Duale Radverkehrslösungen - Beispiele

  • Noch ein Beispiel aus Hannover für eine duale Radverkehrslösung:

    Ein einseitiger Zweirichtungs-Fahrradweg an der Marianne-Baecker-Allee in einem Gewerbegebiet. Dieser Fahrradweg ist in der üblichen Fahrtrichtung mit [Zusatzzeichen 1000-33] ausgeschildert. So wird deutlich, dass mit Fahrrad-Gegenverkehr gerechnet werden muss.

    Entgegengesetzt der üblichen Fahrtrichtung ist mit [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert.

    Auf dem rechten Bild sieht man ein Post-Dreirad auf der Fahrbahn fahren:

    Hier noch mal das erste Foto und dazu die streetview-Ansicht:

    Street View-Ansicht von „Hanomagstraße“ · Google Maps
    30449 Hannover-Linden-Limmer
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  • Duale Radverkehrslösung in der Fössestraße stadtauswärts:

    Das ist ja schon ein bisschen ein Trick: Um die Fahrbahnnutzung nahezulegen, wird an dieser Stelle in der Fössestraße, Höhe Einmündung Mathildenstraße, die Weiche so gestaltet, dass der schmale Weg auf den Hochbord führt und der breite auf die Fahrbahn.

    Hier auf google-Satellit:

    Fössestraße · Hannover-Linden-Limmer
    Hannover-Linden-Limmer
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    Trotzdem entscheidet sich diese Fahrradfahrerin für den Hochbord:

    Auf dem streetview Bild von Juni 2022 kann man noch einen würfelförmigen Blumenkasten aus Beton auf der Sperrfläche stehen sehen, der inzwischen wohl verschwunden ist;

    Street View-Ansicht von „Fössestraße“ · Google Maps
    Hannover-Linden-Limmer
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  • Das ist ja wirklich eine sehr interessante Fahrstreifenführung: Es handelt sich in Blickrichtung bis zur Einmündung um zwei Fahrstreifen. Bis dahin noch nicht verwerflich. Und das Parken am rechten Fahrbahnrand ist hinter der Einmündung wohl auch legal. Auch nicht weiter verwerflich. Anscheinend wird von dieser Möglichkeit wohl auch rege Gebrauch gemacht. Immer noch nicht verwerflich. Aber wie kommt die StVB auf die Idee, dort eine Sperrfläche anzubringen, die die Zweispurigkeit dort für wenige Meter plötzlich aufhebt? Das legale Parken kann doch wohl kein Grund dafür sein. Schließlich wird mit der Sperrfläche ja auch DANN verengt, wenn KEIN Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand parkt. Warum muss dann dort überhaupt eine Sperrfläche angebracht werden? Es sind ja nicht einmal Parkplätze als solche markiert. Und Radfahrer, die auf die Fahrbahn wechseln, werden durch die Sperrfläche auch nicht geschützt.

    Dass am rechten Fahrbahnrand geparkt wird, dürfte bundesweit ja wohl nichts ungewöhnliches sein. Und trotzdem fällt mir woanders keine Straße ein, wo ich eine solche Sperrfläche gesehen hätte, nur weil dort Fahrzeuge parken könnten.

    Damit nimmt dann auch das Unheil bezüglich der linken breiten roten Radfurt seinen Lauf. Denn wenn dort wirklich einmal KEIN Fahrzeug parken würde, werden Radfahrer auf dem rechten Fahrstreifen trotzdem in die LINKE Fahrstreifenhälfte geführt. Ein Überholen über den linken Fahrstreifen ist unter Beachtung des vorgeschriebenen Seitenabstands für den nachfolgenden Kraftverkehr dann nicht mehr möglich. Naja, jeder Radfahrer wird sich dann wohl sogleich an das Rechtsfahrgebot erinnern und den rechten Fahrstreifen im weiteren Verlauf am RECHTEN Rand befahren.

    Sollten dort hingegen aber durchaus Fahrzeuge parken, was ich für die allermeiste Zeit mal annehme, so werden die Radfahrer mit der linken roten Furt genau durch den Türaufschlagbereich der parkenden Fahrzeuge geleitet, die auf dem rechten Fahrstreifen stehen.

