Duale Radverkehrslösungen - Beispiele

  • Noch ein Beispiel aus Hannover für eine duale Radverkehrslösung:

    Ein einseitiger Zweirichtungs-Fahrradweg an der Marianne-Baecker-Allee in einem Gewerbegebiet. Dieser Fahrradweg ist in der üblichen Fahrtrichtung mit [Zusatzzeichen 1000-33] ausgeschildert. So wird deutlich, dass mit Fahrrad-Gegenverkehr gerechnet werden muss.

    Entgegengesetzt der üblichen Fahrtrichtung ist mit [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert.

    Auf dem rechten Bild sieht man ein Post-Dreirad auf der Fahrbahn fahren:

    Hier noch mal das erste Foto und dazu die streetview-Ansicht:

    Street View-Ansicht von „Hanomagstraße“ · Google Maps
    30449 Hannover-Linden-Limmer
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  • Duale Radverkehrslösung in der Fössestraße stadtauswärts:

    Das ist ja schon ein bisschen ein Trick: Um die Fahrbahnnutzung nahezulegen, wird an dieser Stelle in der Fössestraße, Höhe Einmündung Mathildenstraße, die Weiche so gestaltet, dass der schmale Weg auf den Hochbord führt und der breite auf die Fahrbahn.

    Hier auf google-Satellit:

    Fössestraße · Hannover-Linden-Limmer
    Hannover-Linden-Limmer
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    Trotzdem entscheidet sich diese Fahrradfahrerin für den Hochbord:

    Auf dem streetview Bild von Juni 2022 kann man noch einen würfelförmigen Blumenkasten aus Beton auf der Sperrfläche stehen sehen, der inzwischen wohl verschwunden ist;

    Street View-Ansicht von „Fössestraße“ · Google Maps
    Hannover-Linden-Limmer
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  • Das ist ja wirklich eine sehr interessante Fahrstreifenführung: Es handelt sich in Blickrichtung bis zur Einmündung um zwei Fahrstreifen. Bis dahin noch nicht verwerflich. Und das Parken am rechten Fahrbahnrand ist hinter der Einmündung wohl auch legal. Auch nicht weiter verwerflich. Anscheinend wird von dieser Möglichkeit wohl auch rege Gebrauch gemacht. Immer noch nicht verwerflich. Aber wie kommt die StVB auf die Idee, dort eine Sperrfläche anzubringen, die die Zweispurigkeit dort für wenige Meter plötzlich aufhebt? Das legale Parken kann doch wohl kein Grund dafür sein. Schließlich wird mit der Sperrfläche ja auch DANN verengt, wenn KEIN Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand parkt. Warum muss dann dort überhaupt eine Sperrfläche angebracht werden? Es sind ja nicht einmal Parkplätze als solche markiert. Und Radfahrer, die auf die Fahrbahn wechseln, werden durch die Sperrfläche auch nicht geschützt.

    Dass am rechten Fahrbahnrand geparkt wird, dürfte bundesweit ja wohl nichts ungewöhnliches sein. Und trotzdem fällt mir woanders keine Straße ein, wo ich eine solche Sperrfläche gesehen hätte, nur weil dort Fahrzeuge parken könnten.

    Damit nimmt dann auch das Unheil bezüglich der linken breiten roten Radfurt seinen Lauf. Denn wenn dort wirklich einmal KEIN Fahrzeug parken würde, werden Radfahrer auf dem rechten Fahrstreifen trotzdem in die LINKE Fahrstreifenhälfte geführt. Ein Überholen über den linken Fahrstreifen ist unter Beachtung des vorgeschriebenen Seitenabstands für den nachfolgenden Kraftverkehr dann nicht mehr möglich. Naja, jeder Radfahrer wird sich dann wohl sogleich an das Rechtsfahrgebot erinnern und den rechten Fahrstreifen im weiteren Verlauf am RECHTEN Rand befahren.

    Sollten dort hingegen aber durchaus Fahrzeuge parken, was ich für die allermeiste Zeit mal annehme, so werden die Radfahrer mit der linken roten Furt genau durch den Türaufschlagbereich der parkenden Fahrzeuge geleitet, die auf dem rechten Fahrstreifen stehen.

