Woche 1 vom 3. bis 9. Januar 2022

  • https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/st…nell-78109.html

    Mann, bin ich froh, dass wir die Verkehrspsychologen haben. Man könnte sich das Resultat sonst gar nicht erklären...

    Leider keinerlei Hinweis auf die technischen Helfer, die ein zu schnelles Fahren wirkungsvoll verhindern können und in den allermeisten Fällen auch verhindern würden, wenn sie denn eingeschaltet wären und respektiert würden von den Autofahrern. Beziehungsweise wenn ISA von vorneherein so konstruiert sein müssten, dass ein Abschalten nicht möglich ist.

    Aber leider hat der Gesetzgeber einmal mehr der Raser-Fraktion mehr Beachtung geschenkt als den Opfern von Verkehrsunfällen oder den durch Raserei verursachten Umweltschäden. In dem von Pepschmier zitierten Artikel geht es einmal mehr nur um die Strafen für zu schnelles Fahren. Dabei könnte zu schnelles Fahren im Keim erstickt werden mit ISA, das ab Mitte 2022 für alle neuen Fahrzeugmodelle verbindlich vorgeschrieben ist.

    "Bei ISA handelt es sich um eine Technik, die den Fahrstil des Fahrzeugführers beeinflussen kann. Ein Geschwindigkeitswarner soll die Menschen dazu bringen, sich an Tempolimits im Straßenverkehr zu halten. Rasen wird damit erschwert, sofern der Assistent eingeschaltet ist. Eine Blackbox im Cockpit soll zusätzlich Daten aufzeichnen, die, wie bei einem Flugzeug auch, bei einem Unfall Informationen zum Hergang geben sollen. Laut Homepage der Europäischen Kommission ist ISA „ein fortschrittliches Sicherheitsmerkmal“. Es sollen durch dessen Einführung „die Zahl der Zusammenstöße auf Europas Straßen“ verringert werden.

    Quelle: Merkur.de vom 7.1.2022

    Kleine Schönheitsfehler: Bestandsfahrzeuge genießen Bestandsschutz und was noch schlimmer ist: Die Benutzung von ISA ist nicht verpflichtend sondern freiwillig. Manche Fahrzeughersteller konstruieren den technischen Helfer sogar so, dass der Fahrer ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einprogrammieren kann. Dagegen sollte es grundsätzlich Pflicht sein, ISA zu benutzen und zwar in der Form, dass ein Beschleunigen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit hinaus nicht möglich ist.