sache für den Radverkehr dort läuft. Entlang eines Großteils dieser Strecke gibt es einen separaten Fuß- und Radweg, was angesichts der stressigen Geschichten vom Radfahren auf der teilweise radweglosen Bundesstraße 4 etwas Entspannung versprechen mag, aber so ganz geil ist das nicht.
Denn der Radverkehr ist an so gut wie jeder noch so bummeligen Einmündung benachteiligt.
Ist ja echt bescheuert. Trauen die Straßenverkehrsbehörden ihren Verkehrsteilnehmern nicht mal einfachste Vorfahrtsregelungen zu, beziehungsweise ist es wirklich so kompliziert, beim Ab- oder Einbiegen auch mal auf den Radverkehr zu achten? Sind diese tollen Kompositionen aus
und
für den normalsterblichen Verkehrsteilnehmer besser verständlich als § 9 Abs. 3 StVO?Dass entlang von Kreisverkehren diese OLG-Hamm-Regelung mit großen und kleinen
beschildert wird und kleine
noch weniger Vorfahrt bedeuten als große
ist hinsichtlich der Problematik, dass diese vielen Dreiecke nicht für Fußgänger gelten, die gegenüber aus dem Kreisverkehr abbiegenden Fahrzeugen gemäß § 9 Abs. 3 StVO vorrangig sind, gegenüber einfahrenden Fahrzeugen gemäß § 8 StVO aber nicht, das ist schon schlimm genug, das kapiert kein Mensch. Aber warum soll der Radverkehr an einem winzigen Feldweg, der nach Verkehrsstärken kleiner fünf Fahrzeugen pro Tag aussieht, benachteiligt sind? Und warum Fußgänger nicht, die weiterhin von § 9 Abs. 3 StVO profitieren?Puh.
Dann das nächste Problem in der Dämmerung: Die aufwändig trassierten Bundes- und Kreisstraßen führen relativ gerade durch die niedersächsischen Geest- und Lössböden führen, folgt die Radverkehrsinfrastruktur dem natürlichen auf und ab der Natur, denn neben der Fahrbahn wurde nicht mehr planiert, da geht’s regelmäßig so richtig auf und ab:
Kleiner Bonus: Der Radweg befindet sich auch bei ebener Trassierung grundsätzlich einen bis anderthalb Meter unterhalb des Fahrbahnniveaus, so dass man ständig die Scheinwerfer des Gegenverkehrs im Gesicht hat. Herzlichen Dank.
Und weil Radwege genau wie in Schleswig-Holstein nur Zentimeterdick ohne besondere Gründung gebaut werden, warten die beliebten Radwegschäden beinahe an jeder Ecke:
Spaß in Bad Harzburg am Bahnhof. Rechts ein benutzungspflichtiger Fuß- und Radweg, dann eine Ampel ohne gesonderte Signalgeber für den Radverkehr und ohne Kombi-Streuscheibe. Es gilt also die Fahrbahnampel:
Anschließend soll man wohl irgendwie durch die Bushaltestelle fahren oder sich an dieser strategisch ungünstigen Stelle auf die Fahrbahn einordnen:
Gleich danach geht’s aber nach der übernächsten Ampel (die nächste kommt wieder ohne Fahrrad-Signalgeber aus) wieder auf das Hochbord zurück. Aber bitte nicht allzu schnell, denn weiter hinten wartet schon der freigegebene Gehweg.
Ich bin mir sicher, dass viele Touristen mit dieser Wegführung überfordert sind.
Das gilt auch für solche Späßchen — hier endet der benutzungspflichtige Radweg auf der linken Straßenseite, man darf also einfach so mal rüber nach rechts:
Die Freude währt nur kurz, danach kommt nämlich ein freigegebener Gehweg. Also ab auf die Fahrbahn?
Aber bitte nur kurz, denn gleich danach ist wieder eine Benutzungspflicht auf der linken Straßenseite angeordnet. Ich habe jedes Verständnis für Radlinge, die auf solche Streiche nicht hereinfallen und einfach auf dem linken Hochbord weiterkurbeln. Das ist doch keinem klar denkenden Menschen begreiflich zu machen.
