Woche 35 vom 26. August bis 1. September 2024

  • verbuch es doch einfach unter "wenn Verwaltungsmitarbeiter einfach lesbare Texte schreiben sollen"-Problem.

    formuliert man es rechtlich sauber, gibt's Schelte, weil das "niemand versteht!". Formuliert man es umgangssprachlich, kommen die Haarspalter (da nehm ich mich manchmal nicht aus) aus den Ritzen gekrochen maulen "stimmt doch so gar nicht!".

    Vorschlag: formulier du doch mal einen Text. Dann gucken wir mal drüber und kritteln dran herum

    :)

  • Vorschlag: formulier du doch mal einen Text. Dann gucken wir mal drüber und kritteln dran herum

    :)

    Ich arbeite dran, vielen Dank für das Angebot zum Korrekturlesen. Komme auf das Angebot zurück. Das ist jetzt ernst gemeint im Gegensatz zu meiner Antwort an Schwachzocker. Aber war es denn von dir ernst gemeint? Immer diese missverständlichen Emojis. Man sollte sie vielleicht doch wirklich nur dann einsetzen, wenn es um Ironie geht.

  • Fehler zu suchen (und zu finden) ist wesentlicher Teil meiner beruflichen Tätigkeit. So gesehen macht das dann hier den Kohl auch nicht mehr fett.

    Aber was machen wir dann mit dem Ergebnis? Schickst du das als Vorschlag an die Stelle in Hannover?8)

  • Fehler zu suchen (und zu finden) ist wesentlicher Teil meiner beruflichen Tätigkeit. So gesehen macht das dann hier den Kohl auch nicht mehr fett.

    Aber was machen wir dann mit dem Ergebnis? Schickst du das als Vorschlag an die Stelle in Hannover?8)

    Hier ein Alternativtext, der leichter verständlich ist und der präzise deutlich macht, dass nicht der*die Hinweisgeber*in die Anzeige macht, sondern der Fachbereich Öffentliche Ordnung:

    Und den werde ich auch so oder so ähnlich als Vorschlag an die Stadt Hannover senden. Korrekturvorschläge willkommen. Ein bisschen schade ist, dass der Fachbereich Öffentliche Ordnung nicht mehr so wie früher Ordnungsamt heißt, der Begriff war etwas griffiger. In dem Text ist nicht gegendert, da müsste wohl noch eine Erläuterung dazu im Sinne, dass es ein Text in einfacher Sprache ist.

  • Hier ein Alternativtext, der leichter verständlich ist und der präzise deutlich macht, dass nicht der*die Hinweisgeber*in die Anzeige macht, sondern der Fachbereich Öffentliche Ordnung:...

    Du hast es einfach nicht begriffen und wirst es auch nicht begreifen. Die Leute bei der Stadt Hannover tun mir jetzt bereits leid.

  • du schreibst von Falschparken. Aber im Beispiel 2 ist ja offensichtlich Falschhalten das Problem. :)

    und ich kann Polizei und Verkehrsaußendienst helfen. Aber nur der Fachdienst geht meinem Hinweis nach? :/

    und die PAssage mit dem Widerspruch ist meiner meinung nach nicht ganz sauber formuliert.

    1. OWi-Vorwurf eingereicht durch Zeugen

    2. OWi-Vorwurf geprüft durch zuständige SO-Behörde

    3. Anhörungsbogen verschickt (i.d.R. an Halter)

    4. Äußerung des Beschuldigten auf Anhörungsbogen: "ja, ich wars. Neee, der Vorwurf stimmt nicht, ich lege Einspruch(!) ein

    5. OWi-Behörde prüft Sachverhalt (Aufhebung / Änderung / Bestand)

    6. Bei Bestand = Abgabe ans AG, von dort erfolgt ggfs. Zeugenladung und erst dann muss man als Zeuge erneute Aussage machen.

    bei den Schitten 2 + 5 ist eine erneute Nachfrage beim Zeugen nicht erforderlich / vorgesehen (aber sehr wohl möglich/statthaft)

    und eigentlich klagt nicht der beschuldigte Falschparker gegen die Behörde, sondern das ERmittlungsverfahren der OWi wird von der SO-Behörde ans AG abgegeben.

    Was ich aber sehr wohl sehe: bestimmte Formulierungen bei dir sind eher auf der berühmten Augenhöhe des "normalbürgers". Allerdings möchte ich hier einen "Perspektivwechsel" bei dir anregen.

    Stell dir vor, du bist (leitender) Mitarbeiter der Bußgeldstelle und siehst von privat eingehende "OWi-Anzeigen" als probates Mittel, deinen Job (öffentliche Sicherheit und Ordnung) gut zu machen. Denn jahrelang hast du im Stellenplanantrag brav angegeben, dass du zusätzlich mind. 3 VZÄ für Verkehrsüberwachung Außendienst und 0,5 VZÄ für Sachbearbeitung benötigst - hast die aber nie bekommen, weil andere Stellen als wichtiger erachtet wurden.

