Leitfaden für den Radverkehr aus Niedersachsen

  • Ich hab das Dokument nochmal durchgeblättert - grundsätzlich ist es schon sehr gut, dass die Planung und Beschilderung von Radverkehrsanlagen in verständlichen Worten beschrieben werden.

    Eine Sache gefällt mir aber gar nicht:
    S. 7, Abschnitt "2.3 Radverkehrsanlagen ohne Benutzungspflicht"
    [Zeichen 239]
    [Zusatzzeichen 1022-10]


    (Hervorhebung durch mich)


    "falls notwendig nur mit Schrittgeschwindigkeit"
    bedeutet ja, dass man normalerweise auch mit 20, oder 25km/h dort fahren dürfte, Fußgänger aber immer Vorrang haben und nötigenfalls abgebremst werden muss. In dem Dokument wird diese Beschilderung so dargestellt, dass dies in bestimmten Situationen eine gute Lösung für den Radverkehr sei.

    In der StVO ist es aber anders geregelt:
    StVO Anlage 2 Abschnitt 5 Punkt 18

    Zitat

    Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    (Hervorhebung durch mich)

    Das heißt nach der Straßenverkehrsordnung darf man auf solchen Wegen als Radfahrer niemals schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Aus diesem Grund kommt eine Benutzung von Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, für mich als Radfahrer im Allgemeinen nicht in Frage - dort benutze ich die Fahrbahn.

    Die Regel, dass man mit normaler Geschwindigkeit fahren darf, und nötigenfalls auf Schrittgeschwindigkeit runterbremsen muss, gilt im Übrigen auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen mit Benutzungspflicht: [Zeichen 240]

  • Die Schrittgeschwindigkeit als Regelfall bei Gehweg mit "Radfahrer frei" ist erst in der neuen StVO enthalten. Da basiert die Broschüre wahrscheinlich auf veralteten Informationen.

    Stimmt, in der vorherigen StVO lautete diese Regel anders. Aber die aktuelle Version gilt seit April 2013; der "Leitfaden Radverkehr" stammt von November 2013 (steht auf der letzten Seite)

  • Auch Radfahrstreifen unterliegen den Anforderungen
    der StVO für die Anordnung einer Benutzungspflicht.
    Wird die Benutzungspflicht eines Radfahrstreifens aufgehoben,
    entsteht durch das Fehlen des Verkehrszeichens
    (Z 237 StVO) zunächst ein Seitenstreifen, der innerorts
    z.B. auch zum Parken von Kfz genutzt werden
    kann. (Aus Kap. 3.3.3.)
    Bei uns in HH werden die Streifen zumeist ohne Z 237 angelegt. Die Streifen sind natürlich oft zugeparkt.
    Jetzt erfahre ich, das ist eine völlig legale, sogar vorgesehene Nutzung (dual use).
    Hab ich mich völlig umsonst aufgeregt.

    In velo veritas.

  • Manchmal fällt der € eben centweise.
    Mir hat das Zitat aus Kap 3.3.3. jedenfalls die Augen geöffnet.

    Z.B. auch für den Umbau Osterstr. Dort sollen ja "Parkplätze wegfallen" und "stattdessen" Radstreifen angelegt werden.
    Jetzt werd ich da schlau draus.

    In velo veritas.

  • "Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden."
    Naa, das kenne ich. Wenn ich auch den § nicht hätte hersagen können.

    Ich meine das hier:
    "Mit dem Radfahrstreifen auf der Straße würden einige Parkplätze wegfallen."

    Das halte ich für Bürgerverar....
    Denn es ist doch so: Klagt ein Ladeninhaber oder ein Anwohner, dem Parkplätze lieber sind als Radler, die Benutzungspflicht weg, mutiert der Radstreifen zum Parkstreifen (wenn er das nicht ohnehin tut).
    Richtig wäre:
    Mit dem Radfahrstreifen werden jede Menge neuer potentieller Parkplätze gebaut.

    In velo veritas.

  • Es ist ein generelles Problem der StVO, dass die einzige Möglichkeit (eindeutig und unmissverständlich) einen Sonderweg für Radfahrer zu schaffen auch zu dessen Benutzungspflicht führt. Wo bei ich das bei breiten Radfahrstreifen nicht so problematisch sehe, da man von denen aus auch ganz gut links abbiegen kann. Alternativ kann man sich natürlich weit aus dem Fenster lehnen und einen besonders breiten Schutzstreifen markieren.