Muss ich als Radfahrer*in bei einem Fußgängerüberweg mit Ampel absteigen und schieben?

  • Ort
    Hattersheim, Mainstraße und Frankfurter Straße

    Ich fahre mit dem Fahrrad aus Okriftel kommend auf der Mainstraße in Richtung Hattersheim auf der Fahrbahn.

    1. An dieser Stelle entscheide ich, auf dem Fußweg auf der linken Seite mit Radverkehrsfreigabe in beide Richtungen weiter zu fahren:

    Street View-Ansicht von „Hessendamm“ · Google Maps
    65795 Hattersheim am Main
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    Es ist sehr viel Autoverkehr auf der Fahrbahn und ich will die Fußgängerampel benutzen, um auf die andere Seite zu gelangen.

    Muss ich dann absteigen und schieben? Oder kann ich auf dem Fahrrad rüberfahren?

    Wenn ich mit dem Fahrrad rüberfahre, muss ich dann an der Drückerampel Grün anfordern und handelt es sich um einen Rotlichtverstoß, wenn ich bei rotem Fußgängersymbol rüberfahre?

    2. Ich komme auf dem gemeinsamen Fuß und Radweg, dem Schwarzbachweg auf die Frankfurter Straße zugefahren. Dort will ich links in die Frankfurter Straße abbiegen.

    Darf ich das Rotlicht der Fußgängerampel ignorieren? Oder muss ich Fußgänger-Grün anfordern. Und muss ich dann absteigen, wenn Fußgänger-Grün kommt? Oder muss ich zunächst rechts abbiegen und dann eine Spitzkehre am Ende der Fußgängerinsel machen?

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    Die Streuscheiben zeigen nur das Fußgängersymbol:

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  • Wenn Du mit dem Fahrrad über die Fahrbahn fährst an einer Fußgängerampel -> §10

    Was eine Fußgänger-Ampel anzeigt ist egal, denn das ist nicht dein Lichtzeichen, solange Du auf dem Fahrrad sitzt. Leuchtet es rot, kann es deswegen auch kein Rotliochtvertoß sein.

    Forderst Du grün für Fußgänger, kannst Du selbstverständlich auch mit dem Fahrrad die Straße kreuzen, musst aber auf die Fußgänger auf der Furt entsprechend Rücksicht nehmen.

  • Wobei man die berechtigte Frage stellen muss, ob eine Fußgängerfurt analog zu einem Gehweg nicht sogar als Verkehrsfläche angesehen werden muss, welche ausschließlich dem Fußverkehr vorbehalten ist. Falls zutreffend, müsste dies natürlich auch auf reine Fußgängerüberwege zutreffen. Demnach handelt es sich nicht um eine Radverkehrsanlage und darf auch nicht mit dem Fahrrad befahren werden. Egal, ob rot oder grün und egal, ob KFZ am Fußgängerüberweg halten und egal, ob Radfahrer Vorrang haben oder nicht. Jedoch gibt es da draußen durchaus auch Radverkehrsführungen, die gezielt auf Fußgängerüberwege münden, an denen es KEINE danebenliegende Radfahrfurt gibt.

  • Jedoch gibt es da draußen durchaus auch Radverkehrsführungen, die gezielt auf Fußgängerüberwege münden, an denen es KEINE danebenliegende Radfahrfurt gibt.

    Bei dem reinen Fußgängerüberweg mit LSA, der über die Frankfurter Straße führt, ist es so:

    Der Weg entlang dem Schwarzbach ist ein reiner Fuß- und Radweg. An der Stelle, an der auf dem Satellitenfoto das Symbol für Denkmal und Heiliger Nepomuk eingetragen ist, mündet der Weg auf dem Fußgängerüberweg.

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    Auf der gegenüberliegenden Seite wird der Weg weitergeführt und ist auch mit einem weißen rechteckigen Schild ausgeschildert, auf dem ein Fahrradsymbol und ein Hinweis auf ein Touri-Radweg zu sehen ist.

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    Allerdings steht dort kein Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg [Zeichen 240] und auch kein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Meines Erachtens gilt der Weg als Parkweg oder als Feldweg, der nicht extra mit [Zeichen 240]oder [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert sein muss, und trotzdem darf man als Fahrradfahrer*in dort weiterfahren.

    Was eine Fußgänger-Ampel anzeigt ist egal, denn das ist nicht dein Lichtzeichen, solange Du auf dem Fahrrad sitzt. Leuchtet es rot, kann es deswegen auch kein Rotliochtvertoß sein.

    Das hört sich einerseits einleuchtend an, andererseits aber würde ich nicht so handeln. Besonders nicht, wenn die Verkehrslage mir nicht gut bekannt ist. Und es könnten Kinder oder andere Verkehrsteilnehmer zu Fehlverhalten verleiten werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (24. März 2026 um 12:04) aus folgendem Grund: Rechtschreibkorrektur

  • Dieses Beispiel hatte Fahrbahnradler in einem anderen Diskussionsthema verlinkt:

    Der Link zu Fahrbahnradler seinem Beitrag:

    Die gezeigte Situiation in Heilbronn ist vergleichbar mit der in Okriftel.