an den immer mehr werdenden Radfurten werden heute oft die Radfahrer übersehen, bzw. man erwartet, dass sie den Rat der hochoffiziellen Polizei befolgen, nämlich auf ihre etwaige Vorfahrt verzichten, und die Herren Kraftfahrer zuerst vorbeilassen: Es geht ja um deren Leben! Die Polizei hat dabei doch recht, ist sinnvoll und vernünftig...
wäre es nicht besser, die Durchfahrt der Radler (was macht man mit den langsamen Fußgänger, insbesondere der ganz langsamen schwachen und behinderten Menschen unter ihnen?) rigouros abzusichern, und dafür immer zu verlangen, dass sie einen Anforderungsschalter betätigen, wodurch eine eigene Phase entstünde?
wäre es mit den Anforderungen an einem (durch eigene vorfahrtgebende Fernauslösung eines zum Sicherstellung des Allgemeinwohls) sonderberechtigten modernen Nahverkehrs zu vereinbaren (in Mönchengladbach kann der Bus in allgemeinen die Phase des Querverkehrs einfach sofort stoppen, und die neue Phase Grün für die eigene Fahrtrichtung geben)? Im Grunde genommen wäre es logisch: ein einziger Radler könnte die Phase von 100 Buspassagieren "kosten" und solche radelden Verkehrsteilnehmer könnten genauso in diesem Bus selber stecken, zum grossen allgemeinen Wohl der Gesellschaft! an sich stören Radfahrer doch mehr als sie nutzen, da sie das einzige Gut, was man auf dieser Welt nicht kaufen kann, in Unmassen kosten, nämlich Zeit ...
in unserer Stadt sind an 4-spurigen Vorfahrtsstrassen viele Ampel heute mit dem Kraftverkehr automatisch gleichgeschaltet, in Querrichtung dagegen mit (teilweise einseitigen) Vorabbettelampeln oft (meistens, aber nicht immer) ausgestattet. Dies gilt auch an der (problematischen) Aachener Strasse (20 Hauptampel auf nur 7,5 km! Ein Leckerbissen, wirklich, da getacktet für den Kraftverkehr: der Radler kommt selten mit, zumal viele Hauptampel für Radler und Fußgänger 3-geteilt sind, und, natürlich, besonders ungünstig für Radler sind. Besonders interessant ist die Kreuzung B57/K15, weil ein Radschutzstreifen an der K15 den Radler zur Kreuzung bringt. Da die B57 an dieser Stelle stadtheimwärts mit einem harten Fahrtverbot für Radler VZ254 geziert wird, hat man den Radschutz- in ein Radfahrstreifen verwandelt. Trotzdem kann man beobachten, dass der Kraftverkehr reuelos gern teilweise auf dem Radfahrstreifen wartet, und wie an normalen Kreuzungen den Radler an der Weiterfahrt geradeaus gern/lieber hindern würde. auf dieser Strecke hat jede Ampel ihr Eigenleben und sorgt für Überraschungen... Die angenehmste ist wohl die Ampel an der Kreuzung B57/K4: Kenner fahren statt K4 Lindbergstrasse, eine Wohngebietstrasse nahezu ohne Verkehr, mit dem Vorteil, dass diese Strasse in einer schmallen Passage die B57 erreicht, wo eine Verkehrsberuhigungsinsel die Überquerrung der B57 ermöglicht, wenn es eine Lücke gibt, und nicht wenn es Grün an der sehr nahen Ampel B57/K4 gibt! Bemerkenswert ist, dass diese Verkehrsberuhigungsinsel unbürokratisch für Fussgänger und Radler und die Ampel aber auch das kolossale Bauwerk "Radüberquerungsbrücke" über die B57, das auch unweit da steht (und heute mit Lolly VZ239 heruntergestuft wurde, obwohl die Brücke das Juwel in MG einer Radförderungsplanung des Landes gewesen ist und dafür gebaut wurde, natürlich für sehr teueres Geld! Diese Aussage beweisen: Den Landesradroutenplaner einsetzen, und die Strecke Gingter Strasse - Borussia-Stadium routen lassen, und gucken, ob der Routenplaner die Brücke berrücksichtigt oder nicht!) ersetzen kann (aber dank der Ampel, muss man sagen: Sie sorgt dafür, dass es IMMER Verkehrspausen gibt!): Ausnahmsweise hat man so in Mönchengladbach eine billige, sehr wirksame, sehr sichere Lösung für Rad-/Fussverkehr verwirklicht (auch ein blindes Huhn...).
in dem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Stadt über einige Brücken dieser Art verfügt, eine schöne Sammlung, wirklich, die völlig ausserhalb der Verkehrsströme Stadtteile heute nur noch für Fußgänger verknüpft! Diese Verkehrsverbindungen wären auch für Radfahrer sehr gefahrarm. Einige Radler halten sich deshalb nicht an die Vorschrift und benutzen sie fahrend (obwohl man es mit sehr engen Drängelgitter dafür gesorgt hat, dass vor dem Anstieg die Weiterfahrt enorm erschwert wird!) der Sicherheit wegen (lieber ein Knöllchen zahlen als tot...). Und warum sind sie für Radfahrer nicht erlaubt? Weil man keine Geländererhöhung von 100 cm auf die heute in den VWV StVO verlangten 120 cm zahlen will: Dafür setzt man Menschenleben aufs Spiel und verlangt, dass die Radler weite Umwege fahren, um auf grossen Kreuzungen, wo sie brav vorabgebettelt haben, trotzdem überfahren werden (Polizeibericht: «Kraftfahrer hatte Radfahrerer übersehen...» / «Kraftfahrer entfernte sich unerkannt, Zeugen werden gesucht...» eine kunstvolle Umschreibung von Fahrerflucht vom Unfallort für die Presse...)! Ergänzend muss man sagen, dass Geländererhöhungen dieser Art, zumindest die Materialkosten (natürlich, Ausschreibung, ext. Ingenieurberatung, Anpassung und Montage verteurn das Ganze... weil man zu dumm ursprünglich war, um den Einsatz von DIN-Norm-Teile, wofür es Komplettlösungen gibt, in der damaligen Ausschreibung vorzushreiben...) wirklich sehr bescheiden wären! Anstatt großkotziger Auschreibungen sollte man sich lieber an öffentliche Autobahnmeistereien wenden: Sie wissen ganz genau wir man leicht und billig vorgeht..