Rechtlich gesehen würde ich schon sagen, dass die weiße Linie unter Beachtung §10 StVO überfahren werden darf. Denn streng genommen darf ich an dieser Kreuzung ja auch direkt links abbiegen (glaub ich jedenfalls) und darf mich dazu dann auch direkt einordnen. was nur geht, wenn ich den Radfahrstreifen verlasse
Gutes Argument!
Konkret dürfte das einer der vielen Fälle sein, wo die StVB per Verkehrszeichen oder Markierungen zeigt, was der Radfahrer ihrer Meinung nach tun sollte, nicht was er gemäß StVO tun müsste (oder gar dürfte).