Diagonalstraße - Falschparker

  • Die Diagonalstraße in Hamburg hat seit über einem Jahr Radfahrstreifen.
    Die buckeligen Hochbordradwege ohne B-Pflicht wurden belassen, das vollachsige Hochbordparken angeordnet. Auf dem ehemaligen Radweg.

    So fein, so gut.
    Es gibt aber einen Abschnitt, in dem das mit dem Parken absolut überhaupt nicht klappt. Statt vollachsigem Hochbordparken wird halbachsiges Hochbordparken praktiziert.
    Resultat: der Schutzraum rechts neben dem Radfahrstreifen mutiert zum Kollisionsraum.

    das sieht dann so aus:

    oder so: (welchen Seltenheit, eine Parklücke!)

    und mit Radfahrerin im Bilde dann auch so:

    nun gut - da ich keine Lust habe, Massen-OWis anzufertigen, mal der Kontakt zur zuständigen Straßenverkehrsbehörde:

    Für gewöhnlich erhalte ich von der dort zuständigen StVB sehr zeitnah eine Rückmeldung.
    In diesem Falle: erst mal Funkstille.
    Dann aber doch noch nach einer Woche die Antwort:


    Das war im Juni 2016.

    Die Tage gehen ins Land, die Wochen, die Monate. Wir schreiben jetzt November. Mithin die Jahreszeit, in der Markierungsarbeiten technisch aufwändiger sind, weil quasi nicht mehr aufgemalt, sondern geklebt und gegossen wird. Dafür benötigt man dann bei kalter Witterung extra Feuer :D

    Also frage ich dann doch mal nach:


    Diesmal folgt eine Antwort auf dem Fuße:

    Zitat von StVB

    Sehr geehrter Herr DMHH,


    ich nahm telefonischen Kontakt zur zuständigen Sachbearbeiterin des Bezirks Hamburg-Mitte auf.
    Grundsätzlich ist die bestehende Markierung ausreichend.
    Die Sachbearbeiterin sagte dennoch zu, eine verdeutlichende Farbmarkierung zur Gehwegseite in Auftrag zu geben.

    mit freundlichen Grüßen
    [Name]


    öhm - wie jetzt? StVB wird vom Bürger informiert, dass da Falschparker sind, die die sichere Nutzung der Radverkehrsinfrastruktur unmöglich machen.
    StVB fährt hin, stellt fest, dass der angeführte Mangel den Tatsachen vor Ort entspricht und führt das Falschparken auf fehlende Markierung zurück, kündigt an, Markierungen aufbringen lassen zu wollen.

    Und dann verschwindet das in der Schublade? Oder meldet sich das Management Öffentlicher Raum und sagt: "jaja, liebe StVB, mag ja sein, dass ihr da eine Markierung wollt, machen wir aber erst mal nicht!" - oder wie?

    Zitat von DMHH

    Sehr geehrter Herr [...],

    vielen Dank für die (wie immer) umgehende(n) Antwort(en).
    [ich hatte an dem Tag gleich RWBP in Baustellen angenörgelt und hatte da auch sofortige Rückmeldung erhalten]

    Zum Thema "ausreichende Markierung" möchte ich anführen, dass die bestehende Markierung in diesem Teilabschnitt der Diagonalstraße ganz offensichtlich _nicht_ ausreichend ist, um alle KFZ-Führer "vollachsig" aufs Hochbord zu führen und den Schutzbereich neben dem Radfahrstreifen frei zu lassen.

    mit freundlichen Grüßen
    DMHH

    Ich erhalte als Antwort:

    Zitat von StVB

    Sehr geehrter Herr DMHH,

    ich hoffe die ergänzende Markierung wird sich zielführend auswirken.

