Sammlung sehenswerter Hamburger Fußgängerüberweg-Fahrradfurt-Kombinationen

  • Ich zeige dann mal eine Stelle aus München - glücklicherweise gibt es hier nur wenige freilaufende Rechtsabbiegespuren und die meisten davon sind beampelt - aber dies hier ist eine der unrühmlichen Ausnahmen.

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    Der Gehweg rechts ist mit [Zeichen 240] gekennzeichnet (sogar auf der Verkehrsinsel steht ein solches Schild). Eine Absenkung für Radfahrer existiert offenbar nur im Bereich des Zebrastreifens. Habe ich hier nun Vorrang oder nicht? Wozu überhaupt der Zebrastreifen? Gilt dort nicht, dass Abbieger Fußgänger und Radfahrer durchlassen müssen? Oder führt die Ausgestaltung der Abbiegespur dazu, dass man dort als Fußgänger oder Radfahrer eine Fahrbahn quert? Fragen über Fragen.

  • Naja, wie soll man denn sonst vom Gazellenkamp zum Siemersplatz fahren?

    Ganz einfach: Ich komme mit dem Rad aus dem Gazellenkamp (natürlich auf der Fahrbahn), biege rechts ab und ordne mich sofort in die rechte der beiden Linksabbiegerspuren ein. Bei Grün fahre ich dann los. Wenn mir ein Autler auf der Pelle hängt, bleibe ich auf der Fahrbahn, weil ich keine Lust habe, dass der Vollpfosten mir hinten drauf fährt, weil ich bremsen muss, um das, was vermutlich offiziell als "Radweg-Aufleitung" gilt, zu benutzen.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Immerhin habe ich heute Morgen einen Radler gesehen, der in aller Ruhe zügig auf der Fahrbahn der Osterfeldstraße fuhr. Herrlich! :thumbup:
    Manchmal denke ich, dass ich die nur für mich frei geklagt habe... :(

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Ich nehme auch gern mal den Parkstreifen/die Busspur (je nach Uhrzeit) um diesen verkackten Radweg nicht benutzen zu müssen. :cursing:


    Der Radweg dort nebenan ist echt der Hammer. Das ist auch so eine der Stellen, wo Radlinge nebenan auf dem Gehweg unterwegs sind, weil das Ding einfach so buckelig ist, dass überhalb von 12 Kilometern pro Stunde irgendwann die Felge bricht.

    Auf der Nordseite wird der Radweg ja gerade saniert — aber auch nur dort, wo man unter dem Radweg an irgendwelchen Leitungen arbeiten musste.

  • Die Kreuzung an der Holsteiner Chaussee zur Autobahnauffahrt ist auch toll: Dort hat mir ja damals, als der ACE zum ersten Mal diese Radfahrer-müssen-schieben-Pressemitteilung rausgebracht hat, trotz Blickkontaktes die Vorfahrt genommen, weil es dort eben auch so aussieht, als führen Radfahrer direkt über den Fußgängerüberweg. Durch die Windschutzscheibe hindurch wird ja leider nur unzureichend differenziert. Auch dort gilt eigentlich relativ unzweifelhaft § 9 Abs. 3 StVO, aber die Zeichen 205, die das verdeutlichen könnten, stehen leider erst hinter dem Fußgängerüberweg.

    Immerhin klappt das auf der anderen Seite besser, dort scheint auch am Lenkrad problemlos zu erkennen zu sein, dass Radfahrer hier Vorfahrt haben.

  • Die Stelle wurde im Zuge des Umbaus deutlich entschärft da der Schlenker wegfällt. Wenn es Probleme gibt, dann mit Autofahrern die sich nich träumen lassen, das ein geübter Radfahrer mit Unterstützung von 0.75% Gefälle schneller als 40km/h werden kann.

  • Die Stelle wurde im Zuge des Umbaus deutlich entschärft da der Schlenker wegfällt. Wenn es Probleme gibt, dann mit Autofahrern die sich nich träumen lassen, das ein geübter Radfahrer mit Unterstützung von 0.75% Gefälle schneller als 40km/h werden kann.

    Ich frage mich ja sowieso, warum man diese Auf- und Abfahrten zu den Autobahnen nicht besser absichert (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10). Dort wird ja, sofern es der Verkehr ermöglicht, mit fünfzig Kilometern pro Stunde (oder auch etwas mehr) abgebogen. Offenbar geht man davon aus, dass es mit § 9 Abs. 3 StVO an dieser Stelle nicht so richtig funktioniert und spendiert Fußgängern darum einen Fußgängerüberweg — der dann hin und wieder mal mit Zeichen 350 beschildert wird, hin und wieder aber auch nicht.

