Highlight: Rechtsabbieger - Anckelmannsplatz

  • sodele, heute dann mal die Todesfalle "freier Rechtsabbieger" gemieden.

    An der Kreuzung Wendenstraße besteht letztmalig die Gelegenheit, sicher auf die Fahrbahn zu wechseln.
    Denn die Fußgänger/Radfahrer-Ampel geradeaus schaltet 2sek früher auf grün als die Ampel für den Verkehr auf der Fahrbahn.

    hier mal festgehalten:


    Da diese Ampel und die Ampel an der Kreuzung davor (Süderstraße) abhängig voneinander geschaltet sind, das Zeitinverall tagsüber konstant ist (55Sekunden), kann ich mit etwas Sicherheitspuffer und stets bremsbereit auf meine rote Fahrradampel draufhalten. Sie wird verlässlich grün.1

    Während ich also schon 30km/h drauf habe und auf der Fahrbahn fahre, setzt sich die Kolonne hinter mir erst in Bewegung.
    Übrigens auch zuverlässig mit maximalem Tempo, obwohl die nachfolgende LSA (Anckelmannsplatz) ebenfalls abhängig von dieser LSA schaltet. Das ist da tatsächlich rote Welle, wenn man mit 60km/h fahren möchte.

    Kann man wissen, muss man aber nicht.
    Aber wenn man schon 60km/h fährt auf einer mehrspurigen Fahrbahn, dann erkennt man schon von weitem, ob es sich bei dem einspurigen Gefährt da vorn um ein S-Pedelec handelt oder nicht. Ganz egal, man ist sich sicher: fahren darf der hier jedenfalls nicht.

    Der hier pirscht sich von hinten an, nutzt den Windschatten und schert schneidig aus. Abstand? Ach, nicht so wichtig. Ist zwar stürmisch, aber wenns knallt, ist der Radfahrer ob nun mit oder ohne Motor und Versicherungskennzeichen in der Tasche eben selbst schuld.

    Der zweite kündigt sein Überholmanöver immerhin 3sek vorher kräftig hupend an:

    An der natürlich obligatorischen roten Ampel frage ich ihn, ob er noch alle Latten am Zaun hat.
    "Was dann kam, versetzte alle in Staunen!" könnte die Überschrift von Focus und HuffingtonPost sein. Ich löse auf:
    "Da ist ein RADWEG!" klar. Ich werde VD51 darum bitten, mir ein paar Visitenkärtchen zukommen zu lassen, damit ich diese verteilen kann. "VD51 sagt, dass der Radweg nicht in meine Richtung führt!". Bei dem "Herrn" hinterm Steuer, der mir dann auch prompt gleich drohte, mir eine aufs Maul zu geben, hätte das eh nicht verfangen.
    Nachdem er sich dran machte, seinen bier- und burgergestählten Körper aus dem Fahrersitz zu wälzen, bemerkte er wohl noch rechtzeitig, dass das aus vielerlei Gründen keine so wahnsinnig gute Idee sein könne:
    - beim Tür aufreißen steht ein Fahrrad im Wege. mit Pedale und Lenker
    - die Ampel wird bald auf grün springen und man möchte den Platz im Stau nicht hergeben
    - "wenn du mich weiter filmst, bist du dran! Mach die Kamera aus! Und lösch das Video."

    Tja, und wenn sich dann der Radfahrer noch vor die eigene Karre stellt und "jaja, klar..." erwidert - dann ist der Tag gelaufen...

    Wenig später hinter der Bahnbrücke fuhr er - während ich brav auf der rechten Spur im Stau stand - mit einem Affenzahn rechts auf die Halteplätze für die Autos.
    Für einen Moment dachte ich, der steigt jetzt aus. Tat er aber doch nicht. fingerte nur am Handy rum. Wollte der die Polizei rufen?
    Er beschränkte sich dann doch nur darauf, mir "Du musst dich nicht wundern, wenn du zu Brei gefahren wirst!!!!" zuzurufen.

    Bin noch unentschlossen, ob ich ihn anzeige. Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand wäre etwas weit hergeholt. Das waren durchaus 1,3m Seitenabstand...
    Und die Hupe - naja, 10EUR. pfft.


