Woche 50 - 11. - 17. Dezember 23

  • Ich habe prinzipiell nichts gegen die Pendlerpauschale. Mir ist schon klar, dass damit auch Kraftfahrzeugverkehr gefördert wird. Personen, die mit den Öffis bzw. Rad fahren oder zu Fuß gehen erhalten die Pauschale allerdings auch. Mich stört ei wenig, dass Menschen die bewußt in die NĂ€he ihrer Arbeitsstelle ziehen eine etwaige Mehrbelastung durch z.B. höhrere Mieten nicht ausgeglichen bekommen.

  • Es gibt ĂŒbrigens bei der Entfernungspauschale sehr wohl eine Deckelung. Und zwar bei 4.500 Euro jĂ€hrlich.

    Diese Deckelung wird aber aufgehoben, sobald man ein Kfz benutzt.

    So steht es in § 9 Absatz 1 Ziffer 4 EStG.

    § 9 EStG - Einzelnorm

    Zitat

    ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung ĂŒberlassenen Kraftwagen benutzt

    Dieser Satz mĂŒsste ehrlicherweise heißen "soweit der Arbeitnehmer behauptet, dass er einen eigenen ..."

    Wieso Deckelung bei 4.500 Euro? Ganz einfach - das ist der Preis der "schwarzen Mamba":

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    Man kann 4.500 Euro auch durch 225 Arbeitstage teilen und kommt auf 20 Euro pro Tag. Das entsprÀche bei durchgehend 30 Cent pro km einer einfachen Entfernung von 67 Kilometern; dank der Erhöhung auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer sind es derzeit 57 einfache Entfernung.

    Wer 100 km pendelt (also zum Beispiel Hamburg-Kiel), kann bei Autobenutzung tÀglich 36,40 Euro ansetzen, bei 225 Tagen im Jahr sind das 8.190 Euro.

    FĂ€hrt der Mensch Bahn, wird bei 4.500 Euro gedeckelt. Das ergibt, sofern ĂŒberhaupt Steuern gezahlt werden, eine Steuerersparnis von 630 bis 2.025 Euro. Da bleibt nach 12*49 Euro D-Ticket noch ein bisschen was ĂŒbrig.