Aus der beliebten Reihe
"Radfahrer sind auch nur schnellere Fußgänger"
heute: Stresemannstraße.
Da jauchzt das Radfahrerherz und gibt sich High-Five mit dem Kopf der Person, die Sicherheitsaudits durchführt.
Mal gucken:
- Radweg mit B-Pflicht
- Leitbaken auf Radweg entgegen RSA
- Hinweistafel auf Radweg entgegen RSA
- Einengung Radweg auf 40cm Restbreite
Schreiben wir mal der zuständigen StVB
Zitat von DMHHAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
am gestigen Mittwoch, den 19.07.2017 befuhr ich mit dem Fahrrad den Radweg der Stresemannstraße in Richtung stadtauswärts.
In Höhe der Hausnummer 357 befand sich ein Hindernis auf dem Radweg, das mit die Weiterfahrt unmöglich machte.Es handelt sich um eine Hinweistafel auf eine bevorstehende Umleitung, die entgegen der einschlägigen Vorschriften und Regelwerke auf dem Radweg aufgestellt und durch Leitbaken "abgesichert" wurde. Der Gesetz- und Normgeber hat aus gutem Grunde erkannt, dass Leitbaken auf Gehwegen und Radwegen keine zulässige Absicherung/Kenntlichmachung darstellen.
Für Radfahrer endet an dieser Stelle auch die Benutzungspflicht des Radweges.
Ich habe mich am gestrigen Mittwoch an dieser Stelle auf die rechte Spur der Fahrbahn eingeordnet. Aus welchem Grunde in der Stresemannstraße eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet wurde, eine über die Maßen große Gefahr für das Radfahren auf der Fahrbahn "erkannt" wurde, erschließt sich mir nicht, wenn an der selben Stelle die Benutzung des Radweges verunmöglicht wird.
Ich bitte Sie hiermit, dafür Sorge zu tragen, dass das Hindernis auf dem Radweg umgehend entfernt wird.
mit freundlichen Grüßen
[...]
man antwortet mir recht schnell:
Zitat von StVB-PK25Alles anzeigen
Zurzeit haben wir in Hamburg und auch auf der BAB A7 eine Vielzahl von Baustellen.
Die Hinweistafel, die sie ansprechen, ist eine Vorwegweisung und stellt eine Hilfe für den Fahrzeugverkehr da, um sich leichter orientieren zu können.Aufgrund der Tatsache, dass solche Tafeln an Form und Größe gebunden sind, ist es auch manchmal schwer, diese Verkehrszeichen im Verkehrsraum so unterzubringen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert wird.
Bei denen von Ihnen angeführten Tafeln handelt es sich um Hinweistafeln, die auf eine Sperrung bzw. Großräumige Umfahrung hinweisen. Die Tafeln reduzieren die Radwegbreiten. Dieses sollte nicht der Regelfall sein. Wie vorher genannt ist es aber nicht immer möglich die Hinweistafeln verkehrsgerecht aufzustellen. Die Tafeln sind mit einer rot/weißen Bake gesichert worden. Dies ist in aller Regel ausreichend.
Es wäre auch unverhältnismäßig, in der Stresemannstraße einen ganzen Fahrstreifen zu sperren oder den Geh-und Radweg durch weitere zusätzliche Verkehrszeichen einzuengen.
Dem Radfahrer ist es auch zuzumuten an einem Hindernis vorbeizufahren. Sie müssen Ihre Fahrt ja nicht unterbrechen. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung (§§ 1 u. 6 StVO und weiteren eindeutig geregelt).Hindernisse können auch wartende Fußgänger auf dem Radweg an einer Haltestelle, bereitgestellte Mülltonnen auf dem Radweg oder langsam fahrende Radfahrer sein.
Die in diesem Fall verantwortlichen Auftraggeber/Anordnende Dienststelle ist LSBG (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer)
Diese bekommt von dem Vorfall, in Form dieser Mail Kenntnis.
Ich hoffe ich konnte Sie mit den Ausführungen zufriedenstellen und bitte um Ihr Verständnis.
Im CC der Mail steht - überraschung - nicht der LSBG.
Aber der Satz hier ist der Hammer:
"Hindernisse können auch wartende Fußgänger auf dem Radweg an einer Haltestelle, bereitgestellte Mülltonnen auf dem Radweg oder langsam fahrende Radfahrer sein."
Das heiß nämlich nichts anderes als: "woanders ist auch doof"
Was ich von der Aufzählung halten soll, die Mülltonnen und langsame Radfahrer in einen Topf wirft, schreib ich hier besser nicht.
Aber die Antwort an sich ist eine bodenlose Frechheit.
schauen wir mal, wie eine Antwort darauf lauten könnte:
Zitat von DMHHAlles anzeigen
Sehr geehrter [....],vielen Dank für die umgehende Antwort.
Wie Sie auf dem Foto unschwer erkennen, reduziert sich die verfügbare Radwegbreite auf weniger als 40cm!
Ich bitte um kurze Erläuterung, wie ich nach Ihrer Aussage an diesem Hindernis vorbeikomme, ohne meine Fahrt zu unterbrechen.
Gehen Sie davon aus, dass ich auf dem Gehweg radfahren soll?
Gehen Sie davon aus, dass ich - ohne meine Fahrt zu unterbrechen - auf die Fahrbahn wechsle?Ich bin auch erstaunt, dass Sie den §6 StVO benennen, der zum einen auf Hindernisse auf der Fahrbahn abzielt, zum anderen den Konfliktfall im Begegnungsverkehr behandelt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Hindernis auf einem Sonderweg, auf dem zunächst auch kein Gegenverkehr zugelassen ist.
Dass Sie im Folgenden auch "langsam fahrende Radfahrer" als Hindernis in einer Reihe mit Mülltonnen anführen, muss ein Versehen Ihrerseits sein. Der Unterschied zwischen einem Verkehrsteilnehmer und einem Hindernis, dass ebenfalls auf einem Radweg nichts zu suchen hat, ist jedoch unübersehbar.
Im vorliegenden Falle auch tatsächlich zu argumentieren mit "an anderer Stelle stehen auch Hindernisse" erschüttert meinen Ansichten über die Arbeit der StVBn in Hamburg.
Sie erwähnen relativ allgemeingehalten, dass es schwer sei, "Verkehrszeichen im Verkehrsraum so unterzubringen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert wird." Wenn eine sichere Aufstellung von Hinweistafeln an dieser Stelle nicht möglich ist, dann ist eine geeignete Stelle zu finden.
Wahlweise vor dem Hotel in der Stresemannstraße 365, wie auch schon bei früheren Baumaßnahmen, oder mit entsprechend passenden Verkehrszeichenträgern.
Eine Sperrung der rechten Fahrspur habe ich nicht vorgeschlagen, nicht verlangt. Ich bat darum, dass das Hindernis vom Radweg geräumt wird. Der Radweg, der qua Anordnung einer B-Pflicht unterliegt.Ich gehe davon aus, dass Sie eine entsprechende Versetzung der Hinweistafel durch den LSBG verlangt haben. Solle es zu einem Unfall an dieser Stelle kommen, liegt mir zumindest die Aussage der zuständigen StVB vor, wonach das Hindernis kein "wirkliches Hindernis" sei, Leitbaken auch entgegen der RSA auf Radwegen angeordnet werden dürfen, Radfahrer ihre Fahrt auf Gehweg oder Fahrbahn fortsetzen können, ohne anhalten zu müssen.
mit freundlichen Grüßen
[...]
Eigentlich müssten jeden Tag 10 Leute eine gepfefferte E-Mail an die StVB schreiben wegen des Hindernisses.
vielleicht ruf ich gleich mal beim LSBG an und frage dort nach, ob da Beschwerdemails aufgelaufen sind...