Das Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr ![Zeichen 254 [Zeichen 254]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-254.png) , bietet für meinen Geschmack zunächst einmal keinen schönen Anblick.
, bietet für meinen Geschmack zunächst einmal keinen schönen Anblick.
Ich bin leidenschaftlicher Fahrradfahrer und wenn dann ein Verkehrszeichen daher kommt, das das Fahrradfahren verbietet, dann: Grrrr!  .
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Freilich, sehr viel subtiler kommt ein anderes Fahrrad-Fahrverbot daher: Verkehrszeichen 237, Radweg ![Zeichen 237 [Zeichen 237]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-237.png) , und seine Verwandten, nämlich Verkehrszeichen 240, Gemeinsamer Geh- und Radweg
, und seine Verwandten, nämlich Verkehrszeichen 240, Gemeinsamer Geh- und Radweg ![Zeichen 240 [Zeichen 240]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-240.png) , sowie Verkehrszeichen 241
, sowie Verkehrszeichen 241 ![Zeichen 241-30 [Zeichen 241-30]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-241-30.png) , Getrennter Rad- und Gehweg. Diese blauen Schilder wirken schon aufgrund ihrer Farbgebung erst mal sympathischer und es ist zunächst erst mal kein direktes Verbot ausgesprochen, vielmehr haben sie die Bedeutung, hier ist Fahrradfahren erlaubt. Tatsächlich sind es Gebotszeichen, auch bekannt als Gebotsschilder, die eine bestimmte Verhaltensweise vorschreiben. Deshalb beinhalten diese "Blauschilder" ein subtiles Fahrradverbot bezüglich der Fahrbahnnutzung durch den Fahrradverkehr. Darüber ist hier im Forum viel zu lesen und soll nicht Thema in diesem Thread sein.
, Getrennter Rad- und Gehweg. Diese blauen Schilder wirken schon aufgrund ihrer Farbgebung erst mal sympathischer und es ist zunächst erst mal kein direktes Verbot ausgesprochen, vielmehr haben sie die Bedeutung, hier ist Fahrradfahren erlaubt. Tatsächlich sind es Gebotszeichen, auch bekannt als Gebotsschilder, die eine bestimmte Verhaltensweise vorschreiben. Deshalb beinhalten diese "Blauschilder" ein subtiles Fahrradverbot bezüglich der Fahrbahnnutzung durch den Fahrradverkehr. Darüber ist hier im Forum viel zu lesen und soll nicht Thema in diesem Thread sein.
Ganz unvoreingenommen könnte man meinen: Naja, besser ein Blauschild, das das Fahrrad fahren erlaubt, zumindest auf dem dafür vorgesehenen Fahrradweg, als ein "Rotschild" ![Zeichen 254 [Zeichen 254]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-254.png) , das das Fahrradfahren ganz verbietet.
, das das Fahrradfahren ganz verbietet.
In Hannover gibt es einige Stellen, an denen das Verkehrszeichen 254, Verbot für den Radverkehr ![Zeichen 254 [Zeichen 254]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-254.png) , von der Verkehrsverwaltung so eingesetzt wird, dass es nicht das Fahrradfahren generell verbietet, sondern lediglich das Fahrradfahren auf einem klar abgegrenzten Teil der Straße, nämlich entweder auf einem Fahrradweg, der nicht in entgegengesetzter Fahrtrichtung benutzt werden soll, oder auf einem Fußweg, der nicht für den Fahrradverkehr freigegeben ist.
, von der Verkehrsverwaltung so eingesetzt wird, dass es nicht das Fahrradfahren generell verbietet, sondern lediglich das Fahrradfahren auf einem klar abgegrenzten Teil der Straße, nämlich entweder auf einem Fahrradweg, der nicht in entgegengesetzter Fahrtrichtung benutzt werden soll, oder auf einem Fußweg, der nicht für den Fahrradverkehr freigegeben ist.
Weil von verschiedenen anderen Forumsbesuchern in verschiedenen Beiträgen immer mal wieder sehr apodiktisch behauptet wurde, dass das Verkehrszeichen 254, Verbot für den Fahrradverkehr ![Zeichen 254 [Zeichen 254]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-254.png) grundsätzlich immer bedeute, dass dort wo es in einer Straße aufgestellt wird, für die ganze Straße von Hauswand zu Hauswand gelten würde, und außerdem in beide Richtungen, also auch für die Gegenrichtung, von wo aus man das Schild gar nicht sehen kann, ein Fahrrad-Fahrverbot gelten würde, habe ich dieses Thema eröffnet, um Beispiele vorzustellen, die es ermöglichen sollen, den Einsatz des Verkehrszeichens zu diskutieren.
 grundsätzlich immer bedeute, dass dort wo es in einer Straße aufgestellt wird, für die ganze Straße von Hauswand zu Hauswand gelten würde, und außerdem in beide Richtungen, also auch für die Gegenrichtung, von wo aus man das Schild gar nicht sehen kann, ein Fahrrad-Fahrverbot gelten würde, habe ich dieses Thema eröffnet, um Beispiele vorzustellen, die es ermöglichen sollen, den Einsatz des Verkehrszeichens zu diskutieren.
 
		 
		
		
	 
															
		![Zeichen 259 [Zeichen 259]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-259.png)

 Das wäre dann eine duale Radverkehrslösung.
 Das wäre dann eine duale Radverkehrslösung. 


![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)


