Abstruses Kreuzungskonstrukt in Bargteheide

  • Also wenn eine montiert ist, muss sie funktionieren. Wenn keine fest am Fahrrad verbaut ist, muss Batterie-/Akkulicht nur bei Dunkelheit mitgeführt werden.

    Ich hatte kürzlich ein Problem mit der Beleuchtung wegen eines schwer zu findenden Kabelbruchs. Übergangsweise hatte ich dann eine Akkubeleuchtung montiert, bis das Problem behoben werden konnte. Das Akkulicht musste also ständig montiert und mitgeführt werden, weil ich zwar tagsüber ganz ohne Beleuchtung, aber nicht mit einer defekten Beleuchtung fahren darf. :)

    Oder hätte ich die defekte Beleuchtung dann sogar ganz entfernen müssen? :S

  • Naja die Kinder sind alle in der 4. Klasse, also 9 bis 10 Jahre. An der Kreuzung absteigen ist bei der Fahrradprüfung nicht mehr angesagt.

    Ich hätte gerne noch die Diskussion angefangen warum die Kinder auf dem freigegebenen Gehweg fahren sollen statt auf der Fahrbahn aber später habe ich dann gemerkt dass einige Kinder vielleicht mit ihren "Fahrkünsten" tatsächlich noch nicht für die Fahrbahn einer relativ viel befahrenen Straße bereit sind.

    Die Beleuchtung muss halt funktionieren wenn klar ist dass die Polizei das Fahrrad auf Verkehrssicherheit prüft. Ok, vielleicht dachten einige Eltern dass das bis zur Fahrradprüfung am Donnerstag reicht. Mir persönlich ist das auch egal, solange man ab der Dämmerung Licht an hat.

  • Da es weder "besondere Lichtzeichen für den Radverkehr" noch einen sonst greifenden Ausnahmetatbestand gibt, gilt Satz 1 des §37 (2) Nr. 6:

    Die Polizistin hat in diesem Punkt also recht.

    Das habe ich auch nicht bezweifelt, ich hatte nur damit gerechnet dass die Kinder angehalten werden, auch bei einer roten Fußgängerampel anzuhalten. Was ich grundsätzlich auch nicht für ganz falsch halte, da zur sicheren Seite hin.

  • Ich hätte gerne noch die Diskussion angefangen warum die Kinder auf dem freigegebenen Gehweg fahren sollen statt auf der Fahrbahn aber später habe ich dann gemerkt dass einige Kinder vielleicht mit ihren "Fahrkünsten" tatsächlich noch nicht für die Fahrbahn einer relativ viel befahrenen Straße bereit sind.

    Dann hast du hoffentlich darauf hingewiesen, dass nach StVO, Anlage 2, dort zu VZ.239 der Radverkehr stets Schrittgeschwindigkeit zu fahren hat. Ich gehe mal davon aus, dass die nette Polizistin das irgendwie bestimmt mal nicht erwähnt hat, oder? :whistling:

  • Was ich grundsätzlich auch nicht für ganz falsch halte, da zur sicheren Seite hin.

    Das ist aber falsch. Und zwar nicht nur rein rechtlich, sondern auch, weil es linksabbiegende, aber auch rechtsabbiegende Autofahrer typischerweise darin bestärkt, radelndem (Gegen-) Verkehr die Vorfahrt zu nehmen, wenn die Fußgängerampel aus ihrer Sicht Rot zeigt.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Dann hast du hoffentlich darauf hingewiesen, dass nach StVO, Anlage 2, dort zu VZ.239 der Radverkehr stets Schrittgeschwindigkeit zu fahren hat. Ich gehe mal davon aus, dass die nette Polizistin das irgendwie bestimmt mal nicht erwähnt hat, oder? :whistling:

    "Die fahren sowieso nicht so schnell". Ja ok kann man diskutieren. Sollte auf jeden Fall bei der Fahrradprüfung nicht "geahndet" werden.


    Sie wird auf jeden Fall bei den Kollegen vor Ort anregen, dass die Verkehrsführung an der gefragten Kreuzung überarbeitet und klargestellt wird wer nun sich wie zu verhalten hat. Sie war jetzt das erste Jahr hier dabei, die Kollegen vorher haben wohl das hier links rum fahren als "Abbiegen" gelehrt, jetzt halt als "normale Kurve mit Grundstückszufahrt".

    Heute war dann Prüfung. Ich war eine Kreuzung weiter zum Kontrollieren des Linksabbiegens eingesetzt. Gottseidank mit wirklich wenig Autoverkehr. Die Bandbreite von "hilflos links vom Gegenverkehr durch die Gegend torkeln" bis "Fahrradfahrprofi" war wirklich alles dabei. Gar nicht so einfach alle Kinder gleichzeitig im Blick zu haben wenn man zwei Richtungen gleichzeitig im Blick haben muss.