Vorfahrt, Vorrang, Vorfuß in der Mühlenstraße in Leer

  • Man könnte sich auch einfach ein neues Verkehrszeichen / Zusatzzeichen ausdenken, das die Vorfahrt um einen "Vorgang" erweitert.

    *edit: Bevor es noch mehr "Likes" gibt: Das war ironisch gemeint :)

    Ach so, das war ironisch gemeint. Schade eigentlich. Ich hatte gehofft, da steckte eine echt innovative Idee dahinter.

    Sollte denn querender Fußverkehr grundsätzlich keinen Vorrang haben? Außer an einem Zebrastreifen?

    Die Möglichkeit einen Teil der Fahrbahn so weit über das Fahrbahnniveau anzuheben, dass daraus eine Vorrangsituation für den Fußverkehr entsteht, ist doch eine hervorragende Möglichkeit, um den Fußverkehr zu begünstigen gegenüber dem Fahrzeugverkehr. Warum denn nicht dem Fußgängerverkehr häufiger mal Vorrang einräumen gegenüber dem Fahrzeugverkehr?

    Klar es gibt den Zebrastreifen (Amtsdeutsch Fußgängerüberweg). Aber davon gibt es doch viel zu wenige und außerdem kommen sie in der Regel in Tempo-30-Zonen gar nicht zum Einsatz. Deshalb ist es gut, wenn in bestimmten Fällen mit dem höhergelegten Fußweg dem Fußgängerverkehr Vorrang eingeräumt wird!

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    In diesem Youtube-Film werden die Vorteile einer Fußverkehrsführung mit Fußgängervorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr beschrieben! Das trifft auch auf die von Malte eingangs dargestellte Situation in Leer zu.

    Auch ohne das "ironisch gemeinte Zusatzschild" über dem Vorfahrt-Achten-Schild. Die Verkehrsgestaltung in Form des höher gelegten Fußweges macht den Fußgängervorrang deutlich.

    Trotzdem fand ich die Idee mit dem Zusatzschild gut (und zwar nicht ironisch gemeint), nämlich als Hinweis darauf, dass auch noch anderen Stellen als an Zebrastreifen der querende Fußverkehr vor dem Fahrzeugverkehr Vorrang hat bzw. haben könnte! Und das darf auch gerne noch sehr viel öfter der Fall sein, dass solche Möglichkeiten genutzt werden, wie Malte sie gezeigt hat, um den Fußverkehr zu fördern und ihm mehr Rechte zu verschaffen. Schließlich ist auch der Fußverkehr und nicht nur der Radverkehr unbedingt zu verbessern und attraktiver zu gestalten, um eine echte Verkehrswende auf den Weg zu bringen.

  • Sollte denn querender Fußverkehr grundsätzlich keinen Vorrang haben? Außer an einem Zebrastreifen?

    Wie Sie ja erkannt haben, gibt es Möglichkeiten, querenden Fußgängern Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr zu geben. Wenn man das möchte, könnte man dort also einen FGÜ anlegen. Man hat sich aber für eine Fantasielösung entschieden, die allenfalls Missverständnisse befördert, die im Falle eines Falles zu Lasten des Fußgängers gehen.

  • Aber viel schöner ist, optisch, wie so ein FGÜ. Könnte hier durchaus Kriterium gewesen sein.

    Vom Fußgängerüberweg hätte auch der Fahrradverkehr wieder nichts.

    Zumindest nicht in den Fällen in denen die Fußgängerzone ganztags oder zeitweise für den Radverkehr freigegeben ist.

    In einer Fußgängerzone, die für den Radverkehr freigegeben ist, gilt Schrittgeschwindigkeit.

    Wenn auch die Fußgängerzone Mühlenstraße in Leer für den Fahrradverkehr freigegeben ist, dann würde das für eine Radfahrerin bedeuten, dass sie in der jetzt gegebenen Verkehrswegegestaltung vorrangberechtigt die Mühlenstraße weiterfahren kann, ohne absteigen zu müssen.