    Worauf kommt es der StVB denn nun an? Auf die Sicherheit der Radfahrer oder auf die Unversehrtheit des ruhenden Verkehrs? Bei ersterem hätte die linke rote Furt eigentlich direkt in den LINKEN Fahrstreifen leiten müssen, denn die StVB geht ja anscheinend davon aus, dass dort IMMER geparkt wird. Wozu sonst die Sperrfläche? So wären Radfahrer dann auch von Amts wegen vor sich öffnenden Türen geschützt.

    Oder man hätte die Sperrfläche gleich ganz weggelassen und die linke rote Furt auf die rechte Hälfte des rechten Fahrstreifens geführt. Für 20 Meter hätte es dann noch ein uneingeschränktes Halteverbot gegeben und somit für Radfahrer einigermaßen ausreichend Platz zum Einordnen in den linken Fahrstreifen gegeben. Aber soooo....????

  • Hätte, hätte, ... wenn man die Parkplätze angetastet hätte ...

    ... das ist ja das Problem, auf das durch die duale Radverkehrslösung an dieser Stelle aufmerksam gemacht wird.

    Schau dir an, wie sich der Hochbordradweg nur eine Querstraße weiter entwickelt:

    Street View-Ansicht von „Fössestraße“ · Google Maps
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    Der Hochbordradfahrer muss zwischen den Säulen hervortretende Fußgänger befürchten. Und der Hochbordradfahrer muss unachtsam aussteigende Beifahrer*innen befürchten.

    Der zu dicht an den parkenden Autos fahrende Fahrbahnradler muss unachtsam aussteigende Fahrer*innen befürchten. Um die Fahrbahnradler*innen musst du aber keine Angst haben, wer in der Fössestraße durchschaut, dass der Hochbordradweg keine sichere Sache ist, der weiß auch genau, wie er auf der Fahrbahn radeln muss, um kein Dooring-Opfer zu werden.

    Im Übrigen stimme ich dir zu, es müsste eigentlich das Parken verboten werden, dann wäre genug Platz für einen breiten Radfahrstreifen oder einen breiten Hochbordradweg etwas höher als die Fahrbahn und etwas flacher als der Fußweg.

    Die duale Radverkehrslösung ist an dieser und vielen anderen Stellen keine so tolle Lösung für den Radverkehr. Manchmal gibt es bessere. In dem gezeigten Fall ist die duale Radverkehrslösung jedoch besser, als ein benutzungspflichtiger Hochbordradweg! Das war einmal der frühere Zustand.

    Und was die Sperrfläche angeht: Würde der Radler einfach so auf die Fahrbahn fahren, dann wäre es für ihn schwerer, bei den parkenden Autos vorbeizufahren. Und unmittelbar vor den parkenden Autos ist die Einfahrt zur Tiefgarage, da kannst du nicht die Weiche markieren, die dem Autoverkehr signalisiert, hier kommen Fahrradfahrer*innen auf die Fahrbahn. Noch besser wäre es, wenn die Fahrspur-Leitlinien, die die Fahrbahn in zwei Fahrspuren teilt, ausgelöscht würden. Sie stammen aus einer Zeit, als dort das Parken zu den Hauptverkehrszeiten verboten war.

    3 Mal editiert, zuletzt von Ullie (9. September 2025 um 16:44)

  • Der Hochbordrafahrer muss zwischen den Säulen hervortretende Fußgänger befürchten. Und der Hochbordradwegnutzer muss unachtsam aussteigende Beifahrer*innen befürchten.

    Die Entscheidungsmatrix aus dem "Leitfaden Radverkehr" der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:

    Die duale Radverkehrslösung ist an dieser und vielen anderen Stellen keine so tolle Lösung für den Radverkehr.

    Dass wir (Sie, die NLStBV und ich) uns mal einig sind! 8|

  • Die Entscheidungsmatrix aus dem "Leitfaden Radverkehr" der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:

    Dass wir (Sie, die NLStBV und ich) uns mal einig sind! 8|

    Aber sind wir uns auch einig, wie dort weiter zu verfahren ist?

