• Je nach Terrain, das ist sogar nunmal exakt Deine Pflicht, wenn keine absichtliche Behinderung vorliegt: Du musst immer auf Fußgänger Rücksichtnehmen, und noch viel mehr auf gemeinsamen Wegen... Schrittgeschwindigkeit auf gemeinsamen Wegen ist goldrichtig! Wo es problematisch wird, ist, wo ein Hund einen Herr an der Leine hält oder gar völlig frei in der Nähe gehen lässt... Wie verhält Ihr Euch da?


    Es ist aber nicht von gemeinsamen Wegen die Rede, sondern von getrennten Fuß- und Radwegen. Und die Frage ist, wie bekommt man Fußgänger dazu, den Radweg auf dem Hochbord genauso zu respektieren wie die Fahrbahn.

  • Gerade eben grummelte einer der Lärmliebhaber mit seinem Instrument an meinem Fenster vorbei und schaltete kurz eine wohl vermutlich nicht zugelassene lang heulende Sirene ein beim Durchfahren der Tempo 30-Straße. :cursing: Was geht bei solchen Leuten in der Birne vor?

  • Hat schon einmal einer von euch darüber nachgedacht eine 6 oder 12 Volt Motorrad-Hupe ans Rad zu schrauben und diese mit einem LiPo zu versorgen?
    Ist zwar genausowenig zulässig wie ne Airzound, aber dafür können die meisten Leute was mit einem Hupton anfangen. Und bis in Kfz hinein könnte sie auch reichen.

  • Beim nächsten Mal evtl. zusätzlich auf die vorigen Male hinweisen und mal andeuten das die Bußgelder bei Demjenigen keine Wirkung zu zeigen scheinen. Nur weil (einer) der Sachbearbeiter alle 1 1/2 Monate mal dieselbe Kiste wieder auf dem Schreibtisch hat heißt das nicht das er sich daran erinnert.

  • Beim nächsten Mal evtl. zusätzlich auf die vorigen Male hinweisen und mal andeuten das die Bußgelder bei Demjenigen keine Wirkung zu zeigen scheinen. Nur weil (einer) der Sachbearbeiter alle 1 1/2 Monate mal dieselbe Kiste wieder auf dem Schreibtisch hat heißt das nicht das er sich daran erinnert.

    Regelmäßigen Falschparkern droht die Anordnung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) und in der Folge auch der Führerscheinentzug. Darüber berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.


  • bei Wiederholungstätern ticker ich in die Anzeige durchaus auch mal rein, dass

    Zitat

    das Falschparken dieses Fahrzeuges bereits am
    - ...
    - ...
    - ...
    - ...
    zur Anzeige gebracht wurde. In Anbetracht der wiederholten Missachtung der StVO sollte hier geprüft werden, ob womöglich Vorsatz vorliegt.


    Denn dann lassen sich Bußgelder erhöhen :D

  • Denn dann lassen sich Bußgelder erhöhen

    Also zumindest bei Ampeln sind sie da ganz schnell. Zumindest musste ich beim zweiten mal (jeweils Rad, 9 Monate Abstand) 50% mehr zahlen :whistling: . Die allgemeine Bußgelderhöhung kam erst ein paar Monate später.

  • Denn dann lassen sich Bußgelder erhöhen


    Kennst Du denn Fälle, wo das (beim Parken, nicht bei Ampeln) tatsächlich auch passiert ist?
    Die nächste Frage wäre, ob die Bußgeldstelle überhaupt so viel Ermessemsspielraum hat. In dem Artikel oben steht immerhin etwas von "60 Strafzetteln im Jahr".

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov


  • Kennst Du denn Fälle, wo das (beim Parken, nicht bei Ampeln) tatsächlich auch passiert ist?
    Die nächste Frage wäre, ob die Bußgeldstelle überhaupt so viel Ermessemsspielraum hat. In dem Artikel oben steht immerhin etwas von "60 Strafzetteln im Jahr".


    mmmmh. Der Artikel dort ist ja erstmal irrelevant, da es dort um eine MPU ging.
    Ich bezog mich eigentlich auf die vorsätzlich begangene Tat, nach der das Bußgeld verdoppelt werden kann.
    Siehe dazu auch BKatV §3 Abs. 4a

    Blöd aber - und das fällt mir gerade auf X/ - der greift nur ab 55,-
    Falschparken fällt da nicht drunter. hmpf!

    ok, wieder was gelernt. ||

  • Blöd aber - und das fällt mir gerade auf - der greift nur ab 55,-

    Diese Grenze kannte ich noch nicht.
    Sollte jemand so weit mitdenken und das auf meine Rotlichtverstöße anwenden wollen: Die fanden noch vor Einführung des neuen Bußgeldkatalogs (also vor 01.05.2014) statt. Damals lag die Grenze bei 35€ und die Strafe für eine rote Ampel (<1s) bei 45€.

  • Die Grenze wurde sicherlich aus ideologischen Gründen bei 55,- Euro gezogen, eben damit Falschparker nur ab und zu mal zahlen müssen und es nicht wirklich weh tut. Ist das Gleiche wie bei der Halterhaftung: Bei geringen Verstößen ja, bei großen nicht, damit Raserei auch weiterhin möglich ist. :cursing:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov