aber genauso wundert mich, dass die Gemeinden nicht versuchen den Radverkehr bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen auf die Fahrbahnen zu bringen
In Niedersachsen wundert mich das gar nicht, denn die Baulast für "Radwege" liegt beim Baulastträger der Straße, aber für Gehwege immer bei der Gemeinde. Wenn also in einer Ortsdurchfahrt einer Kreis-, Landes- oder Bundesstraße ein entfernt wird, geht die Baulast des Gehweges vollständig an die Gemeinde über, während vorher die Gemeinde nur 50% der Kosten tragen musste, weil der Gehweg halb ein "Radweg" war.
Das hat zwar mit der StVO, VwV-StVO, ERA u.s.w. nicht das Geringste zu tun, aber es ist ein offenes Geheimnis, dass das der Grund ist, warum hier seit mittlerweile 28 Jahren die StVO nicht umgesetzt wird. Es ist ein systematischer und vorsätzlicher Rechtsbruch aus finanziellen Interessen.