Woche 03 vom 12.1.26 bis 18.1.26

  • Wenn niemand behindert oder gefährdet wurde, ist tatsächlich kein höheres Bußgeld vorgesehen. :|

    TBNR 141136: Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 136.1

    10,00 EUR

    TBNR 141600: Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) A - 1 und gefährdeten dadurch Andere. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG

    70,00 EUR

    TBNR 141601: Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). A - 1 Es kam zum Unfall. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

    85,00 EUR

    TBNR 108112: Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Anderer wesentlich behindert wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *). § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 33 BKat

    25,00 EUR