Muss ich als Radfahrer*in bei einem Fußgängerüberweg mit Ampel absteigen und schieben?

  • Ort
    Hattersheim, Mainstraße und Frankfurter Straße

    Ich fahre mit dem Fahrrad aus Okriftel kommend auf der Mainstraße in Richtung Hattersheim auf der Fahrbahn.

    1. An dieser Stelle entscheide ich, auf dem Fußweg auf der linken Seite mit Radverkehrsfreigabe in beide Richtungen weiter zu fahren:

    Street View-Ansicht von „Hessendamm“ · Google Maps
    65795 Hattersheim am Main
    www.google.com

    Es ist sehr viel Autoverkehr auf der Fahrbahn und ich will die Fußgängerampel benutzen, um auf die andere Seite zu gelangen.

    Muss ich dann absteigen und schieben? Oder kann ich auf dem Fahrrad rüberfahren?

    Wenn ich mit dem Fahrrad rüberfahre, muss ich dann an der Drückerampel Grün anfordern und handelt es sich um einen Rotlichtverstoß, wenn ich bei rotem Fußgängersymbol rüberfahre?

    2. Ich komme auf dem gemeinsamen Fuß und Radweg, dem Schwarzbachweg auf die Frankfurter Straße zugefahren. Dort will ich links in die Frankfurter Straße abbiegen.

    Darf ich das Rotlicht der Fußgängerampel ignorieren? Oder muss ich Fußgänger-Grün anfordern. Und muss ich dann absteigen, wenn Fußgänger-Grün kommt? Oder muss ich zunächst rechts abbiegen und dann eine Spitzkehre am Ende der Fußgängerinsel machen?

    Street View-Ansicht von „Hessendamm“ · Google Maps
    65795 Hattersheim am Main
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    Die Streuscheiben zeigen nur das Fußgängersymbol:

    Street View-Ansicht von „Hessendamm“ · Google Maps
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  • Wenn Du mit dem Fahrrad über die Fahrbahn fährst an einer Fußgängerampel -> §10

    Was eine Fußgänger-Ampel anzeigt ist egal, denn das ist nicht dein Lichtzeichen, solange Du auf dem Fahrrad sitzt. Leuchtet es rot, kann es deswegen auch kein Rotliochtvertoß sein.

    Forderst Du grün für Fußgänger, kannst Du selbstverständlich auch mit dem Fahrrad die Straße kreuzen, musst aber auf die Fußgänger auf der Furt entsprechend Rücksicht nehmen.