Stadtrodaer Straße

  • Sodele. Heute erhielt ich einen Anruf vom Leiter der Schutzpolizei der Pol.Insp.Jena.

    Er wollte nur auf kurzem Wege nachfragen, ob die Antwort auf den Antrag auf Bestätigung der schriftlichen Weisung bei mir eingegangen sei und damit erledigt sei...

    In der Tat hätte ich durchaus kurz zurückschreiben können, ein Entwurf liegt auch im Mailprogramm. Ich habe aber verzichtet. Somit konnte ich dann nur telefonisch bestätigen: ja, die Sache ist erledigt. Ich hab noch kurz erwähnt, dass ich davon ausgehe, dass bei der Polizeiinspektion die Beamten darauf hingewiesen wurden, dass das Radfahren dort erlaubt sei: Ja, wobei er [Leiter SchuPol] natürlich nicht die Hand dafür hins Feuer legen kann, dass mich dort nicht doch irgendwann mal wieder jemand anhält. Personalfluktuation und so.

    Aber ja, das ist für mich auch ok. Mit endgültiger Sicherheit kann man wenig ausschließen. Mein Gegenüber meinte dann auch noch, dass, wenn so etwas doch passieren sollte, ich vor Ort auf ihn und den Schriftwechsel hinweisen solle. Natürlich hab ich das Dokument auch digital aufm Smartphone :S

    Mit dem Hinweis der Pol an den Straßenbaulastträger wird es wohl noch etwas dauern. Man hat wohl gerade etwas viel zu tun. :whistling:

    Ja gut, dass ich es damit nicht eilig hab, hab ich nicht gesagt... ;)


    Parallel dazu erreichte mich heute ein Schreiben eben jener Pol.Insp., in dem auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgekommen wird. Diese hatte ich im letzten Jahr ausführlich begründet und - sinngemäß - mit dem Angebot eines gemeinesamen klärenden Gespräches enden lassen.

    Im heutigen Schreiben wird angekündigt, dass ich in den kommdenen Tagen bzgl. einer Terminabstimmung kontaktiert werde. Nun gut. Schauen wir mal. Ich bin ja durchaus flexibel. Hauptsache kein Di oder Mi. :/:)

  • Im heutigen Schreiben wird angekündigt, dass ich in den kommdenen Tagen bzgl. einer Terminabstimmung kontaktiert werde. Nun gut. Schauen wir mal. Ich bin ja durchaus flexibel. Hauptsache kein Di oder Mi. :/:)

    Stellt sich raus: die Frage im Telefongespräch, ob "die Sache damit erledigt" sei, bezog sich nicht nur auf die Bestätigung der Weisung, sondern auch auf die DAB.

    :|

    Nope, liebe Polizei. "erledigt" ist die Frage der Weisung. Die fehlende Verhältnismäßigkeit bei der Weisung, den Radfahrer über Gleise zu schicken oder zum Fußgänger im Begleitgrün zu degradieren, hätte ich schon noch gern besprochen.

    :rolleyes:

    Das machen wir dann Ende Februar an einem Montag :)
    Man könnte meinen, die Rennleitung liest hier mit bzgl. Terminvorschlag :/

  • Nope, liebe Polizei. "erledigt" ist die Frage der Weisung. Die fehlende Verhältnismäßigkeit bei der Weisung, den Radfahrer über Gleise zu schicken oder zum Fußgänger im Begleitgrün zu degradieren, hätte ich schon noch gern besprochen.

    :rolleyes:

    Das machen wir dann Ende Februar an einem Montag :)

    Heute ist ein Montag.

    Ich möchte zusammenfassen: autsch'n :|

    Kernaussagen:

    - wir wissen jetzt, dass keine Gefahrensituation vorlag, die die Weisung zum Verbot gerechtfertigt hätte

    - eine normale Verkehrssituation reicht nicht aus für eine Gefahrensituation und daraus ergebende Weisung

    - der Polizeihauptmeister hatte nur den Schutz im Sinn, weil es aus seiner Sicht gefährlich war für Sie und andere

    - Es ist ihre Entscheidung, sich in diese Gefahr zu begeben und dann sind wir auch aus der Verantwortung, wenn wir das sehen (das war schon fast eine bockig-trotzige Reaktion, da hat nicht viel gefehlt zur Formulierung, wonach ich selbst schuld sei, wenn mir etwas passiert)

    Was habe ich nicht gehört:

    - "Ich würde das Gespräch vor Ort rückblickend anders führen". Stattdessen "ja, wie der Kollege schon sagt, könnte man das Gespräch auch anders führen."

    - "Wir hätten besser abwägen sollen, das Gleisqueren war nicht die beste Entscheidung"

    Was hab ich stattdessen gehört:

    - "Dass das Radfahren dort erlaubt ist, wusste ich". Hier sind mir die GEsichtszüge etwas entglitten und ich hab nochmal nachgefragt, ob ich das richtig verstanden habe. Ja, der PolBeamte, der mir im Dezember noch eine OWi verpassen wollte, sagte tatsächlich, dass er damals wusste, dass das Radfahren dort erlaubt sei, er aber die Gefahr als so groß eingeschätzt hatte, dass er mich anhielt. Deckt sich halt Null mit seinen Aussagen vor Ort. Aber weil im Gespräch von meiner Seite kein Fortschritt mehr erkennbar war, hab ich das Nachfragen gelassen.

