SHK - Rothenstein Ölknitz, II.

  • Vor ziemlich genau zwei Jahren gab es das Thema ja schon einmal ganz ähnlich: RE: Mängelmelder-Sammlung zum Radverkehr

    Sperrung der Saalebrücke zwischen Rothenstein und Ölknitz und damit Unterbrechung des Saaleradweges und einer recht wichtigen Pendlerstrecke.

    Zunächst hatte man von Seiten des SHK ja geplant, das Ganze unter Vollsperrung auch für Fußgänger zu machen, aber da gab es dann doch (vollkommen überraschend) breiten Widerstand. Die gefundene "Lösung" hatte ich ja schon an anderer Stelle gezeigt und ist seit dieser Woche freigeschalten:

    Wie schon vor zwei Jahren ist jemandem dann wahrscheinlich wieder kurz vor knapp eingefallen: Mist, Mopeds passen zwar über den Gehweg, aber was ist mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die natürlich nicht auf der Kraftfahrstraße durch den Tunnel auf der offiziell ausgeschilderten Umleitung fahren dürfen?

    Also fast die gleiche Lösung wie damals: Kraftfahrstraße für alle Fahrzeuge freigeben und Schild an der AS Rothenstein liebevoll mit Müllbeuteln zuhängen und aus-X-en:

    Natürlich hat man sich ansonsten keine Mühe gemacht, das Ende der Kraftfahrstraße auf der B88 auszuschildern und auch in der Gegenrichtung stehen wohl noch die Zeichen 331.1, aber aus Richtung Schöps soll es wohl auch verhüllt sein, sodass die Auffahrt Richtung Norden für alle Fahrzeuge frei wäre. Schaue ich mir morgen mal an ...

    Anders als 2022 hat man jetzt allerdings keine vorgelagerten [Zeichen 254] mehr, also wäre dieses Wochenende wohl mal die seltene Gelegenheit ganz legal eine Radtour durch den "neuen" Tunnel zu unternehmen.

  • naaaaaaaain, ich bin gerade nicht in Jena. Wie fies. Mittwoch abend dann :evil:

    Hab das Thema jetzt damals nicht mehr so auf dem Schirm, aber interessant und verwaltungsrechtlich entscheidend ist hier auf alle Fälle die Widmung.

    Für mich als Verkehrsteilnehmer zählt aber erstmal die Beschilderung. Wenn alle Kraftfahrstraße-Beginn-VZ verhüllt sind, dann ist das eben keine Kraftfahrstraße mehr. Damit darf ich zu Fuß und mit dem Rad und mit dem Pferd da drauf.

  • Das ist richtig - aber für eine dauerhafte Aussperrung braucht es eben die Widmungsänderung.

    Umgekehrt die nicht uninteressante Frage: darf in einem solchen Fall temporär eine Verkehrsart wieder zugelassen werden, obwohl sie widmungsrechtlich unzulässig ist? Da habe ich derzeit keine Antwort darauf.

    In den VwV-StVO heißt es ja klipp und klar:

    "Durch Verkehrszeichen darf kein Verkehr zugelassen werden, der über den Widmungsinhalt hinausgeht." (Randnr. 45a zu § 45 StVO)

  • also wäre dieses Wochenende wohl mal die seltene Gelegenheit ganz legal eine Radtour durch den "neuen" Tunnel zu unternehmen.

    Sowas ähnliches habe ich beim Wattkopftunnel vor Jaaaahren gemacht, als die Straße ins Albtal rein wegen kniffliger Baumfällarbeiten oder so am Hang darüber eine Weile gesperrt und der Tunnel deswegen vom Kraftfahrstraßenschild befreit war. 1x ist ja ganz interessant für das Abstreichen eines Punktes auf der Liste, was man mind. 1x im Leben gehtan haben will, aber mehrmals muss man sich den Lärm und Gestank nicht antun ...

  • Hmpf.

    Also in Rothenstein hat man an der nördlichen Tunnelzufahrt zwar die Kraftfahrstraßenregelung aufgehoben, jedoch 2x [Zeichen 254] hingestellt X/

    Wegen aufziehenden Gewitters hab ich mir die Südzufahrt des Tunnels von Schöps aus nicht mehr angeschaut. Freitag dann :evil:

    Vielleicht geh ich dann auch einfach zu Fuß durch den Tunnel. Oder organisier mir ein Pferdefuhrwerk. Oder einen alten Deutz-Schlepper, der 10kmh schafft. :rolleyes:

  • Bin grad in Norwegen unterwegs. Da gibts vor Tunneln in denen auch Radler fahren, aber höheres Verkehrsaufkommen, und die haben ein paar davon, ein [Zeichen 138-10] mit Blinkleuchten, drunter steht "Radfahrer im Tunnel". Das Blinklicht aktiviert man mit einem Druckraster am Mast.

    Und, wenn der Verkehr auch keinesfalls vergleichbar mit der BRD, auch an Straßen, die wohl so etwas wie Bundesstraßen-Rang hätten.


    Wobei Radfahrern hier im Alltag nur innerorts eine Rolle zu spielen scheint, aO habe ich bis jetzt fast nur die Sportfraktion getroffen.

  • die StVB im Saale-Holzland-Kreis ist echt ... wow.

    Das Foto oben von MTL ist also kein Versehen, kein Irrtum. Nein, die StVB hat das so angeordnet.

    [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1012-32]

    Im "Baustellenportal" dazu die Formulierung:

    Zitat

    Im Zeitraum vom 01.08.2024 bis voraussichtlich 30.11.2024 wird die Saalebrücke in Rothenstein voll gesperrt. In diesem Zeitraum erfolgt die Instandsetzung der Brücke. Während der Vollsperrung wird der Fuß- und Radverkehr durchgehend gewährleistet. Radfahrer müssen jedoch beim Passieren der Brücke absteigen.

    Und jetzt nach einigen E-Mails dann die Entscheidung: an die Brücke kommt ein [Zeichen 239]

    An der Formulierung im Baustellenportal/Presseportal will man übrigens nichts ändern. :rolleyes:

    Schön ist übrigens auch der Hinweis auf der Seite:

    Zitat

    Eine Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr wird über Rothenstein - Großpürschütz - Kleinpürschütz - Jägersdorf – Oelknitz in beide Verkehrsrichtungen ausgeschildert.

    Der langsam fahrende Verkehr (Landwirtschaft, Mofas) kann während der Bauzeit den Tunnel Rothenstein nutzen. Die derzeit als Kraftfahrstraße beschilderte B88, welche nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden darf, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, wird während der Bauzeit freigegeben.

    Mofas, Landwirtschaft. Aber fürs Fahrrad hats nicht gereicht. Das mit den Mofas ist echt erstaunlich. Weil: die können doch absteigen und über die Brücke schieben. :whistling:

  • Wenn es gegen den Radverkehr geht, zeigt man im SHK echtes Engagement und so sind die Zeichen natürlich schon ausgetauscht und zur Sicherheit gedoppelt, damit da auch ja kein Radfahrer vom Sportplatz rechts auf den Gehweg fährt:

    Die davorliegende Sackgassenbeschilderung wollte man natürlich nicht an die Realität anpassen: