Moin
Malte hatte an einer Stelle die ich nicht wiederfinde, geschrieben auf für den Radverkehr freigegebenen Fusswegen würde generell Schrittgeschwindigkeit gelten.
Ich erinnere mich wohl, daß es genau hierum bei der Änderung vor wenigen Jahren eine langanhaltende Diskussion um die Wirkung eines im Gesetzestext gesetzten Semikolons gab, wie die Tempovorgabe nun tatsächlich zu verstehen ist. Generell Schrittgeschwindigkeit, oder nur dort wo Fahrrad auf Fussgänger trifft?
Weiß jemand ob dieser strittiger Punkt inzwischen offiziell geklärt worden ist, oder ob einem das weiterhin als wie_es_einem_in_den_Kram_passt Auslegungssache selber überlassen bleibt?
Die Sache ist mir wieder in den Sinn gekommen, nachdem ich heute im Propagandablatt las, man wolle auf einem Abschnitt den Fussweg für Radfahrer freigeben, weil man auf der Straße noch eine "Lücke" beim Rad/alibistreifen habe und manche Leute sich dann ja so unsicher fühlen würden. Sollte ich es mal schaffen nen Leserbrief zu schreiben, wäre es gut wenn ich dann klarer Bezug auf die Fusswegproblematik für Radfahrende nehmen könnte.
PS: Über Alibistreifen möchte ich jezt nicht diskutieren.