    Worauf kommt es der StVB denn nun an? Auf die Sicherheit der Radfahrer oder auf die Unversehrtheit des ruhenden Verkehrs? Bei ersterem hätte die linke rote Furt eigentlich direkt in den LINKEN Fahrstreifen leiten müssen, denn die StVB geht ja anscheinend davon aus, dass dort IMMER geparkt wird. Wozu sonst die Sperrfläche? So wären Radfahrer dann auch von Amts wegen vor sich öffnenden Türen geschützt.

    Oder man hätte die Sperrfläche gleich ganz weggelassen und die linke rote Furt auf die rechte Hälfte des rechten Fahrstreifens geführt. Für 20 Meter hätte es dann noch ein uneingeschränktes Halteverbot gegeben und somit für Radfahrer einigermaßen ausreichend Platz zum Einordnen in den linken Fahrstreifen gegeben. Aber soooo....????

  • Hätte, hätte, ... wenn man die Parkplätze angetastet hätte ...

    ... das ist ja das Problem, auf das durch die duale Radverkehrslösung an dieser Stelle aufmerksam gemacht wird.

    Schau dir an, wie sich der Hochbordradweg nur eine Querstraße weiter entwickelt:

    Street View-Ansicht von „Fössestraße“ · Google Maps
    Hannover-Linden-Limmer
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    Der Hochbordradfahrer muss zwischen den Säulen hervortretende Fußgänger befürchten. Und der Hochbordradfahrer muss unachtsam aussteigende Beifahrer*innen befürchten.

    Der zu dicht an den parkenden Autos fahrende Fahrbahnradler muss unachtsam aussteigende Fahrer*innen befürchten. Um die Fahrbahnradler*innen musst du aber keine Angst haben, wer in der Fössestraße durchschaut, dass der Hochbordradweg keine sichere Sache ist, der weiß auch genau, wie er auf der Fahrbahn radeln muss, um kein Dooring-Opfer zu werden.

    Im Übrigen stimme ich dir zu, es müsste eigentlich das Parken verboten werden, dann wäre genug Platz für einen breiten Radfahrstreifen oder einen breiten Hochbordradweg etwas höher als die Fahrbahn und etwas flacher als der Fußweg.

    Die duale Radverkehrslösung ist an dieser und vielen anderen Stellen keine so tolle Lösung für den Radverkehr. Manchmal gibt es bessere. In dem gezeigten Fall ist die duale Radverkehrslösung jedoch besser, als ein benutzungspflichtiger Hochbordradweg! Das war einmal der frühere Zustand.

    Und was die Sperrfläche angeht: Würde der Radler einfach so auf die Fahrbahn fahren, dann wäre es für ihn schwerer, bei den parkenden Autos vorbeizufahren. Und unmittelbar vor den parkenden Autos ist die Einfahrt zur Tiefgarage, da kannst du nicht die Weiche markieren, die dem Autoverkehr signalisiert, hier kommen Fahrradfahrer*innen auf die Fahrbahn. Noch besser wäre es, wenn die Fahrspur-Leitlinien, die die Fahrbahn in zwei Fahrspuren teilt, ausgelöscht würden. Sie stammen aus einer Zeit, als dort das Parken zu den Hauptverkehrszeiten verboten war.

    3 Mal editiert, zuletzt von Ullie (9. September 2025 um 16:44)

  • Der Hochbordrafahrer muss zwischen den Säulen hervortretende Fußgänger befürchten. Und der Hochbordradwegnutzer muss unachtsam aussteigende Beifahrer*innen befürchten.

    Die Entscheidungsmatrix aus dem "Leitfaden Radverkehr" der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:

    Die duale Radverkehrslösung ist an dieser und vielen anderen Stellen keine so tolle Lösung für den Radverkehr.

    Dass wir (Sie, die NLStBV und ich) uns mal einig sind! 8|

  • Die Entscheidungsmatrix aus dem "Leitfaden Radverkehr" der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:

    Dass wir (Sie, die NLStBV und ich) uns mal einig sind! 8|

    Aber sind wir uns auch einig, wie dort weiter zu verfahren ist?

    Ich sehe die duale Radverkehrslösung an dieser Stelle als so eine Art Menetekel, das verhindert, dass die Straße einfach in Vergessenheit gerät als ein mögliches Radverkehrsangebot. Genau das würde meines Erachtens nämlich passieren. Die Straße würde mehr und mehr von Fahrradfahrenden gemieden, oder der gegenüberliegende Einrichtungs-Fahrradweg würde ordnungswidrig in beide Richtungen vom Radverkehr befahren werden.

