- Dieser Pinsel-Irrsinn ist lebensgefährlich
- Fußgängerampel gilt nicht für Radfahrer (doch, sie gilt, weil sie nämlich ein Fahrradpiktogramm hat)
- Nicht auf dem Zebrastreifen küssen
Woche 52 vom 26. Dezember 2016 bis zum 1. Januar 2017
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So So dieser Pinsel-Irsinn ist also lebensgefährlich! Warum das so sein soll wird uns aber verschwiegen. Und was hat der Stau damit zu schaffen?
Wirklich toll finde ich diese Aufstellflächen im übrigen auch nicht, hauptsächlich deswegen weil ich die nun gültige Autoampel häufig nicht oder nur sehr schlecht erkennen kann. Dies ist aber warscheinlich nicht das was die Bild meint
Und die Nienburger merken erst jetzt das in ZWEI Tagen Neujahr ist... Großes Kino!
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Noch ein unvollständiger Artikel bei Spiegel Online:
Das ändert sich für Radler und Autofahrer 2017
Für eilige: Die "neue" Ampelregelung fehlt, der Abschnitt über Pedelecs auf Radwegen ist etwas seltsam.
Ich wünsche den "Sonntagsradlern" jedenfalls schon einmal viel spass auf den Radwegen mit dem was da jetzt alles fahren darf und wird.
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Wirklich toll finde ich diese Aufstellflächen im übrigen auch nicht, hauptsächlich deswegen weil ich die nun gültige Autoampel häufig nicht oder nur sehr schlecht erkennen kann.
Du meinst diese Aufstellflächen für links abbiegende Radfahrer?
Da gilt nur genau eine Ampel: Eine Linksabbiegerampel speziell für Radfahrer. Wenn es so eine nicht gibt, gilt gar keine Ampel. Der Radfahrer darf dann jederzeit unter Beachtung des neuen Querverkehrs fahren. Ganz genauso wie links abbiegende Autofahrer auch, nur dass halt noch der Verkehr, der ursprünglich von hinten kam, beachtet werden muss.Ich finde die Aufstellflächen eigentlich gut. Keine Ahnung, wie man sich dort gefährdet fühlen kann. Denn man wird etwas vom Fließverkehr weg geführt und steht vor den wartenden Autos. Sicherer kann man auf einer Kreuzung doch kaum stehen. Leider sind diese Aufstellflächen in Berlin meist mit einer Abbiegerampel für Radfahrer versehen, so dass man etwas länger warten muss als ohne.
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Ja genau das meine ich. In Hamburg ist es leider sehr unterschiedlich mit den Radfahrerampeln. Danke für die Nachhilfe!
Falls mein Post weiter oben so rüberkam als ob ich mich gefährdet fühlen würde dies ist nicht der Fall, es geht mr eher um die rechtssiche Benutzung dieser Aufstellflächen.
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Ich finde die Aufstellflächen eigentlich gut. Keine Ahnung, wie man sich dort gefährdet fühlen kann. Denn man wird etwas vom Fließverkehr weg geführt und steht vor den wartenden Autos. Sicherer kann man auf einer Kreuzung doch kaum stehen. Leider sind diese Aufstellflächen in Berlin meist mit einer Abbiegerampel für Radfahrer versehen, so dass man etwas länger warten muss als ohne.
Auch hier gilt halt das Prinzip der gefühlten Sicherheit: Man steht eben vom Gefühl her „mitten auf der Kreuzung“ und fühlt sich unmittelbar von den Kraftfahrzeugen bedrängelt. Und fährt man nicht schnell genug los, gibt’s halt sofort ’ne Hupe. Unsereins stört das nicht, andere lassen sich davon eben beeindrucken und empfinden das als Unsicherheit.
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Ein weiteres Beispiel dafür, wie man die Radfahrer-Ampelregelung falsch und sinnentstellend verkürzt wiedergeben kann.
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Wieso heißt es da eigentlich „nach tödlichem _Unfall_?“ Unfall oder Absicht, was denn nun?
Beides zusammen geht ja wohl nicht! -
Wieso heißt es da eigentlich „nach tödlichem _Unfall_?“ Unfall oder Absicht, was denn nun?