    Und jetzt kommen Privatanzeigen rein, die du eigentlich bearbeiten kannst. Und immerhin schaffst du es, deine Chefin davon zu überzeugen, im Rahmen der "Digitalisierung!!!" irgendwie ein Portal zusammenzimmern zu lassen oder eine bestehende Lösung für teuer Geld einzukaufen. Wird natürlich gefragt werden: "Lohnt denn das?!"

    Jetzt bist du als Leiter dran, dir eine Strategie zurechtzulegen. Du willst ja eine sachgerechte Entscheidung. Also die Ausgaben für das Portal / die SChnittstelle sollen auch gerechtfertigt sein und die im letzten Stellenplan endlich mal bewilligte 20h-Stelle für Sachbearbeitung soll auch effizient arbeiten können...

    Also, wer ist deine Zielgruppe, Daten ins Portal zu schaufeln? Kreti & Pleti, die beim Fotographieren den Finger vor die Linse halten und ein eingeschränktes Haltverbot nicht von einem absoluten HV unterscheiden können, auch gar nicht wissen, was die lustigen kleinen weißen Pfeile auf den VZ bedeuten...
    Ooooooder rekrutiert sich deine Zielgruppe eher aus dem Bereich "kann lesen, versteht die StVO über §1 hinaus..."? :whistling:

    Bei der (jajaja, Holzschnitt, ich weiß...) einen Gruppe bekommste Anzeigen, aus denen du zu 10% sichere Anhörungsbögen häkeln kannst, bei der anderen Gruppe erhälst du 85%.

    Achja, CDU und FDP scharren im Stadtrat schon mit den Füßen und werfen deiner Amtsleiterin vor, gegen Rechtsgrundsätze zu verstoßen und Geld für ineffiziente Blockwartförderung aus dem Fenster zu werfen, Bürger zum Mobbing anzustiften.... Welche Zahlen würdest du nach einem Jahr präsentieren wollen? :whistling:

  • Zitat

    In den meisten Fällen respektiert der Falschparker die Anzeige.

    Weiß man nicht. Anekdotische Berichte von Personen, die Falschparker fotografieren und dabei von der betreffenden Person agressiv konfrontiert werden, lassen mich eher das Gegenteil vermuten. Letztendlich ist es auch egal, ob jemand der gegen ihn erstatten Anzeige Respekt entgegen bringt. Wichtig ist wie er sich zu dem Tatvorwurf einlässt, wenn ein OWi Verfahren eingeleitet wird. Respekt ist dort keine Kategorie sondern Tat zugeben, abstreiten oder schweigen.

  • Der Beschuldigte heißt im OWi Verfahren Betroffener.

    Nach Punkt 3 erlässt die Ordnungsbehörde ggf. einen Bußgeldbescheid. Jetzt erst kann der / die Betroffene Einspruch einlegen. Gibt die Behörde dem Einspruch nicht statt, gibt sie den Vorgang an die Staatsanwalschaft zur weiteren Verfolgung ab.

    Damit wir die Staatsanwaltschaft neue Herrin des Verfahrens.

  • Vielen Dank DMHH und krapotke für die sachdienlichen und konstruktiven Hinweise.

    Ich muss mir das in Gänze noch mal in Ruhe anschauen habe aber bereits jetzt den Eindruck gewonnen, dass es im Großen und Ganzen ganz gut umformuliert wurde.

    Einen Hinweis von DMHH will ich nicht gelten lassen:

    du schreibst von Falschparken. Aber im Beispiel 2 ist ja offensichtlich Falschhalten das Problem. :)

    Auf der offiziellen Internetseite hannover.de gibt es diesen Button, um sich zu dem Online-Formular duchzuklicken. Der Button ist direkt unter der Überschrift "Anzeigen von Parkverstößen" platziert.

    Es scheint kein Problem zu sein, in diesen Begriff "Parkverstöße" auch die "Halteverstöße" mit reinzunehmen.

    Anzeigen von Parkverstößen | Stadt Hannover

    Deshalb werde ich auch an diesem Wortteil Parkverstoß festhalten für den von mir geänderten Button mit der Überschrift Parkverstoß-Hinweis. Und ich finde es auch richtiger nur die Einzahl zu benutzen, weil es tatsächlich so ist, dass mit dem Online-Formular immer nur auf ein einziges Auto hingewiesen werden kann. Und es ist eben ein Hinweis und keine Anzeige. Die Anzeige kann nur der Fachbereich Öffentliche Ordnung machen.

    Gibt es eigentlich einen eigenen Fachbegriff und/oder umgangssprachlichen Begriff für einen "Halteverstoß"? Meines Wissens nicht.

    Die anderen Hinweise schaue ich mir noch an. Vielen Dank dafür.