    Ich sehe die duale Radverkehrslösung an dieser Stelle als so eine Art Menetekel, das verhindert, dass die Straße einfach in Vergessenheit gerät als ein mögliches Radverkehrsangebot. Genau das würde meines Erachtens nämlich passieren. Die Straße würde mehr und mehr von Fahrradfahrenden gemieden, oder der gegenüberliegende Einrichtungs-Fahrradweg würde ordnungswidrig in beide Richtungen vom Radverkehr befahren werden.

    Da ist es besser, das Menetekel zu erhalten, um damit immer wieder daran zu erinnern, dass dort endlich ein breiter Fahrradweg hin muss und die Parkplätze zurückgebaut werden müssen.

  • Die Straße würde mehr und mehr von Fahrradfahrenden gemieden, oder der gegenüberliegende Einrichtungs-Fahrradweg würde ordnungswidrig in beide Richtungen vom Radverkehr befahren werden.

    Können Sie diese Mutmaßung belegen? Höre ich hier auch immer wieder: "Wenn man es nicht erlaubt, dass die Leute auf dem Gehweg fahren dürfen, fahren sie gar nicht mehr Fahrrad".

    Gibt es irgendwo eine Studie, die das tatsächlich belegt?

    Meiner Beobachtung nach passieren zwei Dinge: Zum Einen fahren diejenigen, die es nicht begreifen wollen, trotzdem auf dem Gehweg, auch wenn es nicht erlaubt ist. Radfahrer auf der Fahrbahn werden hingegen immer mehr und irgendwann ist es selbstverständlich und interessiert niemanden mehr.

  • Meiner Beobachtung nach passieren zwei Dinge: Zum Einen fahren diejenigen, die es nicht begreifen wollen, trotzdem auf dem Gehweg, auch wenn es nicht erlaubt ist. Radfahrer auf der Fahrbahn werden hingegen immer mehr und irgendwann ist es selbstverständlich und interessiert niemanden mehr.

    Auch meine Beobachtung. Wobei das mit dem Fahrbahnfahren normalerweise ein bisschen dauert.

  • Das dauert umso länger, je unklarer es kommuniziert wird und je länger man den Leuten Zeit gibt, Widerstand zu formieren. Wenn man die Bedenkenträger dann auch noch von offizieller Seite bestätigt, ist es fast zum Scheitern verurteilt.

    Hier gibt es seit Jahren Diskussionen um eine Straße, wo es früher einen einseitigen kombinierten Geh- und Zweirichtungs-"Radweg" gab. DTV nach den letzten Zählungen 6500 Kfz/24h im nördlichen Abschnitt und 5500 Kfz/24h im südlichen Teil. Man hat im Januar 2019 die [Zeichen 240] entfernt und alles Andere so gelassen, wie es war, inkl. Radwegfurten. Den Aufschrei gab es erst 9 Monate später, als man im September die Furten entfernt und Piktogramme auf die Fahrbahn gepinselt hat. Bis dahin hatte es noch niemand mitbekommen, dass man dort nur noch auf der Fahrbahn fahren durfte. Während man Richtung Süden noch argumentieren konnte, dass es weiterhin ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht war, weil er weiterhin alle Merkmale des "Radweges" hatte, gab es in der Gegenrichtung definitiv keine Freigabe zum Geisterradeln. Dafür gab es aber bis zum letzten Jahr im Kreisverkehr Heidbecker Damm / Ottenbecker Damm Radwegfurten und keine Fußgängerüberwege.

    Hier geht's los:

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    Schaut euch mal gleich die erste Kreuzung an: Abknickende Vorfahrt aus der Carl-Benz-Straße, die aber eine Einbahnstraße ist.

    Aus der anderen Richtung kommt ein eigenständiger Weg von der Brücke über die B73

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    Alleine schon die Frage, welche Konsequenzen dieses Konstrukt auf die Vorfahrtregelung hatte, hat niemand wirklich verstanden. Radfahrer, die von hier kommend auf dem linksseitigen Weg fahren, müssen anhalten, weil vor der Kreuzung ein [Zeichen 206] steht.

