Vorab: Ja, VD 51 ist hier wohl nicht zuständig. Wer ist es denn dann? Tatsächlich das Wasserschutzpolizeikommissariat 2? Machen die auch die Straßenverkehrsbehörde?
An der Brücke Reiherdamm wird seit einigen Monaten irgendwas an der Brücke gearbeitet. Die Verkehrsführung für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer fand in den letzten Wochen ganz okay über einen abgetrennten Streifen auf der südlichen Richtungsfahrbahn statt und war eigentlich echt ganz okay.
Seit dieser Woche wird nun auf der anderen Richtungsfahrbahn gearbeitet, so dass Radfahrer und Fußgänger wieder hinüber auf den alten gemeinsamen Fuß- und Radweg müssen. Obacht, hier droht Gefahr aus beiden Richtungen:
Noch gefährlicher als die abgebildeten Pkws sind aber die Lkws, die dort entlang brausen. Dank der Baustellenzäune und die dortigen Staub- und Sichtschutzfolien ist hingegen jeder Sichtkontakt zwischen bevorrechtigten Fußgängern und dem von links kommenden Kraftverkehr komplett unterbunden. Möchte man etwas erkennen, muss man den Kopf eigentlich schon nach links um die Ecke stecken und befindet sich im Zweifelsfall im Lichtraumprofil eines heranfahrenden Lkws:
Man muss sich auch nicht so richtig große Hoffnungen machen, vom Kraftverkehr Berücksichtigung zu finden. Die meisten ziehen hier knallhart durch, was psychologisch wohl auch den schlechten Sichtverhältnissen geschuldet ist: Was man nicht sieht, ist ja bekanntlich auch nicht da.
Abgesehen von den schlechten Sichtverhältnissen möchte ich außerdem bemängeln, dass die R-FGÜ eigentlich die Anlage von Fußgängerüberwegen entlang von gemeinsamen Fuß- und Radwegen mit Zeichen 240 untersagt. Eine solche brandgefährliche Stelle entlang einer Veloroute darf es meines Erachtens nicht geben.
Fallen euch noch weitere Aspekte ein?