Habe gerade nicht genug Zeit, um alle Erkenntisse wiedezugeben, daher nur ein kleines Schmankerl, das noch des Öfteren nützlich sein könnte:
"Bei zweistreifigen Streckenabschnitten (mit und
ohne Schutzstreifen) ist kein steigendes Unfallaufkommen
bei steigendem SV-Anteil festzustellen.
So nimmt die Unfalldichte auf diesen Streckenabschnitten
mit zunehmendem SV-Anteil ab. Zufällige
Schwankungen können bei den Querschnitten
ohne Schutzstreifen ausgeschlossen werden, da
hier große Streckenlängen zugrunde liegen."
Zu finden auf Seite 45
Also genau das Gegenteil dessen, womit Benutzungspflichten im Allgemeinen begründet werden.
Ahc ja, hier die Studie: