Die Gehwegbenutzungspflicht für radfahrende Kinder gilt laut LG Ingolstadt (72 O 516/23 V vom 14.06.2024) auch nicht uneingeschränkt. Sobald der Gehweg unbenutzbar ist ...
(Kleine) Radfahrer auf Gehwegen
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So ganz klar komme ich ja nicht mit der Beschreibung des Vorgangs.
Aber wie man sich wohl fühlt, wenn man ein 7-jähriges Kind verklagt, weil man ja vorher sein Vorfshrtsrecht mittels Hupe durchgesetzt hat, statt einfach zu bremsen?
Und wie ein dermaßen großer Schaden an dem Auto entstanden sein kann? Dafür bekommt man mind. eine komplett neue Tür oder 2-3 Kotflügel getauscht.
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Die Gehwegbenutzungspflicht für radfahrende Kinder gilt laut LG Ingolstadt (72 O 516/23 V vom 14.06.2024) auch nicht uneingeschränkt. Sobald der Gehweg unbenutzbar ist ...
Interessant, dass es dazu wenigstens Urteile gibt – in der StVO wird ja (anders als bei Fußgängern!) nicht einmal auf den Fall eines völlig fehlenden Gehwegs eingegangen. Interessant wäre dennoch, wie "unbenutzbar" definiert ist. 1,5 Meter zwischen parkenden Autos und Maschendrahtzahn sind sicherlich auch mit einem 24"-Rad kaum zumutbar.
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Warum sollten „fehlende“ Sonderwege/flächen extra erwähnt werden müssen? Dazu besteht kein Anlaß.
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