    Da ist es besser, das Menetekel zu erhalten, um damit immer wieder daran zu erinnern, dass dort endlich ein breiter Fahrradweg hin muss und die Parkplätze zurückgebaut werden müssen.

  • Die Straße würde mehr und mehr von Fahrradfahrenden gemieden, oder der gegenüberliegende Einrichtungs-Fahrradweg würde ordnungswidrig in beide Richtungen vom Radverkehr befahren werden.

    Können Sie diese Mutmaßung belegen? Höre ich hier auch immer wieder: "Wenn man es nicht erlaubt, dass die Leute auf dem Gehweg fahren dürfen, fahren sie gar nicht mehr Fahrrad".

    Gibt es irgendwo eine Studie, die das tatsächlich belegt?

    Meiner Beobachtung nach passieren zwei Dinge: Zum Einen fahren diejenigen, die es nicht begreifen wollen, trotzdem auf dem Gehweg, auch wenn es nicht erlaubt ist. Radfahrer auf der Fahrbahn werden hingegen immer mehr und irgendwann ist es selbstverständlich und interessiert niemanden mehr.

  • Meiner Beobachtung nach passieren zwei Dinge: Zum Einen fahren diejenigen, die es nicht begreifen wollen, trotzdem auf dem Gehweg, auch wenn es nicht erlaubt ist. Radfahrer auf der Fahrbahn werden hingegen immer mehr und irgendwann ist es selbstverständlich und interessiert niemanden mehr.

    Auch meine Beobachtung. Wobei das mit dem Fahrbahnfahren normalerweise ein bisschen dauert.

  • Das dauert umso länger, je unklarer es kommuniziert wird und je länger man den Leuten Zeit gibt, Widerstand zu formieren. Wenn man die Bedenkenträger dann auch noch von offizieller Seite bestätigt, ist es fast zum Scheitern verurteilt.

    Hier gibt es seit Jahren Diskussionen um eine Straße, wo es früher einen einseitigen kombinierten Geh- und Zweirichtungs-"Radweg" gab. DTV nach den letzten Zählungen 6500 Kfz/24h im nördlichen Abschnitt und 5500 Kfz/24h im südlichen Teil. Man hat im Januar 2019 die [Zeichen 240] entfernt und alles Andere so gelassen, wie es war, inkl. Radwegfurten. Den Aufschrei gab es erst 9 Monate später, als man im September die Furten entfernt und Piktogramme auf die Fahrbahn gepinselt hat. Bis dahin hatte es noch niemand mitbekommen, dass man dort nur noch auf der Fahrbahn fahren durfte. Während man Richtung Süden noch argumentieren konnte, dass es weiterhin ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht war, weil er weiterhin alle Merkmale des "Radweges" hatte, gab es in der Gegenrichtung definitiv keine Freigabe zum Geisterradeln. Dafür gab es aber bis zum letzten Jahr im Kreisverkehr Heidbecker Damm / Ottenbecker Damm Radwegfurten und keine Fußgängerüberwege.

    Hier geht's los:

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    Schaut euch mal gleich die erste Kreuzung an: Abknickende Vorfahrt aus der Carl-Benz-Straße, die aber eine Einbahnstraße ist.

    Aus der anderen Richtung kommt ein eigenständiger Weg von der Brücke über die B73

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    Alleine schon die Frage, welche Konsequenzen dieses Konstrukt auf die Vorfahrtregelung hatte, hat niemand wirklich verstanden. Radfahrer, die von hier kommend auf dem linksseitigen Weg fahren, müssen anhalten, weil vor der Kreuzung ein [Zeichen 206] steht.

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    Gegenüber Autos, die aus dem Klarenstrecker Damm kommen (ebenfalls mit STOP), haben die dann aber Vorfahrt, weil sie von rechts kommen. Autos, die aus der Carl-Benz-Straße kommen und geradeaus in den Klarenstrecker Damm fahren, haben aber Vorfahrt, weil sie aus der Vorfahrtstraße kommen. Für die Gehweg-Geisterradler, die zur Brücke über die B73 fahren wollen, ändert sich also die Vorfahrt auf der Mittelinsel.

    Ein ähnliche Situation haben wir dann nochmal an der nächsten Kreuzung

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    Wer hier auf dem rechtsseitigen Weg fährt, kommt aus der Vorfahrtstraße, aber die Gehweg-Geisterradler aus der anderen Richtung nicht. Die Leute beschweren sich dann über die schlechte Gestaltung der Kreuzung, begreifen aber nicht, dass das Problem nur dadurch entsteht, dass sie auf dem Gehweg fahren.

