Gefährliche Raserei - Thema bei der Redezeit auf NDR-Info am Dienstag, 28.2.2017, um 21:05

  • Auf NDR-Info ist heute das Thema der Redezeit: "Gefährliche Raserei" Und es geht in der Redezeit um das vieldiskutierte sog. "Raser-Urteil"
    Man kann bereits im Vorfeld Emails an den NDR senden und außerdem in der Sendung anrufen. Siehe Link!

    Es ist ein ganz grundsätzliches Urteil, denn wenn es auch vor der nächst höheren Ebene bestand hat, dann wäre es das erste Mal, dass in Deutschland bei einem Autofahrer davon ausgegangen wird, dass er bedingt vorsätzlich einen anderen Verkehrsteilnehmer totgefahren hat.

    Oder andersrum formuliert: Das Urteil sagt aus, dass wir als nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer in Deutschland nicht länger Freiwild sind, für die Teilnehmer am motorisierten Individualverkehr. Und das wäre fürwahr ein längst überfälliger Paradigmen-Wechsel!

  • Das Urteil sagt aus, dass wir als nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer in Deutschland nicht länger Freiwild sind, für die Teilnehmer am motorisierten Individualverkehr.

    Das Mordopfer (das darf man jetzt wohl so schreiben) saß selbst im Auto.

    Es ist trotzdem noch ein Unterschied, ob man mit 160 innerorts ein Rennen fährt und alle rote Ampeln mißachtet, oder ob man hupend einen Radfahrer zu eng überholt. Das kann man nicht direkt vergleichen.
    Hoffentlich gibt es trotzdem einen Trend, vorsätzliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer schärfer zu ahnden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das Mordopfer (das darf man jetzt wohl so schreiben) saß selbst im Auto.
    Es ist trotzdem noch ein Unterschied, ob man mit 160 innerorts ein Rennen fährt und alle rote Ampeln mißachtet, oder ob man hupend einen Radfahrer zu eng überholt. Das kann man nicht direkt vergleichen.
    Hoffentlich gibt es trotzdem einen Trend, vorsätzliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer schärfer zu ahnden.

    "Laut Zeugenaussagen verlor der Fahrer des Lamborghini nach dem Einbiegen in die Karmarschstraße beim Beschleunigen die Kontrolle über den teuren Sportwagen. Der kam von der Fahrbahn ab, rauschte in den Gegenverkehr, touchierte eine 27-jährige Radfahrerin." Das ist jetzt nicht der Fall in Berlin, über den hier die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet, sondern ein Fall in Hannover, bei der eine Radfahrerin Opfer eines illegalen Rennens wurde. Zum Glück überlebte sie leicht verletzt. Es hätte freilich sehr leicht sehr viel schlimmer kommen können.

    Und genau dieser rund ein Jahr zurückliegende Fall wurde heute wieder hervorgeholt von der HAZ, denn auch hier stellt sich die Frage, ob bedingter Vorsatz im Spiel war. Und da macht es einen Unterschied, ob eine Körperverletzung als fahrlässige Körperverletzung beurteilt wird oder als bedingt vorsätzliche!
    Ich will da zunächst mal nicht so weit ausgreifen, denn die Anwälte der Angeklagten im Berliner Fall streben ja eine Revision an. Und wenn man das Rauschen im Blätterwald verfolgt, dann vernimmt man auch viele Stimmen, die das Urteil kritisieren. Offensichtlich tun sich viele schwer damit, das Auto als "Mordwerkzeug" einzustufen.

    Der Ausdruck "Freiwild" trifft meines Erachtens auf nicht motorisierte Fußgänger und Radfahrer stärker zu als auf ebenfalls motorisierte Unfallopfer. Denn die modernen Kraftfahrzeuge sind geradezu ein Sicherheitskäfig. Den haben Fahrradfahrer und Fußgänger nicht. Und leider gibt es eine nicht übersehbare Tendenz, das Auto zunehmend zur "Festung" auszubauen. Zunehmender Trend zum SUV, möglichst groß, möglichst breit und hoch und möglichst brachial im Erscheinungsbild.

    Abgesehen von eng überholen gibt es auch noch andere Gefahren für Fußgänger und Fahrradfahrer, die m. E. zu nachlässig beurteilt werden. Aber wie schon gesagt, warten wir erst mal auf die Bestätigung der nächst höheren Instanz.

  • Meine Papierzeitung sagte heute morgen, dass es mit dem "bedingten Vorsatz" eben nicht getan sei. Das dazu auch noch die Gemeingefährliche Handlung kommen musste. Einen einzelnen Radfahrer zu knapp zu überholen mag also zwar Vorsatz sein, enthält aber eben nicht die allgemeine Gefährdung sondern nur die spezifische. Das macht einen erheblichen Unterschied.

  • Meine Papierzeitung sagte heute morgen, dass es mit dem "bedingten Vorsatz" eben nicht getan sei. Das dazu auch noch die Gemeingefährliche Handlung kommen musste. Einen einzelnen Radfahrer zu knapp zu überholen mag also zwar Vorsatz sein, enthält aber eben nicht die allgemeine Gefährdung sondern nur die spezifische. Das macht einen erheblichen Unterschied.

    Auch das ist sicher eine interessante Frage an die Expert*innen, die heute abend in der Redezeit zu Gast sind:
    Andrea Synatschke-Tchon
    Fachanwältin für Verkehrsrecht
    Dr. Karl-Friedrich Voss
    Verkehrspsychologe
    Oliver Malchow
    Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
    Diskutieren Sie mit, sagen Sie Ihre Meinung!
    An den Redezeit-Sendetagen können Sie ab 20.30 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer (0 8000) 44 17 77 anrufen und Ihre Fragen stellen. Für Anrufer aus dem Ausland lautet die kostenpflichtige Rufnummer +49 40 44 17 77. Siehe auch:


    Ich muss allerdings gestehen: Ich bin immer noch skeptisch, ob das Urteil vor der nächst höheren Instanz Bestand haben wird. Wird das Urteil jedoch bestätigt, dann darf man das wohl ohne Übertreibung einen wichtigen Wendepunkt der deutschen (Ent-)Automobilsierungs-Geschichte nennen!