Dass man auf dem Hochbord auch nicht „aufgeschultert“ parkt, ist aber offenbar auch nicht so leicht zu verstehen. Diese modernen und nicht mehr ganz so modernen Poller gibt es auch überall, wobei die modernere Variante den Service bietet, dass sie von teuren SUVs trotzdem geparkt werden kann:
Ist auch bestimmt total toll für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, über diese Teile in den Bus zu kraxeln.
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Dachte ich halt bis gestern. Denn weil der Koffer das Fahrrad doch ganz ordentlich zusammendrückt, kratzt die Schraube von der Vorderradnabe an der Strebe des Hinterrades:
Ich habe vor ein paar Tagen mal diesen Lack ausprobiert, den ich mir mal vor Urzeiten für Bomptis Lackschäden bestellt hatte.
Ich habe dabei natürlich alles falsch gemacht, was man beim Lackieren falsch machen kann, aber zwei Dinge immerhin berücksichtigt: Ich habe das Zeug nicht getrunken und an einer Stelle ausprobiert, an der es nicht weiter stört.
Offenbar habe ich bei der Wahl zwischen matt und glänzend und halbmatt und seidenmatt zur falschen Abstufung gegriffen. Naja. Versuch macht klug.
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Ich bin sehr für Sarkasmus und schwarzen Humor empfänglich und pflege beides aktiv.
Dass der Rapper Famo das während einer Vergewaltigung zu seinem weiblicher Opfer gesagt haben soll, testet meine Grenze allerdings gerade hart aus.
Pardon — ich muss zugeben, dass ich den zusätzlichen Text zu dem „Artikel“ gar nicht gelesen hatte. Insofern war mein es wohl unpassend von mir, das Zitat in diesem Kontext noch mal zu nutzen.
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Eigentlich wird nur stumpf aus der Pressemitteilung der Polizei zitiert und das halbe Kampfradler-Lexikon daruntergerührt. Alles schön aufgeblasen im Sinne des Krieg-auf-der-Straße-Narrativs.
Weil ich nun aus eigener Erfahrung weiß, dass man in der Hamburger Lokalpresse als rücksichtsloser Rüpelrowdyradler zum Abschuss freigegeben wird, sobald man an einer roten Ampel ohne Gelbphase ohne die empfohlene Schrittgeschwindigkeit über rotes Licht fährt, ist mein Unverständnis über diese Art der so genannten Berichterstattung noch ein bisschen gewachsen.Wenn bei der Hamburger Morgenpost die Auflage weiter den Bach hinuntergeht, ist der Asteroid in acht Tagen wohl das kleinere Problem. Aber wie titelte man so schön auf der „echten“ Seite 1: „Wein leise“
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- "Es ist völlig unnötig, die Kinder bis ans Schultor zu fahren"
- Radwege dürfen nicht im Nichts enden
- Polizei fordert Helmpflicht für Radfahrer
- Aktion "Sicher zur Schule" gestartet
- Verkehrspolizei Frankfurt im Einsatz
- Kommentar: Neun dumme Ideen, um Fahrverbote zu verhindern
- CONTRA: Keine Fahrradwege auf Kosten der Autofahrer
- Trotz Garagenplätzen mitten auf der Straße: Leserimpuls: Gehwegparken wird in Darmstadt nicht mehr geduldet
- Umwelthilfe verlangt Hardwarenachrüstung für Diesel
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Ich habe noch ein paar mehr oder weniger aktuelle Links zum Thema:
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Hier sind die Fahrrad-Fanatiker mit dem Nachtzug gefahren: https://www.youtube.com/watch?v=yYT-S7fnUbo
Es ist auch kurz das Fahrradabteil zu sehen, was allerdings das übliche österreichische Material zu sein scheint.
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Tja — das Softwareupdate ist seit Dienstag durch, aber so richtig geändert hat sich aus Fahrgastsicht momentan noch nichts. Der Zug bölkt weiterhin mit „STÖRUNG“, „BRANDALARM“ und „ZUGBEEINFLUSSUNG“ in die Lautsprecherdurchsagen, die Anzeigen und Displays funktionieren manchmal, manchmal nicht, die Lautstärke der Durchsagen ist immer noch nicht angeglichen.