    Es ist eigentlich ein Wunder, dass dort in den letzten Jahren nichts Schlimmes passiert ist. Ich habe dort auf der Fahrbahn erst einmal eine brenzlige Situation erlebt. Das war ganz am Anfang und es war eine vorsätzliche Gefährdung. Abgesehen von diesem einen Fall fahre ich dort seit sechs Jahren völlig problemlos auf der Fahrbahn und sehe fast täglich blöde Situationen mit Radfahrern, die dort weiter auf dem Gehweg fahren.

  • Können Sie diese Mutmaßung belegen? Höre ich hier auch immer wieder: "Wenn man es nicht erlaubt, dass die Leute auf dem Gehweg fahren dürfen, fahren sie gar nicht mehr Fahrrad".

    Gibt es irgendwo eine Studie, die das tatsächlich belegt?

    Meiner Beobachtung nach passieren zwei Dinge: Zum Einen fahren diejenigen, die es nicht begreifen wollen, trotzdem auf dem Gehweg, auch wenn es nicht erlaubt ist. Radfahrer auf der Fahrbahn werden hingegen immer mehr und irgendwann ist es selbstverständlich und interessiert niemanden mehr.

    Wenn du jemanden aus Hannover fragst, der sich ein bisschen mit Fahrradverkehr beschäftigt, ob es ein Beispiel dafür gibt, dass Fahrradfahrer*innen den Gehweg befahren, weil es auf der Fahrbahn keine explizite Fahrradinfrastruktur gibt, dann wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit den E-Damm genannt bekommen.

    Ich kann zwar nicht mit einer Statistik aufwarten, aber bei dieser streetview-Tour waren es eine einzelne Fahrradfahrerin und ein Duo, möglicherweise ein Paar, die auf dem Bürgersteig fahren. Nach meiner Beobachtung kommt es oft vor, allerdings fahren auch viele Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn:

    Was ebenfalls bei vielen Fahrradfahrenden in Hannover nicht gut ankam, war die Ausstattung des Straßenzuges Braunstraße-Goethestraße-Münzstraße-Kurt-Schumacher-Straße mit Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Ich kenne persönlich mehrere Fahrradfahrende, die stattdessen die Königsworther Straße fahren bis zum Königsworther Platz (mit sehr engen, aber benutzungspflichtigen Hochbord-Fahrradwegen) und dann über die Lange Laube (eine problematische Fahrradstraße und deshalb auch nur begrenzt beliebt, aber anscheinend immer noch beliebter als die Fahrradstreifen, die damit umgangen werden), im Anschluss Überqueren der Münzstraße und durch die für den Fahrradverkehr freigegebene Allee bis zum Schillerdenkmal und dort durch die in diesem Abschnitt für den Fahrradverkehr freigegebe Fußgängerzone weiter Richtung Bahnhof.

    Leider habe ich auch dazu keine Statistik, sondern nur Einzel-Umfragen-Ergebnisse und diese beiden Fotos:

    Breiter Radfahrstreifen in der Braunstraße, trotzdem bei vielen Fahrradfahrer*innen unbeliebt:

    Der schmale Hochbordradweg in der Königsworther Straße, wird von manchen Fahrradfahrenden lieber befahren, als der breite Radfahrstreifen auf der Fahrbahn in der Braunstraße:

    3 Mal editiert, zuletzt von Ullie (11. September 2025 um 06:19) aus folgendem Grund: Fotos ergänzt Rechtschreibkorrekturen

  • Das dauert umso länger, je unklarer es kommuniziert wird und je länger man den Leuten Zeit gibt, Widerstand zu formieren. Wenn man die Bedenkenträger dann auch noch von offizieller Seite bestätigt, ist es fast zum Scheitern verurteilt.

    Was ist so verkehrt daran, den Leuten Zeit zu geben? Veränderungen zu diskutieren ist ein berechtigtes Anliegen! Duale Radverkehrslösungen können dazu beitragen, Veränderungen zu diskutieren. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat man in der Straße Heidbecker Damm quasi in einer "Nacht- und Nebelaktion" einen bisher benutzungspflichtigen einseitigen Zweirichtungsradweg wegradiert und von den Fahrradfahrenden erwartet, dass sie ab sofort die Fahrbahn benutzen sollen?

