Woche 04 vom 20. bis 27. Januar

  • das Abendblatt, der ADFC.. es ist ... "schwierig"

    Verkehr Hamburg: Ärger um Winterdienst – Eis auf Radwegen ist für ADFC „inakzeptabel“
    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club empört über schlecht geräumte Radwege. Die Stadtreinigung Hamburg erklärt, wie sie bei Winterwetter vorgeht.
    www.abendblatt.de
    Zitat

    Kritik äußert der ADFC auch am Streugut. Denn das Material mache die Fahrradreifen kaputt: „Und wenn gestreut wird, sollte die Stadtreinigung ihr Streugut bitte einmal checken. Diese spitzen Splitter, die sie auf die Wege wirft, sind sehr unschön für nicht ganz so dicke Reifen.“

    Dazu erklärt Gerner-Beuerle: „Die Stadtreinigung verwendet als abstumpfenden Streustoff gewaschenen und feinkörnigen Kies mit einer Größe von ein bis vier Millimeter. Wird die Streuung feiner, so sinkt die Wirksamkeit gegen Schnee und Matsch. Eine gröbere Körnung geht mit schlechterer Befahrbarkeit einher.“

    ja, liebe Stadtreinigung Hamburg, es mag sein, dass ihr "feinkörnigen Kies" bestellt. Aber das sind eben nicht rundgeschliffene steinchen, sondern einfach Bruchmaterial in gewünschter Korngröße. Und wenn man oben in den Brecher Steine und Flint reinkippt, kommen unten 2-6mm Bruch und Flintsplitter, die spitz wie Nadeln und scharf wie Rasierklingen sein können, raus. :rolleyes:


    Zitat

    Auf Radfahrstreifen, die Teil der Fahrbahn sind, ist der Einsatz von Taumitteln erlaubt.

    Aha, Radfahrstreifen Teil der Fahrbahn. :/

    Zitat

    Wichtig zu wissen: Das Hamburgische Wegegesetz (HWG) sieht keine Verpflichtung zur Durchführung eines Winterdienstes auf Radwegen vor. Somit müssen Anliegerinnen und Anlieger dort, wo sie zur Reinigung der Geh- und Radwege verpflichtet sind, die Radwege vor ihren Grundstücken nicht von Schnee befreien oder streuen.

    aha. Und was genau sagt das HWG dazu?

    oh, ach...

    Zitat

    § 30
    Umfang und Häufigkeit der Reinigung durch die Anliegerinnen und Anlieger

    (1) Die Reinigungspflicht nach § 29 umfasst die gesamte die Anliegereigenschaft der Reinigungsverpflichteten begründende Strecke auf folgenden Wegeflächen:

    1. die dem Fußgängerverkehr oder dem Fahrradverkehr dienenden, von der Fahrbahn baulich abgesetzten Wegeanlagen (Gehwege und Fahrradwege) in voller Breite,

    Radfahrstreifen sind doch baulich abgesetzt... :/

  • und rote Pflastersteine neben grauen Pflastersteinen ist aber eine bauliche Trennung... schon klar.

    Das ist ebensowenig „baulich (vom Gehweg) getrennt“ wie bei einer gemalten weißen Linie (Z.295] zwischen Geh- und Radweg auf dem Hochbord. Bei niveaugleichen „taktiken Streifen“ mit diesen Noppen für Sehbehinderte kann man diskutieren. Ansonsten bedarf es für bauliche Trennung einer Bordsteinkante oder eines Grünstreifens.

    Das Kriterium „baulich getrennt“ spielt allerdings verkehrsrechtlich nur im Kontext von „Sonderweg von der *Fahrbahn* baulich getrennt?“ eine Rolle (für Kinder, die nach §2 Abs. 5 StVO außer Gehwegen auch baulich von der Fahrbahn getrennte Radwege benutzen dürfen).

  • Bei uns wird das Streuzeugs im Frühjahr mit Kehrmaschinen eingesaugt und wiederverwendet. Meine ersten mehreren Platten hatten als Ursache kleine Glasscherben, die von der Form her nicht von den Steinchen zu unterscheiden waren, sehr wohl aber von der Farbe.

    Ich stand vor der Entscheidung: Entweder meine Bierflaschen auf dem Arbeitsweg nicht mehr hinter mich schmeißen, oder Pannenschutzeinlagen einbauen.