    Mit freundlichem Gruß
    [Name]


    Und mit der E-Mail wird mir gerade nicht klar, wer denn weiter oben festgestellt hat, dass die vorhandenen Markierungen ausreichend sein sollen. StVB? Management öffentlicher Raum?
    Das ist so ein Fall, wo ich mich rückblickend frage, warum ich das nicht gleich in den Regionalausschuss gezerrt habe. Das wäre protokolliert, diskutiert und vermutlich beschlossen worden.
    Aber so ... :-/

    Bin ja mal gespannt, ob das noch dieses Jahr passiert. Und ob es was nützt.
    Ich bezweifle es mal. Denn: der alte rottige Radweg neben der Fahrbahn hat schlappe 1,20m Breite. Von Bordsteinkante über den Radweg bis an den danebenstehenden Baum sind es aber teilweise keine 140cm. Bisserl schmal für einen üblichen PKW. Ich behaupte einfach mal, dass auch mit Markierung weiter falsch geparkt wird.

    Vielleicht stelle ich im kommenden Jahr mal direkt im Regionalausschuss den Antrag, dass die Fläche dort abgepollert wird, wenn Autofahrer offensichtlich nicht in der Lage sind, ordnungsgemäß zu parken. :D

  • Ich hab ein Problem mit dem Straßenteil zwischen rechter Radstreifen-Markierung und Bordstein (also die Gosse). Was soll dieser Sicherheitsstreifen sein und wie begründet man darauf ein Parkverbot?

    Theoretisch müsste es wieder Fahrbahn sein und damit durch ein evtl. Fahrbahnparkverbot das Parken gesondert beschildert werden. Zumindest bei Seitenstreifen ist es sonst grundsätzlich erlaubt, in die Fahrbahn zu ragen, wenn nach rechts zu wenig Platz ist.

    M.E. wäre eine Sperrfläche bzw. ein komplettes Entfernen des rechten Striches wesentlich sinnvoller. So sieht das geradezu aus, wie eine Parkmarkierung. Dann hätten wir hier zwei sich widersprechende VZ, d.h. Nichtigkeit. Eine neue Markierung rechts auf dem Gehweg würde dieses Problem eher verschärfen, weil man dann erst Recht einen Parkstreifen markiert.

    Zusätzlich könnte man auch in Hamburg endlich mal davon absehen, VZ 315 meist stark verkleinert in Hüfthöhe aus der Fahrtrichtung gedreht aufzuhängen.

    Der bloße Verstoß gegen VZ 315 kostet 10 Euro. Könnte man natürlich auch mal verwarnen.

  • Theoretisch müsste es wieder Fahrbahn sein und damit durch ein evtl. Fahrbahnparkverbot das Parken gesondert beschildert werden. Zumindest bei Seitenstreifen ist es sonst grundsätzlich erlaubt, in die Fahrbahn zu ragen, wenn nach rechts zu wenig Platz ist.

    Du darfst aber nicht in zweiter Reihe neben Parkplätzen parken. Und Du darfst auf den Parkplätzen nur vollachsig parken. Es bedarf also keines weiteren Parkverbots.

  • eben. An diesem Abschnitt ordnet das Verkehrszeichen an:
    vollachsig, parallel zur Fahrbahn, auf dem Hochbord.
    nicht halbachsig, nicht im rechten Winkel, nicht schräg, nicht hochkant - vollachsig. Alle 4 Räder müssen auf/rechts neben dem Kantstein sein.

    Und wie bitte soll man VZ.315 sonst hinstellen? in gigantisch-groß? So wie Hinweistafeln auf Baustellen und Sperrungen?
    Warum? An den Verkehrsteilnehmer wird bei ruhendem Verkehr regelmäßig und richtigerweise der Anspruch gestellt, sich von den Verkehrszeichen ein genaues Bild zu machen. Aussteigen, gucken.