    Wenn das tatsächlich so gelaufen ist, dann liegt der Verdacht nahe, dass die Verwaltung das im Hoppla hopp so durchgesetzt hat, damit möglichst wenige Fahrradfahrende tatsächlich auch die Fahrbahn benutzen. Vielleicht sogar in der Absicht, möglichst schnell wieder die Blau-Schilder aufzustellen.

    Das mit den Kreuzungen werde ich mir nochmal genauer anschauen. Abknickende Vorfahrt ist immer ein heikles Thema. Letztlich auch in Bezug auf den Fußverkehr, der als Geradeausverkehr seinen Vorrang gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen nicht verliert, auch wenn der Abbiegeverkehr der Vorfahrtsstraße folgt.

    Ein ähnliche Situation haben wir dann nochmal an der nächsten Kreuzung

    https://maps.app.goo.gl/ioH8dC4FwX2XWu9NA

    Wer hier auf dem rechtsseitigen Weg fährt, kommt aus der Vorfahrtstraße, aber die Gehweg-Geisterradler aus der anderen Richtung nicht. Die Leute beschweren sich dann über die schlechte Gestaltung der Kreuzung, begreifen aber nicht, dass das Problem nur dadurch entsteht, dass sie auf dem Gehweg fahren.

    Ist es nicht ein ganz anderes Problem, dass diese Fahrradfahrer*innen haben? Sie verstehen nicht, dass sie einfach nur am rechten Fahrbahnrand fahren müssen und an der Kreuzung absteigen und zum Fußgänger werden müssen, dann haben sie den Vorrang. Naja zumindest gegenüber dem Abbiegeverkehr auf der Vorfahrtsstraße. Sie können sich dann legal in die Vorfahrtsstraße hinein manövrieren, ohne dem abbiegenden Autoverkehr auf der Vorrangstraße Vorrang gewähren zu müssen.;)

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    Möglicherweise wäre eine duale Verkehrslösung mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1000-33] besser gewesen.

    Gilt eigentlich Tempo 50 auf dem Heidbecker Damm? (Vermutlich ja, ich sehe keine 30-Schilder) Und wurde erwogen, bei der Umgestaltung der Verkehrsführung Tempo 30 einzuführen? Vermutlich nicht, falls die Idee überhaupt aufkam, war vermutlich schnell jemand zur Stelle, der auf die Vorfahrtsstraßenregelung verwies, und dass man da doch 50 fahren können müsse...

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (11. September 2025 um 07:31) aus folgendem Grund: Link aus Stuttgart eingefügt, gekürzt

  • Ist eigentlich auch auf diesem Abschnitt zwischen Rudolf-Diesel-Straße und Ottenbecker Damm früher das Fahrradfahren auf dem Hochbord erlaubt gewesen oder mit Blauschildern angeordnet gewesen?

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    Es würde mich jedenfalls nicht weiter wundern, wenn dort immer noch von vielen Fahrradfahrer*innen der Hochbord benutzt wird. Und es ist vermutlich so, dass Autofahrer*innen dort schneller als mit den erlaubten 50 km/h unterwegs sind.

    ;)Überhaupt: Rudolf-Diesel-Straße, direkt nebendran: Gottlieb-Daimler-Straße, wo ist denn die Karl-Drais-Straße?;)

  • Möglicherweise wäre eine duale Verkehrslösung mit [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1000-33] besser gewesen.

    Vorher war da [Zeichen 240] in beiden Richtungen. Das sorgt doch gerade für die Situationen, die keiner versteht.

    So war das früher. Da können Sie ja mal überlegen, wer in welcher Konstellation Vorfahrt hat.

    Carl-Benz-Straße / Klarenstrecker Damm / Heidbecker Damm


    Heidbecker Damm / Gottlieb-Daimler-Straße / Rudolf-Diesel-Straße

    Alleine schon die Straßennamen lassen erahnen, welchen Stellenwert der Radverkehr bei der Planung gespielt hat. :)

    *edit. Man sieht den skizzierten Zustand mit allen Markierungen und Furten noch bei Google Maps.

    53°34'52.0"N 9°29'43.4"E
    maps.app.goo.gl
    53°34'44.4"N 9°29'44.7"E
    maps.app.goo.gl

    Im Prinzip ist alles immer noch so, bis auf die roten "Radweg"-Furten

    Im Kreisverkehr bei der Waldorfschule sind im letzten Jahr erst die Furten entfernt worden und Zebras hingekommen.