    Wäre dort allerdings ein Fußgängerüberweg (umgangssprachlich Zebrastreifen), dann müsste die Radfahrerin anhalten und dem Autoverkehr Vorrang zu gewähren, der die Fußgängerzone kreuzen wil.

    Besonders absurd wäre das in dem Fall, in dem gleichzeitig mit der Fahrradfahrerin eine Fußgängerin den Zebrastreifen benutzt.

    Die Fußgängerin hätte nämlich Vorrang, der Radverkehr aber nicht, bzw. nur dann, wenn die Radfahrerin absteigt und das Radschiebt. Aber dann ist es ja auch kein Radverkehr mehr, sondern Fußverkehr.

    Zusammengefasst: Wer hier einen Fußgängerüberweg fordert, der will den Radverkehr schikanieren.

    Da ist der höhergelegte Fußgängerzone die deutlich bessere und eindeutigere Lösung!

    Und überhaupt. Warum sollte die "Verkehrsachse" auf der der Autoverkehr stattfindet, denn überhaupt als EINE Verkehrsachse betrachtet werden. Die Gestaltung der Verkehrsanlage zeigt doch eindeutig dass die Fußgängerzone Mühlenstraße die Hauptverkehrsachse darstellt.

    Und die Fußgängerzone Mühlenstraße ist von zwei Seiten aus über die beiden Straßenstümpfe der Ledastraße aus anfahrbar. Und wer als Autofahrer da von dem einen Stumpf in den anderen Stumpf wechseln will, der muss halt die Fußgängerzone kreuzen zu den Bedingungen, die in der Fußgängerzone gelten. Also höchste Rücksichtnahme auf den Fußverkehr und Vorrang gewähren für Radverkehr (bei Radverkehrsfreigabe der Fußgängerzone).

    Freilich fällt es Autofahrern bisweilen schwer, einzusehen, dass eine Straße, die eine Fußgängerzone ist, eine Hauptverkehrsachse darstellen kann. Aber auf diese Befindlichkeiten sollte keine Rücksicht genommen werden.

    Nicht zuletzt wegen der vielen überzeugenden Beispiele, die den Fußverkehr begünstigen und die in dem bereits weiter oben einmal verlinkten Film gezeigt werden:

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  • Wäre dort allerdings ein Fußgängerüberweg (umgangssprachlich Zebrastreifen), dann müsste die Radfahrerin anhalten und dem Autoverkehr Vorrang zu gewähren, der die Fußgängerzone kreuzen wil.

    Das wäre nur richtig, wenn man die jetzigen Schilder wieder abschraubt.

    Man könnte auch beides zusammen haben:

    - Zebra für die Fußgänger

    - Vorfahrtschilder für die Radfahrer

    Letztere aber nur unter den o.g. Einschränkungen, weil die jetzige Lösung gibt streng genommen ja keine Vorfahrt, weil die Radfahrer ja beim Verlassen der Fuzo § 10 immer noch beachten müssen trotz anerslautender Vorfahrbeschilderung, s.o.

    Mir fällt gerade noch ein, dass es neben der Rausnahme von je 30 m Fuzo aus der selben raus auch noch eine andere Möglichkeit gibt: Straße in Fuzo reinnehmen, das Erklärbär-Zz für die Querungsfreigabe wird halt bissele länger, hier in Abbiegevariation ...

  • ... weil die Radfahrer ja beim Verlassen der Fuzo § 10 immer noch beachten müssen trotz anerslautender Vorfahrbeschilderung, ...

    Die Verkehrsraum-Gestaltung macht doch hinreichend deutlich, dass Fußgänger*innen in der Fußgängerzone Mühlenstraße die Fußgängerzone nicht verlassen, wenn sie zwischen den beiden Stümpfen der Ledastraße hindurchgehen.

    Eindeutiger würde das dadurch ausgeschildert werden können, wenn unter dem Stop-Schild [Zeichen 206] auf Maltes Foto ein Fußgängerzonenschild auf gehängt werden würde. [Zeichen 242]