  • Bin ja mal gespannt, ob das noch dieses Jahr passiert. Und ob es was nützt.
    Ich bezweifle es mal. Denn: der alte rottige Radweg neben der Fahrbahn hat schlappe 1,20m Breite. Von Bordsteinkante über den Radweg bis an den danebenstehenden Baum sind es aber teilweise keine 140cm. Bisserl schmal für einen üblichen PKW. Ich behaupte einfach mal, dass auch mit Markierung weiter falsch geparkt wird.

    Das ist der wesentliche Punkt. Die Fotos machen nicht den Eindruck, als würde sich durch einen weißen Strich zwischen den Bäumen irgendetwas ändern.
    Sicherheitsabstände zu parkenden Autos werden sowieso überbewertet:
    :)

  • Du darfst aber nicht in zweiter Reihe neben Parkplätzen parken. Und Du darfst auf den Parkplätzen nur vollachsig parken. Es bedarf also keines weiteren Parkverbots.

    Alle 4 Räder müssen auf/rechts neben dem Kantstein sein.

    Eben nicht! Bei Kettler habe ich gelesen, dass es beim durch VZ 315 legitimiertem Gehwegparken grundsätzlich nicht verboten ist, auch teilweise auf der Fahrbahn zu parken, sofern kein VZ 283 dies nicht verbietet (oder die Fahrbahnbreite dadurch auf weniger als 3 Meter verengt wird).

    Auch darf man (ohne VZ 283) in zweiter Reihe neben Parkplätzen parken, sofern niemand behindert wird. So wie hier z.B.:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • *g* interessante Auslegung. Nach Lesart der Stadt ist das aber sogar ein Radfahrstreifen und nicht nur ein Schutzstreifen. Das verpixelte Schild kann man noch erahnen:

    Die gestrichelte breite Linie war hier lange Zeit üblich (und falsch) zur Markierung von Radfahrstreifen neben Parkplätzen.

  • Eben nicht! Bei Kettler habe ich gelesen, dass es beim durch VZ 315 legitimiertem Gehwegparken grundsätzlich nicht verboten ist, auch teilweise auf der Fahrbahn zu parken, sofern kein VZ 283 dies nicht verbietet (oder die Fahrbahnbreite dadurch auf weniger als 3 Meter verengt wird).

    Hier dazu mehr:

    Allerdings bin ich der Auffassung, dass beim Gehwegparken das so genannte „aufgeschulterte Parken“ nicht gestattet ist: Entweder folgt man der Erlaubnis aus Zeichen 315 und parkt komplett auf dem Gehweg oder man folgt der Erlaubnis nicht und parkt auf der Fahrbahn. Für „aufgeschultertes Parken“ gibt’s ja schließlich noch eigene Schilder.

  • mMn ist das keine gute Quelle.
    Der Autor zählt zwar etwas Literatur auf, die seine Auffassung unterstützt, aber ignoriert ein gegenteiliges Urteil vom BGH (verlinkt es aber):

    Zitat

    Das Zeichen 315 gestattet dem Kraftfahrer (...) das Parken im Gehwegbereich. Es ist in der Straßenverkehrsordnungzwar als Richtzeichen ausgewiesen, hat zugleich aber Anordnungscharakter (...), denn es bestimmt die Art des Parkens auf Gehwegen (...) und hat (...) zur Folge, daß dort, wo es aufgestellt ist, das Parken auf der Fahrbahn verboten ist und Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sind

    Die restliche Begründung aus Deinem Link stimmt übrigens auch nicht mehr. Denn inzwischen gibt es eine klare Regelung für schwere Fahrzeuge: Sie dürfen nicht mehr auf der Fahrbahn parken.

  • 27.03.2017 - E-Mail an die zuständige StVB geschrieben. Beschwerde, dass bis heute nichts passiert ist. Keine Markierungen, KFZ parken unverändert im Sicherheitsbereich des Radfahrstreifens.