    53°34'29.5"N 9°29'46.3"E
    maps.app.goo.gl

    Einmal editiert, zuletzt von Yeti (11. September 2025 um 13:50)

  • Ein einseitiger Zweirichtungsradweg ist immer eine besondere Herausforderung, deshalb soll es so was ja auch nur außerorts geben.

    Kommt dann noch eine abknickende Vorfahrtsstraße dazu, macht es das nicht einfacher.

    Aber auch mit Einrichtungsfahrradweg ist eine abknickende Vorfahrtsstraße eine knifflige Sache:

    Street View-Ansicht von „Peiner Str.“ · Google Maps
    30519 Hannover-Döhren-Wülfel
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    An der Kreuzung im Bild verläuft die nach rechts abknickende Vorfahrtsstraße von der Peiner Straße in die Straße Hoher Weg.

    Einige Jahre bin ich dort regelmäßig mit dem Fahrrad gefahren. Wenn ich mich recht erinnere sogar schon zu der Zeit, als der Hochbordradweg noch benutzungspflichtig war. Das wurde vor ca. 10 oder 15 Jahren geändert. Seitdem ist es nur noch ein Angebotsradweg. Je nach Verkehrslage bin ich mal Hochbord und mal Fahrbahn gefahren. Weil mein Weg nicht nach rechts der abknickenden Vorfahrtsstraße folgte, ich musste geradeaus weiter fahren. Eigentlich bin ich das beim Geradeausfahren auf dem Hochbordradweg vorrangberechtigt gegenüber dem parallel verlaufenden Fahrzeugverkehr, der nach rechts abbiegt, um auf der Vorfahrtsstraße zu bleiben.

    Eigentlich! Tatsächlich musste ich höllisch aufpassen, viele Autofahrer halten es für selbstverständlich, dass sie der abknickenden Vorfahrtsstraße folgend gegenüber dem parallel verlaufenden Fahrrad- und Fußgänger-Geradausverkehr Vorrang haben.

    Irgendwann hatte die Stadtverwaltung das winzige Vorfahrt-Achten-Zeichen da aufgestellt, wo jetzt der Fahrradfahrer warten muss, der den Angebots-Hochbordradweg benutzt, um den Fahrzeugverkehr passieren zu lassen, der der abknickenden Vorfahrt folgt.

    Ganz blöd ist dadurch die Situation für den Fußgänger-Geradeausverkehr geworden, denn für den gilt das winzige [Zeichen 205] Schild nicht, den Autofahrer bestärkt es aber, dass er nicht nur Fahrradfahrer*innen auf dem Hochbordradweg gegenüber Vorrang hat, sondern auch dem Fußgänger-Geradeausverkehr gegenüber Vorrang hat.

    Andererseits, wer schaut schon auf so ein winziges Schild? Und Fahrradfahrer*innen sind in der Regel so vorsichtig, dass sie nicht einfach so darauf vertrauen, wenn sie Vorrang haben, dass sie auch wirklich Vorrang bekommen. Viele Fahrradfahrer*innen beschäftigen sich deshalb auch nicht mit solchen Sonderfällen, sondern vertrauen da eher auf ihre Intuition.

    Und vielen Fußgänger*innen ist ja schon an normalen Kreuzungen nicht klar, dass sie beim Geradausgehen vorrangberechtigt sind gegenüber Fahrzeug-Abbiegeverkehr.

    Mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn hatte ich übrigens nicht das Gefühl irgendeinen Vorteil zu haben an der abknickenden Vorfahrtsstraße im streetview-Bild. Ich fürchte es ist für einen Fahrradfahrer auch kein großer Gewinn, wenn er auf der abknickenden Vorfahrtsstraße auf der Fahrbahn fährt.

  • Vorher war da [Zeichen 240] in beiden Richtungen. Das sorgt doch gerade für die Situationen, die keiner versteht.

    So war das früher. Da können Sie ja mal überlegen, wer in welcher Konstellation Vorfahrt hat.

    Carl-Benz-Straße / Klarenstrecker Damm / Heidbecker Damm

    Ich kann so oder so nicht sagen, wie ich da fahren würde, ich müsste es mir vermutlich erst mal vor Ort anschauen. Und da würde ich mich als erstes darüber wundern, warum die abknickende Vorfahrtsstraße eine Einbahnstraße ist. Und ob das immer schon so war, und warum da eine so große Sperrfläche markiert ist.