    ---
    1 nochmal zur Erläuterung des Ganzen: Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass das nicht sooooo ungefährlich ist.
    Klar kann der LSBG hier mal fix die Ampelschaltungen ändern/abkoppeln, so dass ich Gefahr laufe, bei rot und fahrendem Querverkehr in die Kacke zu rauschen.
    Ich kann allerdings auch die Fahrbahnampel des Querverkehrs etwas einsehen, erkenne, ob die schon rot bekommen... Das alles ist für mich noch im Rahmen dessen, was ich an "Risiko" bereit bin, einzugehen.

  • Diese Kombination mit Zz über dem Vz 205 muss da stehen, wenn dort ein Zweirichtungsradweg verläuft. Guckstu.

    An der ursprünglichen Kreuzung ist das auch ein Zweirichtungsradweg bzw. Furt. Wäre natürlich interessant zu wissen, warum bei zwei exakt identischen Situationen unterschiedliche Vorfahrtsregeln gelten sollen.

  • Wäre natürlich interessant zu wissen, warum bei zwei exakt identischen Situationen unterschiedliche Vorfahrtsregeln gelten sollen.

    War auch mein Gedanke, als ich die Erklärung von Spkr (Danke! dafür) las, und ist wohl auch Teil von DMHHs Anliegen:

    Wie sollen sich verlässliche und richtige Verhaltensweisen bei Verkehrsteilnehmern mit und ohne Motorisierung festigen, wenn es keine verlässlichen und richtigen Vorgaben gibt?

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    Ich bin der Erfinder des Käseauflaufs: Käse mit Käse überbacken.
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  • Ich würde weiterhin darauf abzielen, dass die Radverkehrsführung hier grundsätzlich der Vorfahrtstraße folgt und lediglich verschwenkt ist. Die Fahrbahn eines freien Rechtsabbiegers begründet keine eigene Straße mit eigener Vorfahrtsregel, sondern bleibt ein Abbieger nach § 9. Dem Radverkehr ein VZ 205 anzuordnen ist sinnfrei, da kein vorfahrtsberechtigter Verkehr auf diesem Rechtsabbieger vorhanden ist. Es quert auch nicht der Radverkehr die Fahrbahn des Rechtsabbiegers, sondern der Rechtsabbieger quert den verschwenkten Radweg, der an der Vorfahrtsregelung der begleiteten Straße teilnimmt. Richtig wäre also VZ 205 für den Rechtsabbieger, mit Zz "querender Radverkehr aus beiden Richtungen".

    Ferner ist die Antwort in sich unstimmig.
    In einem Satz wird noch die markierte Radfahrerfurt erwähnt, im nächsten aber behauptet, der Radler würde den Zebrastreifen regelwidrig nutzen. Das tut ja bereits beim Lesen weh, wie schlimm war es dann erst beim Formulieren? Drei Tage krank?

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Neues aus der Verkehrsdirektion.

    :rolleyes:

    nachdem der verantwortliche Ansprechpartner dort meine erste E-Mail und dann wohl auch meine zweite E-Mail nochmal gelesen hat, räumt er ein, meine E-Mail missverstanden zu haben.

    Es wird nun also (endlich) ein
    [Zeichen 205]
    [Zusazzeichen 1000-32]

    auf dem freien Rechtsabbieger angeordnet werden.

    Tjo - so etwas sollte bei der regelmäßig stattfindenden Verkehrsschau... ach, schon gut, Hamburg...

  • ich kann meinen Beitrag nicht mehr editieren.
    Aber ich sollte besser klarstellen, dass mir das Bild von der Verkehrsdirektion Hamburg geschickt wurde.
    Das wird demnächst Teil der bekanntzugebenen Neuanordnung von Verkehrszeichen sein. Dann wohl Regionalausschuss Borgfelde/Hamm oder so.

  • Wäre die korrekte Aufstellart nicht
    [Zusazzeichen 1000-32]
    [Zeichen 205] ?

    Das Schild soll ja wegen Radfahrern aus beiden Richtungen gelten und nicht für sie.

    "
    Ist das Zusatzzeichen zusammen mit dem Zeichen 205 angeordnet, bedeutet es:
    Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren und dabei auf Radverkehr von links und rechts achten.
    "

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.