Beides zusammen geht ja wohl nicht!Die Definition des Begriffs „Unfall“ legt sich nicht darauf fest, ob vorsätzlich gehandelt wurde. Das geht schon so in Ordnung.
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Die Definition des Begriffs „Unfall“ legt sich nicht darauf fest, ob vorsätzlich gehandelt wurde. Das geht schon so in Ordnung.
Außerdem haben wir ja seit ein paar Tagen gelernt, dass Mordopfer keine Entschädigung bekommen, wenn die Tatwaffe ein Kfz war.
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[*]Dieser Pinsel-Irrsinn ist lebensgefährlich
[*]Fußgängerampel gilt nicht für Radfahrer (doch, sie gilt, weil sie nämlich ein Fahrradpiktogramm hat)
[*]Nicht auf dem Zebrastreifen küssenApropos Nienburg:
«"Die Häufung von Unfällen mit Radfahrern, die zum Einen zwar zulässig, zum Anderen verkehrswidrig die linken Seitenanlagen nutzen, veranlasst uns erneut auf die Gefährlichkeit hinzuweisen!", erklärt Polizeihauptkommissar Werner Müller von der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg.«
Worauf will er hinweisen? Auf die Gefährlichkeit von linksseitig angeordneten oder freigegebenen Radwegen?
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Worauf will er hinweisen? Auf die Gefährlichkeit von linksseitig angeordneten oder freigegebenen Radwegen?
Beides ist doch richtig, warum also soll er das eingrenzen wollen?
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Weil der Text damit weitergeht, dass kontrolliert werden soll. Ob nicht nur Rad-, sondern auch Autofahrer, lässt der Text offen.
Aber von einem ist nicht die Rede: Vom Überprüfen und ggf. Abbauen der linksseitig angeordneten Radwegschilder."Anfang des neuen Jahres werden wir mit Unterstützung von Studenten der hiesigen Polizeiakademie zielgerichtete Kontrollen an verschiedenen Orten im Stadtgebiet durchführen!"
"Diese Art Kontrollen begrüße ich ausdrücklich," so Berthold Vahlsing vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC), "wir unterstützen die Aufklärung in jeder erdenklichen Weise, aber manchmal kommt unsere Botschaft nicht bei jedem an. Dann helfen nur solche gezielten Kontrollen!" -
Das war natürlich ironisch gemeint. Ich habe ein Smiley nachgetragen, um es kenntlich zu machen.
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Alles klar
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Laut Polizei wollte der 70-Jährige gegen 12.40 Uhr, in der Höhe der Hausnummer 62 den Fußgängerüberweg mit seinem Fahrrad überqueren.
Hierbei übersah ihn offenbar eine 70-jährige VW-Fahrerin, die stadteinwärts unterwegs war – es kam zum Zusammenstoß. Der Radfahrer stürzte hart zu Boden und verletzte sich am Kopf. Außerdem erlitt er Knochenbrüche an den Rippen und der Schulter. Der Mann wurde unter Begleitung eines Notarztes in ein Krankenhaus gebracht.Hm. Da ist ein Zebrastreifen in der Flucht eines nördlich und südlich gelegenen getrennten Geh- und Radweges. Da denkt man erstmal: Aha, wollte der Rentner wohl aus dem einen Weg auf den anderen Weg gelangen und dachte: "Ich werde ja immer behandelt wie ein Fußgänger mit Rollhilfe, also ist der Zebrastreifen für mich." Peng. Oder stand die Sonne tief?
Und dann liest man die Originalmeldung:
Der 70-Jährige fuhr mit seinem Fahrrad die Lohkampstraße und wollte diese in Höhe der Hausnummer 62 über den dortigen Fußgängerüberweg kreuzen. Beim Überqueren der Fahrbahn wurde er von dem aus stadteinwärts kommenden PKW VW frontal erfasst.
Hm. Fuhr er auf dem Radweg? Auf der Fahrbahn?
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Polizeiakademie
Police Academy...
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Außerdem haben wir ja seit ein paar Tagen gelernt, dass Mordopfer keine Entschädigung bekommen, wenn die Tatwaffe ein Kfz war.
Was auch erstaunlich ist: Wenn ein Kraftfahrer beraubt wird, wird das anders bewertet, als wenn ein Nicht-Kraftfahrer angegangen wird:
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Malte
8. Januar 2019 um 18:51 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2016 verschoben.