    Das ganze Fahrbahngewirr in dem Gewerbegebiet ist jedenfalls geplant und gebaut worden, ohne viele Gedanken an den Fußverkehr und Fahrradverkehr zu "verschwenden". Leider:rolleyes:

    Die Gründe dafür warum es da an manchen Stellen abknickende Vorfahrtsstraßen gibt, sind auch nicht offensichtlich.

    Hier ist eine Stelle, die ein ganz eindeutiger Beweis dafür ist, dass die verantwortlichen Verkehrsplaner*innen kein Herz für den nichtmotorisierten Verkehr hatten:

    Solche Trampelpfade wie der auf der streetview-Aufnahme, deuten auf gravierende Versäumnisse bei der Verkehrsplanung hin. Wie sollen denn die Menschen zur Bushaltestelle gehen, wenn sie nicht den Trampelpfad benutzen?

    Street View · Google Maps
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    Warum hat der Heidecker Damm eigentlich nur auf einer Seite einen Gehweg, auf der anderen Seite ist eine Grünfläche, die dann auch noch vom örtlichen Renault-Händler als Verkaufsfläche benutzt wird:

    Ich befürchte tatsächlich, dass das Fahrrad-Fahrverbot auf der Straße Heidecker Damm, auf dem Gehweg , der vermutlich nicht sehr stark vom Fußverkehr benutzt wird, dazu führt, dass dort weniger Fahrradverkehr stattfindet, als wenn es im Sinne einer dualen Lösung zusätzlich zum Fahren auf der Fahrbahn die Möglichkeit gäbe, als Fahrradfahrer erlaubterweise zu Gast zu sein mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1000-33]. Da es nur auf einer Seite einen Fußweg gibt, sollte es die Radverkehrsfreigabe in beide Richtungen geben.

  • Da es nur auf einer Seite einen Fußweg gibt, sollte es die Radverkehrsfreigabe in beide Richtungen geben.

    Sie stimmen mir zu, dass insbesondere der Zweirichtungsverkehr an den Kreuzungen mit abknickender Vorfahrt höchst problematisch ist und fordern am Ende, dass das deshalb angeordnet werden soll? Das wird doch nicht sicherer dadurch, dass man es offiziell erlaubt.

    Der Weg wird in der Tat auch vom Fußverkehr stark frequentiert und Sie wollen jetzt auch noch Radfahrer in beiden Richtungen darauf legal fahren lassen? Wem soll das helfen? Wie wäre es stattdessen damit, sich zu überlegen, wie man mehr Leute mit dem Fahrrad auf die Fahrbahn bringt, anstatt das gefährliche Fehlverhalten zu legalisieren?

    Die ganze Situation ist ein Relikt aus früheren Zeiten. Der Stadtteil Ottenbeck war früher eine Kaserne. Dann hat man die Kasernengebäude zu Wohnungen umgebaut und später hat sich noch ein Neubaugebiet angeschlossen. Der Heidbecker Damm ist die einzige Straße, über die man mit dem Auto in diesen Stadtteil fahren kann. Für den Bus gibt es noch eine andere Route, die durch absenkbare Poller für den Autoverkehr geschlossen ist.

    Es gibt also einerseits keinen Durchgangsverkehr durch den Stadtteil, aber alle, die da wohnen, müssen über den Kreisverkehr bei der Waldorfschule in den Stadtteil fahren. Ab da ist das alles [Zeichen 274.1] oder [Zeichen 325.1]. Trotzdem sieht man selbst da noch viele auf den Gehwegen Rad fahren, und zwar nach Belieben auf beiden Seiten in beide Richtungen.

    Das Problem ist meiner Ansicht nach, dass sich die Leute da hineingesteigert haben, dass das Radfahren auf der Fahrbahn gefährlich ist. Dabei sind die Leute, durch die sie sich gefährdet fühlen, ihre eigenen Nachbarn.

