Kampfradler schrieb:
Demnach wäre das VZ 237 hier ungültig?Rechtswidrig ja, aber nicht dadurch ungültig. Leider.
Warum hängt das Schild noch?
Kampfradler schrieb:
Demnach wäre das VZ 237 hier ungültig?Rechtswidrig ja, aber nicht dadurch ungültig. Leider.
Warum hängt das Schild noch?
Und hier?
In HH?
da Radwege nur dort angelegt werden dürfen, wo genügend Fläche für den Fußgängerverkehr über bleibt, kann der rotgepflasterte Teil des Gehweges kein Radweg sein, auch kein sonstiger.
Interessan, da hätte ich ja auch noch ein paar Stellen. Wo finde ich den die rechtliche Grundlag zu der Aussage?
Besten Dank schonmal.
Interessan, da hätte ich ja auch noch ein paar Stellen. Wo finde ich den die rechtliche Grundlag zu der Aussage?
Besten Dank schonmal.
§2 VwV-StVO Zu Absatz 4 Satz 2:
"Benutzungspflichtige
Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den
Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet
werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern.
Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem
Kraftfahrzeugverkehr gelten."
Demnach wäre das VZ 237 hier ungültig?
Ich sehe das Problem hier weniger beim Schild, als viel mehr beim illegalen Radweg, auf den ich dann auch noch gezwungen werden soll.
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§2 VwV-StVO Zu Absatz 4 Satz 2:"Benutzungspflichtige
Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den
Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet
werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern.
Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem
Kraftfahrzeugverkehr gelten."
Das gilt aber nur für neue Anordnungen oder?
... und ist mit jeder 2jährlichen Verkehrsschau neu zu überprüfen.
Das gilt aber nur für neue Anordnungen oder?
Alle Anordnungen
Hi
leider hat man es seitens des Normgebers versäumt, Fristen für den Übergang zu setzen, bis wann alle benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen den neuen Vorschriften entsprechen müssen.
Neu ist dabei relativ und über 16 Jahre her. Mit den angesprochenen 2-järigen Verkehrsschauen, die seither abzuhalten sind.
Es ist leider normal, dass die StVB sich nicht an Recht und Gesetz halten, wo es Aufwand bereitet und Geld kostet. Wenn selbst Neuanlagen nicht vor den einschlägigen Vorschriften bestehen, wie will man da erwarten, das Altanlagen zügig angepasst oder beseitigt werden? In einer Nation von Autofahrern?
Es ist leider normal, dass die StVB sich nicht an Recht und Gesetz halten, wo es Aufwand bereitet und Geld kostet.
Und nicht nur das: im persönlichen Gespräch hat die StVB mir gegenüber schon laut für sich reklamiert, auf gar keinen Fall alle Vorschriften einhalten zu wollen, denn das würde ja teuer. Dass sie es so unverblümt eingestehen, war mir allerdings schon neu.
In HH?
Nein, in Plön.
Warum hängt das Schild noch?
Frag' doch mal beim PK 23 nach und poste hier die Antwort - falls eine solche geben wird...
Wie dringend notwendig dieses Schild für die Verkehrssicherheit ist, kann man hier sehen:
Gut 6 Wochen lang gab es Anfang 2015 kein VZ 237 und damit auch keine Benutzungspflicht! Stattdessen ragte wochenlang ein extrem notdürftig "gekennzeichneter" Metallpfeiler weit in den - ohnehin viel zu schmalen - "Radweg"! Womit einmal mehr die ganze Verlogenheit der vermeintlichen Sicherheit durch separierte "Radwege" deutlich wird.
Böse Stolperfalle! Wenn man da die Polizei unterrichtet, dass Gefahr im Verzug besteht, müsste das Ding doch sofort gerichtet oder abgesägt werden.
Du gehst also davon aus, dass das rot-weiße Band ohne Kenntnis, bzw. Auftrag der Polizei am Pfeiler angebracht wurde?
Ich gehe davon aus, dass die Polizei die Gefahr genau kannte - schon deswegen, weil das Ding vermutlich durch einen Unfall abgeknickt wurde.
Mag schon sein, dass das rot-weiße Band von Polizisten da hingewickelt wurde. Aber damit wurde die Gefahr ja nicht wirksam beseitigt.
Und hier?
Ich hätte ja eine Interpretation: Stammt das Schild vielleicht aus der Zeit vor Aufhebung der Benutzungspflicht? Wollte man vielleicht signalisieren: Dieser Weg ist nur für Fußgänger und Radfahrer gedacht, aber an dieser Gefahrenstelle steigen Radfahrer bitte mal kurz ab?
- Ist in der Praxis Quatsch, das weiß ich, aber es würde dem »gut gemeinten« Unfug entsprechen, den man vielerorts zu sehen bekommt.
Ich hätte ja eine Interpretation: Stammt das Schild vielleicht aus der Zeit vor Aufhebung der Benutzungspflicht?
Gar nicht nötig. Zumindest im Bildausschnitt entsteht nicht der Eindruck, dass es sich um einen fahrbahnbegleitenden Rad- und Gehweg handelt. Benutzungspflicht ist also kein Thema.
Vielleicht sollte hier ein hin, um den Weg für Fußgänger und Radfahrer (nicht aber für andere Verkehrsarten) zu reservieren? Dann wäre zwar doof, aber gar nicht völlig sinnfrei.
Das ist natürlich völlig verfehlt, da schon gar keine zwei getrennten Verkehrsflächen zur Verfügung stehen.
Apropos Verkehrszeichen : das gibt es auch gespiegelt. Leider velwechsern manche lechts und rinks.
Hi
in Gegenden ohne selbstbewußte und zahlreiche Radler, die auf ihr Wegerecht pochen, geht es den meisten Fußlingen am Arsch vorbei, ob da irgendeine Pflastermalerei beschilderte Anordnungen unterstützen und vorgeben, wo sie laufen dürfen und wo nicht. Die laufen einfach überall rum, wo keine Autos fahren. Und manchmal auch dort.
lechts und rinks.
oder so,
in Gegenden ohne selbstbewußte und zahlreiche Radler, die auf ihr Wegerecht pochen, geht es den meisten Fußlingen am Arsch vorbei,..., wo sie laufen dürfen und wo nicht. Die laufen einfach überall rum, wo keine Autos fahren. Und manchmal auch dort.
Ich denke, die Beschränkung auf solche Gegenden kann man getrost weglassen, wenn man den hier im Forum zahlreich vertretenen Hamburger Radlern Glauben schenken darf. Mancherlei Fußgänger ist es nicht mal ansatzweise klar, dass es Verkehrsregeln auch für zu-Fuß-Gehende gibt.