Straßenmobiliar vs. Sichtachsen

  • Damals, also früher, als ich noch ein Auto hatte, habe ich hin und wieder mal beim Park-and-Ride-Parkplatz am S-Bahnhof Bahrenfeld geparkt. Die Ausfahrt war immer ganz witzig, weil man die Radlinge auf dem Radweg absolut nicht sehen konnte:

    Das ist tatsächlich eine der Stellen, an denen man als Kraftfahrer überhaupt gar keine Chance hat, den Radweg beim Ausfahren nicht zu versperren. Während des Ausfahrtvorganges kann man zunächst den Radweg nicht einsehen, dann steht man auf dem Radweg herum und kann sehen, welche Radfahrer in ein paar Sekunden übellaunig ans Fenster klopfen werden, kann aber noch immer nicht den Verkehr auf der eigentlichen Fahrbahn einsehen und während man dort steht und an der Hecke vorbeilinst, blockiert man mit dem Hintern weiterhin den Radweg.

    Ich habe damals mal bei der zuständigen Behörde nachgefragt, ob man das nicht ändern könne, habe aber irgendwie keine befriedigende Antwort bekommen. Ich glaube, die Rennleitung fühlte sich nicht zuständig, weil das ein privates Grundstück wäre oder so — ist halt auch schon eine Ewigkeit her. Naja.

    Nun fiel mir beim Aufräumen dieses Foto wieder in die Hände und ich wollte mal nachfragen, ob jemand mit so etwas Erfahrungen hat? Wie das im öffentlichen Straßenraum funktioniert, hat @Laufi in Köln ja schon mal ausprobiert, aber hier ist mir das nicht so ganz klar.

  • Gesetzt, daß es sich wirklich um nicht mehr zum Straßenraum gehörenden Privatgrund handelt (die meisten Fuß- und auch viele Radwege gehören übrigens ebenfalls zum Privatgrund der zugehörigen Immobilie), kann man sich die Werbetafel gedanklich auch durch eine Hauswand ersetzen. Es würde nichts ändern, außer daß dann offensichtlicher würde: Hochbordradwege sind ein Fehlkonzept.

    Ich will diese Gestaltung nicht rechtfertigen oder gar die allumfassende Werbung im Straßenraum gutheißen, aber Privatgrundstück bedeutet eben auch, daß der Eigentümer eines Grundstücks Gestaltungsspielräume haben muß, um es nutzen zu können. Das Problem ist der Radweg und nicht die Nutzung einer eigenen Immobilie.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Kann gut sein, dass für diese Werbeeinrichtung ein Bauantrag fällig war.
    Fehlerhaft war es dann, diese Werbeeinrichtung sichtachsenbehindernd zu genehmigen.

    Der größte Fehler ist allerdings wirklich der Hochbordradweg.

    bye
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  • Das ist auch schwer zu ändern. Hier hab ich mal versucht, eine Ausfahrt (*) - beidseitig von 1,6m Betonwand eingefasst - die auf dem verpflichtenden Hochbordradweg endet, entschärfen zu lassen. Mein Vorschlag war damals ein Spiegel. So ein praktisch Ding, das für Autofahrer gelegentlich aufgehängt wird. Ging nicht (ohne Begründung).

    (*) diese hier:

    Da geht es auch schon bergab, so dass man auf dem Fuß-/Radweg ordentlich Schmackes drauf hat, wenn einer aus der Einfahrt kommt.

  • (die meisten Fuß- und auch viele Radwege gehören übrigens ebenfalls zum Privatgrund der zugehörigen Immobilie)

    Das bezweifle ich allerdings stark.

    Wenn es sich bei dem von @Malte gezeigten Konstrukt um die Ausfahrt aus einem Privatgelände handelt, ist gegen allerlei Sichthindernisse vermutlich nicht viel zu machen.
    Als Radfahrer würde ich sowas immer von der Seite her angehen, den Radweg abzuschaffen. Allerdings sehe ich zumindest auf StreetView und für die zwei vorherigen Kreuzungen an der Friedensallee auch keinerlei Radweg-Beschilderung, nicht einmal eine Freigabe des Gehwegs.
    Da bleibt vielleicht am Ende nur § 10. Ohne Einweiser wird es eben zeitweise schwierig. :|

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Also lässt man derartigen Unsinn zu, bis genügend Radfahrer oder Fußgänger totgefahren wurden?

    Seien wir mal ehrlich: genau das verlangen wir regelmäßig von Straßenverkehrsbehörden. Sie sollen keine Radwegbenutzungspflicht anordnen, wenn die Gefahrenlage für den Radverkehr nicht nachgewiesen ist (vulgo: es müssen erst Unfälle passieren...).

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Seien wir mal ehrlich: genau das verlangen wir regelmäßig von Straßenverkehrsbehörden. Sie sollen keine Radwegbenutzungspflicht anordnen, wenn die Gefahrenlage für den Radverkehr nicht nachgewiesen ist (vulgo: es müssen erst Unfälle passieren...).

    Da hast du zwar Recht, aber ich sehe da doch noch ein anderes Gefahrenpotenzial. Dass Fahrbahnradeln eigentlich nicht sooo gefährlich ist, hat man ja nicht erst seit 1997 mehr oder weniger ausführlich untersucht. Wie gefährlich fehlende Sichtbeziehungen sind, kann man aber jeden Tag alle drei Kilometer auf dem Rad feststellen.