    Ein Ratsherr der Grünen, der selbst in Ottenbeck wohnt, hat mich gerade mal wieder öffentlich beschimpft und Unwahrheiten verbreitet. Er behauptet, ich hätte mit meinem Klageverein gedroht, um Radfahrer zu zwingen, im Heidbecker Damm auf der Fahrbahn zu fahren. Das ist gleich in mehrerlei Hinsicht falsch, denn ich habe keinen Klageverein und selbst wenn, wäre ein Verein gar nicht klagebefugt. Falls er auf den Verein abzielt, den wir für die Lastenradinitiative gegründet haben: Der wurde erst eineinhalb Jahre nach Aufhebung der Benutzungspflicht im Heidbecker Damm gegründet. Ich habe nicht einmal als Privatmensch wegen des Heidbecker Damms mit einer Klage gedroht, sondern wegen des Kuhweidenweges. Es ging dann von der Stader Polizei aus, im gesamten Gewerbegebiet eine einheitliche Regelung zu schaffen und die Benutzungspflicht nicht nur im Kuhweidenweg aufzuheben, sondern auch im Ottenbecker Damm (zumindest auf dem nördlichen Abschnitt, da es im südlichen Teil nie "Radwege" gab) und im Heidbecker Damm. In allen anderen Straßen gab es auch vorher keine "Radwege", bzw. Gehwege, die man per [Zeichen 240] dazu erklärt hatte.

    Ich habe seitdem mehrfach Vorschläge gemacht, wie man die Situation im Heidbecker Damm verbessern kann. Auch das von der Stadt beauftragte Planungsbüro, das den Verkehrsentwicklungsplan erstellt hat, hat insbesondere die beiden Kreuzungen mit abknickender Vorfahrt bemängelt und dafür Alternativen vorgeschlagen. Darüber könnten die Stader Grünen natürlich auch mal nachdenken, aber stattdessen reicht es wohl, mich zu beschimpfen und die Angstbürger in ihrem Glauben zu bestätigen, dass das Radfahren auf der Fahrbahn lebensgefährlich sei.

  • Sie stimmen mir zu, dass insbesondere der Zweirichtungsverkehr an den Kreuzungen mit abknickender Vorfahrt höchst problematisch ist und fordern am Ende, dass das deshalb angeordnet werden soll? Das wird doch nicht sicherer dadurch, dass man es offiziell erlaubt.

    So kann man das nicht sagen. Und so habe ich es auch nicht gesagt.

    Das dort einfach Fahrbahnfahren angeordnet wurde, wo vorher Hochbord-Pflichtfahren angeordnet war, das ist meines Erachtens eine sehr unglückliche Aktion gewesen. Ob sich das jetzt noch korrigieren lässt, indem man jetzt doch das Hochbord-Fahrradfahren in der Form von [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1000-33]sehe ich als eine Option.

    Eine andere Option ist es zu prüfen, ob wirklich diese abknickende Vorfahrtsstraßen notwendig sind. Und ob diese Einbahnstraßenregelung mit der riesigen Sperrfläche nötig ist. Gäbe es das nicht, dann wäre das eine Vereinfachung und es gäbe auch nicht das abknickende Vorfahrtsstraßenproblem, dass ja auch den Fußverkehr ganz erheblich beeinträchtigt, weil viel Fahrzeugführer*innen sich auf der abknickenden Vorfahrtsstraße dem Fußgänger-Geradeausverkehr gegenüber vorfahrtsberechtigt wähnen.

    Und ich hatte ganz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es ein großes Manko ist, dass es nur auf einer Seite einen Bürgersteig gibt im Heidbecker Damm.

    Breite Bürgersteige auf beiden Seiten mit der Erlaubnis [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10](aber jeweils nur in Fahrtrichtung) oder mit Fußweg und Angebotsradweg[Zusatzzeichen 1022-10] wären eine sichere Lösung. Und schnelle Fahrradfahrerinnen können die Fahrbahn benutzen.

    Was auch überlegenswert ist und schneller umgesetzt werden könnte: Tempo 30 max.

    Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn, oder wenn genügend breit, Fahrradschutzstreifen sind weitere Optionen.

    Aber ich sage das alles unter Vorbehalt, weil ich zu wenig über die Details vor Ort weiß.

    Einfach nur den Radverkehr auf einer Fläche verbieten, wo jahrzehntelang es für Fahrradfahrer*innen Pflicht war, mit dem Rad zu fahren, ist jedoch keine gute Lösung. Und dafür scheint mir die Notwendigkeit nicht gegeben. Zumal anscheinend andere Verkehrslösungen (Änderung der Vorfahrtsstraßenregelung etc.) gar nicht erst in Erwägung gezogen werden.