Nun weiß ich natürlich nicht, ob das Update nur der erste Schwung war und die Einstellungen mit der Zeit angepasst und aktiviert werden, aber ich hatte mir davon schon ein bisschen mehr versprochen.
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Die Bundesregierung hat jegliche Bedenken zu den so genannten Merkelfiltern sowie den eigenen Koalitionsvertrag übergangen und auf Artikel 13 bestanden. Nun denn: Joint statement on the Directive of the European Parliament and Council on copyright in the Digital Single Market
Sascha Lobo legt auf SPIEGEL ONLINE noch eine ganze Reihe weiterer interessanter Aspekte offen: Witze übers eigene Versagen
Lobo mutmaßt dort am Beispiel Tinder, dass Voss gar nicht so richtig weiß, was Urheberrecht eigentlich bedeutet — wirklich lesenswert!
Bei heise online wird der heutige Tag noch mal zusammengefasst: Upload-Filter: EU-Staaten winken Urheberrechtsreform durch
Bei der Süddeutschen Zeitung gibt’s noch zwei Debattenbeiträge:
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Da die Bahn ja sehr differenzierte Beförderungsbedingungen für die Fahrradmitnahme pflegt, frage ich einfach mal auf gut Glück nach: Ist in den Bussen innerhalb des HVV ein zusammengeklapptes Faltrad eigentlich eher ein Gepäckstück oder ein Fahrrad?
Hintergrund: Brompti hat einen defekten Antrieb und ist momentan nur mäßig fahrbereit, musste heute also zwangsläufig Bus und Bahn fahren. Ein Fahrer des Metrobus 5 fand das wohl nicht so gut und schloss die Tür am Mehrzweckbereich direkt vor meiner Nase. Ich versuchte es gleich darauf eine Tür weiter vorne, die ebenso eilig geschlossen wurde. Das war auch kein Versehen, er schüttelte anschließend beim Anfahren den Kopf.
Die HVV-Webseite sagt, im Metrobus 5 dürfe man ohnehin keine Räder mitnehmen:
Bevor ich nun wertvolle Lebenszeit verschwende und mich mit der Hochbahn auseinandersetzen muss: Ist für die Hochbahn ein Faltrad ein Fahrrad? Oder bin ich nur mal wieder an einen ganz speziellen Fahrer geraten?
Falls ich noch mal in die Verlegenheit geraten sollte, ein defektes Faltrad im Bus zu transportieren, packe ich es einfach in die Transporttasche. Dann darf es sogar auf dem Sitz neben mir hocken, das stört nämlich leider niemanden.
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Was ist denn das für eine Art der Auseinandersetzung?
Der Typ hat sich offensichtlich viel bei Trump abgeschaut.
Ich habe das Gefühl, dass der Herr Voss wirklich von dem überzeugt ist, was er da tut. Der hat einfach keinen Überblick über die technischen Hürden, die seinen Forderungen entgegenstehen und ist offenbar nicht Willens oder in der Lage, sich darüber hinreichend kundig zu machen.
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Für ein paar Stunden gab es nun die Hoffnung, dass sich die Bundesregierung womöglich auf ihren Koalitionsvertrag besinnen und Uploadfilter ablehnen könnte. Daraus wird aber nichts, die Bundesregierung möchte die nunmehr so genannten Merkelfilter unbedingt: https://twitter.com/woelken/status/1098178556893560833
Auch da wirkte angeblich der Kniff, einfach das Wort „Uploadfilter“ aus dem umstrittenen Artikel 13 zu tilgen.