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    Gegenüber Autos, die aus dem Klarenstrecker Damm kommen (ebenfalls mit STOP), haben die dann aber Vorfahrt, weil sie von rechts kommen. Autos, die aus der Carl-Benz-Straße kommen und geradeaus in den Klarenstrecker Damm fahren, haben aber Vorfahrt, weil sie aus der Vorfahrtstraße kommen. Für die Gehweg-Geisterradler, die zur Brücke über die B73 fahren wollen, ändert sich also die Vorfahrt auf der Mittelinsel.

    Ein ähnliche Situation haben wir dann nochmal an der nächsten Kreuzung

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    Wer hier auf dem rechtsseitigen Weg fährt, kommt aus der Vorfahrtstraße, aber die Gehweg-Geisterradler aus der anderen Richtung nicht. Die Leute beschweren sich dann über die schlechte Gestaltung der Kreuzung, begreifen aber nicht, dass das Problem nur dadurch entsteht, dass sie auf dem Gehweg fahren.

    Es ist eigentlich ein Wunder, dass dort in den letzten Jahren nichts Schlimmes passiert ist. Ich habe dort auf der Fahrbahn erst einmal eine brenzlige Situation erlebt. Das war ganz am Anfang und es war eine vorsätzliche Gefährdung. Abgesehen von diesem einen Fall fahre ich dort seit sechs Jahren völlig problemlos auf der Fahrbahn und sehe fast täglich blöde Situationen mit Radfahrern, die dort weiter auf dem Gehweg fahren.

  • Können Sie diese Mutmaßung belegen? Höre ich hier auch immer wieder: "Wenn man es nicht erlaubt, dass die Leute auf dem Gehweg fahren dürfen, fahren sie gar nicht mehr Fahrrad".

    Gibt es irgendwo eine Studie, die das tatsächlich belegt?

    Meiner Beobachtung nach passieren zwei Dinge: Zum Einen fahren diejenigen, die es nicht begreifen wollen, trotzdem auf dem Gehweg, auch wenn es nicht erlaubt ist. Radfahrer auf der Fahrbahn werden hingegen immer mehr und irgendwann ist es selbstverständlich und interessiert niemanden mehr.

    Wenn du jemanden aus Hannover fragst, der sich ein bisschen mit Fahrradverkehr beschäftigt, ob es ein Beispiel dafür gibt, dass Fahrradfahrer*innen den Gehweg befahren, weil es auf der Fahrbahn keine explizite Fahrradinfrastruktur gibt, dann wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit den E-Damm genannt bekommen.

    Ich kann zwar nicht mit einer Statistik aufwarten, aber bei dieser streetview-Tour waren es eine einzelne Fahrradfahrerin und ein Duo, möglicherweise eine Paar, die auf dem Bürgersteig fahren. Nach meiner Beobachtung kommt es oft vor, allerdings fahren auch viele Fahrradfahrerinnen auf der Fahrbahn.

    Was ebenfalls bei vielen Fahrradfahrenden in Hannover nicht gut ankam, war die Ausstattung des Straßenzuges Braunstraße-Goethestraße-Münzstraße-Kurt-Schumacher-Straße mit Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Ich kenne persönlich mehrere Fahrradfahrende, die stattdessen die Königsworther Straße fahren bis zum Königsworther Platz (mit sehr engen, aber benutzungspflichtigen Hochbord-Fahrradwegen) und dann über die Lange Laube (eine problematische Fahrradstraße und deshalb auch nur begrenzt beliebt, aber anscheinend immer noch beliebter als die Fahrradstreifen, die damit umgangen werden), im Anschluss Überqueren der Münzstraße und durch die für den Fahrradverkehr freigegebene Allee bis zum Schillerdenkmal und dort durch die in diesem Abschnitt für den Fahrradverkehr freigegebe Fußgängerzone weiter Richtung Bahnhof.

    Leider habe ich auch dazu keine Statistik sondern nur Einzel-Umfragen-Ergebnisse und diese beiden Fotos:

    Breiter Radfahrstreifen in der Braunstraße, trotzdem bei vielen Fahrradfahrer*innen unbeliebt:

    Schmaler Hochbordradweg Königsworther Straße, wird von manchen Fahrradfahrenden lieber befahren, als der breite Radfahrstreifen auf der Fahrbahn in der Braunstraße:

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (10. September 2025 um 20:08) aus folgendem Grund: Fotos ergänzt