    30.03.2017 - StVB meldet sich telefonisch und teilt mit, dass man nicht zuständig sei. Auf meine Erwiderung, dass die StVB aber ganz offensichtlich die Anordnung des Radfahrstreifens und des Hochbordparkens zumindest mitgetragen hat, stimmt man mir zu, verweist aber darauf, dass der Vorgang mit dem Aufbringen der Markierung ans Bezirksamt abgegeben wurde.
    Ich frage nach, ob es vielleicht sein kann, dass das Bezirksamt meint, es habe mit der Markierung am Anfang des Parkbereiches
    hier:

    der Bitte um Markierung genüge getan. Die StVB "kann sich das nicht vorstellen". Jedenfalls sei man nicht mehr zuständig, ich möge mich an das Bezirksamt wenden..

    30.03.2017 - Mail an Management öffentlicher Raum des Bezirksamtes Mitte ist raus. Mal gucken, was kommt. Ich ahne es aber X(

  • am 06.04.2017 meldet sich das Management öffentlicher Raum per E-Mail zurück:

    Zitat


    Sehr geehrter Herr DMHH,
    die Markierung und die Beschilderung sind dort einwandfrei und eindeutig. Baulich können wir dort nichts weiter machen. Vielmehr parken einige Verkehrsteilnehmer nicht so, wie sie es vorschriftsmäßig müßten. Sie können nur die Polizei oder das Parkraummanagement zu Hilfe holen, damit diese abzetteln oder in Extremfällen abschleppen lassen.

    Gut. Oder nicht...

    ---
    E-Mail weitergeleitet an PK41 und eigenen Text dazu:

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,das Parkverhalten in der Diagonalstraße im Abschnitt Dobbelersweg-Droopweg ist seit mehr als einem Jahr unverändert. Der Sicherheitsbereich des Radfahrstreifens wird permanent beparkt.
    Im Schriftwechsel mit der zuständigen StVB wurde dieser Missstand erkannt, bestätigt und versucht, durch weitere Markierungen der Parkflächen die durch VZ.315 angeordnete Aufstellart zu verdeutlichen.
    Wie aus dem unten stehenden Verlauf ersichtlich, sieht das Bezirksamt sich außer Stande, weitere Maßnahmen zu treffen, um die Aufstellart vor Ort zu verdeutlichen.
    Ich möchte Sie daher bitten, zeitnah durch geeignete Maßnahmen die Sicherheit des Radverkehrs in diesem Abschnitt wieder herzustellen.
    Das Bezirksamt Mitte zeigt Möglichkeiten zur Umsetzung auf.
    Ich bitte freundlich um eine Rückmeldung, welche Maßnahmen ab wann seitens des PK41 veranlasst werden.


    ---

    Am am 07.04. respektive am 10.04. nimmt das PK41 telefonischen Kontakt auf und teilt mir mit, dass "Im Rahmen der personellen Kapazitäten und nach Schwerpunktsetzung" in diesem Abschnitt kontrolliert werden wird.
    hurra. X/
    PK41 wird die beiden(!) "Angestellten im Polizeidienst", die für den ruhenden Verkehr zuständig sind (also im gesamten Revier des PK41, auf 11,5km²), darum bitten, vor Ort zu kontrollieren.
    Zusagen oder Versprechungen hinsichtlich der Kontrollintervalle könne man mir aber nicht machen...

    Ich habe es mir verkniffen, zu fragen, warum nun ein Jahr Schriftwechsel notwendig war, um Kontrollen des ruhenden Verkehrs zu veranlassen. Ein Jahr, in dem Radfahrende im Dooringbereich der parkenden Autos fahren mussten/sollten.

    Diese Stadt ist armselig.
    Es wird so bleiben, wie es ist. abgezettelte Autofahrer werden nicht verstehen, was sie falsch gemacht haben. Und für lausige 10,- (in worten: ZEHN!) Euro Verwarngeldangebot wird da auch nichts weiter passieren. Selbst eine von mir als Radfahrer erkannte Behinderung erhöht das nur auf lausige 15,-