    Radfahrer, die aber ungleich schneller als Fußlinge sind und bekanntlich „wie aus dem Nichts angeschossen“ kommen und somit erst später in das Sichtfeld des abbiegenden Verkehrs geraten, müssen aber darauf vertrauen, dass § 9 Abs. 3 StVO bei ihnen funktioniert. Das Zeichen 205 steht teilweise auch weit von der eigentlichen Querung abgesetzt und die Verkehrsführung ist auch Jahre nach den Streetview-Aufnahmen meistens kaum verbessert worden.

    Vielleicht muss man sich schon freuen, dass man wenigstens nicht den Radfahrern ein kleines Zeichen 205 spendiert hat, wie man es ja außerorts gerne probiert. Obwohl: Dann wäre die Sache wenigstens einigermaßen klar.

  • Ich frage mich ja sowieso, warum man diese Auf- und Abfahrten zu den Autobahnen nicht besser absichert

    Ich frage mich das bei ganz, ganz vielen Abbiegespuren. Es wäre ein leichtes bei Sanierung oder Neubau die Kurvenradien entsprechend zu ändern und ein
    Abbiegen nur noch in Schrittgeschwindigkeit zu ermöglichen.
    Würde aber wohl den Verkehr zu stark behindern, damit die Wirtschaftsfähigkeit von Hamburg und nicht zuletzt 1000e Arbeitsplätze vernichten.

  • Darf auch nicht fehlen: Fußgängerüberweg mit unzulässiger Fahrradfurt am Eidelstedter Platz. Die Fahrradfurt darf nicht markiert werden, wenn Radfahrer keine Vorfahrt haben und ich sehe hier nicht, woraus die Vorfahrt für Radfahrer gegenüber dem Kraftverkehr auf der Nebenfahrbahn resultieren sollte. Fußgänger bekommen hier einen Fußgängerüberweg, dessen Notwendigkeit ich eigentlich ebenfalls bezweifle, und die ganze Sache sorgt allenfalls für Missverständnisse.

  • Darf auch nicht fehlen: Fußgängerüberweg mit unzulässiger Fahrradfurt am Eidelstedter Platz. Die Fahrradfurt darf nicht markiert werden, wenn Radfahrer keine Vorfahrt haben und ich sehe hier nicht, woraus die Vorfahrt für Radfahrer gegenüber dem Kraftverkehr auf der Nebenfahrbahn resultieren sollte. Fußgänger bekommen hier einen Fußgängerüberweg, dessen Notwendigkeit ich eigentlich ebenfalls bezweifle, und die ganze Sache sorgt allenfalls für Missverständnisse.

    Die Nebenfahrbahn ist keine Nebenfahrbahn, sondern eine Stückelung von Überfahrten. Da sind abgesenkte Bordsteine allenthalben. Autofahrer fahren jeweils von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn? Vielleicht? mit gutem Willen und Fantasie?

  • Die Nebenfahrbahn ist keine Nebenfahrbahn, sondern eine Stückelung von Überfahrten. Da sind abgesenkte Bordsteine allenthalben. Autofahrer fahren jeweils von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn? Vielleicht? mit gutem Willen und Fantasie?

    Mit viel Fantasie vielleicht — aber das halte ich dann doch eher für abwegig. Dementsprechend müsste man ja in Tempo-30-Zonen mit diesen buckeligen Verkehrsberuhigungen auch jedes Mal § 10 StVO anwenden. Drüben im Verkehrsportal gibt’s zu einem ähnlichen Thema gerade eine Diskussion.

  • Auch eine sehenswerte Radweg-Fußgängerfurt-Kombination. Auf diese Stelle bin ich wegen eines Hamburgize-Beitrags gestoßen. Hätte man wegen der Suggestivfurt eigentlich jemandem ans Bein pinkeln können?

    HH-Oberbaumbrücke

    Immerhin hat man das gemäß Google Earth inzwischen anders markiert.

    /Wobei man die sinnfreie Radwegfurt oben über die Verkehrsinsel beibehalten hat. Damals war dort ja der reine Fußweg (auf diesen Gittern(?) nicht ausgeschildert. Ist er es denn heute?