    - "Wenn wir Sie durch Begleitung sichern und es passiert etwas, weil jemand hinten drauf fährt, dann sind wir dran". Auch hier hab verzichtet, nachzufragen, wie das dann bei der Querung von Gleisanlagen ist, wenn ich mitm Rad in der Hand und Fahrradschuhen am Fuß im Schotterbett hinfliege; wer ist da dran? Immerhin hab ich auch erfahren, dass man mir ja angeboten hatte, meine Gleisquerung zu sichern. Daran kann ich mich nämlich nicht mehr erinneren...

    - "Es ist eindeutig und da versteht die Polizei in Jena auch keinen Spaß: das zu Fuß gehen ist an der Stadtrodaer Straße verboten! Auch, wenn da keine Verkehrszeichen dazu stehen!" Woraus sich das ergibt? keine Ahnung. Ich hab nicht nachgefragt.

    - "Wenn ich eine Weisung ausspreche, dann setze ich die auch durch". Jo. Auch dann, wenn sie falsch ist :rolleyes:

    - "auf der Stadtrodaer Straße habe ich noch nie einen Radfahrer gesehen. Und da rechnet auch niemand mit einem Radfahrer". Auf meinen Hinweis, dass laut Strava da ja doch einige Radfahrer unterwegs sein müssen... "Ich habe da noch nie einen Radfahrer gesehen"

    Kurzfassung:

    Man sorgt sich um die Sicherheit der Radfahrer. Die Stadtrodaer Straße ist eigentlich nicht sicher und total gefährlich. Aber das wäre ja meine Sache, meine Entscheidung. Aber man hat erkannt, dass normaler Straßenverkehr keine Gefährdung ist, nach der die Polizei einschreiten kann. Und eigentlich würde man aber alles genauso wieder machen wie an dem Dezember-Samstag, wenn dort das Radfahren verboten wäre.

    Hatte ich den Eindruck, dass meine Position (Weisung nicht gerechtfertigt, StVO-konformes Verhalten wird geahndet, Weisung nicht verhältnismäßig) verstanden wurde? nein.

    Ich sehe da insitutionelles Versagen und ehrlich gesagt auch ein bisschen in-die-Tasche-lügen. Man stellt lieber darauf ab, dass man sich bei der Beurteilung der Situation geirrt hat, als zuzugeben, dass man Verkehrszeichen nicht kennt: der PHM wusste nach eigener Aussage heute schließlich auch im Dezember, dass das Radfahren dort erlaubt war. Und zieht mich dennoch raus... weil: angeblich gefährlich. Eigentlich wundert es mich, dass ich mit der Einstellung nicht schon viel früher an bliebigen anderen Bundesstraßen und Kreisstraßen in/um Jena rausgezogen wurde. Denn da gibts schließlich auch viel Verkehr. :/

    Ich habe wirklich den Eindruck, dass erst mit diesem Vorfall mal geklärt wurde, wann eine Gefährdung vorliegt, nach der ein Einschreiten zulässig ist. Bleibt zu hoffen, dass das Pendel jetzt nicht in die Gegenrichtung ausschlägt und die PolTH grundsätzlich erstmal bei allem sagt: "nö, keine Gefährdung" :rolleyes:

  • Meinst du, es bringt etwas den Fall noch ein wenig "nach oben" zu eskalieren?

    Bei mir war das im Falle des Enzkreises bei einem Widerspruch zwar eher nicht wirksam (der Widerspruch wurde auch nach der Aufsichtsbeschwerde beim RegPräs Karlsruhe auch auf erneuter Nachfrage hin bis heute nicht behandelt), aber das mag ja in Jena vielleicht auch anders sein.

    In meinem Fall ist die Sache jetzt zum VG Karlsruhe eskaliert. Erste Frage an den Enzkreis der mit dem Fall befassten Richterin: "Warum haben Sie eigentlich den Widerspruch des Klägers nicht einfach beschieden?" - Tja, gute Frage.

  • Tja. Die Frage könnte ich nur beantworten, wenn ich ein klares Ziel mit/gegen Polizei im Auge habe.

    Das habe ich so nicht mehr.

    1) Wurde festgestellt, dass die Weisung "Sie fahren hier nicht weiter" nicht rechtmäßig war?
    Ja. Sehr kurz nach dem Vorfall. schriftlich. = OK

    2) Wurde festgestellt, dass ich dort mit dem Rad fahren darf?
    Ja. Angeblich war das allen Beteiligten ja sogar am fraglichen Tage klar (und dennoch hat man mir das Radfahren verboten per Weisung...) :rolleyes: = OK

    3) muss ich damit rechnen, dass ich morgen wieder angehalten und der Straße verwiesen werde?
    nein, ich würde davon ausgehen, dass man mich dort jetzt "in Ruhe lässt" = OK

    Die Polizei ist bei uns in Jena - im Gegensatz zu Hamburg - eben nicht Straßenverkehrsbehörde; redet aber natürlich mit. Im Gespräch wurde mir gegenüber kommuniziert, dass die Polizei sich dafür ausspricht und wohl auch schon ausgesprochen hat, dort das Rad Fahren zu verbieten. Wegen "Gefährlich".

    Nach "oben eskalieren" lassen könnte ich also nur die Einstellung der Polizei, wann eine Gefahrenlage besteht, die ein Eingreifen rechtfertigt. Sei es durch

    A) Stellungnahmen bei verkehrsrechtlichen Anordnungen

    B) Weisungen vor Ort (Durchgreifen)

    Und bei A) müsste ich sagen: Verantwortung und Fachkompetenz liegt bei StVB
    bei B) muss ich stand jetzt feststellen, dass ich trotz vieler Fahrten auf Bundesstraßen innerorts, außerorts, Rush-hour, abend... erst genau 1x in so eine Situation kam. Das dürfte nicht reichen, um hier begründet einen Hebel ansetzen zu können für "ey, bekommt euren Laden in den Griff!"