AG Dortmund zu freilaufenden Rechtsabbiegern

  • Ich bin mir nicht so ganz im Klaren, was ich davon halten soll:

    Für mich klingt das so, als ob das AG Dortmund bei freilaufenden Rechtsabbiegern kein § 9 Abs. 3 StVO erkennt, so dass geradeausfahrende Radfahrer oder geradeausgehende Fußgänger keine Vorrechte gegenüber dem abbiegenden Kraftfahrzeugen hätten. Nun müsste man für konkretere Analysen noch wissen, wo genau denn im Zuständigkeitsbereich des AG Dortmund dieser „Kreuzungsbereich N.-straße/C.-straße“ ist und wie genau die bauliche Situation dort aussieht — hat da jemand genauere Informationen?

  • Ich hab's mit probiert, nichts finden können was so aussieht.

    Für mich klingt es so, als gäbe es eine Straße und in der Nähe davon einen Gehweg.
    Der Gehweg kreuzt die Straße, der Fahrverkehr auf der Straße hat Vorrang. Das ist doch ganz normal und überall so üblich.
    Ich sehe hier kein Problem.

    Aber was ergibt sich daraus? Wenn es so eine Situation mit einem Radweg gibt, dann kann der Radweg nicht straßenbegleitend sein, ergo darf die Fahrbahn genutzt werden, egal ob Radweg blau beschildert oder nicht.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Nun müsste man für konkretere Analysen noch wissen, wo genau denn im Zuständigkeitsbereich des AG Dortmund dieser „Kreuzungsbereich N.-straße/C.-straße“ ist und wie genau die bauliche Situation dort aussieht — hat da jemand genauere Informationen?

    Ich kann dir zumindest so viel sagen: die Kreuzung liegt meiner Meinung nach nicht in räumlicher Zuständigkeit des AG Dortmund.
    die Gemeinden um die Stadt Bochum herum haben eigene Amtsgerichte. Damit müsste rein technisch die fragliche Kreuzung innerhalb des Stadtgebietes Dortmund liegen. Liegt sie aber nicht. die Zahl der Straßen mit der Bedingungen "C%-Stra%" (also nicht -weg, -stieg etc) ist überschaubar. Grenzt man weiter ein und sucht in räumlicher Nähe nach "N%-Stra%" wird man nicht fündig.

    Jetzt kommt das nächste Indiz: geklagt wurde gegen den Radfahrer. Zivilprozess, Gerichtsstand = Wohnsitz des Radfahrers. Kann also sein, dass der Radfahrer sogar hier in HH unterwegs war und das AG Dortmund zuständig ist.
    Das erhöht die Zahl der möglichen Orte "geringfügig".
    :P

    Aber vielleicht mag mal jemand mit OSM-Daten eine räumliche Abfrage machen, wo in D das sein könnte. Das schaff ich gerade nicht.

  • woanders gibts noch viele kügerere Leute, die mit den Gehässigkeiten anderer Rechnen und erläutern, dass C-Straße und N-Straße nur verfremdet sind, es sich vielmehr um die Beethovenstraße und die Münsterstraße handelt. In Dortmund.
    hier

  • Na gut, bei dem Verlauf von Radweg und Fahrbahn hielte ich § 9 Abs. 3 StVO auch für problematisch. Das ist ja mal wieder eine wunderbare Stelle für Konflikte: Einerseits erhöht man mit diesem freilaufenden Rechtsabbieger die Geschwindigkeit, andererseits nimmt man mit dem Straßenbegleitgrün jegliche Sichtmöglichkeiten, dazu dann noch die unklare Situation, wer denn gerade fahren darf.

    Genial.

  • ich find das total geil.
    Irgendwer wird irgendwann bei irgendeinem Unfall mit einem freien Rechtsabbieger dieses Urteil aus dem Hut zaubern und in den Ring werfen.
    Auf das der Radfahrer (oder dessen Versicherung) dann gefälligst zahlen sollen, weil schuld haben.

    Aus der textlichen Beschreibung hätte ich so einen Straßen- und Radwegverlauf niemals konstruiert. Aber hey, wichtige Buzzwords sind ja drin
    - Rechtsabbieger
    - geradeaus
    - kein abbiegen
    - Radfahrer schuld
    Dass das in diesem konkreten Falle ja durchaus gegeben ist und letztendlich wohl auch die "richtige" Entscheidung war - ok. Aber warten wir mal ab, bis das Urteil in einem ganz anderen "Unfalllayout" zititert wird
    ||

  • Den Gedanken dass C und N nicht stimmen hatte ich durchaus. Aber ich habe mir dann keine Mühe gegeben, die richtigen Buchstaben zu raten.
    Aber B und M ist ja nur ein Buchstabe drunter. Was soll sowas?

    Übrigens für overpass turbo:

    Code
    [bbox:{{bbox}}];
    way[name~"^B.*traße$"];node(w)->.n1;
    way[name~"^M.*traße$"];node(w)->.n2;
    node.n1.n2;
    out meta;

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Der Weg dort ist aber (erstaunlicherweise) kein Radweg und bei Streetview auch kein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] . Als Fußgänger würde ich dort übrigens nicht von Vorrang ausgehen - nicht, weil das rechtlich so wäre, sondern weil Autofahrern dort die Querung überhaupt nicht klar ist. Die fahren einfach nur eine Kurve.