Bütikofer will nun angeblich gegen die Filter stimmen, von Trüpel weiß man nichts genaueres: https://twitter.com/HerrNewstime/status/1098169380393938944
- "Charakter des Internets würde sich nachhaltig verändern"
- Tausende Menschen protestieren gegen Urheberrechtsreform
- 4,7 Millionen Unterschriften gegen Upload-Filter
- How the Mob was told to save the Dragon and slay the Knight
- 1.500 Demonstranten in Köln gegen Uploadfilter im Internet
- EU-Urheberrechtsreform: CDU/CSU-Digitalexperte verreißt Kompromiss zu Artikel 11 und Artikel 13
- "Wir sind die Bots" – über 1000 demonstrieren gegen Artikel 13
- EU-Copyright-Reform: Der "Mob" erhebt sein Haupt gegen Upload-Filter
- Diese Reform macht alle verrückt
- EU-Kommission bezeichnet Reformkritiker als "Mob"
- „Der Kompromiss ist Augenwischerei“
- Der aktuelle Stand von Artikel 13 ist noch extremer als „nur“ Uploadfilter. Eine Fehlkalkulation?
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Erinnert sich jemand an das Unterschriften-Ding mit den Bienen in Bayern?
Weil der Bauernverband gegen das Volksbegehren ist und die Politik weiter auf Freiwilligkeit setzt, soll das ganze Ding jetzt nach Möglichkeit während einer Kompromisssuche am Runden Tisch zerredet werden: Runder Tisch zum Artenschutz: Kompromiss-Suche beginnt
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"gewollte Rechtsunsicherheit" ...
meine Augen tun langsam weh vom Rollen.Ich weiß, dass ein Retweet auf Twitter nicht automatisch bedeutet, dass man dem Inhalt des Tweets zustimmt, aber hinsichtlich der Urheberrechtsreform scheint sich die Grüne Helga Trüpel doch ganz gut damit abfinden zu können, dass die Rechtslage erst von den Gerichten geklärt wird: https://twitter.com/StefanHerwig1/status/1097860132954886145
Das ist zwar im Umkehrschluss noch keine „gewollte Rechtsunsicherheit“, aber man baut offenbar in der ganzen Urheberrechtsreform darauf, dass der nationale Gesetzgeber die Sache von seiner Rechtsprechung mitgestalten lässt.
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- Zeit für eine Verkehrsrebellion!
- Mann fährt Feuerwehrmann offenbar mit Absicht an
- Grüne, Klimaschützer und Vielflieger
- Ex-Innenminister Baum gibt Umwelthilfe Rückendeckung
- Die strengen Lkw-Grenzwerte stellen die EU selbst vor Probleme
- Der Mainstream ist jetzt öko
- Die Union lässt das Klimaschutzgesetz leise sterben
- Für Fahrradbügel gehen Parkplätze verloren
- Ein ganzes Land mit Stockholm-Syndrom
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Tja. Was die Presse der Hansestadt aus der gestrigen Großkontrolle gemacht hat spricht mal wieder für sich:
Eigentlich wird nur stumpf aus der Pressemitteilung der Polizei zitiert und das halbe Kampfradler-Lexikon daruntergerührt. Alles schön aufgeblasen im Sinne des Krieg-auf-der-Straße-Narrativs.
Weil ich nun aus eigener Erfahrung weiß, dass man in der Hamburger Lokalpresse als rücksichtsloser Rüpelrowdyradler zum Abschuss freigegeben wird, sobald man an einer roten Ampel ohne Gelbphase ohne die empfohlene Schrittgeschwindigkeit über rotes Licht fährt, ist mein Unverständnis über diese Art der so genannten Berichterstattung noch ein bisschen gewachsen.
Wer weiß, wie viele von den vermeintlich auf der falschen Seite gefahrenen Radfahrern vielleicht nur eine andere Interpretation der dort aufgestellten Schilder teilten?
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- Grenzwerte sind immer auch ein Stück weit willkürlich
- Es sind 1,50 Meter Sicherheitsabstand, Stupid!
- OB Kuhn: Stuttgart soll „Stadt des Fahrrads“ werden
- Grenzwertige Folgefehler
- Scheuer steht zu Köhler
- Eine grüne Ampel bedeutet nicht immer freie Fahrt
- Er fuhr Polizisten an – jetzt wird wegen versuchten Mords ermittelt!
- Ich hab kein Bock mehr
- Scheuer will schnellere Einführung von Abbiegeassistenten